Erbrecht
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Erbrecht (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Erbrecht | die Erbrechte |
Genitiv | des Erbrechtes des Erbrechts |
der Erbrechte |
Dativ | dem Erbrecht dem Erbrechte |
den Erbrechten |
Akkusativ | das Erbrecht | die Erbrechte |
Worttrennung:
- Erb·recht, Plural: Erb·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Erbrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Gesamtheit der rechtlichen Regelungen eines Staates für das Erben und Vererben
- [2] nach dem Tod einer Person bestehender Anspruch auf eine Erbschaft
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs erben und dem Substantiv Recht
Beispiele:
- [1] Das Erbrecht kann von Staat zu Staat sehr verschieden sein.
- [1] In Deutschland heißen die Spezialisten für das Erbrecht „Fachanwälte für Erb- und Familienrecht“.
- [1] „Mit nicht nachlassender Geschwätzigkeit predigt Mittelmann auf verschlungenen Wegen sein Unwissen über das Schuldrecht, das Zwangsvollstreckungsrecht, das Erbrecht, zur Schadenfreude und zum Überdruß der anderen.“[1]
- [2] Weil mein Großvater auf sein Erbrecht verzichtet hatte, erlangte sein Bruder das Alleineigentum an der Fabrik ihres verstorbenen Vaters.
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] gesamte Rechtsregelungen zum Erben und Vererben
[2] individueller Anspruch auf eine Erbschaft
- [1] Wikipedia-Artikel „Erbrecht“
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbrecht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erbrecht“
- [1] The Free Dictionary „Erbrecht“
- [1, 2] Duden online „Erbrecht“
- [1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbrecht“ auf wissen.de
Quellen:
- ↑ Heidi Frommann: Die Tante verschmachtet im Genuß nach Begierde und zehn andere Erzählungen. Diogenes, Zürich 1981, ISBN 3-257-01616-6, Seite 11f .