Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2018/08

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Bilder der Encyclopedia of Life

Hallo zusammen. Ich habe mit einem Artikel über die Echsenart Anolis sabanus begonnen und suche nun nach entsprechender Bebilderung, wobei ich auf die Bilder auf dieser Seite gestoßen bin, die sich gut eignen würden. Diese stehen soweit ich bislang gesehen habe alle unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 bzw. CC BY-NC-SA 4.0, das heißt sie sollten grundsätzlich für die Wikipedia geeignet sein, richtig? Leider habe ich keine Ahnung, wie ich das jetzt korrekt umsetzen müsste. Kopiert man solche Bilder und lädt sie wie eigene Werke bei Commons hoch und gibt dann den Autor und die geforderten Informationen an? Oder ist das Vorgehen ein anderes? Für einen Link zu einer entsprechenden Anleitung oder Hilfestellung wäre ich dankbar. Schönen Gruß --CWKC (Praat tegen me.) 10:45, 1. Aug. 2018 (CEST)

Nein, NC-Lizenzen sind grundsätzlich nicht für die Wikipedia geeignet. --Magnus (Diskussion) 10:46, 1. Aug. 2018 (CEST)
Ah, dann fallen wir also nicht unter "Non-Commercial"? Alles klar, gut dass ich vorher gefragt habe. Danke und hat sich dann erledigt. --CWKC (Praat tegen me.) 11:00, 1. Aug. 2018 (CEST)
Wir schon, aber die Bilder sollen auch kommerziell nachnutzbar sein. --Magnus (Diskussion) 11:01, 1. Aug. 2018 (CEST)
Die Non-Commercial-Klausel wird meist sehr streng ausgelegt. Es genügt schon, wenn die Website, auf der das Bild verwendet wird, mit Werbebannern finanziert wird. Bereits dann greift die NC-Klausel. Es muss also gar nicht mal das Bild selbst kommerziell genutzt werden. -- Chaddy · D 14:10, 1. Aug. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 08:43, 2. Aug. 2018 (CEST)

Julius Schrag

Juten Tach! Ich überlegte grade, hier ausnahmsweise mal was Sinnvolles zu tun und einen Artikel über Herrn Schrag zu erstellen, der am 10. Oktober 1948 verstarb. Bilder auf Commons zu diesem Maler gab/gibt es nicht, was mit auch angesichts unserer Hilfetexte als logisch erschien, da diese gemäß der Erklärung erst am 1. Januar 2019 hochgeladen werden dürften. Dann fand ich beim Googeln bspw. das Bild auf der Website der Pinakothek München, markiert mit CC BY-SA 4.0. Wer liegt hier falsch? --Schnabeltassentier (Diskussion) 16:38, 3. Aug. 2018 (CEST)

Liebes Schnabeltassentier, ich denke, diese Angabe bezieht sich auf die Urheberrechte an dem Foto. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:26, 3. Aug. 2018 (CEST)
Moin Gnom!
Will sagen/fragen: darf man das denn nun bereits hochladen oder nicht? Un wenn nein, warum darf die Pinakothek München das, wir aber nicht? --Schnabeltassentier (Diskussion) 19:28, 3. Aug. 2018 (CEST)
@Gnom: Da das eine 2D-Repro ist ist es allerdings eine Schutzrechtsberühmung.
@Schnabeltassentier: Was die Pinakothek so (falsch) macht und wieso ist für uns leider nicht immer ersichtlich. Am besten einfach die paar Monate warten, dann bist du auf der sicheren Seite. :) -- Chaddy · D 19:57, 3. Aug. 2018 (CEST)
Danke Chaddy für die Erklärung! --Schnabeltassentier (Diskussion) 20:01, 3. Aug. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae (Diskussion) 21:09, 3. Aug. 2018 (CEST)

Dürre Satellitenbilder

Nur zu Sicherheit: Das fällt doch unter PD-NASA? Habitator terrae (Diskussion) 17:53, 4. Aug. 2018 (CEST)

Ja, sollte gem. dieser Regelung auf commons mit c:Template:PD-USGov-NASA so passen.
btw: Jörg Kachelmann hätte mit seinen bekannten Feldzug sicher seine Freude mit den Texten von dieser verlinkten NASA-Web-Seite: Ob die "persistent heatwave" bei aktuell ident hohen Hitze-Temperaturen aber mit normalen Niederschlagsmengen über die letzten Monate dann auch die "typically green landscapes to brown" verwandelt hätte? ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/;) --wdwd (Diskussion) 18:35, 5. Aug. 2018 (CEST)
Ich wurde nur von folgendem Hinweis irretiert: NASA Earth Observatory images by Lauren Dauphin, using VIIRS data from the Suomi National Polar-orbiting Partnership and MODIS data from LANCE/EOSDIS Rapid Response. Story by Kasha Patel. Dürfte sich aber erledigt haben. Habitator terrae (Diskussion) 19:17, 5. Aug. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae (Diskussion) 19:18, 5. Aug. 2018 (CEST)

Fotografie von 1865 oder früher und der Urheberschutz

Hallo zusammen. Es geht um eine Fotografie von 1865 oder davor, die Karl Georg Lucas Christian Bergmann (1814 - 1865) zeigt. Sie stammt aus dem Universitätsarchiv Rostock und ist beschriftet mit "Karl Georg Lucas Christian Bergmann (Bild, ohne Jahr, Porträtsammlung UAR)". Ich habe zwei Fragen:

1) Auf der Seite findet sich folgender Standardtext:

"Achtung: Die hier bereitgestellten Dokumente und Bilder sind überwiegend urheberrechtlich geschützt. Sollten Sie diese oder Teile davon nutzen wollen, wenden Sie sich bitte zur Klärung der Nutzungsbedingungen an: Universitätsarchiv Rostock, Universitätsplatz 1, 18055 Rostock, universitaetsarchiv@uni-rostock.de"

Natürlich findet sich dieser Hinweis bei allen bereitgestellten Dokumenten, trotzdem bin mir da etwas unsicher: Ist da jetzt eine Kontaktaufnahme obligatorisch oder kann man die Aufforderung mit Blick auf das Mindestalter des Bildes auch vernachlässigen? Lassen sich vom UAR in diesem Fall überhaupt noch Rechte geltend machen?

2) Falls nein: Kann die Fotografie aufgrund ihres Mindestalters auf Commons mit der Lizenz "Template:PD-old-assumed" hochgeladen werden oder ist eine andere Lizenz oder Hochladeort erforderlich/sinnvoller? Und wenn es nicht zu viel ist, hätte ich da noch eine technische Bonusfrage: Um welche Art der Fotografie handelt es sich hier wahrscheinlich?

Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten. --TomCatX (Diskussion) 19:58, 13. Aug. 2018 (CEST)

Archive machen sowas gern, das nennt sich Schutzrechtsberühmung. Wäre der Fotograf bei Anfertigung der Aufnahme 20 Jahre jung gewesen, hätte er über 100 Jahre leben müssen, daß das Foto noch geschützt wäre - und dann würden seine Erben die Rechte halten. --M@rcela 20:12, 13. Aug. 2018 (CEST)
Auf Commons wird die Fotografie mit {{PD-old-assumed}} sicher akzeptiert. Gestumblindi 23:06, 13. Aug. 2018 (CEST)
Rein theroretisch könnte die Universität noch nach dem editio principes ein Recht daran besitzen. Habitator terrae (Diskussion) 11:17, 14. Aug. 2018 (CEST)
Dann müßten sie das aber gem. BGH Motezuma beweisen, was in der Praxis unmöglich ist. --M@rcela 11:44, 14. Aug. 2018 (CEST)

Vielen lieben Dank euch! ein lächelnder Smiley  Dann probier ich demnächst mal auf Commons mein Glück! LG --TomCatX (Diskussion) 19:21, 15. Aug. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 20:47, 16. Aug. 2018 (CEST)

Schutzfrist in den USA ab 1.1.2019

Hallo, am 1.1.2019 werden ja zum ersten Mal seit Menschengedenken wieder Werke gemeinfrei. Kann jemand prägnant die Regel nennen, die in den USA dann gilt? Anders ausgedrückt: Nach welchen Regeln kann ich ab dem 1.1.2019 Werke als gemeinfrei auf Commons hochladen? Danke, --Gnom (Diskussion) 22:13, 6. Aug. 2018 (CEST)

Ich stehe auf dem Schlauch. Was meinst du? --M@rcela 22:25, 6. Aug. 2018 (CEST)
Am 1. Januar 2019 werden in den USA Werke gemeinfrei (public domain), die im Jahre 1923 erstveröffentlicht wurden. Ab diesem Zeitpunkt wird erstmals die Regelung, dass Werke in den USA 95 Jahre nach Erstveröffentlichung gemeinfrei werden, aktiv - bis Ende 2018 gilt ja die statische Grenze von {{PD-1923}}. Will sagen: In den letzten Jahren oder Jahrzehnten (weiss jetzt gerade nicht, seit wann) war in den USA public domain, was vor dem 1. Januar 1923 erstveröffentlicht wurde. Neuere Veröffentlichungen können noch geschützt sein, auch wenn der Urheber vor mehr als 70 Jahren gestorben ist. Ab 1. Januar 2019 und in Zukunft gelten dann 95 Jahre ab Erstveröffentlichung. Gestumblindi 22:30, 6. Aug. 2018 (CEST)
95 Jahre nach Erstveröffentlichung für Werke, die zwischen 1923 und 1963 veröffentlicht wurden, vorausgesetzt, sie waren überhaupt noch geschützt ("Published with notice and the copyright was renewed"), siehe Übersicht von Peter B. Hirtle bzw. deren Fassung auf Commons. 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers gibt es in den USA zwar inzwischen theoretisch auch, aber da dies erst für Veröffentlichungen ab 1978 gilt, spielt das für die nächsten Jahrzehnte noch keine Rolle. Gestumblindi 22:27, 6. Aug. 2018 (CEST)
Unter der Überschrift hätte ich eher erwartet, daß uns der Gnom erklärt, was da nun neu ist, nicht die Frage danach. ;) --M@rcela 22:38, 6. Aug. 2018 (CEST)
Danke für die Antworten, Gestumblindi und bitte entschuldige die Verwirrung, Ralf. Können wir gemeinsam an einer prägnanten, OMA-tauglichen Formulierung feilen (also: Ab dem 1.1.2019 sind in den Vereinigten Staaten alle Werke gemeinfrei, welche...)? --Gnom (Diskussion) 22:49, 6. Aug. 2018 (CEST)
Ab dem 1.1.2019 sind in den Vereinigten Staaten alle Werke gemeinfrei, welche nicht in den letzten 95 Jahren vor dem ersten Tag des jetzigen Tages veröffentlicht worden sind.; oder prägnant, aber nicht so genau: Ab dem 1.1.2019 sind in den Vereinigten Staaten alle Werke gemeinfrei, welche vor über 95 Jahren veröffentlicht worden sind. Habitator terrae (Diskussion) 11:26, 7. Aug. 2018 (CEST)
Stimmt beides evtl. nicht ganz. Ich glaube, dass es ähnlich ist wie bei unserer Frist von 70 Jahren nach dem Tode des Urhebers: Gemeinfrei werden die Werke jeweils am 1. Januar des Jahres, das auf das 95. Jahr nach der Veröffentlichung folgt. Bin mir aber gerade nicht sicher. Und eigentlich ist es ja sowieso viel komplizierter, mit zahlreichen neueren Werken, die wegen nicht erneuerten Copyrights (aufgrund früherer Registrierungspflicht) ebenfalls bereits gemeinfrei sind, was aber eine im Einzelfall zu klärende Sache ist... Gestumblindi 11:56, 7. Aug. 2018 (CEST)
Tschuldigung ich meinte natürlich Ab dem 1.1.2019 sind in den Vereinigten Staaten alle Werke gemeinfrei, welche nicht in den letzten 95 Jahren vor dem ersten Tag des jetzigen Jahres veröffentlicht worden sind. Habitator terrae (Diskussion) 12:53, 7. Aug. 2018 (CEST)
Oje, gar nicht so einfach. Vielleicht finden wir eine Formulierung ohne "nicht"? --Gnom (Diskussion) 13:26, 7. Aug. 2018 (CEST)
Die Formulierung ist auch falsch. Unveröffentlichte Werke sind in den USA nicht immer gemeinfrei. Нактаффэ 19:02, 8. Aug. 2018 (CEST)

In den USA ist u. a. ein Werk gemeinfrei, nachdem 94 Jahre nach dem ersten Tag des Jahres seiner Veröffentlichung vergangen sind., so gut? Habitator terrae (Diskussion) 13:50, 7. Aug. 2018 (CEST)

Wie wärs konkreter: Ab dem 1. Januar 2019 sind Werke in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, sofern sie bis spätestens 1923 veröffentlicht wurden. (Wobei bei den komplizierten Formulierungen mir nicht klar ist, ob das inhaltlich so stimmt). Für die Zeit danach kann mans ja dann entsprechend konkretisiert dahinter angeben für OMA (Ab 2020 dann die Werke, die bis Ende 1924 veröffentlicht wurden etc.) Gibt's noch irgendwelche anderweitigen Kriterien zu beachten? --Quedel Disk 15:59, 7. Aug. 2018 (CEST)
Das könnte aber dazu führen, dass irgendeiner, der die Seite nicht auf der Beobachtungsliste hat, denkt, dass das so eine feste Regelung wie PD-1923 ist. Habitator terrae (Diskussion) 16:15, 7. Aug. 2018 (CEST)

Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0) - Reicht das zum Hochladen von Bildern auf WikiCommons?

Liebe Expertenrunde,

Hier finde ich Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0) nicht aufgelistet.

Ich würde gerne Abbildungen aus einem wissenschaftlichen Artikel (Suppasri, A., Shuto, N., Imamura, F. et al. Pure Appl. Geophys. (2013) 170: 993. https://doi.org/10.1007/s00024-012-0511-7) auf WikiCommons hochladen. Für den Artikel wurde die Lizenz Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0) vom Verlag bestätigt. Kann ich Bilder aus dem Artikel mit dieser Lizenz hochladen? Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 12:30, 16. Aug. 2018 (CEST)

@Anglo-Araneophilus: Sofern die Bilder unter derselben Lizenz wie der Artikel stehen, kannst du sie mit der Vorlage {{CC-BY-2.0|Anawat Suppasri, Nobuo Shuto, Fumihiko Imamura, Shunichi Koshimura, Erick Mas, Ahmet Cevdet Yalciner}} auf Commons hochladen und hier nutzen. Habitator terrae (Diskussion) 12:35, 16. Aug. 2018 (CEST)
Aber bitte nicht vergessen, die Freigabeerklärung (Lizenzbestätigung) ans WP:Support-Team zu schicken, sofern du nicht eine URL angeben kannst, in der die Lizenz direkt zu ersehen ist (z. B. wenn der Artikel online verfügbar ist und am Ende der Lizenzhinweis steht). --Quedel Disk 16:12, 16. Aug. 2018 (CEST)
Danke, Habitator terrae: und Quedel.
Zur Lizenz des Werkes: Auf Nachfrage erklärte das Rights and Permissions team des Verlages ausdrücklich und schriftlich, dass es sich um eine CC BY 2.0 license (https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/) handelt. Der Artikel ist aber auch online verfügbar (https://link.springer.com/article/10.1007%2Fs00024-012-0511-7) und die Freigabe dort als "Open Access - This article is distributed under the terms of the Creative Commons Attribution License which permits any use, distribution, and reproduction in any medium, provided the original author(s) and the source are credited." beschrieben. Muss ich da trotzdem noch die Lizenzbestätigung ans WP:Support-Team schicken?
Zur Lizenz der Bilder: Ich habe keine Angabe gefunden, die die Lizenz der Bilder von der des Artikels unterscheidet. Muss das ausdrücklich im Artikel erwähnt sein, dass die Bilder die glei9che Lizenz haben wie der Rest des Artikels oder kann man davon ausgehen, wenn es keine abweichende Angabe zu den Bildern gibt?
Zur CC-BY-Vorlage: gilt das auch bei CC-BY-4.0, dass die Namen der Autoren mit in die Vorlage müssen? Das habe ich bisher nämlich bei CC-BY-4.0 nicht gemacht, sondern unter "Source" und "Author" angegeben. Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 17:17, 16. Aug. 2018 (CEST)
Mhm, ich möchte fast bezweifeln, dass gerade die Vorher-Fotos alle unter CC-Lizenz stehen. Es ist nicht ausgeschlossen, aber hier brauchte man spezielles Material, wo sicherlich nicht immer die Rechte dran sind. Da sollte man ggfs. den Verlag konkret anfragen, ob auch alle Grafiken und Bilder erfasst sind vom Open Access. Wenn ja, dann braucht man auch keine Freigabe schicken, weil die Lizenz ja im Artikeltext erwähnt wird. Vielleicht kann ja @Chaddy: mehr dazu sagen, ob "This article" auch die Bilder mit einbezieht.
Grundsätzlich muss man keine Urheber in der Lizenzvorlage mit hineinnehmen. Das ist nur sinnvoll, sofern jemand auf einer speziellen Urheberangabe besteht, ansonsten einfach normal das Urheber-Feld nutzen. --Quedel Disk 17:41, 16. Aug. 2018 (CEST)
Vielen Dank, Quedel! Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 19:05, 16. Aug. 2018 (CEST)
Der Artikel besteht aus Text und Bildern. Daher gehe ich davon aus, dass sich die Freigabeerklärung auch auf die Bilder bezieht und nicht nur auf den Text, wenn dort "this article" steht. Wenn man sicher gehen will schreibt man denen aber einfach nochmal. -- Chaddy · D 19:11, 16. Aug. 2018 (CEST)
Das werde ich tun. Ich danke euch allen für die superschnellen und sehr hilfreichen Einschätzungen! Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 20:01, 16. Aug. 2018 (CEST)
Nachtrag: eure Auskünfte waren insgesamt hilfreich und zutreffend: Alle Bilder bis auf die Figures 6,9,14 & 16 sind in der CCBY-Lizenz eingeschlossen. Die genannten vier dagegen müssten gegegenenfalls von der jeweils dritten Partei freigegeben werden. Die Drittparteien sind in den Bildunterschriften der vier Figures im Artikel auch zitiert. Damit ist alles klar. Danke nochmals für Eure Auskunft und erfahrene Einschätzung! Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 15:02, 17. Aug. 2018 (CEST) +--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 15:06, 17. Aug. 2018 (CEST)

Ich nehme den Erledigt-Baustein zur Archivierung noch mal raus. Es ist jetzt leider doch ein Problem aufgetreten: Auf WikiCommons wurde moniert, die Lizenz sei nicht belegt. User:Secondarywaltz, der ein Review-Tag gesetzt hat (diff), sagte mir dort (diff), ich hätte die notwendige Information bereits hochladen sollen. Könnt Ihr noch mal Rat geben? Ich fasse noch mal den Fall zusammen:

  1. die Quelle ist als wissenschaftlicher Artikel online verfügbar (https://link.springer.com/article/10.1007%2Fs00024-012-0511-7)
  2. dort (online) wird ausdrücklich angegeben: "Open Access - This article is distributed under the terms of the Creative Commons Attribution License which permits any use, distribution, and reproduction in any medium, provided the original author(s) and the source are credited."
  3. für den Fall, dass man über diese Lizenz hinausgehende Wünsche zur Nutzung der Inhalte hat, kann man sich an das Rights and Permissions team von Springer wenden. ("If your intended use exceeds what is permitted by the license or if you are unable to locate the licence and re-use information, please contact the Rights and Permissions team."). Das ist hier bei uns nicht der Fall.
  4. Dennoch habe ich beim Rights and Permissions team von Springer angefragt, a) unter welcher Lizenz der Artikel genau läuft und b) ob die Bilder unter dieser Lizenz inbegriffen sind. Die Antwort vom Rights and Permissions team von Springer in zwei Emails vom 16. und 17.08.2018 war wörtlich, dass der Artikel unter der "CC BY 2.0 license" ("https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/ ") veröffentlicht ist und alle Abbildungen außer der Figures 6,9,14 und 16 unter die gleiche Lizenz fallen ("all figures except figures 6,9,14 & 16 are included under the CCBY license").
  5. Ich habe beim Hochladen (diff) die komplette Citation des Artikels samt DOI, Lizenzvorlage und URL der Abbildung angegeben. Die figures 6,9,14 & 16 habe ich nicht hochegeladen.

Was fehlt denn noch und wie ist die richtige Vorgehensweise in so einem Fall? Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 17:40, 18. Aug. 2018 (CEST)

Ach, das ist typisch Commons, da gibt es leider massig Leute, die sich gerne wichtig machen wollen.
Damit es ganz sauber ist, leite einfach deinen Mailverkehr mit dem Rights and Permissions team an das Wikipedia:Support-Team weiter und schildere kurz den Sachverhalt und um welche Datei es geht. -- Chaddy · D 20:44, 18. Aug. 2018 (CEST)
@Anglo-Araneophilus: Es wurde nur die Vorlage zum Lizenzüberprüfen gesetzt, damit ein "vertrauenswürdiger" Benutzer das überprüft. Dein "Fehler" war es, im Quellfeld nur die direkte Bild-URL anzugeben, jedoch nicht die URL zum Artikel. Denn mit der Bild-URL kann keiner die Lizenz überprüfen, mit dem Link zum Artikel jedoch schon. Habs mal ergänzt. Insofern ist alles noch im grünen Bereich. --Quedel Disk 23:12, 18. Aug. 2018 (CEST)
Danke für eure Hinweise! Kurze Anmerkung: Im Quellfeld habe ich die abgekürzte DOI angegeben. Da das die stable URL schlechthin für wissenschaftliche Periodika ist, über die man auf direktem Weg zur Artikel-URL kommt, konnte ich kein Problem erkennen, zur URL zu gelangen. Ich werde aber jetzt die komplette URL https://doi.org/10.1007/s00024-012-0511-7 nachtragen, über die man dann auf die Springer-URL https://link.springer.com/article/10.1007%2Fs00024-012-0511-7 kommt. Und künftig gebe ich die DOI immer gleich unverkürzt an. Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 01:56, 19. Aug. 2018 (CEST)
Und vielen Dank für die Ergänzung auf WikiCommons, Quedel! Gruß,-Anglo-Araneophilus (Diskussion) 07:54, 19. Aug. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae (Diskussion) 19:02, 20. Aug. 2018 (CEST)

Urheberrechtlich geschützt, oder nicht?

Hallo, ich möchte im Artikel über dieses Klinikum gern das entsprechende Logo einbinden. Wegen der geringen Qualität des Logos, habe ich das Klinikum kontaktiert und bekomme das Logo womöglich in höherer Auflösung zugesendet, in meiner Mail an das Krankenhaus habe ich diese Vorlage verwendet, weil ich dachte, es handele sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk, das unter einer freien Lizenz zur Verfügung gestellt wurde. Hier wurde ich dann darauf hingewiesen, dass das Logo die Schöpfungshöhe für urheberrrechtlichen Schutz vermutlich nicht erreicht. Mittlerweile hat sich aber das Krankenhaus mit einer Rückfrage bezüglich der freien Lizenz gemeldet.

Erreicht das Logo nun die Schöpfungshöhe für urheberrechtlichen Schutz? Und wenn nicht, wie soll ich dann auf die Mail des Klinikums reagieren? Danke für alle Hinweise! --Nomen.Nescio (Diskussion) 09:21, 18. Aug. 2018 (CEST)

Hm, das kann man so oder so beantworten, finde ich. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:26, 18. Aug. 2018 (CEST)
Wie der Vorredner. Habe Bedenken. — Pajz (Kontakt) 11:01, 18. Aug. 2018 (CEST)
Geht es nur um den Schriftzug "HBK"? Der hat keine SH. -- Chaddy · D 15:23, 18. Aug. 2018 (CEST)
Natürlich meinte ich auch nur das HBK (ich lese +BK - ist aber egal). Habitator terrae (Diskussion) 10:19, 19. Aug. 2018 (CEST)
Also verfolge ich lieber weiter das Ziel, das Bild unter einer freien Lizenz zur Verfügung gestellt zu bekommen, richtig? Danke für die Rückmeldungen! --Nomen.Nescio (Diskussion) 13:29, 19. Aug. 2018 (CEST)
Am besten schon, aber falls es nicht geht kannst du beim HBK-Logo immer mit der Schöpfungshöhe argumentiere. Bitte teil der Klinik mit, dass die Freigabe nur das Urheberrecht und nicht das Design oder das Namensrecht betrifft. Habitator terrae (Diskussion) 13:48, 19. Aug. 2018 (CEST)
Besser nicht. Da die Datei keine SH hat kann das Klinikum ohnehin keine gültige Freigabe erteilen. Es ist außerdem sehr unwahrscheinlich, dass sie ausgerechnet ihr Logo unter eine freie Lizenz stellen. Dadurch könnten sie auch ihren Markenschutz gefährden. -- Chaddy · D 14:24, 19. Aug. 2018 (CEST)
Schade, aber dann soll es wohl so sein. D.h. ich teile dem Klinikum mit, dass sich die Angelegenheit aufgrund rechtlicher Bedenken in der Community zunächst "geklärt" hat? Ganz ohne Rückmeldung möchte ich nicht verbleiben. -- Nomen.Nescio (Diskussion) 15:20, 19. Aug. 2018 (CEST)
Weshalb schade? Chaddy meinte, dass eine Genehmigung sinnlos ist, da das Logo nicht urheberrechtlich geschützt ist, und dass eine Genehmigung nicht wahrscheinlich, aufgrund von markenrechtlichen Risiken nicht erteilt werden wird. Es dürfte also schon jetzt mit {{PD-textlogo}}{{TM}} auf Commons hochgeladen werden. Habitator terrae (Diskussion) 15:25, 19. Aug. 2018 (CEST)
Ich habe die Datei aber noch nicht und bekäme sie ja erst zur Verfügung gestellt, wenn die Sache - wie aich immer - abschließend geklärt wäre. --Nomen.Nescio (Diskussion) 15:42, 19. Aug. 2018 (CEST)
Es gibt hier auch eine Version in brauchbarer Auflösung, hier ebenfalls. Und in der Wikipedia:Grafikwerkstatt kann man dir das Logo sicher auch als Vektorgrafik nachbauen. -- Chaddy · D 16:20, 19. Aug. 2018 (CEST)
Ich habe mich mal dran versucht --Habitator terrae (Diskussion) 16:37, 19. Aug. 2018 (CEST)
Danke sehr, und Entschuldigung für das Hin und Her - ich lerne noch :D --Nomen.Nescio (Diskussion) 08:32, 20. Aug. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae (Diskussion) 19:05, 20. Aug. 2018 (CEST)

GeoNutzV

Es fehlt Commonsvorlage Geo-GermanGov oder DWD-GermanGov: Ich will eine Grafik auf Grundlage von Daten des Deutsches Wetterdienstes, der in seinen Nutzungsbedingungen bei der Nutzug der Daten einen Quellennachweis fordert, dafür aber jegliche Abwandlung und Weiternutzung erlaubt. Er bezieht sich dabei auf die GeoNutzV und das DWD-Gesetz. Steht irgendetwas gegen die Erstellung der Vorlage im Wege? Habitator terrae (Diskussion) 19:08, 7. Aug. 2018 (CEST)

Heißt „Ein weitergehender Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz bleibt davon unberührt.“ (DWD-Gesetz) etwa nicht, dass ein urheberrechtlicher Schutz bestehen bleibt? Damit blieben nur die Geodäten frei. --Quedel Disk 21:08, 7. Aug. 2018 (CEST)
So weit ich das verstehe, bedeutet ein weitergehender Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz, den Schutz der Bilder und der anders gekennzeichneten Daten. Habitator terrae (Diskussion) 21:13, 7. Aug. 2018 (CEST)

Zu Präzision: Ich möchte diese Daten von April bis Juli nutzen (nur die Temperaturen in der Tabelle). Habitator terrae (Diskussion) 21:17, 7. Aug. 2018 (CEST)

Nach weiterer Suche bin ich auf die Definition (auch in den FAQ des DWDs) von Geodaten gestoßen: Geodaten sind alle Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet., damit wären auch die auf das geografischen Gebiet Deutschland bezogene Klimadaten Geodaten. Habitator terrae (Diskussion) 21:36, 7. Aug. 2018 (CEST)

oder falls Deutschland kein geografisches Gebiet ist: Die Daten haben als Grundlage die Geodaten der Stationen, und haben somit einen indirekten Bezug. Langsam werde ich mir dabei sicherer, noch Einwände? Habitator terrae (Diskussion) 21:40, 7. Aug. 2018 (CEST)

Erstmal, werd ein wenig langsamer im Schreiben, dann musste nicht so oft abspeichern ;) Zweitens ist es - gerade durch die wenige Anzahl echter Experten kaum möglich, dass du auf deine Frage von heute 19:08 nun um 21:40 Uhr bereits nun ein endgültiges Urteil fällen willst - das dauert hier schon einige Tage. Ich persönlich find die Definition unnutzbar (hey, auch mein Stromverbrauch ist konkret auf die Position meiner Wohnung bezogen, das aber als Geodäten abzutun, nur weils einen Bezug zu einem Standort hat, wäre merkwürdig). Desweiteren ist zu beachten, dass nur Geodaten von öffentlichen Einrichtungen (§4 Abs.1 Nr. 3 GeoZG) frei sind, sofern diese nicht anderen Rechten unterliegen (Abs. 4). Daher sind Geodaten nicht per se gemeinfrei. Auch wenn ich persönlich keine Einwände gegen die Datenverwendung der konkret genannten Grafik hätte, macht mich insbesondere §6 Abs 2 + 2a DWDG stutzig, denn danach wäre die Nutzung von Dienstleistungen des DWD kostenpflichtig (mit Ausnahme von Wetterwarnungen und der Radioaktivitätsüberwachung für die Allgemeinheit). Geodäten nur dann entgeltfrei, wenn „im Geoportal der nationalen Geodateninfrastruktur“ veröffentlicht (Abs. 2a, Nr. 3). Wobei natürlich wieder reine Daten und Fakten nicht geschützt sind, sofern man nicht Datenbankwerksschutz ins Spiel bringt.
Vielleicht erst die Frage der konkreten Datenverwendung (siehe 4. Beitrag) klären und anschließend allgemein nach der Vorlage? --Quedel Disk 23:20, 7. Aug. 2018 (CEST)
Du verstehst mich da falsch: Erstens die Geodaten sind nicht gemeinfrei, es muss die Quelle genannt werden. Zweitens es geht hier um die Geodaten des DWD, der eine öffentliche Einrichtung ist, weiter sind sehr viel fallen sehr viel mehr Daten unter die GeoNutzV [1] als du behauptest. Habitator terrae (Diskussion) 17:15, 9. Aug. 2018 (CEST)

Um zu deiner eigentlichen Frage zu kommen: Simple physikalische Messwerte sind nicht urheberrechtlich schützbar. Auch nicht, wenn sie in Form eines Klimadiagramms aufbereitet sind. Du kannst die Grafik also problemlos übernehmen. Du kannst natürlich auch nur die Messwerte übernehmen und ein eigenes Klimadiagramm basteln (wäre auch zu bevorzugen, wir haben ja extra die Vorlage:Klimatabelle).
Lediglich aufbereitet als umfassende Datenbank wäre urherrechtlicher Schutz gegeben, aber dann auch nur für die Datenbank als Ganzes. -- Chaddy · D 19:03, 9. Aug. 2018 (CEST)

Simple Messwerte sind das nicht ganz, sie sind zusammengerechnet worden. Habitator terrae (Diskussion) 19:14, 9. Aug. 2018 (CEST)
Das ändert überhaupt nichts daran, dass das nicht schützbar ist. Hier ist das schön erklärt.
Das Urheberrecht sieht explizit vor, dass eben nicht alles monopolisiert werden kann, sondern nur geistige Schöpfungen (siehe Schöpfungshöhe). Messwerte sind aber keine geistigen Schöpfungen, sondern reines Handwerk. Entscheidend ist auch nicht, wie viel Aufwand man betreibt oder wie viel Fachwissen nötig ist. Entscheidend ist die kreative Leistung. -- Chaddy · D 19:23, 9. Aug. 2018 (CEST)

Text aus en übersetzt, aber fehlerhaft attributiert -- wie vorgehen?

Siehe z.B. hier. Vorlage:URV scheint mir etwas hart. --Belegfreund (Diskussion) 02:35, 22. Aug. 2018 (CEST)

WP:Versionsimport. -- Chaddy · D 02:42, 22. Aug. 2018 (CEST)
Danke. --Belegfreund (Diskussion) 03:12, 22. Aug. 2018 (CEST)
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Fragen zu einigen Dateien

Urspr. Überschrift: Datei:2006318-CN253-Piazza-dei-Guidi Specchio-d-acqua.jpg; Datei:2006319-CN274-Piazza-dei-Guidi notte.jpg; Datei:2006319-CN277-Piazza-dei-Guidi notte.jpg; Datei:2015523-Worms-Nikolauskapelle Fenster-Süd.jpg (geändert von -jkb-)

Fragen eines Ignoranten zur Panoramafreiheit: Ich habe die vier oben genannten Fotos in Commons hochgeladen und möchte sie in de.wikipedia.org verwenden. Fallen die Bilder in DACH unter Panoramafreiheit und können sie da verwendet werden? Sind sie in commons eine URV und müssen da gelöscht werden? Die Bilder vom Hauptplatz in Vinci betreffen einen öffentlichen Platz, der von Mimmo Paladino (lebender Künstler) im Jahr 2006 gestaltet wurde, das Bild von der Wormser Nikolauskapelle zeigt ein Glasfenster, das von Heinz Hindorf (1909-1990) entworfen wurde, aber ebenfalls öffentlich zugänglich ist. Sollten sie in Commons gelöscht werden müssen, können sie trotzdem in der deutschsprachigen WP hochgeladen und verwendet werden? Vielen Dank! --Cantakukuruz (Diskussion) 01:10, 16. Aug. 2018 (CEST)

Die Fotos vom Hauptplatz fallen nach DACH-Recht unter die Panoramafreiheit und sind hier lokal ok. Auf Commons müssten sie gelöscht werden, da es in Italien keine Panoramafreiheit gibt (auf Commons zählt das Recht des Herkunftslands + das der USA).
Das Foto vom Kirchenfenster ist auch hier lokal nicht ok, da Panoramafreiheit keine Innenaufnahmen umfasst. Du kannst das Fenster aber von Außen fotografieren (sofern die dafür nötige Position auch öffentlich zugänglich ist). Was problematisch sein könnte wäre z. B. ein Friedhof. Auf diesem könnte, auch wenn er öffentlich zugänglich ist, die Panoramafreiheit nicht gelten (z. B. wenn er vollständig ummauert ist und nur durch eine Tür zugänglich ist, da er dann nicht mehr im Sinne der Panoramafreiheit ein öffentlicher Raum ist).
Hilfsmittel wie Leitern heben übrigens auch die Panoramafreiheit auf, ebenfalls Aufnahmen von Gebäuden aus usw. -- Chaddy · D 04:02, 16. Aug. 2018 (CEST)
Lieber Chaddy, vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe schweren Herzens das Glasfenster aus dem Lemma Heinz Hindorf wieder gelöscht, das eine iddeale Illustration seines Schaffens gewesen wäre. Ferner habe ich für alle vier Fotos, derentwegen ich angefragt habe, mit einem Löschantrag versehen, da in Italien ja offensichtlich die Panoramafreiheit nicht gilt. In Italien sieht man das anscheinend nicht so eng: es gibt auf Commons Fotos von der Piazza die Guidi in Vinci (Toskana), zum Beispiel dieses:
von User:Jordiferrer, bei denen bisher niemand eine URV gesehen hat.
Zusatzfrage: Wie kann ich also Fotos, die in der deutschen Wikipedia zulässig sind, in dieser direkt hochladen, unter Vermeidung von Commons? Nochmals danke! --Cantakukuruz (Diskussion) 12:05, 16. Aug. 2018 (CEST)
Der Bilderbestand auf Commons ist riesig und daher schwer zu pflegen. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass diese Fotos nicht doch irgendwann von wem gefunden und gelöscht werden.
Hier hochladen kannst du genauso wie auf Commons über das entsprechende Formular. Setze bitte auch die Bausteine Vorlage:Panoramafreiheit und Vorlage:NoCommons dazu. -- Chaddy · D 15:48, 16. Aug. 2018 (CEST)
Cantakukuruz: verwende bitte für solche Fälle auf de.WP unbedingt die dafür gemachte Vorlage {{Schutzlandprinzip}}, da ist die Vorlage:NoCommons bereits enthalten. Viele Grüße, --emha db 13:50, 17. Aug. 2018 (CEST)

Panoramafreiheit auf Friedhöfen

der Übersichtlichkeit halber als eigener Unterabschnitt - --emha db 13:50, 17. Aug. 2018 (CEST)

Benutzer:Chaddy: ein öffentlicher, also kommunaler Friedhof, der ummauert/eingezäunt, aber dennoch jederzeit jedem zugänglich ist, ist nicht von der Panoramafreiheit betroffen? Echt? Dann müssen wir aber die Fotos zahlreicher moderner Grabsteine und Skulpturen löschen, konkret fiele mir sofort Kindergrabfeld auf dem Neuen Friedhof in Gießen ein. Geschockt, --emha db 10:45, 16. Aug. 2018 (CEST)
Friedhöfe gelten als öffentlicher Platz --M@rcela 11:20, 16. Aug. 2018 (CEST)
Ich persönlich bin auch eher der Ansicht, dass Friedhöfe sehr wohl unter die Panoramafreiheit fallen. Die Rechtssprechung ist sich jedoch uneins bzgl. dieser Frage. Deshalb hab ich lieber darauf hingewiesen. -- Chaddy · D 15:48, 16. Aug. 2018 (CEST)
Danke, Ralf, das klingt eindeutig. Chaddy: Wer spricht sich denn dagegen aus, gibt es da Urteile? --emha db 13:50, 17. Aug. 2018 (CEST) PS: CC an Benutzer:Pajz
Hier steht einiges dazu: Panoramafreiheit#Kriterium „öffentlich“. Bei Friedhöfen ist sich die Kommentarliteratur einig, dass sie unter die Panoramafreiheit fallen. Es gibt aber ein anderslautendes Urteil des BGH zu preußischen Schlössern, die trotz öffentlicher Zugänglichkeit nicht als öffentlicher Raum im Sinne der Panoramafreiheit angesehen wurden: [2], Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg#Bildrechte. Wir haben das Urteil damals als Blödsinn angesehen und ich denke auch immer noch so. Trotzdem kann es natürlich sein, dass diesem Vorbild folgend ein Gericht auch bei Freidhöfen zu einer ähnlichen Sichtweise kommt.
Aber wie gesagt, bisher ist sich die Kommentarliteratur einig weshalb wir keine Probleme haben. Mein Kommentar weiter oben klang leider alarmistischer als er gedacht war. Sorry für die Verwirrung. -- Chaddy · D 14:25, 17. Aug. 2018 (CEST)
Emha, verweise auf meine Ausführungen in Panoramafreiheit#Kriterium „öffentlich“ („Illustrativ verweist die Literatur hierfür regelmäßig auf das Beispiel eines Friedhofs […]“), insbesondere auch die belegende Fußnote 71. Für das deutsche Recht ist mir keine entgegenstehende Rechtsprechung bekannt. Gruß, — Pajz (Kontakt) 11:06, 18. Aug. 2018 (CEST)
Danke an alle. Ganz ehrlich, das hätte mich jetzt auch sehr gewundert. Viele Grüße, --emha db 18:59, 20. Aug. 2018 (CEST)
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Island-Fotos

Bin zerknirscht. Alle Fotos vom Riesenalk sollen gelöscht werden, weil es in Island „keine Panoramafreiheit“ geben soll. Stimmt das? Für die Info-Tafel würde mir der Löschantrag ja noch einleuchten. Auch für das Video ist es in Ordnung. Aber die Fotos vom Alk? Hier der Link zu meiner Disk auf Commons. Ich bin ein wenig misstrauisch, weil der Kollege dort nichts Anderes zu tun scheint, als Löschanträge zu stellen. Deswegen muss es nicht falsch sein, aber es irritiert mich schon. Enttäuschten Gruß am Morgen --Andrea (Diskussion) 08:23, 21. Aug. 2018 (CEST)

Hallo Andrea, leider, leider, leider ist der Kollege im Recht. Fehlende Panoramafreiheit bedeutet, dass es nicht gestattet ist, Fotos von Kunstwerken öffentlich zu machen. Und Dein Riesenalk ist ja nun ein Kunstwerk. Ich finde sowas auch immer traurig, habe einige schöne Bilder aus Bulgarien, die ich deswegen nicht hochladen kann - aber man kann wenig dagegen machen auf unserer Ebene, da braucht es Lobbyarbeit und Politik. --Kritzolina (Diskussion) 08:30, 21. Aug. 2018 (CEST)
(BKBKBK) Naja, was fehlende Panoramafreiheit bedeutet, ist mir schon klar. Abba ist das so in Island? Woher wusstest Du, dass es in Bulgarien so ist? Ach Kritzi, die Welt ist schlecht. Ein Land, das sich so sehr um Kunst im öffentlichen Raum bemüht und dann darf man es nicht zeigen? *grrrmpf!* Ik schaff den Foddo wieder abb! ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/traurig  --Andrea (Diskussion) 08:49, 21. Aug. 2018 (CEST)
Wenn unser Artikel zur Panoramafreiheit korrekt ist, hat der Kollege nicht recht: "Das isländische Urheberrechtsgesetz (höfundalög), hier zugrunde gelegt in der Fassung der Änderungen vom 1. Januar 2016, gewährt in Artikel 16 das Recht, erlaubnisfrei Fotografien von Gebäuden und Kunstwerken, die sich dauerhaft an einem öffentlichen Ort im Freien befinden, anzufertigen und zu zeigen. Sofern das Bau- bzw. Kunstwerk den Hauptgegenstand der Fotografie darstellt und diese zu gewerblichen Zwecken verwendet wird, ist die Panoramafreiheit an eine Vergütungspflicht geknüpft, falls die Nutzung nicht in einer Zeitung oder im Rahmen einer Fernsehsendung erfolgt." Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 08:33, 21. Aug. 2018 (CEST)
(BKBKBK) Wenn Du Recht hast, Sänger, geb ich einen aus! Foddo noch nich uffe Halde! ein lächelnder Smiley  --Andrea (Diskussion) 08:49, 21. Aug. 2018 (CEST)
Es gibt die Vorlage {{NoFoP-Iceland}}, die auch begründet, warum man sie nicht einsetzen kann. --Magnus (Diskussion) 08:41, 21. Aug. 2018 (CEST)
(BKBKBK) Ik sach doch, diese blöde kommerzielle Nutzung! Wie oft ist mir deswegen schon eine Freigabeanfrage abgelehnt worden! Wie gewonnen, so zerronnen. Foddo doch uf Halde! Danke für's Gespräch! ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/traurig  Bitte nicht persönlich nehmen! Wenn abgespult, komme ich nochmal wieder! --Andrea (Diskussion) 08:49, 21. Aug. 2018 (CEST)
Ja, mal wieder die Verhinderung von Wissensdarstellung wegenh der Fixierung auf die kommerzielle Verwertbarkeit bei Commons. Es wird Zeit dafür, NC zuzulassen, und den kommerziellen Plünderern Verwertern den ausgestreckten Mittelfinger zu zeigen. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 08:52, 21. Aug. 2018 (CEST)
(BK) Ich klebe mal wieder unter der Decke. Mir persönlich wäre es völlig egal, ob einer mit meinen Fotos Geld verdienen würde, was eh nich zu erwarten ist, weil sie viel zu schlecht sind. Aber ich muss auch kein Geld mehr verdienen. Ich frage mich, wie unseren Berufsfotografen zumute ist, wenn eines ihrer der Welt geschenkten Fotos ihnen kein Geld brachte, aber ne Firma daraus n Plakat druckt, das der Renner würde und die sich damit ne goldene Nase verdienen? Wer hat den Mist mit kommerzieller Nutzung wann für ein Projekt erfunden, in dem (fast) alle schenken, was sie haben und hergeben mögen? Sänger, ist Dir eigentlich bekannt, dass im RL das Zeigen des besagten Fingers verboten ist und ziemlich teuer werden kann? --Andrea (Diskussion) 09:12, 21. Aug. 2018 (CEST)
[3] Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:20, 21. Aug. 2018 (CEST)
Dat Johnny daaf dat, Sänger! Hat ooch jenügend Cash! ein lächelnder Smiley  --Andrea (Diskussion) 10:03, 21. Aug. 2018 (CEST)
@Andrea014: Du kannst die Bilder aber hier lokal hochladen, dann sind sie nicht ganz verloren. --Magnus (Diskussion) 09:03, 21. Aug. 2018 (CEST)
Lichtstreif am Horizont? Dürfen die dann auch hier in den Artikel vom Riesenalk? --Andrea (Diskussion) 09:12, 21. Aug. 2018 (CEST)
Hier schon, nur eben nicht in anderen Sprachversionen. --Magnus (Diskussion) 09:16, 21. Aug. 2018 (CEST)
D.h. hier in der deWP wären Bilder mit einer NC-Lizenz zulässig? Oder sind hier in der deWP die isländischen Gesetze unerheblich? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:29, 21. Aug. 2018 (CEST)
Nein. Aber es gilt das Schutzlandprinzip. Daher waren bspw. vor der belgischen Rechtsänderung auch Bilder vom Atomium in der deWiki, nicht aber bei Commons. --Magnus (Diskussion) 09:33, 21. Aug. 2018 (CEST)
Also zweiteres, die isländischen Gesetze sind in der deWP unerheblich. Lieber wäre mir ja eine NC-Lösung, denn die kommerziellen Plünderer Verwerter gehen mir am Allerwertesten vorbei. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:44, 21. Aug. 2018 (CEST)
Wow! Andrea wieder happy! ein lächelnder Smiley  Dann sind die Anderen eben Neese. Dankeeee, Magnus! 💐 Denn mach ich mich mal auf die Strümpfe. Ich würde ja auch gern in den Artikel von Reykjavík noch ein Abschnittchen mit Kunst im öffentlichen Raum einfügen und hab da so manch Hübsches mitgebracht. Die haben sogar ein Stück aus der Berliner Mauer. Und btw hab ich endlich eine Idee, was es mit dem Unterschied auf sich hat, wenn man Bilder bei Commons oder hier hochlädt. War mir immer ein Buch mit sieben Siegeln. Insofern auch Danke für diese Nachhilfe! Herzlichst --Andrea (Diskussion) 10:03, 21. Aug. 2018 (CEST)
Ach ja, Kritzolinaaaa! Frohe Kunde: obiges lesen, Deine Bulgarien-Fotos hier hochladen und dann ab in Deine Artikel damit! --Andrea (Diskussion) 10:27, 21. Aug. 2018 (CEST)

Irgendwann werden wir hier mit diesem "Schutzlandprinzip"-Ansatz auf die Nase fallen, vermute ich. Das ist ein Konzept aus Vor-Internet-Zeiten. Schliesslich stellen wir hier Bilder in einem weltweiten Projekt zur Verfügung, auch in Island. Man könnte höchstens sagen, dass wir uns, da es sich um ein deutschsprachiges Projekt handelt, nicht an ein isländisches Publikum wenden. Aber ob das so wirklich funktioniert? Gestumblindi 10:43, 21. Aug. 2018 (CEST)

Doch, das funktioniert wirklich so: Schutzlandprinzip#Schutzlandprinzip und Internet. -- Chaddy · D 15:07, 21. Aug. 2018 (CEST)
@Chaddy: Wenn du den Artikel und insbesondere den von dir verlinkten Abschnitt ganz gelesen hast, müsstest du meine Bedenken eigentlich nachvollziehen können. Ich zitiere: "Jeder dieser Staaten kommt nämlich jedenfalls potenziell als Schutzland in Frage, denn ob überhaupt wie in Deutschland ein Inlandsbezug gefordert ist, wird in verschiedenen Jurisdiktionen unterschiedlich beurteilt." Deutsche Rechtsprechung ist für Island, Frankreich, Italien etc. natürlich nicht bindend; beispielsweise ein französisches Gericht könnte sich jederzeit als zuständig für eine Urheberrechtsverletzung aufgrund fehlender Panoramafreiheit in Frankreich ansehen und dann z.B. auch den Bezug zu Frankreich in einem deutschsprachigen, in Frankreich abrufbaren Artikel zu einem französischen Thema als gegeben ansehen, falls es einen solchen überhaupt fordert. Gestumblindi 20:49, 21. Aug. 2018 (CEST)

Denk an die Vorlage {{NoCommons}}, auch wenn mancher User/Bot diese gerne ignoriert. --JPF just another user 10:48, 21. Aug. 2018 (CEST)

Heißt das, Gestumblindi, Du würdest die Fotos hier nicht hochladen?
Heißt das, JPF, wenn ich die Fotos hochlade, sollte ich sie in der Beschreibung mit dieser Vorlageauf der Dateibeschreibungsseite“ versehen?
Langsam werde ich unsicher, ob mir mein anfängliches Wutschnauben oder die jetzige Verunsicherung lieber ist. *grübel!*
Ich bin ja eigentlich jemand, der sich an Regeln (und die meisten Gesetze) zu halten pflegt. Wenn ich aber sehe, welche Fotos hier im lustvollen Verstoß gegen unsere Gesetze des Jugendschutzes unter dem Deckmantel enzyklopädischer Aufklärung in Artikel gelegt werden, dann frage ich mich schon, ob ich mit meinen Island-Fotos päpstlicher als der Papst sein muss. (Ich weiß, das eine hat mit dem Anderen in der Sache nix zu tun! Aber im Einfluss auf meine Regeltreue schon.)
Ich denke erst mal weiter nach und warte weiter ab. Doch bis hierhin schon erst einmal ein herzliches Dankeschön an Euch alle, die Ihr Euch mit meiner Frage befasst habt.
Es grüßt die --Andrea (Diskussion) 11:49, 21. Aug. 2018 (CEST)
Nachtrag: Maus an Großhirn: erst gugn, dann senfen! (Nicht dass das noch jemand missversteht, ich meinte mich!) Du meintest diese: Vorlage:NoCommons. Vielleicht also beide rein? Uf, worauf hab ich mich da wieder eingelassen? --Andrea (Diskussion) 11:56, 21. Aug. 2018 (CEST)
Die Island-Vorlage ist doch nur auf Commons wirksam, oder? Wenn ich Bilder hier lokal hochlade, von denen ich mir nicht sicher bin, ob sie auf Commons Bestand haben, nutze ich die NoCommons-Vorlage. Zum Beispiel beim Europäischen Parlament in Straßburg: Datei:2011-05-10 Europaparlament.JPG. --JPF just another user 13:24, 21. Aug. 2018 (CEST)

Es gibt dazu auch {{Schutzlandprinzip}} und dieses gilt egal was Gestumblindi meint auch für die Panoramafreiheit, wie WP:NCF#Panoramafreiheit beschreibt. Habitator terrae (Diskussion) 13:37, 21. Aug. 2018 (CEST)

Die Hundertwasserentscheidung ist nach wie vor maßgeblich. --M@rcela 17:30, 21. Aug. 2018 (CEST)
(nach BK hier eingefügt) Da hier nicht nur Experten lesen und betroffen sind, sag mal den Lernenden, was das für diesem Fall bedeutet - ja, nein, zusätzlich zu beachten ist ... ? Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 18:57, 21. Aug. 2018 (CEST)
Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, daß für Fotos, die in Österreich aufgenommen wurden, in Deutschland deutsches Recht anzuwenden ist. Die deutschsprachige Wikipedia wendet in derartigen Fragen das jeweils strengste Recht aus DACH an, wenn es um Fotos anderer Länder geht. --M@rcela 19:12, 21. Aug. 2018 (CEST)
@Ralf Roletschek: Was natürlich überhaupt nichts darüber aussagt, was ein isländisches oder französisches Gericht sagen würde. Insofern finde ich die Gebetsmühle "Hundertwasserentscheidung" sowohl etwas abgenutzt als auch als Pauschalantwort die Problematik nicht wirklich treffend. Ein Rechteinhaber aus Frankreich, der sich durch die Abbildung eines geschützten Gebäudes oder einer Skulptur aus Frankreich in der deutschsprachigen Wikipedia geschädigt sieht, wird wahrscheinlich eher in Frankreich als in Deutschland klagen. Gestumblindi 20:52, 21. Aug. 2018 (CEST)
Ein Urteil wäre aber nicht vollstreckbar. --M@rcela 21:22, 21. Aug. 2018 (CEST)
Und der arme Fotograf kann es dann nicht mehr wagen, nach Frankreich einzureisen... Gestumblindi 21:24, 21. Aug. 2018 (CEST)
Da es kein Offizialdelikt ist, obliegt die Verfolgung nicht den Behörden. Bei Iran oder USA müßte man freilich vorsichtig sein. Aber jetzt driften wir wirklich ab. --M@rcela 21:26, 21. Aug. 2018 (CEST)
Ihr müsst davon ausgehen, dass ich jeden Link aufrufe und lese, was da steht. In Summe ist mir für heute zumute nach: Da steh ich nun, ich armer Tor! Und bin so klug als wie zuvor. Ihr gebt Euch soviel Mühe und ich raff es nicht. Jaul! Morgen ist ein neuer Tag. Dann lese ich nochmal. Für mich ist nun Feierabend. Und einen schönen solchen wünsche ich auch Euch! --Andrea (Diskussion) 18:52, 21. Aug. 2018 (CEST)
@Habitator terrae: Es ist richtig, dass hier diese Auslegung des Schutzlandprinzips "egal, was Gestumblindi meint" übliche Praxis ist, und insofern kann ich auf Andreas Frage, ob ich die Fotos hier nicht hochladen würde, antworten: Ja, ich persönlich mache so etwas nicht, da ich vorsichtiger bin, aber das ist nur meine persönliche Praxis - wenn du hier Aufnahmen von urheberrechtlich geschützten Gebäuden oder Kunstwerken aus Ländern, die keine für unsere Zwecke taugliche Panoramafreiheit haben, nach dem geschilderten Vorgehen lokal hochlädtst, um eine Löschung auf Commons zu vermeiden, bewegst du dich im aktuellen Mainstream der deutschen Wikipedia, du kannst das schon machen, niemand hier wird dir die Bilder weglöschen. Gestumblindi 20:58, 21. Aug. 2018 (CEST)
Zur Not kann ich sie ja auch hier hochladen, die Lizenz lässte das zu. Habitator terrae (Diskussion) 21:10, 21. Aug. 2018 (CEST)

Nochmal für die, die es nicht raffen zusammengefasst:

  • Auf Commons dürfen Dateien hochgeladen werden die im Herkunftsland und in den Vereinigten Staaten frei sind.
  • In Island dürfen Bilder von Werken, die ein für längere Zeit an dem selben Ort standen, nur nicht-kommerziel genutzt werden, sie sind somit nicht frei.
  • In den D-A-CH-Ländern dürfen Bilder von Werken, die ein für längere Zeit an dem selben Ort standen, nur auch kommerziel genutzt werden, sie sind somit frei.
  • In der D-A-CH-Wikipedia dürfen nach den aktuellen Richtlinien Dateien hochgeladen und benutzt werden die in den D-A-CH-Ländern frei sind.
  • Diese Regel wird aufgrund dessen, dass die D-A-CH-Wikipedia überall abrufbar ist kritisiert. Dies hat aber nichts mit deiner Frage zu tun.

Falls mir irgendwer widerspricht soll er*sie es bitte begründen, ansonsten sehe ich die Frage als geklärt an. Für weitere Fragen bitte einen neuen Abschnitt eröffnen, da sonst die Fragestellerin irretiert wir. PS: Dieser Beitrag wurde gleichzeitig mit Gestumblindi, weshalb ich auf ihn noch nicht reagiert habe. Habitator terrae (Diskussion) 21:09, 21. Aug. 2018 (CEST)

Ich gehe davon aus, dass ich noch nicht alles verstanden habe. Aber das muss ja nicht so bleiben. Kommt Zeit, kommt Verstand. ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/zwinker  Doch war es genug, um mit Eurer Hilfe zu einer eigenen Position zu finden. Und dafür noch einmal ganz herzlichen Dank an Euch alle! 💐 Aktuell gehe ich davon aus, dass ich es zähneknirschend wie folgt mache: ich werde tapfer sein und stoisch und ohne Widerworte ertragen, wenn sie mir all meine Island-Fotos auf Commons löschen und ich verzichten werde, sie und die schönen Fotos über Kunst im öffentlichen Raum, die ich noch habe, hier hochzuladen. Und für den Abschiedsschmerz baue ich darauf, dass Zeit die Wunden heilt. Island werde ich rehabilitieren, denn sie haben ja Panoramafreiheit, nur ohne kommerzielle Nutzung. Und das ist auch gut so! Für mich damit hier erledigt und den Baustein mag entfernen, wer noch weiter diskutieren möchte. Da muss man auf mich keine Rücksicht nehmen. Morgengruß am Mittwoch von --Andrea (Diskussion) 09:02, 22. Aug. 2018 (CEST)
Zum Tausenden mal es ist hier eine Regel, dass das gemacht werden darf, es gab dazu noch kein negatives Urteil, deshalb habe ich die Bilder hier lokal hochgeladen.

PS: @Gestumblindi: Wenn wir deine Argumentation noch etwas strenger auslegen, dürften wir hier nur Bilder als gemeinfre benutzen deren Autoren min. 100 Jahre verstorben sind. Habitator terrae (Diskussion) 11:09, 22. Aug. 2018 (CEST)

@Habitator terrae: Nein, siehe Schutzfristenvergleich :-) Gestumblindi 11:15, 22. Aug. 2018 (CEST)
Ja, und in diesem Fall beträgt eben die Schutzfrist eben 0 Jahre unter Bedingungen. Habitator terrae (Diskussion) 11:52, 22. Aug. 2018 (CEST)
Was ist eigentlich mit dem Text von der Infotafel? Ist der nicht unabhaengig immer geschuetzt und darf nicht hochgeladen werden? Keine Fangfrage, keine Hintergedanken; ich weiss es wirklich nicht. MfG -- Iwesb (Diskussion) 12:11, 22. Aug. 2018 (CEST)
Die Panoramafreiheit umfasst natürlich auch Textwerke. Ist also alles im grünen Bereich. -- Chaddy · D 15:33, 22. Aug. 2018 (CEST)

Manchmal kömmt es anders, als man denkt. Zum Dank: Wikipedians at work. Morgengruß von --Andrea (Diskussion) 08:03, 23. Aug. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Andrea (Diskussion) 08:03, 23. Aug. 2018 (CEST)

Zeitungsausschnitt

neuen Thread eröffnet --Goesseln (Diskussion) 18:00, 12. Aug. 2018 (CEST)

Hallo, ich habe da eine Zwischenfrage zu PD-old betr. eingescannter Zeitungstexte (Autor unbekannt und nicht ermittelbar). Greift das auch für diese und ab wann rückwärts ? Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 12:45, 12. Aug. 2018 (CEST)

@Wilhelm Zimmerling PAR:: die Frage wäre, von wann ist der Zeitungsartikel? Und warum sollte der Autor nicht ermittelt werden? Bei der Zeitung angefragt, in Archiven recherchiert? PD-old ist ausschließlich dann anzuwenden, wenn eine Gemeinfreiheit aufgrund des Alters gesichert ist. Es gibt zwar für diesen Fall auch unzählige AUsnahmen, aber das hängt halt ab von welcher Zeitung, aus welchem Land aus welchem Jahr. --Quedel Disk 13:19, 12. Aug. 2018 (CEST)
Er meint wohl unsere pragmatische Regelung und das Commons-Pedant dazu, dass wir über 100 (Commons: 120) Jahre alte Werke als gemeinfrei ansehen, wenn der Urheber mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar ist. Da bräuchten wir aber mehr Kontext, um die Frage beantworten zu können. -- Chaddy · D 14:18, 12. Aug. 2018 (CEST)
Es geht um Veröffentlichungen vor 1939 bzw. in einem Einzelfall 1942. Zeitung "Elster-Chronik" (Grubann-Verlag Ruhland, später außerdem Senftenberg, 1945 / 1948 enteignet), einer von beiden Besitzern im Lager in Polen verstörben, zum anderen nichts bekannt. Der Senftenberger Ableger ging an die "Lausitzer Rundschau", dort konnte ich nichts erfahren. Der Ruhlander Ableger ging erst nach Hoyerswerda ("Lausitzdruck"), dann hier privat mehrfach umfirmiert, Vorgeschichte beim hiesigen Besitzer unbekannt, Archiv der Druckerei nicht vorhanden. In Ruhland und Senftenberg sind erschienene Zeitungen archiviert. In den vorhandenen Zeitungen sind keine Artikel- oder Foto-Autoren benannt. Es gab eine Tochter der ursprünglichen Besitzer in Berlin, die möglicherweise tot ist - keine Antwort auf Tel. oder Mail. Sicher ist das nicht genug, aber meine Recherche-Möglichkeiten sind erschöpft. Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 20:36, 12. Aug. 2018 (CEST)

Panoramafreiheit in Italien

kurzer Hinweis auf WD:Hauptseite#Panoramafreiheit in Italien --Habitator terrae (Diskussion) 12:48, 15. Aug. 2018 (CEST)

der Thread auf der Hauptseite stammt von mir, dort reicht es mir (mir), wenn das Problembewusstsein in Erinnerung gerufen wird, dass nicht alles, was im Bildervorrat bei Commons steht, auch umstandslos auf der de-Hauptseite gezeigt werden kann. Die Details zur Umsetzung von FPO-Italy sollten besser hier angesprochen werden. Wenn Benutzer:Habitator terrae sein Eingangsstatement hierher kopiert, dann würde ich meine Klarheiten und Unklarheiten dazustellen, oder ich fange mal an, oder ich lasse das sein, wenn mir jemand sagt, wo das alles schon y-mal geklärt wurde. --Goesseln (Diskussion) 13:22, 15. Aug. 2018 (CEST)
Siehe WP:NCF#Panoramafreiheit --Habitator terrae (Diskussion) 13:40, 15. Aug. 2018 (CEST)

Hier die Kopie:

Wir zeigen hier das gestern gemachte und bei Commons eingestellte Foto File:Ponte morandi crollato.jpg. Bei Commons ist das Foto mit c:Template:NoFoP-Italy bezeichnet, weitere Fotos der Brücke haben aktuell bei Commons einen Dateiüberprüfungsauftrag (L��schantrag). Wie ist das zu verstehen? Ich weiß, eigentlich gehört die Frage nach WP:URF, aber jetzt ist die Brücke - aus schlechten aktuellen Gründen - hier auf der Hauptseite, und die verzwickte Urheberrechtssituation sollte auch hier erklärt werden. --Goesseln (Diskussion) 10:18, 15. Aug. 2018 (CEST)

@Goesseln: Das ist schon ausführlich geklärt: Auf Commons gilt normalerweise, dass das Werk im Herkunftsland sowie in den USA unter einer freien Lizenz stehen muss. In der DACh-Wikipedia gilt, dass es nach Deutschlan, Österreich und in der Schweiz unter einer freien Lizenz stehen muss. In Deutschland, in Österreich und der Schweiz gibt es die Panoramafreiheit unabhängig davon wo das Werk aufgenommen worden ist, somit dürfen wir es hier verwenden und ich werde es aufgrund der möglichen Löschung hier lokal hochladen und beim behalten der Datei eine lokalen SLA stellen. Habitator terrae (Diskussion) 12:47, 15. Aug. 2018 (CEST)

Kopie ende --Habitator terrae (Diskussion) 13:29, 15. Aug. 2018 (CEST)

Hier auf de.wp mit {{Schutzlandprinzip}} ist dieses Foto zwar in Ordnung steigert aber eine Anzahl möglicherweise überflüssiger Dateiduplikate. Eine Kopie auf de.wp macht nur dann Sinn, wenn die Datei auf commons gelöscht ist bzw. absehbar gelöscht werden wird und auf de.wp im Rahmen Schutzlandprinzip behalten werden kann. Und in diesem Fall steht eine Löschung nichtmal zur Diskussion.
Da die Entscheidungen auf commons vielleicht manchmal etwas konfus wirken mögen und vielleicht daraus die Befürchtung von nicht nachvollziehbaren Löschungen folgt: Der Punkt ist in diesem Fall der Umstand ob überhaupt ein schutzfähiges Werk gezeigt wird. Zwei Beispiele dazu: Die Brücke als zentrales Bildelement wie in dem gezoomten Ausschnitt in der Datei c:File:Polcevera da Coronata2.jpg könnte (unsicher) eine Urheberrechtsverletzung darstellen - hat sich aktuell einen DR eingefangen. Hintergrund: Da dabei das zentrale Element (die Bauform der Brücke, so dieses Werk schutzfähig ist) kein Beiwerk darstellt sondern das zentrale Bildelement ist. Eventuell liegt aber die Bauform und Gestaltung der Brücke unter der Schöpfungshöhe (SH), womit diese Brückenabbildung trotz fehlender Panoramafreiheit in Italien für commons in Ordnung wäre. Siehe den DR unter c:Commons:Deletion requests/File:Polcevera da Coronata2.jpg und den Hinweis von User:Ruthven.
Die Quelldatei c:File:Polcevera da Coronata.jpg aus welcher die obige Bilddatei stammt und das Detail der Brücke entnommen wurde, ist sehr wahrscheinlich unproblematisch und stellt keinen URV dar. Da dabei die Brücke Beiwerk ist, selbst wenn die Brücke schutzfähig wäre, eine Panoramaaufnahme vorliegt die Darstellung kein zentrales (schutzfähiges) Element aufweist.(auf c:Commons:De minimis finden sich allerlei Beispiele und Details dazu - Siehe auch Dateien wie c:File:Front de Seine as seen from Pont Mirabeau 140412 1.jpg, aus Frankreich und ähnlich wie Italien ohne FoP, und den DR dazu; Es fehlt das zentrale schutzfähige Element. Solche Beispiele auf Behalten und betreffend FoP finden sich auf commons einige)
Bei dem Fall der eingestürzten Brücke unter c:File:Ponte morandi crollato.jpg stellt sich die Frage: Was soll denn da an dargestellten "Werken" schutzfähig sein? Eine eingestürzte Brücke (Trümmerhaufen) ist per se nicht schutzfähig und kein schöpferisches Werk, das Panorama ist auch nicht schutzfähig. Eventuell der Rest von der Brückenkonstruktion. Dies ist aber fraglich.--wdwd (Diskussion) 18:39, 15. Aug. 2018 (CEST)
Diese Brücke ist ein normales Ingenieurbauwerk. Was soll daran geschützt sein? --M@rcela 18:44, 15. Aug. 2018 (CEST)
Selten so eindeutig (urheberrechtlich) ungeschütztes gesehen. Ein lokaler Upload ist überflüssig. --Quedel Disk 22:28, 15. Aug. 2018 (CEST)
Ich seh da auch nichts geschütztes an der Brücke. Typischer Fall für fehlende SH. Kann auch auf Commons behalten. -- Chaddy · D 22:48, 15. Aug. 2018 (CEST)

Anonymes Foto von 1909, aus Österreich-Ungarn

meine Antwort für den ersten Teil der Frage wäre

nicht bei Commons, da c:Template:PD-old-assumed mit 120 Jahren zur Zeit bei 1898 steht.
ja bei WP-de, mit Vorlage:Bild-PD-alt-100
siehe Wikipedia:Bildrechte#Fremde Aufnahmen.

Also der zweite Teil (das Foto stammt aus Wien): Was ist mit c:Template:PD-Austria-1932 ? In der Beschreibung habe ich nicht gefunden, wie weit das zurückreicht. Ich würde annehmen 12. November 1918. Könnte aber auch anders gemeint sein, nur stehr das nirgendwo, oder ich bin zu faul zum Suchen. Und dabei auch noch die Nebenfrage: gibt es ein Pendant bei de-WP? In Kategorie:Vorlage:Lizenz für Bilder habe ich keines gefunden. --Goesseln (Diskussion) 19:04, 12. Aug. 2018 (CEST)

Also ein de.wp-Pendant gibt es nicht. --Quedel Disk 21:50, 12. Aug. 2018 (CEST)
Wo findet man die juristische Expertise, das zu dieser Vorlage geführt hat? Die Behauptung „all photographic works whose copyright had expired by 1953 are in the public domain“ kollidiert ersichtlich mit der Schutzdauer-Richtlinie (2006/116/EG), die ein Wiederaufleben auch bereits erloschener Schutzfristen auf 70 Jahre post mortem auctoris vorsieht, sofern noch Schutz in einem anderen Mitgliedsstaat besteht (siehe Art. 10 II Schutzdauer-RL). Das führt zu einem umfassenden Schutz auch älterer Lichtbildwerke, weil etwa in Spanien bereits seit 1879 eine 80-jährige Schutzdauer gilt (Schulze/Bettinger, Wiederaufleben des Urheberrechtsschutzes bei gemeinfreien Fotografien, GRUR 2000, 12, 16 ff.; siehe auch jüngst wieder LG Köln ZUM-RD 2018, 24, Rn. 41 ff.). Dies würde sogar dann gelten, wenn in dem Staat, in dem Schutz begehrt wird, überhaupt noch nie Schutz bestanden hat (EuGH GRUR 2009, 393 – Sony/Falcon, Rn. 20 ff.). Gruß, — Pajz (Kontakt) 21:07, 14. Aug. 2018 (CEST)
Ich hab jetzt auf die Schnelle das gefunden: commons:Template talk:PD-Austria-1932, commons:Commons:Village pump/Copyright/Archive/2012/11#Analysis of Austrian copyright law und Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2012/11#Wirrungen und Irrungen des AT-Urheberrechts zusammen mit EU und DE. Hab es bisher aber nicht durchgelesen, nur ein bisschen überflogen. Soweit ich das bisher sehe basiert die Vorlage allerdings auf einer Fehlannahme (falls die Rechtsinterpretation stimmt darf man zwar die vor 1995 entstandenen Kopien weiterverbreiten, das heißt aber natürlich eben gerade nicht, dass man neue davon erstellen darf).
Aber selbst wenn das wasserdicht sein sollte können wir die entsprechenden Dateien nicht benutzen, da wir uns nach DACH-Recht und nicht allein nach A-Recht richten müssen.
Zur Info Ping an @Benutzer:Tokfo und @Benutzer:Fg68at (Liliana wurde in der Zwischenzeit dauerhaft gebannt). -- Chaddy · D 21:42, 14. Aug. 2018 (CEST)
Hallo, bin durch den Ping hierhergekommen; was wollt ihr denn noch wissen, was nicht schon in dieser Analyse steht? Kurze Zusammenfassung: Der österreichische Gesetzgeber hat 1996 die Schutzfristen für Fotos nicht verlängert, gleichzeitig aber ins Gesetz geschrieben, dass die Verlängerungen, die er in das Gesetz sehr wohl eingebaut hat, auch rückwirkend gelten. Aber nicht Verlängerungen, die schon davor gültig waren, zum Beispiel jene für Fotos. Der österreichische Gesetzgeber hat bei der Implementierung des EU-Rechts ungenau gearbeitet. Was die Folgen für die de.wikipedia sind, weiß ich nicht; Commons verlangt nur Gemeinfreiheit im Herkunftsland (Land der ersten Veröffentlichung, nicht unbedingt ident mit dem der Herstellung) und in den USA (bei allen solchen Fotos erfüllt dank commons:Template:PD-1996). In Deutschland gilt diese Regel aber sicherlich nicht! Tokfo (Diskussion) 19:19, 15. Aug. 2018 (CEST)
Die Herführung um die zugegebenermaßen etwas unglückliche Wortwahl in Art. VIII Art. 2 Z. 2 UrhG-Novelle ist in einem wesentlichen Punkt unvollständig, weil eine Auseinandersetzung mit dem Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung und dem grundsätzlichen Verbot der richtlinienwidrigen Auslegung (vgl. EuGH IIC 1992, 260, 262 – Marleasing SA) vollständig ausbleibt. Insbesondere kann das Gebot zur richtlinienkonformen Auslegung auch rechtsfortbildende Maßnahmen erforderlich machen (siehe für Österreich nur Zöchling-Jud, Richtlinienkonforme Interpretation am Beispiel der Leerkassettenvergütung, MR 2016, 23, 24). Gerade bei einem Umsetzungsgesetz sollte sich diese Überlegung geradezu aufdrängen, denn zumal in diesem Fall wird man dem Gesetzgeber den „abstrakten Generalwillen“ unterstellen dürfen, unionsrechtskonformes nationales Recht zu schaffen (id., 28). In diesem Zusammenhang tritt hinzu, dass es in den Erläuternden Bemerkungen zum insoweit übernommenen Regierungsentwurf ausdrücklich heißt, dass Art. „VIII Abs. 2 bis 6 und Art. IX dem Art. 10 Abs. 2 und 3 der Richtlinie [entspricht]“ (3 der Beilagen XX. GP, S. 33; Unterstreichung nicht im Original). Vor allem auch wird speziell der in Rede stehende Art. VIII Abs. 2 Z. 2 folgendermaßen erläutert: „Soweit die Richtlinie [!] gegenüber dem Urheberrechtsgesetz in der geltenden Fassung eine Verlängerung der Schutzfrist vorsieht und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, bewirkt diese Regelung, daß bereits im Gemeingebrauch befindliche Werke und Leistungen wieder Schutz erlangen […]“ (Unterstreichung nicht im Original). Darin kommt klar zum Ausdruck, dass mitnichten gewollt war, (richtlinienwidrig) nur dort die Schutzfrist wiederaufleben zu lassen, wo das Umsetzungsgesetz selbst noch einmal die Schutzfrist verlängert, sondern (richtlinienkonform) in jedem Fall, in dem sich durch die Richtlinie eine Verlängerung ergäbe. Selbst ohne Gebot der richtlinienkonformen Auslegung wird man hier Planwidrigkeit unterstellen dürfen.
Im Schrifttum findet sich, soweit ersichtlich, nicht nur niemand, der die Ansicht der Vorlagenerstellerin teilt; vielmehr steht es ihr gerade entgegen. Siehe etwa Kucsko/Handig/Dokalik, urheber.recht, 2. Aufl. 2017, §§ 101–116, Rn. 7 (die „Verlängerung der Schutzfrist […] nach Art VIII Abs 2 UrhG-Nov 1996 [gilt] für die vor dem 1. 4. 1996 entstandenen Werke, vorgenommenen Vorträge und Aufführungen, aufgenommenen Lichtbilder und gesendeten Rundfunksendungen, für die am 1. 7. 1995 die Schutzfrist nach den bisher geltenden Bestimmungen noch nicht abgelaufen war oder die in einem Mitgliedstaat des EWR geschützt werden und für die die Schutzfrist in diesem Mitgliedstaat am 1. 7. 1995 noch nicht abgelaufen war“; Walter, Österreichisches Urheberrecht, 2008, Rn. 476 („[…] folgt deren Art VIII Abs 2 Z 1 zunächst dem traditionellen Prinzip, dass sich die Schutzfristenverlängerung auf alle auch vor dem 1. April 1996 entstandenen Werke (vorgenommenen Vorträge und Aufführungen, aufgenommenen Lichtbilder und gesendeten Rundfunksendungen) bezieht, für die zum Stichzeitpunkt 1. Juli 1995 die Schutzfrist nach bisher geltendem Recht noch nicht abgelaufen war. Richtlinienkonform fügt Z 2 dieser Bestimmung aber hinzu, dass dies auch dann gilt, wenn die Schutzfrist zu dem genannten Stichzeitpunkt auch nur in einem anderen Mitgliedstaat der EU bzw Vertragsstaat des EWR noch nicht abgelaufen ist.“). Dem für die Auslegung der Vorlagenerstellerin maßgeblichen Nebensatz („Soweit durch dieses Bundesgesetz eine Verlängerung der Schutzfrist bewirkt wird“) wird auch dort keine Bedeutung beigemessen. Siehe ferner Hirnböck, Übergangsbestimmungen zur Schutzfristenverlängerung im österreichischen Urheberrechtsgesetz, in: Dittrich, Beiträge zum Urheberrecht V, 1997, 53, 54 („[…] Art VIII Abs 2 der UrhGNov 1996, der Art 10 Abs 2 der Schutzfristenrichtlinie entspricht […]“).
Insgesamt gibt das Vorgehen hier Anlass zu einigem Kopfschütteln: Aufgrund der privaten Normauslegung eines Wikipedia-Nutzers – ein Verweis auf Literatur oder auch nur ein entsprechendes Rechtsgutachten ist nicht ersichtlich – wird eine Mega-These aufgestellt („Austria did not implement the EU copyright directive for most works“), von der die Vorlagenerstellerin weiß, dass sie eklatant dem Wortlaut und der Harmonisierungsintention der Schutzdauer-RL widerspricht. Die Erläuternden Bemerkungen werden ignoriert, Auslegungsgrundsätze werden ignoriert, Literatur wird nicht konsultiert – trotzdem wird einfach eine Lizenzvorlage gebaut, die auf einer so entlegenen Begründung fußt, dass diese ohnehin kaum jemand je nachvollzogen haben wird. — Pajz (Kontakt) 06:25, 16. Aug. 2018 (CEST)

Alte Autogrammkarte im Artikel nutzen?

Es gibt eine Autogrammkarte von Rudolf von Kapri aus den (ca.) 1920er Jahren. Ist es zulässig diese Karte zu scannen, auf Wp-commons upzuloaden und im Artikel einzubauen? Danke für Infos.--109.70.99.147 08:49, 12. Aug. 2018 (CEST)

Seine Unterschrift erreicht im deutschem Urheberrecht nicht die Schöpfungshöhe. Dies wird mit der Vorlage {{PD-signature|Germany}} auf Commons beschrieben. Habitator terrae (Diskussion) 09:55, 12. Aug. 2018 (CEST)
Wenn es um eine Karte mit seinem Foto geht: Wikipedia:Bildrechte#Fremde Aufnahmen. Gruß --Parvolus 10:37, 12. Aug. 2018 (CEST)
Und falls er selbst noch irgendwas dazu gemalt hat gilt auf Commons PD-old, da er 1946 verstorben ist. Habitator terrae (Diskussion) 11:09, 12. Aug. 2018 (CEST)
der Österreicher Karpi hat das Foto für seine Autogrammkarte wahrscheinlich in Österreich erstellen lassen, dort gilt für die fragliche Periode c:Template:PD-Austria-1932. Es ist also nicht hoffnungslos, wenn das Foto mit seinen Attributen mal konkret bei Commons eingestellt würde - und mehr als eine Commonsdateiüberprüfung mit ggf. einer Löschung kann nicht passieren, wenn alle sachlich bleiben. --Goesseln (Diskussion) 18:08, 12. Aug. 2018 (CEST)
Ist da überhaupt ein Foto mit drauf? Habitator terrae (Diskussion) 20:09, 12. Aug. 2018 (CEST)
Ja mit foto.--109.70.99.205 22:36, 12. Aug. 2018 (CEST)
Falls es nicht geht könnten wir das Foto ja auch raus bearbeiten: Schicke mir den Scan einfach per E-mai (habitator.terrae@e.mail.de), ich versuch mich dann an der Karte. Habitator terrae (Diskussion) 14:48, 13. Aug. 2018 (CEST)
Vielen Dank.--109.70.99.8 16:08, 15. Aug. 2018 (CEST)

bitte noch nicht ins archiv; ich hab die disk hier, an den besitzer der karte gemailt, danke euch.--109.70.99.215 07:53, 17. Aug. 2018 (CEST)

Logo von Wiki-Watch

Dieses Logo müsste mMn unter CC BY-SA 3.0 oder nicht genügend Schöpfungshöhe besitzen, da das Logo aud einer Lupe, Wikipedia-Beitragslisten und einer nach links gedrehten negativen Wikipedia-Kugel, aus der ein paar Puzzlesteine herausgenommen worden sind, besteht. Somit ist das Logo der Wikipedia als Grundlage für das Logo verwendet, somit muss, sofern der von ihnen verwendete Teil Schöpfungshöhe besitzt, das Logo nach CC BY-SA auch unter CC BY-SA, außer die Wikimedia-Foundation hat anderweitiges gestattet. Wenn der verwendete Ball nun keine Schöpfungshöhe besitzt, besitzt das Logo auch keine Schöpfungshöhe, da die Lupe auch keine Schöpfungshöhe besitzt und die Beitragsliste nur Beiwerk ist. Ist diese Argumentation so korrekt? Habitator terrae (Diskussion) 12:11, 17. Aug. 2018 (CEST)

Als ich Wiki-Watch dazu angeschrieben habe, verwies mich Johannes Weberling darauf, dass eine Klage der Wikimedia Foundation gegen das eintragen dieses Logo als Marke abgewiesen wurde. Weiß irgendwer dazu mehr (ging es bei der Klage auch um das Urheberrecht)? (@Gnom:) Habitator terrae (Diskussion) 12:16, 17. Aug. 2018 (CEST)

Eine Markeneintragung ist grundsätzlich was anderes als urheberrechtliche Belange, da kann man von dem einen nicht aufs andere schließen. Ob nun der Ball als Abwandlung des Wikilogos dient, das sollen andere beurteilen. --Quedel Disk 18:15, 17. Aug. 2018 (CEST)
Vor vielen Jahren wurde mal beschlossen, über den urheberrechtlichen Status des WP-Balls nicht zu diskutieren. --M@rcela 18:29, 17. Aug. 2018 (CEST)
Und vor nicht ganz so vielen Jahren wurden die Logos hochoffiziell unter die CC BY-SA 3.0-Lizenz gestellt. — Raymond Disk. 18:41, 17. Aug. 2018 (CEST)
  1. Um das Markenrecht geht es mir hier auch nicht, ich wollte nur die Antwort (Bedauern dadrüber, dass ich zu wenig Selbstbewustsein habe, weil ich die E-mail unter dem Namen "Habitator terrae" versand habe + Deshalb nur kurz zum Mitschreiben: Unser Logo ist eine eingetragene Marke, gegen die Wikipedia, also die Wikimedia Foundation erfolglos vorgegangen ist. Die Klage der Wikimedia Foundation wurde rechtskräftig abgewiesen.) des Prof. Dr. Johannes Weberling - Rechtsanwalt auf meine obige Argumentation (Meine E-mail war leicht abgewandelt; ich habe z. B. CC BY-SA ausgeschrieben) dokumentieren.
  2. Ich will nicht den Urheberrechtlichen-Status des WP-Balls argumentieren meine Argumentation ist nur folgende:
Wenn der übernommene Ball Urheberrechtlich geschützt ist, muss das ganze aufgrund des Copyleft (das SA) auch unter CC BY-SA gestellt werden, da das sonst die Lizenz nicht gilt. Wenn nicht, ist auch das ganze nicht Urheberrechtlich geschützt, da die Lupe sowie die Beitragslisten keinen Schutz besitzen.
Habitator terrae (Diskussion) 20:17, 17. Aug. 2018 (CEST)
Du argumentierst aber (einzig) mit dem Schutz des WP-Balls, und wie Marcela schrieb, darüber wird geschwiegen. Wir können nicht alles abbilden, entweder du lädst es hoch und es bekommt einen DR, oder du lässt es sein und gibst dich damit zufrieden. --Quedel Disk 20:23, 17. Aug. 2018 (CEST)
@Habitator terrae: Bitte bedenke Schöpfungshöhe, das Logo der WP und die Lizenz. Bitte nur überdenken, nicht darüber diskutieren. --M@rcela 21:53, 17. Aug. 2018 (CEST)
Die Annahme, dass die „Abwandlung“ eines CC-BY-SA-3.0-lizenzierten Werkes selbst unter einer Creative-Commons-Lizenz steht, ist jedenfalls nicht richtig. Denn lizenziert der Ersteller der Abwandlung nicht unter einer Creative-Commons-Lizenz, so mag dies zwar zur Folge haben, dass er sich dadurch selbst, für seine eigene Nutzung des vorbestehenden Werkes, nicht mehr auf dessen Creative-Commons-Lizenzierung berufen kann („share alike“-Prinzip); dies ist allerdings ein Problem allein im Innenverhältnis zwischen ihm und dem Rechteinhaber an dem vorbestehenden Werk. Insofern wird der Weiternutzer in diesem Fall nicht umhinkommen, selbst die Schutzfähigkeit der Umgestaltung zu prüfen, wenn er diese unter anderen Bedingungen als den vom Umgestaltenden geforderten nutzen möchte. Bei der Bewertung der Schöpfungshöhe ist es im Übrigen, nebenbei bemerkt, nicht hinreichend, die Darstellung in ihre Einzelbestandteile zu zerlegen und aus dem (vermeintlichen) Fehlen eines Schutzes der einzelnen Elemente zu folgern, dass auch der ganzen Darstellung Schutz fehlt. Geschützte Gebrauchsgrafiken bestehen ganz regelmäßig aus ungeschützten Elementen. — Pajz (Kontakt) 10:58, 18. Aug. 2018 (CEST)

SH erreicht oder nicht?

Moin, hat Datei:FK Tschita 2018.png aufgrund der Darstellung des Bullen SH erreicht? Das alte Logo Datei:FK Tschita.svg hat nur einen Bullenkopf. Danke für Eure Einschätzungen! XenonX3 – () 21:57, 19. Aug. 2018 (CEST)

Aus meiner Sicht: ja. Das ist mehr als irgendein heraldisch seit Myriaden von Jahren verwendetes und nur abgewandeltes Symbol. --emha db 18:36, 20. Aug. 2018 (CEST)
Würde ich ebenso sehen. --M@rcela 18:38, 20. Aug. 2018 (CEST)

Fotofalle - Wer ist Lichtbildner bzw. Hersteller

Wieder einmal eine komplizierte Frage: Der Lichtbildner bzw. Hersteller eines Lichtbildes ist normalerweise derjenige, der die Kamera auslöst. Bei einer Fotofalle löst nun normalerweise ein Tier die Kamera über einen Infarotsensor aus. Unterscheidet sich juristisch gesehen nun der, der die Kamera aufgestellt hat und nicht den Sensor ausgelöst hat, mit einem, der eine Kamera einfach eingeschaltet hat und nicht den Auslöser betätigt hat. Habitator terrae (Diskussion) 16:26, 22. Aug. 2018 (CEST)

Urheber ist nicht zwingend derjenige, der den Auslöser gedrückt hat, sondern derjenige, der das Motiv gewählt hat, die technischen Einstellungen vorgenommen hat usw. Ein einfaches Beispiel: Jemand will ein Foto einer Statue mit sich selbst drauf schießen, stellt dazu einen Fotoapparat mit einem Stativ auf nimmt alle Einstellungen bereits vor. Das Bild an sich lässt er aber von einem Passanten schießen, weil er ja selbst mit auf das Foto möchte. In diesem Fall wäre nicht der Passant Urheber, weil er ja außer einem Knopf zu drücken nichts getan hat, sondern eben der auf dem Foto Abgebildete.
So ist das auch hier: Urheber ist derjenige, der die Fotofalle aufgestellt und eingerichtet hat.
Wir haben hier aber nochmal einen darüber hinaus gehenden Fall, da es sich um ein automatich auslösendes Fotosystem handelt ähnlich wie bei einer Radarfalle oder Satellitenaufnahmen. Solche Fotos werden teilweise als völlig ungeschützt angesehen. Wir sollten aber davon ausgehen, dass sie als Lichtbild geschützt sind (nicht aber als Lichtbildwerk, was beim obigen Beispiel mit dem Passanten durchaus der Fall wäre). -- Chaddy · D 17:32, 22. Aug. 2018 (CEST)
Einen Unterschied zur Satellitenaufnahmen gibt es hier aber noch, Der Satellit fliegt nach oben und macht dort zu einem vorprogrammiertem Zeitpunkt ein Foto. Die Fotofalle wir erst durch das Tier ausgelöst. Der Aufsteller, baut sie ja nur wie eine Kamerafirma zusammen und aktiviert sie. Habitator terrae (Diskussion) 17:41, 22. Aug. 2018 (CEST)
Das macht nicht wirklich einen Unterschied. Es ist ja egal, wie das "Auslösen" nun technisch genau vonstattengeht. Entscheidend ist, dass beide Male das Motiv nicht willentlich von einem Menschen bestimmt wird, sondern praktisch zufällig automatisch ausgewählt wird. -- Chaddy · D 17:49, 22. Aug. 2018 (CEST)
Nein, ja gerade nicht zufällig und automatisch, das Tier wählt durch seine Bewegung das Motiv aus, und wenn nun das Tier als Hersteller bzw. als Lichtbildner zu identifizieren ist, ist das Bild {{PD-animal}}. Habitator terrae (Diskussion) 17:53, 22. Aug. 2018 (CEST)
Nein, eben nicht. Das Tier gerät völlig zufällig in den Auslösemechanismus, ähnlich wie bei einer Radarfalle. -- Chaddy · D 18:49, 22. Aug. 2018 (CEST)
Urheber ist der, der die schöpferische Leistung erbracht hat. So kann ich auch der Urheber sein, wenn ich meine Kamera einer anderen Person gebe, vorher alles mit Bedacht eingestellt habe. Oder wenn ich dies einem Tier überlasse usw...--M@rcela 19:49, 22. Aug. 2018 (CEST)
Ja genau. So ist das z. B. bei den bekannten Affen-Selfies oder bei Zeichnungen, die von Tieren erstellt wurden. Hier jedoch trägt das Tier eigentlich gar nichts zur schöpferischen Leistung bei, sondern stolpert lediglich rein zufällig in eine Fotofalle. Das ist dasselbe Prinzip wie bei einer Radarfalle (siehe [4]). -- Chaddy · D 20:56, 22. Aug. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae (Diskussion) 18:11, 5. Sep. 2018 (CEST)

Absatz aus WP-Artikel kopieren

Wie ist das eigentlich bezüglich WP:UB mit copy & paste: wenn ich in einem Artikel einen Absatz formuliert habe, darf den ein Kollege per c&p mit meiner Zustimmung in einen anderen Artikel kopieren, in den er genauso gut passt? --Andrea (Diskussion) 15:36, 25. Aug. 2018 (CEST)

Wenn du den Absatz selbst formuliert hast kannst du natürlich frei entscheiden, wer deinen Text kopieren darf. Also mit deiner Zustimmung darf der Kollege das. -- Chaddy · D 15:43, 25. Aug. 2018 (CEST)
Dankeee! 💐 Hach und auch so schnell! ein lächelnder Smiley  Ist n neuer Kollege, hab ihm das auch schon gesagt, dass heikel, ist aber praktisch, weil mein Text. (Sitze mitten in der Überarbeitung.) Schönen Samstag noch --Andrea (Diskussion) 15:50, 25. Aug. 2018 (CEST)
Gerne :) -- Chaddy · D 16:02, 25. Aug. 2018 (CEST)
Ja ... aber wie ist das denn dann mit dem "Wenn du nicht möchtest, dass dein Text weiterbearbeitet und weiterverbreitet wird, dann speichere ihn nicht" zu verstehen? fz JaHn 16:10, 25. Aug. 2018 (CEST)
Jeder, der eine darf den Text unter der Lizenz CC by-sa 3.0 weiternutzen (sofern nicht anders angegeben), diese schreibt vor, dass jeder unter Angaben des Autors, der Lizenz, sowie der Änderungen den Text nutzen darf. Aber natürlich darf der Autor dem Weiternutzer auch eine andere Möglichleiten der Weiternutzung anbieten. Sonst würde üblicherweise ein WP:import (siehe auch H:Artikelinhalte auslagern) durchgeführt werden. Habitator terrae (Diskussion) 16:28, 25. Aug. 2018 (CEST)
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Lichtbild

Wahrscheinlich eine vollkomen dumme Frage: Wo finde ich die Vorlage PD-old-Lichtbild? Habitator terrae (Diskussion) 14:22, 26. Aug. 2018 (CEST)

Die gibt es nicht. Wir wenden auch bei Lichtbildern die Schutzfristen für Lichtbildwerke an, weil die Anforderungen in D und A sehr niedrig sind, um als Lichtbildwerk eingestuft zu werden. Würden wür uns nur nach Schweizer Recht richten wäre das einfacher, da dort die Hürde viel höher liegt. -- Chaddy · D 15:41, 26. Aug. 2018 (CEST)
Wäre so eine Vorlage für Satellitenbilder in Zukunft sinnvoll und - nur zu Sicherheit - dürfte ich mir für dieses Bild ein PD-because Tag zusammenbasteln? Habitator terrae (Diskussion) 17:28, 26. Aug. 2018 (CEST)
NASA-Bilder sind eh PD, Google-Images dafür zu jung, daher die Frage wofür? Für das Bild File:Lothar popp mid-1920s.jpg gilt: es handelt sich um ein Lichtbildwerk nach hiesiger Einstufung, zudem ist der Urheber unbekannt, also nicht möglich. -- Quedel Disk 17:48, 26. Aug. 2018 (CEST)
Was hat jetzt der Urheber mit der Schutzfrist von Lichtbildern zu tun? Die haben nur ein Schutz von 50 Jahren nach dem Erscheinen, wenn es 50 Jahre nach der Aufnahme erschienen ist. Habitator terrae (Diskussion) 18:06, 26. Aug. 2018 (CEST)
Du hast nach einem konkreten Bild gefragt, nicht allgemein. Und jenes ist kein Lichtbild nach den hiesigen üblichen Einordnungen. -- Quedel Disk 21:43, 26. Aug. 2018 (CEST)
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Robinson von Lindenschmit

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gerade einen Artikel über Robinson von Lindenschmit erstellt. Anscheinend gibt es Differenzen bezüglich des Urhebers vom Text. Allerdings bin ich selbst der Urheber. Ich habe den Text so verfasst. Bitte um Freigabe des Artikels

Mit freundlichen Grüssen, Robinson von Lindenschmit (nicht korrekt signierter Beitrag von RokWiki (Diskussion | Beiträge) 21:42, 29. Aug. 2018 (CEST))

Hallo @RokWiki:. Es geht um Robinson von Lindenschmit? Dann veranlasse bitte, dass ein Verantwortlicher von jener Seite eine Freigabeerklärung zur Verifizierung schickt. In jedem Fall lies dir bitte WP:IK und WP:SD durch. Der Text so wie er ist, kann hier nicht verwendet werden. Bitte prüfen nach WP:RK#Darstellende Künstler, Moderatoren, Filmstab, ob du auch die Relevanzkriterien erfüllst (nur Nebendarsteller in einigen Folgen reicht da nicht aus). Aber zunächst muss die Freigabe von jener Seite kommen. -- Quedel Disk 22:20, 29. Aug. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae (Diskussion) 18:12, 5. Sep. 2018 (CEST)

Verstoß?

Hallo,

Ich habe folgenden Artikel geschrieben: Benutzer:Hoefler50/Caritasverband_für_die_Diözese_Eichstätt Laut Doc Taxon verstosse ich gegen das Urheberrecht, das ich Informationen der Seite Caritas Eichstätt verwende. Ich bin der Meinung, dass ich die Statistik einfach übernehmen kann. Auf meiner Benutzerdiskussion ist der bisherige Verlauf. Wo stehe ich? Mit null, einem oder zwei Füßen im Gefängnis? Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 15:43, 25. Aug. 2018 (CEST)

Was hast du denn genau übernommen? Ich sehe auf den ersten Blick in deinem Entwurf aber nicht viel, was urheberrechtlich schützbar wäre, außer ein bisschen Fließtext. -- Chaddy · D 16:00, 25. Aug. 2018 (CEST)
Auflistungen von Fakten, wie z. B. über 41.750 betreute Personen im Jahr 2017 haben keine Schöpfungshöhe, längere Sätze in denen eine Individuelle Gestaltung dagegen schon. Die Frage ist mMn ob deine Auflistungen mit WP:GUT#Zurückhaltung bei Listen kompatibel sind. Falls du einen Satz übernommen hast, empfehle ich dir ihn zu entfernen. Habitator terrae (Diskussion) 16:11, 25. Aug. 2018 (CEST)
Kommt auf den Satz an. Nicht jeder Satz hat automatisch Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D 17:01, 25. Aug. 2018 (CEST)
Stimmt, ich wollte nur eine möglichst sichere Empfehlung geben. Habitator terrae (Diskussion) 17:03, 25. Aug. 2018 (CEST)
Es geht natürlich um den Fließtext, der auch noch in einer in Wikipedia nicht standardgemäßen Formatierung rüberkopiert wurde, inklusive ihrer Formatierungsfehler auch noch. Um die Listen selbst geht es hier nicht. Das Problem seh ich hier insofern, dass der Benutzer immer wieder Texte teilweise ohne Überarbeitung rüberkopiert und ich ihn darauf aber auch schon hingewiesen hatte. – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 23:33, 25. Aug. 2018 (CEST)
Ich finde den Fließtext nicht auf der von Hoefler50 oben angegebenen Quellseite. Wovon ist er genau abkopiert? Das einzige, was ich gefunden habe, das direkt abkopiert wurde, ist der erste Aufzählungspunkt unter "Eigene Einrichtungen". Das sind aber nur Stichpunkte, das hat keine SH (auch wenn das direkte abkopieren natürlich dennoch unschön ist). Hab ich was übersehen? -- Chaddy · D 03:11, 26. Aug. 2018 (CEST)

Lizenzen

Ich möchte ein Logo auf Wikipedia hochladen, für das ich die Zustimmung des Urhebers habe. Kann ich die Datei unter einer Lizenz hochladen, die nur die Nutzung für die Wikipedia erlaubt, also nicht sonstwie weitergegeben werden darf? --Kiste11 (Disk.Bew.) 11:16, 28. Aug. 2018 (CEST)

Nein. --Magnus (Diskussion) 11:18, 28. Aug. 2018 (CEST)
Schade, dennoch vielen Dank. --Kiste11 (Disk.Bew.) 13:42, 28. Aug. 2018 (CEST)
@Kiste11: Um was für ein Logo handelt es sich den? Möglicherweise hat es keine Schöpfungshöhe für urheberrechtlichen Schutz. Habitator terrae (Diskussion) 14:04, 28. Aug. 2018 (CEST)

AfD Tweet

Datei:Twitter Frohnmaier.png
Tweet

Könnte jemand einen Blick auf c:Commons:Deletion requests/File:Twitter Frohnmaier.png werfen? Habitator terrae (Diskussion) 22:54, 29. Aug. 2018 (CEST)

Es ist zwar moralisch gesehen zweifelsfrei lobenswert, dass du zu der Einschätzung kommst, dass dieser geistige Durchfall nicht schützenswert ist, aber wir müssen dennoch von urheberrechtlichem Schutz ausgehen. -- Chaddy · D 23:41, 29. Aug. 2018 (CEST)
Das war keine Moralische Beurteilung von mir, nur ich sehe nicht was an dieser sehr einfachen Sprache schützenswert sein soll, der Inhalt ist auf jeden Fall nicht geschützt. Habitator terrae (Diskussion) 07:05, 30. Aug. 2018 (CEST)
Der Text ist schlichtweg zulange, um sicher nicht schützbar zu sein. Es sind mehre Sätze, und etwas das aus mehreren Sätzen besteht kann in der Regel auch anderes formuliert werden, ohne das dabei die Gesamt-Aussage verändert wird, also ist ein Schutz immer möglich. Nicht schützbar sind nur Texte, deren Inhalt eigentlich nur auf diese Art korrekt wieder gegeben werden kann. Das sind dann aber eben ganz kurz Aussagen (z.B. „das Haus ist grün“), bei denen man sich verbiegen müsste eine andere Formulierung anzuwenden. Von der Länge her sicher auch als Großzitat nutzbar, aber eben nicht als so wie er jetzt auf Commons liegt. Da muss man eben unterschieden können, auf Commons kann der Text/das Bild ohne Kontext betrachtet werden ergo greifen die ganzen Zitat-Regeln nicht. Irgendwo in einem Bericht wo dieser Vorfall beschrieben wird, es in der Form als Zitat verwendet würde, sähe ich auch kein echtes Problem. Weil man sich dann auf die Zitatregel berufen kann, aber nackig? Nein, dafür ist mir der Text zu lang und zu vielschichtig. Ich kann nur empfehlen davon auszugehen, dass der Text die notwendig Schöpfungshöhe zum urheberrechtlichen Schutz erreicht.--Bobo11 (Diskussion) 10:13, 30. Aug. 2018 (CEST)
+1 zu Bobo. Wenn man sich durch die Kommentare in der Rechtsprechung wühlt, dann ist selbige keineswegs eindeutig, bis auf die Tatsache, daß die Schützbarkeit von Tweets derzeit in Deutschland stets und immer eine Einzelfallentscheidung ist. In den Urteilen ging es aber idR um kurze, "witzige" Formulierungen, die jemand kommerziell nachgenutzt hat, nicht um einen halben Roman wie in der löschbedrohten Datei. Ich würde wie Bobo davon ausgehen, daß dieser Tweet komplex genug ist, um schützbar zu sein. --Smial (Diskussion) 11:34, 30. Aug. 2018 (CEST)
Das ist natürlich immer eine Einzelfallentscheidung. Tweets sind in aller Regel nicht urheberrechtlich geschützt, da bei 140 Zeichen nur in Ausnahmefällen eine hinreichende Schöpfungshöhe angenommen werden kann, weil es kurzen Sätzen in der Regel an der notwendigen Gestaltungshöhe fehlt. Es bedarf eines besonders originellen gedanklichen Inhalts, um Schöpfungshöhe zu erreichen. Derartigen Inhalt kann ich hier nicht erkennen. Länge ist eben nicht entscheidend, zumal 140 Zeichen nicht einmal lang sind. --78.50.245.152 13:59, 30. Aug. 2018 (CEST)
Nun, zum einen existieren auch einzelne Urteile, nach denen Zitate mit weniger als 140 Zeichen schützenswert sind, zum anderen hat Twitter die erlaubte Textmenge schon vor längerer Zeit verdoppelt, was in den zitierbaren Urteilen durchweg noch nicht der Fall war. Die Textlänge ist allein keineswegs ausschlaggebend, klar, aber Schöpfungshöhe geht auch bei sehr kurzen Texten. --Smial (Diskussion) 16:29, 30. Aug. 2018 (CEST)
Der Tweet ist (ohne Leerzeichen) 222 Zeichen lang. --emha db 17:26, 30. Aug. 2018 (CEST)

Bitte diskutiert das bitte auch auf English beim Löschantrag, das hier kann nicht jeder Lesen. Habitator terrae (Diskussion) 14:10, 30. Aug. 2018 (CEST)

Neben dem Text ist sicher auch zu bewerten, wie das mit dem Screenshot (und damit den Twittersymbolen usw.) ist. --Riepichiep (Diskussion) 19:00, 30. Aug. 2018 (CEST)
Nein, die sind zwar als Design (Schutzrecht) geschütz, besitzen aber eindeutig keine Schöpfungshöhe und auch sonst wären sie auch nur Beiwerk. Habitator terrae (Diskussion) 19:25, 30. Aug. 2018 (CEST)
Allein Satz 3 ist in Satzkonstruktion und Wortwahl bereits so individuell und "geistreich" (im urheberrechtlichen Sinne, nicht in der Bewertung des Inhalts), dass aus meiner Sicht eine Schutzfreiheit gar nicht erst vermutet werden könnte. Der erste Satz ist da oftmals so ähnlich verwendet fraglich, Satz 2 ist ungeschützt. Satz 4 ist auch m.E.n. eher weniger schutzgeeignet. Aber Satz 3 lässt mich nicht zweifeln. -- Quedel Disk 21:32, 30. Aug. 2018 (CEST)
Die Individualität des 3. Satz ist das eine, aber eben es zählt auch die "Komposition" der 4 Sätze. Jeder der 4 Sätze könnte für sich allein betrachtet kein Schöpfungshöhe haben, aber zusammen schon. Wenn man aber -wie Quedel- schon bei einem der vier Sätze eine individuelle Leistung sieht, dann ist es auch das gesamte Werk. Ein Tweet kann muss aber nicht urheberrechtlich geschützt sein, da liegt ja das Problem. Der Gesetzgeber hat nie eine Mindestzahl an Buchstaben vorgegeben, welche ein Werk aufweisen muss, dass es schützbar ist. Sondern bezieht sich auf eine individueller geistiger Leistung, und die muss bekanntlich nicht positiv sein. --Bobo11 (Diskussion) 23:25, 30. Aug. 2018 (CEST)

Nutzung von Texten?

Kann man Texte unter GFDL oder CC auch Auszugsweise zitieren oder mitnehmen? Was ist mit den unveränderbaren Teilen?
Was ist mit der alten Version der GFDL?--92.217.165.150 00:45, 31. Aug. 2018 (CEST)

Man kann solche Texte weiternutzen, das ist ja der Sinn der Sache. Anders als von WMF betrieben ist es jedoch nicht zulässig, Inhalte nach Belieben umzulizenzieren. --M@rcela 08:57, 31. Aug. 2018 (CEST)

Ein Bild aus uralten Zeiten

Liebe Kolleginnen & Kollegen!

  1. Gehe ich richtig in der Annahme, dass das Bild auf dieser Seite für uns verwendbar ist? Trotz dessen? Als Bildschirmfoto?
  2. Wenn ja, würde ich mich riesig freuen, wenn jemand so nett sein könnte, es für mich hochzuladen, damit ich es dann in den Artikel über Rodman Law einbauen kann. Falls sich jemand finden sollte: bitte nicht selbst einbauen von wegen BK.

Gruß am Morgen von --Andrea (Diskussion) 10:16, 31. Aug. 2018 (CEST)

Erg. Das Bild ist aus der NYT vom 3. Februar 1912. Geht hier {{Template:PD-anon-50}} + {{Template:PD-1923}}? MfG -- Iwesb (Diskussion) 10:42, 31. Aug. 2018 (CEST)
Danke Iwesb! Genau wegen der Lizenzen frage ich, ob jemand hochladen könnte, denn da würde ich bestimmt alles falsch machen. Ein Bildschirmfoto herstellen und hochladen, könnte ich zur Not ja alleine, aber die Infos & Lizenzen… Eine Commonscat gibt es schon. --Andrea (Diskussion) 11:39, 31. Aug. 2018 (CEST)
mein Senf
1. es sind fünf Objekte: a) Fallschirm und Freiheitsstatue (=NYT), b) Portrait, c) Fallschirm und Freiheitsstatue, d) Rodman Law neben en:Harry Bingham Brown im Flugzeug, e) Werbetext für die Darbietung von Harry Bingham Brown und Rodman Law
2. das Ganze als Collage
3. der Text (e) hat vielleicht keine Schöpfungshöhe, dann ist er frei
4. ob die vier Fotos alle anonym sind, wer weiß das so genau?
und zum Thema "uralte Zeiten":
bei Commons gilt c:PD-old-assumed für anonyme Werke vor 120 Jahren (akutell 1897)
bei WP:DACH gilt Vorlage:Bild-PD-alt-100 für anonyme Werke vor 100 Jahren (aktuell 1917).
"uralt" ist also bei anonymen Werken (=Werke, für die heute auch mit einem "vernünftigen" Aufwand kein Urheber mehr festgestellt werden kann) der Einfachheit halber = 120 Jahre.
Also: mein Senf: Ich würde die Finger davon lassen, weil zu kompliziert.
--Goesseln (Diskussion) 12:54, 31. Aug. 2018 (CEST)
Nein, auf Commons gilt {{PD-old-assumed}} für Werke mit unknown (deutsch: unbekannten) Urheber bzw. Todesdatum, die vor 120 Jahren erstellt worden sind.
Und auf der WP gilt {{Bild-PD-alt-100}} für Bilder, dessen Urheber bzw. dessen Todesdatum nicht nach gründlicher Recherche herausgefunden werden konnte und die vor 100 Jahren erstellt worden sind.
Und auf Commons dürfen die Bilder sowie so mit {{PD-1923}} hochgeladen werden, da sie aus den Vereingten Staaten stammen, die Frage ist nur, ob sie dann auch hier benutzt werden dürfen. Habitator terrae (Diskussion) 16:12, 31. Aug. 2018 (CEST)
PS: Nach deutschem Recht gilt Anonymes Werk (Werk bei dem der Urheber sich in den 70 Jahren nach Veröffentlichung nicht zum Werk bekannt hat)Verwaistes Werk (Werk bei dem der Autor nicht herausgefunden werden kann.) Habitator terrae (Diskussion) 16:47, 31. Aug. 2018 (CEST)
fein, also dann bitte nochmal helfen, damit folgendes Bild c:File:Cat and Mouse Act Poster - 1914.jpg im Artikel Prisoners (Temporary Discharge for Ill Health) Act 1913 (gestern erstellt durch Übersetzen) bleiben kann.
Das Bild wird in der englischen Fachliteratur als anon. bezeichnet, da bei und nach der Erstveröffentlichung im Jahr 1914 von niemandem ein Urheber genannt wurde (siehe Lisa Tickner: The spectacle of women : imagery of the Suffrage Campaign 1907-14, 1987 ISBN 0-7011-2952-2, S. 328). Ob das nun nach hiesiger Sprachregelung als anonym oder als verwaist bezeichnet wird, das ist mir auch nach obiger Erklärung nicht klar, aber meine Begriffsstutzigkeit ist auch nicht wirklich wichtig.
Also, wie müssten die Parameter bei Commons ergänzt werden, damit der derzeitige Widerspruch:
Therefore, communities of German-language Wikimedia projects have chosen not to allow use of this file within German-language Wikimedia projects
sich in Wohlgefallen löst? --Goesseln (Diskussion) 00:31, 3. Sep. 2018 (CEST)
Dürfen hier verwendet werden, da der Urheber sich hier sicherlich nicht herausfinden lassen wird und das Bild somit hier unter Bild-alt-100 fällt. Habitator terrae (Diskussion) 10:57, 3. Sep. 2018 (CEST)

Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst

Hallo,

die alte Disk unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion:Bildrechte&oldid=16193706#VG_Bild-Kunst_und_freie_Lizenzen ist bekannt. Die Frage aber nicht beantwortet.

Konkret geht es um die beiden unteren Bilder in https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kunstmuseum_Singen&oldid=180472230 Beide Bilder tragen den Zusatz "(Copyright VG Bild-Kunst, Bonn 2018)"

Nach meinem Verständnis liegt, zumindest bei einem solch expliziten Hinweis durch den Uploader/Autor offensichtlich keine freie Lizenz vor. Die Löschanträge auf Commons führten dann zu dieser Diskussion: https://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:G-Saite#File:Markus_Daum_-_Singener_Kapitell.jpg_und_File:Ilya_Kabakov_-_The_Golden_Apples.jpg

Wie ist hier die Lage?

@Kumusingen, Túrelio: --G-Saite (Diskussion) 17:36, 30. Aug. 2018 (CEST)

Als URVen gelöscht.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 11:28, 19. Sep. 2018 (CEST)