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Schuldschein

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Schuldschein (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ der Schuldschein die Schuldscheine
Genitiv des Schuldscheines
des Schuldscheins
der Schuldscheine
Dativ dem Schuldschein den Schuldscheinen
Akkusativ den Schuldschein die Schuldscheine

Worttrennung:

Schuld·schein, Plural: Schuld·schei·ne

Aussprache:

IPA: [ˈʃʊltʃaɪ̯n]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Schuldschein (Info)

Bedeutungen:

[1] schriftliche Erklärung eines Schuldners über das Bestehen einer Verbindlichkeit

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Schuld und Schein

Oberbegriffe:

[1] Schein

Beispiele:

[1] Eine bestimmte Form für einen Schuldschein ist nicht notwendig. Der Schuldschein muss folgende wesentlichen Bestandteile enthalten: das Datum, die Schuldsumme in Ziffern und in Buchstaben, eine Schulderklärung, ggf. auch eine Erklärung über die Rückzahlung und Verzinslichkeit.[1]
[1] „Wu Djän-én zog hastig aus der Brust den Schuldschein hervor und überreichte ihn Simen Tjing.“[2]
[1] „Dafür nahm ich den Schuldschein an mich, in dem sie sich verpflichtete, mir den Betrag zu Neujahr zurückzuzahlen.“[3]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Schuldschein
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Schuldschein
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldschein
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSchuldschein
[1] The Free Dictionary „Schuldschein
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schuldschein
[1] Duden online „Schuldschein
[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 3910, Artikel „Schuldschein“

Quellen:

  1. nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 3910, Artikel „Schuldschein“
  2. Djin Ping Meh. Schlehenblüten in goldener Vase. Band 2, Ullstein, Berlin/Frankfurt am Main 1987 (übersetzt von Otto und Artur Kibat), ISBN 3-549-06673-2, Seite 217. Chinesisches Original 1755.
  3. Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben von Erich Loos, Band II. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 122.