Immobilienhai
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Immobilienhai (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Immobilienhai | die Immobilienhaie |
Genitiv | des Immobilienhais des Immobilienhaies |
der Immobilienhaie |
Dativ | dem Immobilienhai dem Immobilienhaie |
den Immobilienhaien |
Akkusativ | den Immobilienhai | die Immobilienhaie |
Worttrennung:
- Im·mo·bi·li·en·hai, Plural: Im·mo·bi·li·en·haie
Aussprache:
- IPA: [ɪmoˈbiːli̯ənˌhaɪ̯]
- Hörbeispiele: Immobilienhai (Info)
Bedeutungen:
- [1] umgangssprachlich, abwertend: Person, die rücksichtslose Immobiliengeschäfte betreibt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Immobilie und Hai sowie dem Fugenelement -n
Oberbegriffe:
- [1] Immobilienhändler, Händler
Unterbegriffe:
- [1] Miethai
Beispiele:
- [1] „Sie ist verheiratet mit einem Immobilienhai, der sie mit Klunkern behängt wie einen polnischen Weihnachtsbaum.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Immobilienhai“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Immobilienhai“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Immobilienhai“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Immobilienhai“
Quellen:
- ↑ Else Buschheuer: Ruf! Mich! An!. Roman. Wilhelm Heyne Verlag, München 2001, ISBN 3-453-19004-1, Seite 180.