Absicht
Erscheinungsbild
Absicht (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Absicht | die Absichten |
Genitiv | der Absicht | der Absichten |
Dativ | der Absicht | den Absichten |
Akkusativ | die Absicht | die Absichten |
Worttrennung:
- Ab·sicht, Plural: Ab·sich·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈapzɪçt]
- Hörbeispiele: Absicht (Info) Absicht (Österreich) (Info)
Bedeutungen:
- [1] Wille, etwas zu realisieren
- [2] Grund für eine Handlung
- [3] Recht: besondere Form des Vorsatzes im Strafrecht, die sich dadurch auszeichnet, dass es dem Täter auf den Erfolg ankommt
Herkunft:
- Substantivierung von absehen, es darauf absehen, belegt seit Mitte des 17. Jahrhunderts[1]
Synonyme:
- [1] Vorhaben, Intention, Plan, Ziel
- [2] Beweggrund, Motiv
- [3] dolus directus 1. Grades
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
- [1] Handelsabsicht, Heiratsabsicht, Verkaufsabsicht, Verkehrsabsicht, Vermietungsabsicht
- [3] Bereicherungsabsicht, Rücktrittsabsicht, Zueignungsabsicht
Beispiele:
- [1] „Die Rechtheit der Absicht allein macht nicht schon den ganzen guten Willen.“[2]
- [1] Es war meine Absicht, dich zu besuchen.
- [1] „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.“ (Walter Ulbricht, Pressekonferenz in Berlin (Ost) am 15. Juni 1961, 60 Tage vor dem Mauerbau).[3]
- [1] „Candiani, der meine Rache fürchtete, kam zu mir, um mich nach meinen Absichten zu fragen, nahm aber geschwind Reißaus, als ich mit dem Federmesser in der Hand auf ihn losging.“[4]
- [1] „Wiederholt hatte Robert in den nächsten Tagen die Absicht gehabt, eine Unterredung mit dem Sekretär der Präfektur herbeizuführen.“[5]
- [1] „Ihr offener, zuversichtlicher Ton war jedoch ein hinlänglicher Beweis, daß sie keine Mitwisserschaft habe, was auch um so wahrscheinlicher schien, als es sich kaum denken ließ, daß die Wilden, im Falle sie wirklich etwas Feindseliges im Schilde führten, ihr ihre Absichten kundgetan haben würden.“[6]
- [2] Mein Handeln war von der Absicht getragen, dir Gutes zu tun.
- [3] Einen Diebstahl gemäß § 242 StGB verwirklicht nur, wer mit der Absicht handelt, sich eine fremde Sache zuzueignen.
Redewendungen:
Charakteristische Wortkombinationen:
- mit Präposition: mit Absicht
- mit Pronomen: keine Absicht
- mit Adjektiv: hehre Absicht ( Audio (Info)), lautere Absichten ( Audio (Info))
- in Kombinationen: mit voller Absicht, in voller Absicht
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Wille, etwas zu realisieren
[2] Grund für eine Handlung
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[3] Recht: besondere Form des Vorsatzes im Strafrecht
- [2, 3] Wikipedia-Artikel „Absicht“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Absicht“
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Absicht“
- [1, 2] Duden online „Absicht“
- [1–3] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Absicht“
- [1] The Free Dictionary „Absicht“
- [3] Volker Krey: Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil Band 1, 3. Auflage, Stuttgart 2008, Rdnr. 338 ff.
Quellen:
- ↑ Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1995, ISBN 3-423-03358-4 , Stichwort „Absicht“.
- ↑ Wikiquote: Zitate zum Thema „Thomas von Aquin“ (Summa theologica)
- ↑ Wikiquote: Zitate zum Thema „Walter Ulbricht“
- ↑ Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben und eingeleitet von Erich Loos, Band 1. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 109.
- ↑ Hermann Kasack: Die Stadt hinter dem Strom. Roman. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-518-39061-9, Seite 135. Entstanden in der Zeit 1942 – 1946.
- ↑ Charles Sealsfield: Der Legitime und die Republikaner. Eine Geschichte aus dem letzten amerikanisch-englischen Kriege. Greifenverlag, Rudolstadt 1989, ISBN 3-7352-0163-6, Seite 405. Zuerst 1833; diese Ausgabe beruht auf der von 1847.