Gerichtsbezirk Telfs

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Gerichtsbezirk
Telfs

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Telfs
 Landesgericht Innsbruck
Basisdaten
Bundesland Tirol
Bezirk Innsbruck-Land
Sitz des Gerichts Telfs
Kennziffer 7033
zuständiges Landesgericht  Innsbruck
Fläche 245,87 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 42.698
(1. Jänner 2024)

Der Gerichtsbezirk Telfs ist ein dem Bezirksgericht Telfs unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Tirol. Er ist neben den Gerichtsbezirken Hall in Tirol und Innsbruck einer von drei Gerichtsbezirken im politischen Bezirk Innsbruck-Land.

Der Gerichtsbezirk Telfs wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die 15 Gemeinden Flaurling, Hatting, Inzing, Leutasch, Ober- mit Unterperfuss, Oberhofen, Pettnau, Pfaffenhofen, Polling, Ranggen, Reith, Scharnitz, Seefeld, Telfs und Zirl.[1]

Der Gerichtsbezirk Telfs bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Hall, Mieders, Steinach und Innsbruck den Bezirk Innsbruck Umgebung,[3] wobei die Stadt Innsbruck als Statutarstadt eine eigene Bezirkshauptmannschaft erhielt.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde durch eine Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923 der Gerichtsbezirk Mieders aufgelöst und das Gebiet dieses Gerichtsbezirks per 1. Juni 1923 dem Gerichtsbezirk Innsbruck zugewiesen.[4] Der Gerichtsbezirk Innsbruck wurde durch diese Maßnahme um die Gemeinden Ellbögen, Fulpmes, Kreith, Mieders, Neustift im Stubaital, Schönberg im Stubaital und Telfes im Stubai erweitert.

Durch eine Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 13. Juli 1925 wurden die Gemeinden Arzl und Mühlau aus dem Gerichtsbezirk Hall in Tirol und die Gemeinden Leutasch, Reith bei Seefeld, Scharnitz und Seefeld in Tirol aus dem Gerichtsbezirk Telfs ausgeschieden und dem Gerichtsbezirk Innsbruck zugeschlagen.[5] Im Gegenzug wurde die Gemeinde Wildermieming per 1. September 1925 aus dem Gerichtsbezirk Silz (Bezirk Imst) ausgeschieden dem Gerichtsbezirk Telfs zugeschlagen.[6]

Zwar wurde Wildermieming 1938 durch die nationalsozialistische Verwaltungsreform wieder aus dem Bezirk Innsbruck Umgebung ausgeschieden und dem Bezirk Imst angeschlossen,[7] die Gemeinde blieb jedoch Teil des Gerichtsbezirks Telfs und wurde per 1. Jänner 1947 wieder Teil des Bezirks Innsbruck-Land.[8]

Gerichtssprengel

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Der Gerichtssprengel umfasst mit den 13 Gemeinden Flaurling, Hatting, Inzing, Oberhofen im Inntal, Oberperfuss, Pettnau, Pfaffenhofen, Polling in Tirol, Ranggen, Telfs, Unterperfuss, Wildermieming und Zirl Teile des Nordwestens des Bezirks Innsbruck-Land.

Einzelnachweise

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  1. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg, 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg.
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868.
  4. Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923, betreffend die Auflassung von Bezirksgerichten (Bundesgesetzblatt Nr. 187, 1923)
  5. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Jahrgang 1925, 54. Stück, Nr. 234: „Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 13. Juli 1925, betreffend die Zuweisung der Ortsgemeinden Mühlau, Arzl, Seefeld, Scharnitz, Leutasch und Reith zum Gerichtsbezirk Innsbruck und der Ortsgemeinde Wildermieming zum Gerichtsbezirk Telfs und zum Amtsbezirk der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck.“
  6. Bundesgesetzblatt 1925, Stück 54, Nr. 234: „Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 13. Juli 1925, betreffend die Zuweisung der Ortsgemeinden Mühlau, Arzl, Seefeld, Scharnitz, Leutasch und Reith zum Gerichtsbezirk Innsbruck und der Ortsgemeinde Wildermieming zum Gerichtsbezirk Telfs und zum Amtsbezirk der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck.“
  7. Gesetzblatt für das Land Österreich, Jahrgang 1938, Stück 127, Nr. 448: „Verordnung des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung) über die Änderung der Grenzen zwischen der Ortsgemeinde Fließ, Gerichtsbezirk Landeck, der Ortsgemeinde Wildermieming, Gerichtsbezirk Telfs, und der Ortsgemeinde Silz, Gerichtsbezirk Silz, einerseits und der Ortsgemeinde Wenns, Gerichtsbezirk Imst, der Ortsgemeinde Leutasch, Gerichtsbezirk Innsbruck, und der Ortsgemeinde St. Sigmund im Sellrain, Gerichtsbezirk Innsbruck anderseits.“
  8. vgl. Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Juni 1951, Wien 1953, S. 232.