Wettiner
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- erwähnt 10. – 21. Jahrhundert
- Beruf/Funktion
- Dynasten
- Konfession
- -
- Normdaten
- GND: 118807064 | OGND | VIAF: 59880537
- Namensvarianten
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- Wettin
- Albertiner
- Ernestiner
- Wettiner
- Wettin
- Albertiner
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Wettiner
Dynastengeschlecht.
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Biographie
Die W. gehören zu den ältesten Hochadelsgeschlechtern Europas und prägten mehr als neun Jahrhunderte die Geschichte Mitteldeutschlands sowie die dt. und europ. Geschichte. Die Familie läßt sich gesichert bis auf Dedi (Dietrich) zurückverfolgen, der im Dienste Ks. →Ottos II. 982 bei Crotone (Süditalien) fiel. Seine Bezeichnung als „egregiae libertatis vir“ verdeutlicht seine hohe Abstammung. Sein Vater könnte →Burchard II. († 973), der Sohn der schwäb. Hzg. →Burchard I. († 926), gewesen sein, der 926 nach Sachsen kam und in eine Familie des Liesgaus (östl. d. Leine b. Göttingen) einheiratete (R. Wenskus mit Bezug auf die Corveyer Traditionsnotizen). Dies entspräche der Angabe des Sachsenspiegels aus dem 13. Jh., die Markgrafen zu Meißen seien Schwaben („sind Swavee“). Zum Verwandtenkreis gehörten auch die Harzgaugrafen, die Rikbert-Sippe und die Immedinger. Regional sind die frühen W. im Liesgau und im Harzgau (westl. Sachsen-Anhalt, zw. Ilse u. Bode) zu verorten, doch erreichten sie um 1000 den mittleren Saaleraum mit der nachweisbar seit 1116 (Cunradus de Witin) namengebenden Burg Wettin, die 961 mit dem slaw. Namen „Vitin“ urkundlich erstmals faßbar wird. Ein weiterer Herrschaftsmittelpunkt der W. war der Allodialbesitz Eilenburg an der Mulde in Sachsen, einst Mittelpunkt eines kgl. Burgwards. Hinzu kamen Grafschaftsrechte im Gau Susili, im Hassegau und in Brehna. Dietrich II. († 1034) erhielt dazu als Lehen die Mgfsch. Niederlausitz (Ostmark). Nach seinem Tod wurde der Besitz unter seinen Söhnen geteilt. →Dedi II. (um 1012–75, s. ADB V) erhielt u. a. Eilenburg, Thimo Wettin. Dedis Sohn →Heinrich von Eilenburg (um 1070–1103, s. NDB VIII), der 1081 die Mgfsch. Lausitz zurückerlangt hatte, wurde 1089 von Ks. →Heinrich IV. auch mit der Mgfsch. Meißen belehnt, doch starb diese Linie bereits mit →Heinrich II. 1123 aus. Thimos Sohn →Konrad „der Große“ († 1157, s. NDB XII), Gründer des Augustinerchorherrenstifts St. Peter auf dem Lauterberg (heute|Petersberg) bei Halle, der neuen Grablege des Geschlechts, vereinigte den wettin. Gesamtbesitz und die Reichslehen in seiner Hand und erweiterte diesen um die Gfsch. Groitzsch (1143). Dieser Besitz wurde 1156 auf seine fünf Söhne verteilt, wodurch die Linien Meißen, Lausitz (bis 1210), Wettin (bis 1217), Groitzsch (Rochlitz) (bis 1210) und Brehna (bis 1290) entstanden. Diese Linien gründeten Klöster als neue geistliche Mittelpunkte: die Zisterzienserabteien Altzelle (Mark Meißen) und Dobrilugk (Niederlausitz), das Augustinerchorherrenstift Zschillen (heute Wechselburg an der Mulde) und das Augustinerchorfrauenstift Brehna. Nach dem Aussterben der Brehnaer Linie wurde die Gfsch. Wettin 1288 mit der namengebenden Stammburg von Ks. →Rudolf von Habsburg (reg. 1273–91) dem Erzbischof von Magdeburg verliehen und ging damit den W. verloren.
Mgf. →Otto von Meißen „der Reiche“ (* 1125, reg. 1156–90, s. NDB 19) gelang es, in der Zeit der Ostsiedlung durch bäuerliche Kolonisation, Städtegründungen (u. a. Freiberg u. Leipzig) und Förderung des Silberbergbaus (Freiberg) in Konkurrenz mit anderen Herrschaftsträgern wie dem stauf. Königtum (Pleißenland) seine Landesherrschaft auszubauen, doch starb sein Sohn Mgf. →Albrecht „der Stolze“ (* 1158, reg. 1190–95, s. NDB I) ohne Erben, weshalb Ks. →Heinrich VI. (1165–97) versuchte, die Mgfsch. Meißen einzuziehen. Nach dem Tod des Staufers setzte sich aber Ottos zweiter Sohn →Dietrich „der Bedrängte“ († 1221, s. NDB III) als Markgraf von Meißen durch und beerbte 1210 die lausitz. Nebenlinie (mit Niederlausitz, Groitzsch, Eilenburg). Sein Sohn →Heinrich III. „der Erlauchte“ (* 1215 / 16, reg. 1221–88, mündig ab 1230, s. NDB VIII), der auch als mhdt. Dichter hervortrat, konnte die Machtstellung der W. erheblich ausbauen: Nach dem Aussterben der Ludowinger (s. NDB 15) 1247 setzte er sich bis 1264 als Landgraf von Thüringen (ohne die hess. Besitzungen) und Pfalzgraf von Sachsen (nördl. Thüringen) durch, und durch die Ehe seines Sohnes →Albrecht „des Entarteten“ (um 1240–1314 / 15, reg. 1288–1307, s. NDB I) mit Margarete , einer Tochter des Stauferkaisers →Friedrich II., erlangte er zwischen 1243 und 1254 als Pfandbesitz das Pleißenland mit den Städten Altenburg, Chemnitz und Zwickau. Unter Albrecht, der allerdings nicht alle Herrschaftsanteile der W. in der Hand hatte, wurde die wettin. Machtgrundlage nicht nur durch Verkäufe und Verpfändungen geschwächt, sondern geriet durch das neuerwachte Interesse des Königtums unter →Rudolf von Habsburg und →Adolf von Nassau an den Reichsrechten in Mitteldeutschland zunehmend unter Druck. Erst sein Sohn →Friedrich I. „der Freidige“ (* 1257, reg. 1307–23, seit 1320 regierungsunfähig, s. NDB V) konnte die kgl. Ansprüche überwinden (Schlacht bei Lucka 1307), den gesamten wettin. Besitz wieder in seiner Hand vereinigen und durch seine Ehe mit →Elisabeth von Lobdeburg-Arnshaugk (1286–1359) weiteren Besitz in Thüringen (Jena, Neustadt/ Orla) hinzugewinnen. Als Verwandtem des gleichnamigen Stauferkaisers wurde Friedrich 1269 die ital. Königskrone von den Ghibellinen angetragen. Die W. bauten im 12. und 13. Jh. trotz mehreren Herrschaftsteilungen und anderen Krisenmomenten bei der Herrschaftsweitergabe durch Landesausbau, Erbschaften und anderweitige Erwerbungen eine bedeutende Stellung im mitteldt. Raum auf. Ihr dynastischer Rang ist an Eheschließungen mit den Staufern, dem böhm. Königshaus der Přzemysliden, den Markgrafen von Brandenburg und den Landgrafen von Thüringen ablesbar.
Nach dem Tod Mgf. →Friedrichs II. „des Ernsthaften“ (* 1310, reg. 1323–49, s. NDB V), der 1344 die thür. Gfsch. Orlamünde erworben hatte und dem 1348 die Königswürde angetragen wurde, auf die er aber zugunsten Karls IV. verzichtete, regierten seine Söhne →Friedrich III. „der Strenge“ (* 1332, reg. 1349–81, s. NDB V), →Balthasar (1336–1406, s. ADB II), →Ludwig (1341–82, s. NDB 15), der 1357 Bischof von Halberstadt und 1366 von Bamberg sowie 1373 Erzbischof von Mainz und 1381 / 82 von Magdeburg wurde, und →Wilhelm I. „der Einäugige“ (1343–1407, s. ADB 43) bis 1379 gemeinsam. Die Landesteilung (Neustädter Örterung 1379) wies Friedrich das Osterland zu, Balthasar Thüringen sowie Wilhelm die Mark Meißen und den Großteil des Vogtlandes. Von den zahlreichen Neuerwerbungen dieser Zeit sind v. a. die Pflege Coburg (1346 durch Heirat mit dem →Haus Henneberg, s. NDB VIII), die Burggfsch. Dohna (1401), die Herrschaft Colditz (1404) und der Rückerwerb der Stadt Pirna von Böhmen zu nennen. Friedrich III. schloß 1373 eine Erbverbrüderung mit dem Landgrafenhaus von Hessen, die zwar nicht wirksam wurde, aber ein jahrhundertelanges enges Verhältnis zwischen den Dynastien begründete.
Als sein Sohn Mgf. →Friedrich IV. „der Streitbare“ (als Kf. Friedrich I., * 1370, reg. 1381–1428, s. NDB V), die Regierung antrat, wurde eine neuerliche Landesteilung nötig (Chemnitz 1382), durch die er mit seinen Brüdern →Wilhelm II. (1371–1425, s. ADB 43) und →Georg (1380–1401) zunächst nur das Osterland und Landsberg erhielt, doch gelangte 1407 der Besitz Wilhelms I. auf dem Erbweg an ihn (Meißen, Vogtland, die böhm. Besitzungen im Vogtland zudem vom Kaiser an ihn verpfändet), während Thüringen nach dem Tod Balthasars an dessen Sohn →Friedrich „den Friedfertigen“ (* 1385, reg. 1406–40, s. ADB VII) überging. In die Regierungszeit Mgf. Friedrichs IV. fallen die Gründung der Univ. Leipzig 1409 und v. a. die Verleihung der durch das Aussterben der Wittenberger Askanier vakanten sächs. Kurwürde durch Ks. →Sigismund (1368–1437) 1423. Die Belehnung mit den Kurlanden um Wittenberg, der Pfalz Allstedt, der Gfsch. Brehna und der Burggfsch. Magdeburg verdeutlicht nicht nur die territoriale Erweiterung der Herrschaft, sondern erhob die W. als Kurfürsten und Herzöge von Sachsen, verbunden mit dem Erzmarschallamt, in die erste Riege der Reichsfürsten. Wie schon sein Onkel Mgf. Wilhelm I., der 1407 im Chor des Meißner Doms begraben wurde, ließ sich Kf. Friedrich I. in Meißen beisetzen und erweiterte den Dom um die Fürstenkapelle, die das Kloster Altzelle als Memorialzentrum der W. ablöste.
Nach dem Tod des ersten wettin. Kurfürsten regierten seine noch nicht volljährigen Söhne →Friedrich II. „der Sanftmütige“ (* 1412, reg. 1428–64, s. NDB V), →Sigismund (1416–71, s. NDB 24), der seit 1437 Bischof von Würzburg war, aber schon 1443 resignierte, und →Wilhelm III. (1425–82, s. ADB 43) zunächst gemeinsam. In der Altenburger Teilung 1445 erhielt Friedrich II. die Mark Meißen, Wilhelm III. die Lgfsch. Thüringen, während das Osterland und die fränk. Gebiete zwischen ihnen geteilt wurden. Wilhelm III. machte 1439–69 als Erbherr Ansprüche auf das Hzgt. Luxemburg geltend, konnte diese aber gegen Burgund nicht durchsetzen. Als er 1482 ohne männliche Erben starb, fielen seine Besitzungen an die Söhne seines Bruders Kf. Friedrichs II., →Ernst (1441–86, s. NDB IV) und →Albrecht „der Beherzte“ (1443–1500, s. NDB I); deren Entführung aus dem Schloß zu Altenburg 1455 („Prinzenraub“) gehört zum vielerzählten Traditionsgut der sächs. Landes- und wettin. Familiengeschichte. Ernst als Erstgeborenem fiel 1464 die Kurwürde zu, doch führten die Brüder zwei Jahrzehnte lang eine gemeinsame Regierung, wobei Albrecht im Dienste des Reiches und des Hauses Österreich als Heerführer vielfach außer Landes war; er ist auf seiner Grabplatte im Meißner Dom in voller Rüstung dargestellt. In Meißen begannen die beiden W. 1471 den Bau eines prachtvollen Residenzschlosses (erst in der Neuzeit „Albrechtsburg“ genannt), das erst nach 1500 vollendet wurde. Kf. Ernst gelang es, zwei Söhne als geistliche Fürsten zu plazieren: →Ernst (1464–1513, s. NDB IV; Gatz III) wurde 1476 Erzbischof von Magdeburg, 1479 auch Administrator des Bm. Halberstadt, und →Albert (Albrecht, 1467–84, s. ADB I) war seit 1480 Administrator von Mainz, starb aber, bevor er das erforderliche Weihealter erreicht hatte. Zum Ebm. Mainz gehörte mit Thüringen der westl. Teil des Territoriums der W. Auf beide Erzbischofsstühle gelangte 1513 / 14 mit →Albrecht von Brandenburg (1490–1545) der Kandidat der konkurrierenden Hohenzollern.
Die Leipziger Hauptteilung von 1485, ausgelöst durch den Heimfall Thüringens und der fränk. Besitzungen 1482, befördert durch Probleme zwischen den regierenden Brüdern, führte im Unterschied zu den früheren Landesteilungen zur dauerhaften Trennung in ein Kurfürstentum und ein Hzgt. Sachsen. Die Linie der Ernestiner wurde nach Ernst († 1486) benannt, dem als Erstgeborenem die Kurwürde mit den Kurlanden zustand; darüber hinaus fiel ihm der thür. Teil und das wettin. Gebiet in Franken zu, nachdem sich Albrecht († 1500), der bei der Teilung wählen durfte, für den meißn. Teil entschieden hatte, welcher neben dem Kernbereich der Mark Meißen auch das Osterland und das einstige Pleißenland umfaßte. Beide Teile waren aber miteinander verschränkt, denn auf der einen Seite verfügte Kf. Ernst auch über umfangreichen Besitz östl. der Saale (um Torgau u. Eilenburg, Zwickau sowie im Sächs.Vogtland) und Hzg. Albrecht über einen Teil des nördl. Thüringen. In gemeinsamer Verwaltung blieben u. a. die Schutzherrschaft über das Bm. Meißen, die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, die Pfandherrschaften Sagan und Sorau (1472 erworben) sowie Beeskow und Storkow (1477) und der Bergbau in Schneeberg. Die gemeinsamen Nutzungen und Rechte führten bis 1547 / 54 zu vielfältigen Streitigkeiten zwischen den beiden Linien der W.
Auf Kf. Ernst folgte sein Sohn →Friedrich „der Weise“ (* 1463, reg. 1486–1525, s. NDB V), der in der kursächs. Residenzstadt Wittenberg 1502 eine neue Universität gründete, da die bisherige Landesuniv. Leipzig im Hzgt. Sachsen lag. Friedrich, der unverheiratet blieb, führte 1513 mit seinem Bruder →Johann „dem Beständigen“ (* 1468, reg. 1486–1532, seit 1525 Kf. v. Sachsen, s. NDB X) eine Nutzungsteilung (Mutschierung) durch, die faktisch eine Landesteilung war. Während Johann den Großteil Thüringens und die fränk. Landesteile verwaltete, unterstanden Fried-| rich die östl. Gebiete des Territoriums und die Kurlande, wobei neben Wittenberg auch Torgau und das Jagdschloß Lochau (heute Annaburg) als Residenzen häufig aufgesucht wurden. Kursachsen wurde seit 1517 durch →Martin Luther (1483–1546) zum „Mutterland der Reformation“, in dem sich das neue Glaubensbekenntnis, von Friedrich „dem Weisen“ wohl nicht befürwortet, aber auch nicht gehindert, schnell ausbreitete. Nach Niederschlagung des Bauernkrieges 1525, der v. a. die thür. Landesteile schwer heimsuchte, und dem Tod Friedrichs übernahm sein Bruder Johann „der Beständige“ die Regierung, der als Kurfürst die luth. Reformation durch Visitationen, Kirchenordnungen und Klosteraufhebungen zügig durchführte. Johann war einer der ersten bedeutenden Reichsfürsten, die auf den Reichstagen für die Reformation eintraten (Protestation auf dem Reichstag zu Speyer 1529, Augsburg. Bekenntnis 1530). Zu den Folgen der Leipziger Teilung gehört, daß sich Friedrich „der Weise“ und Johann „der Beständige“ nicht mehr in Meißen, sondern in der Schloßkirche zu Wittenberg beisetzen ließen.
Johanns Sohn →Johann Friedrich (I.) „der Großmütige“ (1503–54, reg. 1532–47, s. NDB X) regierte zunächst gemeinsam mit seinem Bruder →Johann Ernst (1521–53, s. ADB 14), der aber 1542 mit der Pflege Coburg abgefunden wurde, die 1553 wieder heimfiel. Johann Friedrichs Ehe mit →Sibylle von Jülich-Kleve-Berg (1512–54, s. ADB 34) begründete die Erbanwartschaft auf diese niederrhein. Fürstentümer, die aber nie durchgesetzt werden konnte. Als entschlossener Anhänger Luthers förderte der Kurfürst die prot. Bündnisbildung im Reich, die 1530 zum Schmalkald. Bund führte, dessen Anführer Johann Friedrich wurde. Nach der Niederlage von Mühlberg 1547 im Schmalkald. Krieg wurde Johann Friedrich geächtet und geriet in die Gefangenschaft Ks. Karls V., aus der er erst 1554 entlassen wurde, und mußte in der Wittenberger Kapitulation 1547 auf die sächs. Kurwürde sowie alle Gebietsteile östl. der Saale zugunsten des albertin. Vetters →Moritz (1521–53, s. NDB 18) verzichten. Einige Bestimmungen wurden im Naumburger Vertrag 1554 modifiziert. Die Gründung der Univ. Jena 1548 und die Einrichtung einer Druckerei in Jena, u. a. zur Veröffentlichung einer Luther-Gesamtausgabe, verdeutlichen den konfessionspolitischen Anspruch der Ernestiner, die sich als Hüter des wahren Luthertums (Gnesiolutheraner) sahen. 1556 kam es zur Landesteilung zwischen den Brüdern →Johann Friedrich II. „dem Mittleren“ (1529–95, s. NDB X) und →Johann Wilhelm (1530–73, s. NDB X), der 1566 die Länder Johann Friedrichs d. M. übernahm, nachdem dieser infolge der Grumbachschen Händel geächtet worden war. Durch mehrfache Landesteilungen entstanden 1572 die Linien Sachsen-Coburg, Sachsen-Eisenach (ältere Linie bis 1638) und Sachsen-Weimar (ältere Linie), 1603 Sachsen-Altenburg (bis 1672) und Sachsen-Weimar (jüngere Linie). Aus letzterer entstanden durch Teilung 1641 die Linien Sachsen-Eisenach (bis 1644), Sachsen-Weimar-Eisenach (zeitweilig weitere in Linien Eisenach, Jena, Marksuhl abgespalten) und Sachsen-Gotha. Das Territorium der Hauptlinie Sachsen-Weimar-Eisenach wurde 1815 zum Großherzogtum erhoben. Unter →Carl August (* 1757, reg. 1758–1828, s. NDB XI) wurde die Residenz Weimar zu einem Hauptort der dt. Klassik, geprägt von Goethe, Schiller und Wieland. Mit →Ernst „dem Frommen“ (* 1601, reg. 1618–75, s. NDB IV), dem Begründer der Gothaer Bibliothek und Kunstsammlungen, beginnt die Linie Sachsen-Gotha, die aber nach seinem Tod unter seinen sieben Söhnen aufgeteilt wurde. Von diesen z. T. nur kurzfristig bestehenden Linien ist v. a. Sachsen-Saalfeld zu erwähnen, denn diese erbte 1699 Coburg und verzichtete 1826 auf Saalfeld zugunsten des Großteils des Hzgt. Gotha. Zu dieser Linie Sachsen-Coburg und Gotha gehörte Prinz →Albert (1819–61, s. NDB I), der 1840 die brit. Königin →Victoria (1837–1901) heiratete und damit die engl. Linie Sachsen-Coburg-Gotha (seit 1917 Windsor) begründete. Weitere Angehörige dieser Linie gelangten im Laufe des 19. Jh. auf Königsthrone in Portugal, Bulgarien (zu dieser Linie gehört →Simeon Sakskoburggotski, * 1937, reg. 1943–46, 2001–05 Min.präs. v. Bulgarien) und Belgien. Die Herrschaftsgebiete der 1918 noch existierenden vier ernestin. Linien der W. (Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg u. Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Weimar-Eisenach) gingen 1920 im neugegründeten Freistaat Thüringen auf, doch schloß sich Sachsen-Coburg nach einer Volksabstimmung Bayern an. In Folge der Fürstenenteignung wurde 1922 die Wartburg-Stiftung zur Sicherung der Burg und ihrer Kunstschätze gegründet, in der das Oberhaupt des Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach satzungsgemäß vertreten ist. Außer dem Haus Windsor bestehen heute noch die drei Linien der hzgl. Häuser Sachsen-Weimar und Sachsen-Meiningen sowie des ghzgl. Hauses Sachsen-Coburg und Gotha. Im Sinne des männlichen Erbrechtsprinzip der Lex salica, das von Fürstenhäusern seit dem Mittelalter beachtet wurde, wären heute nur noch|Angehörige dieser ernestin. Linien als W. anzusehen.
Die durch die Leipziger Teilung 1485 begründete Linie der Albertiner war territorialpolitisch wesentlich erfolgreicher als die der Ernestiner. Hzg. →Albrecht der Beherzte, der sich im ksl. Dienst mit Feldzügen gegen die Türken und →Matthias Corvinus bewährt hatte, führte seit 1488 als kgl. Statthalter Krieg in den Niederlanden und wurde, da die Habsburger die von den W. verauslagten beträchtlichen Kriegskosten nicht zurückzahlen konnten, 1498 Gubernator von Friesland, wo er 1500 starb (Herz in Emden, Körper in Meißen beigesetzt). Die „Väterliche Ordnung“ von 1499 schrieb die Primogenitur für das Herzogtum vor. Sein Sohn Hzg. Georg „der Bärtige“ (* 1471, reg. 1488–1539, s. NDB VI) führte seit 1488 die Regierungsgeschäfte in Sachsen, wobei Dresden, dessen Schloß repräsentativ ausgebaut wurde (Georgenbau), Meißen als Residenz ablöste. Sein Bruder →Heinrich „der Fromme“ (1473–1541, s. NDB VIII) bemühte sich nach dem Tod des Vaters weiterhin, Friesland zu unterwerfen, verzichtete aber 1505 im „Brüderlichen Vertrag“ auf alle Ansprüche zugunsten Georgs und ließ sich mit den Ämtern Freiberg und Wolkenstein abfinden. Hzg. Georg, der ursprünglich für eine geistliche Laufbahn bestimmt war, erwies sich als einer der tatkräftigsten wettin. Landesherren. Mit der poln. Königstochter →Barbara (1487–1534) ging er 1496 eine hochrangige Eheverbindung ein. Im Gegensatz zu seinen ernestin. Vettern verfolgte Georg ab 1519 eine konsequent altgläubig-antiluth. Politik, die bis 1539 dafür sorgte, daß das Hzgt. Sachsen kaum von der Reformation erfaßt wurde. Allerdings blieb die Familie von der Glaubensspaltung nicht unberührt, denn Georgs ältester Sohn Johann (1498–1537) war mit Elisabeth von Hessen (1502–57, s. NDB IV) vermählt, einer Schwester des Reformationsfürsten Philipp von Hessen, und dieser wiederum war mit Georgs Tochter →Christina (1505–49) verheiratet.
Da Georg 1539 ohne erbberechtigte Söhne verstarb (Grablege als letzter W. im Dom zu Meißen), folgte ihm sein Bruder →Heinrich „der Fromme“, der seit dem Verzicht auf Friesland ohne politische Gestaltungsmöglichkeiten in Freiberg residierte und sich unter dem Einfluß seiner Gattin →Katharina von Mecklenburg (1487–1561, s. NDB XI) der Reformation zugewandt hatte. In seiner kurzen Regierungszeit führte Heinrich die Reformation im Hzgt. Sachsen ein. Indem er sich in Freiberg beisetzen ließ (wie auch sein Nachfolger Moritz), brach er mit der Memorialtradition der Albertiner im Meißner Dom. Wenige Tage vor seinem Tod übernahm Heinrichs Sohn →Moritz (* 1521, reg. 1541–53, s. NDB 18) die Regentschaft, der nicht nur die Reformation im Herzogtum vollendete, sondern v. a. die Weichen für die künftige Vormachtstellung des albertin. Sachsen in Mitteldeutschland und im Reich stellen sollte. Im Bündnis mit Ks. Karl V. siegte Hzg. Moritz 1546 / 47 über den Schmalkald. Bund und erhielt durch die Wittenberger Kapitulation 1547 die sächs. Kurwürde, die dem Ernestiner Johann Friedrich „dem Großmütigen“ abgesprochen wurde. Im Bündnis mit den prot. Reichsfürsten siegte Kf. Moritz als Verfechter der „ständischen Libertät“ über den altgläubigen Habsburgerkaiser, sicherte durch den Passauer Vertrag 1552 die Rechte der prot. Reichsstände und ebnete damit den Weg zum Augsburger Religionsfrieden von 1555, an dem Kf. →August (* 1526, reg. 1553–86, s. NDB I) nach dem Schlachtentod seines Bruders Moritz (Sievershausen 1553) maßgeblich beteiligt war. Wegweisend wurde die kursächs. Mitgestaltung von Konkordienformel (1577) und Konkordienbuch (1580) als verbindliche Grundlagen der luth. Konfession. Bis Ende des 17. Jh. blieben das reichsrechtliche Eintreten für die Augsburgische Konfession (der Kurfürst als Vorsitzender des Corpus Evangelicorum auf dem Reichstag) und die enge Bindung an das habsburg. Kaiserhaus Grundlinien der kursächs. Politik. Hiervon wich nur kurzfristig Augusts Sohn und Nachfolger Kf. →Christian I. (* 1560, reg. 1586–91, s. NDB III) mit seiner Öffnung zum Calvinismus ab, die v. a. von seinem Kanzler Nikolaus Krell betrieben wurde („zweite Reformation in Sachsen“). Der Sohn und Nachfolger Kf. →Christian II. (* 1583, reg. 1591–1611, s. NDB III), Inbegriff des dt. „Sauf- und Betfürsten“ (H. v. Treitschke), ließ die calvin. Lehre wieder zurückdrängen und Krell nach langer Haft hinrichten. Der Bruder und Nachfolger Kf. →Johann Georg I. (* 1585, reg. 1611–56, s. NDB X) lenkte das Kurfürstentum durch den 30jährigen Krieg, der dieses ab 1631 erfaßte. Nach einem vorübergehenden Bündnis mit Schweden wurde der Kurfürst wieder für die habsburg. Seite gewonnen und erhielt 1635 die beiden Lausitzen, deren Besitz der Westfäl. Frieden 1648 bestätigte, wohingegen Kursachsen auf das Erzstift Magdeburg wieder verzichten mußte. Dies verdeutlicht die wachsende Konkurrenz mit Kurbrandenburg. Johann Georg I., der einer 1654 im Erzgebirge gegründeten Bergstadt seinem Namen gab, verfügte testamentarisch die Versorgung seiner Söhne mit abgeteilten Herrschaftsgebieten. Im „Freundbrüderlichen Hauptvergleich“ (1657) regelte Kf. →Johann Georg II. (* 1613, reg. 1656–80, s.|NDB X) die Einrichtung von drei Sekundogenituren, in denen seine Brüder →August (1614–80, s. NDB I, Sachsen-Weißenfels bis 1746), →Christian I. (1615–91, s. ADB IV, Sachsen-Merseburg bis 1738) und →Moritz (1619–81, Sachsen-Zeitz bis 1718) Nebenlinien begründeten, deren Territorien aber politisch und militärisch dem Kurstaat eingegliedert blieben.
Eine Zäsur markiert die Regierungszeit Kf. →Friedrich Augusts I. (1670–1733, s. NDB V), der 1697 zum Katholizismus konvertierte, um König von Polen zu werden. Mit Kg. August II. („August der Starke“) beginnt das Augusteische Zeitalter, das auch die Regierungszeit seines Sohnes →Friedrich August II. (als poln. König August III. (* 1696, reg. 1734 / 36–63, s. NDB V), umfaßt. Dieser war bereits 1712 heimlich zum Katholizismus konvertiert, und die weiteren Albertiner haben an diesem Bekenntnis festgehalten. Damit endete der in Sachsen begründete Summepiskopat des Landesherrn, an dessen Stelle ein Oberkonsistorium an der Spitze der luth. Landeskirche trat. Kulturell markiert das Augusteische Zeitalter eine Blütezeit, die v. a. die einstige Residenzstadt Dresden bis heute prägt (Repräsentationsbauten, Gemäldegalerie, Grünes Gewölbe u. a. Sammlungen). Überschattet wurde diese Epoche jedoch durch die große Politik, v. a. durch den Nordischen Krieg 1700–15, der August II. 1706–16 zum vorübergehenden Verzicht auf die poln. Krone zwang, den 2. Schles. Krieg und den Siebenjährigen Krieg (1756–63), der Kursachsen in die politische Katastrophe führte und wirtschaftlich ruinierte. Der Friede von Hubertusburg 1763 manifestierte die Vormachtstellung Preußens im Reich.
Kf. →Friedrich August III. „der Gerechte“ (als Kg. Friedrich August I.) (* 1750, reg. 1763–1827, s. NDB V) war bei Regierungsantritt noch unmündig, so daß bis 1768 Prinz →Xaver (1730–1806, s. ADB 44) als Administrator regierte. In diese Jahre fallen der endgültige Verzicht auf die poln. Krone (1765) und die Gründung der Bergakademie Freiberg (1765). Unter Friedrich August III. trat Sachsen nach der Niederlage gegen Frankreich 1806 dem Rheinbund bei und wurde von Napoleon zum Königreich erhoben, wurde mit diesem aber nach dem Rußlandfeldzug und der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 in den Untergang gezogen. Auf dem Wiener Kongreß 1815 mußte Sachsen auf mehr als die Hälfte seines Staatsgebietes zugunsten Preußens verzichten. Nach revolutionären Unruhen 1830 wurden ab 1831 Staatsreformen eingeleitet, doch erfolgte die politische Modernisierung des Landes nur schleppend, behindert von konservativen Monarchen wie Kg. →Anton (* 1755, reg. 1827–36, s. ADB I). Nach dem Unfalltod Kg. →Friedrich August II. (* 1797, reg. 1848–54, s. NDB V) in den Tiroler Bergen (die zur Erinnerung errichtete Königskapelle bei Brennbichl seit 1960 als Grablege der Albertiner) folgte ihm sein Bruder →Johann (* 1801, reg. 1854–73, s. NDB X), der sich als Verwaltungsfachmann und durch wissenschaftliche Leistungen (Übersetzung von Dantes „Divina commedia“) ausgewiesen hatte. Der am Ende seiner Regentschaft vollendete Bildzyklus des Fürstenzugs am Langen Gang des Dresdner Schlosses stellt eindrucksvoll die fast tausendjährige Geschichte des Hauses Wettin in der Generationenfolge ihrer Regenten vor Augen. Die letzten Friedensjahrzehnte der Monarchie unter Kg. →Albert (* 1828, reg. 1873–1902, s. NDB I), der auf eine erfolgreiche militärische Karriere zurückblicken konnte, waren durch einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung des Landes gekennzeichnet. Nach kurzer Regierung Kg. →Georgs (* 1832, reg. 1902–04, s. NDB VI) wurde sein ältester Sohn →Friedrich August III. König (1865–1932, reg. 1904–18, s. NDB V). Der 1. Weltkrieg endete auch in Sachsen mit Unruhen, Massendemonstrationen und der Bildung von Arbeiter- und Soldatenräten, weshalb der König am 9. 11. 1918 das Dresdner Schloß verließ und am 13. Nov. auf Schloß Gutenborn in Ruhland für sich förmlich auf den Thron verzichtete. Aus dem Königreich wurde 1919 der Freistaat Sachsen. Der Auseinandersetzungsvertrag von 1924 regelte die Vermögensansprüche der Albertiner, zu deren Umsetzung der Verein „Haus Wettin“ bis 1945 fungierte. Nach seinem Tod 1932 wurde der letzte sächs. König unter großer Anteilnahme der Bevölkerung in der Dresdner Hofkirche beigesetzt, die seit der Einweihung 1751 als Grablege des regierenden Hauses diente.
Friedrich Augusts III. Söhne →Friedrich Christian (1893–1968) und →Ernst Heinrich (1896–1971) begründeten die Moritzburger Linie, zu der als letzte lebende Agnaten →Maria Emanuel (1926–2012) und →Albert (1934–2012) gehörten, sowie die Wachwitzer Linie mit Timo (1923–82), der eine morganatische Ehe geschlossen hatte. Die Nachkommenschaft Maria Emanuels hingegen beruht auf Adoption. Nach den Hausgesetzen der W. sind daraus keine Erb- und Thronfolge mehr abzuleiten, die Albertiner im Mannesstamm also tatsächlich ausgestorben. Davon unberührt sind Erbansprüche nach bürgerlichem Recht, die aufgrund einer Öffnungsklausel im Auseinandersetzungsvertrag, der 1999 mit dem Freistaat Sachsen geschlossen wurde, für bisher| nicht nachgewiesenes Depotgut und „Beutekunst“ geltend gemacht werden kann.
Fast 900 Jahre nach der Belehnung der W. mit der Mark Meißen endete mit der Novemberrevolution 1918 die Herrschaft der ernestin. und albertin. W. in Thüringen und Sachsen. Die Geschichte dieser Dynastie vom Frühmittelalter bis zum 20. Jh. ist ein Lehrstück dt. und europ. Geschichte: die Formierung als Adelsgeschlecht, der Aufbau einer Landesherrschaft, Landesteilungen, landesherrliches Kirchenregiment und Konfessionspolitik, die Schaffung eines frühmodernen Staates, die wirtschaftliche Förderung des Landes (Bergbau, Bauernschutz, Manufakturen, Industrialisierung), das Streben nach Rangerhöhung (sächs.-poln. Union, Königswürde 1806), die Suche nach politischen Optionen als Mittelstaat zwischen Preußen und Österreich und nicht zuletzt die kulturelle Strahlkraft der Höfe sowie die Förderung von Wissenschaft und Kunst.
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Quellen
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LexMA;
Sächs. Biogr. -
Autor/in
Enno Bünz -
Zitierweise
Bünz, Enno, "Wettiner" in: Neue Deutsche Biographie 27 (2020), S. 912-918 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118807064.html#ndbcontent