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Freiheitsstrafe

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Freiheitsstrafe (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Freiheitsstrafe die Freiheitsstrafen
Genitiv der Freiheitsstrafe der Freiheitsstrafen
Dativ der Freiheitsstrafe den Freiheitsstrafen
Akkusativ die Freiheitsstrafe die Freiheitsstrafen

Worttrennung:

Frei·heits·stra·fe, Plural: Frei·heits·stra·fen

Aussprache:

IPA: [ˈfʁaɪ̯haɪ̯t͡sˌʃtʁaːfə]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Freiheitsstrafe (Info)

Bedeutungen:

[1] Deutschland, Recht: Strafe, die darin besteht, dass dem verurteilten Straftäter seine Fortbewegungsfreiheit dadurch entzogen wird, dass er eine gewisse Zeit in einer Justizvollzugsanstalt verbringen muss
[2] rechtshistorisch: Oberbegriff für verschiedene Arten des Freiheitsentzuges durch Einsperren

Herkunft:

Determinativkompositum aus Freiheit, Fugenelement -s und Strafe

Synonyme:

[1] Freiheitsentzug, umgangssprachlich: Gefängnis, Knast; umgangssprachlich, fälschlich: Haft, Haftstrafe

Gegenwörter:

[1] Geldstrafe
[2] Todesstrafe

Oberbegriffe:

[1] Strafe

Unterbegriffe:

[1] Ersatzfreiheitsstrafe
[2] Einschließung, Festungshaft, Gefängnisstrafe, Haftstrafe, Zuchthausstrafe

Beispiele:

[1] „Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“[1]
[1] „Während die Politiker nach einem Kompromiss suchen, drohen den tausend Anlegern Geld- und Freiheitsstrafen.[2]
[2] 1969 wurden in Deutschland die vier unterschiedlichen Freiheitsstrafen vereinheitlicht.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] lebenslange Freiheitsstrafe, zeitige Freiheitsstrafe

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Freiheitsstrafe
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Freiheitsstrafe
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Freiheitsstrafe
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFreiheitsstrafe
[1] The Free Dictionary „Freiheitsstrafe
[2] Thomas Nutz: Strafanstalt als Besserungsmaschine, 2000, Seite 63
[2] C. von Stemann: Skizze des Preußischen Strafprocesses, in: Der Gerichtssaal, Siebenter Jahrgang, Zweiter Band, Erlangen 1855, Seite 451

Quellen:

  1. § 211 I StGB
  2. Martin Hesse, Barbara Schmid: Der nächste, bitte. In: DER SPIEGEL. Nummer Heft 29, 2012, Seite 31.