Treibnetzfischerei

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Die Treibnetzfischerei ist eine Methode der passiven Fischerei, die in den Gewässern der EU und vielen anderen Gebieten illegal ist.

Als Fanggeräte finden Treibnetze Anwendung, die zu einer sogenannten Fleet vereinigt werden. Hauptfangobjekte der Treibnetzfischerei sind Hering, Lachs und Thunfisch. Trifft ein Schwarm auf ein im Wasser schwimmendes Treibnetz, so stoßen die Fische mit den Köpfen durch die Netzmaschen und können nicht weiter. Durch den Druck auf die Kehle spreizen sich die Kiemen, so dass sich der Fisch beim Zurückweichen aufhängt.

Das Treibnetz ist ein senkrecht schwimmendes, rechteckiges Netztuch. Die Ausmaße der Netze sind sehr unterschiedlich, sie reichen von 26 Metern Länge beim Heringsfang bis zu 60 Kilometern Länge beim Thunfischfang. Seit 1992 ist ein Verbot der Nutzung von Hochseetreibnetzen mit einer Länge von über 2,5 Kilometern in Kraft, wobei es jedoch Bedenken gibt, dass weiterhin längere Netze genutzt werden.[1]

Deutsche Heringsfleet. 1: Wasseroberfläche 2: Fleetreep 3: Brails 4: Jonas (am Fleetende und nach jeweils einem Quartel entspr. ca. 15 Netzen) 5: Brailtau, 6 m 6: Zeisinge, 8 m 7: Sperreep mit Flotjes (Korken) und Staalen 8: Unterwant mit Bleien 9: Netz oder Want, 15 × 30 m

Am Obersims der Netze sind Auftriebskörper aus Kork oder ähnlichem Material angebracht. Die Anzahl der Auftriebskörper hängt von den Abmessungen der Netze, der voraussichtlichen Fangmenge, dem Gewicht der Leinen, der Auftriebskraft der Auftriebskörper und anderen Faktoren ab.

Auftriebskörper aus Glas

Die einfache Fleet besteht aus 10 bis 20 Netzen und findet nur bei Fang mit kleinen Schiffen in Küstennähe oder auf Binnenseen Anwendung. Zum Aussetzen wird das Schiff mit dem Bug in den Wind gedreht und treibt dann mit langsam drehendem Propeller rückwärts. Nach Aufnahme der Rückwärtsfahrt wird zuerst die Endmarkierungsboje ausgesetzt, der dann die Netze sowie die anderen Teile der Fleet folgen. Die Drift erfolgt gewöhnlich nachts und das Einholen morgens, sie umfasst 6 bis 8 Stunden.

Mit Treibnetzen lässt sich kein selektiver Fischfang betreiben. Unzählige Wale (hauptsächlich Große Tümmler und andere Delfine) sterben in Treibnetzen, da auch sie sich verhängen und ersticken, ebenso Haie, Robben, Meeresschildkröten und Seevögel. Dies geschieht insbesondere bei der Jagd auf Thunfische. Umweltorganisationen wie der WWF, die Sea Shepherd Conservation Society[2], Greenpeace oder das Earth Island Institute (USA) gehen davon aus, dass die Zahl der unbeabsichtigten Beifänge jährlich mehrere Millionen Tiere betrug, und protestierten jahrelang gegen den Einsatz dieser auch Netze des Todes genannten Fischereigeräte.

Darüber hinaus werden auch Treibnetze verloren und treiben jahrelang herrenlos im Meer. Laut einer Schätzung gehen über 1.200 Kilometer Netze jedes Jahr allein im Nordostatlantik verloren.[3]

1991 gründete der Weltumsegler und Buchautor Rollo Gebhard eigens den Verein Gesellschaft zur Rettung der Delphine e. V., um die Treibnetzfischerei aus den Weltmeeren zu verbannen.[4]

Rechtliche Situation

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Treibnetze sind wegen ihrer immensen Beifangraten weltweit geächtet. Die UN verbot ihren Einsatz 1991 mit der Resolution A/RES/46/215.[5]

In der EU galt bis Ende 2001 eine nur unzureichend überwachte Ausnahmeregelung für bis zu 2,5 km lange Treibnetze. Erst 2002 wurde ihr Einsatz verboten. Hiervon war allerdings die Ostsee ausgenommen, in der Treibnetze ohne Längenbeschränkung noch bis Ende 2007 für den Lachsfang eingesetzt werden durften.

Seit dem 1. Januar 2008 sind Treibnetze in allen EU-Gewässern ausnahmslos verboten.[6]

Wiedereinführung von Treibnetzen durch die EU

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Am 21. Dezember 2006 erließ die EU die Verordnung des Ministerrates zu Managementmaßnahmen für eine nachhaltige Nutzung der Fischressourcen im Mittelmeer.[7]

Hierin werden Grundstellnetze, die eigentlich nur am Meeresgrund gestellt werden, umdefiniert. Als Grundstellnetze gelten jetzt auch alle am Boden verankerten Netze mit einer maximalen Höhe von 30 Metern, die entweder nahe dem Meeresgrund oder frei in der Wassersäule schwebend aufgespannt werden. Naturschützer sehen in diesen so genannten Schwebenetzen eine Wiedereinführung der Treibnetzfischerei, da Schwebenetze nicht von diesen zu unterscheiden sind und an oder nahe der Wasseroberfläche im Pelagial schwebend ähnliche Fangeigenschaften wie Treibnetze haben.[8]

Illegale Treibnetzfischerei

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Heute werden Treibnetze vorrangig von illegal operierenden Piratenfischern eingesetzt. Nach Schätzungen der Umweltorganisation Greenpeace waren 2006 allein im Mittelmeer noch 400 bis 500 Treibnetzfischer unterwegs, die mit über 20 Kilometer langen Netzen insbesondere nach Rotem Thun und Schwertfisch fischten.[9]

Alternativen beim Thunfischfang

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Selektiver Thunfischfang mit Bambusangeln (Azoren)

Von Ausnahmen abgesehen, haben sich beim Thunfischfang heute andere Fangmethoden durchgesetzt:[10]

Pelagische Langleinen vor allem zum Fang von Rotem Thun, Großaugen-Thun oder Südlichem Blauflossen-Thun für den Frischfischmarkt vor allem nach Japan für Sushi und Sashimi sowie von Gelbflossen-Thun als Dosenthunfisch. Die Beifangrate (Seevögel, Meeresschildkröten, Haie und Rochen) ist hoch und liegt laut FAO bei ca. 20 Prozent der Gesamtfangmenge.

Ringwaden, mit einer vergleichbar niedrigen Beifangrate von etwa 5 % des Gesamtfangs, was unter der weltweiten Durchschnittsbeifangrate aller Fischereimethoden von 8 % liegt.

Schleppangeln und Bambusangeln mit einer Beifangrate von durchschnittlich nur 0,7 % der Gesamtfangmenge.

  1. Treibnetze – Fanggeräte – Fischbestaende. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Oktober 2018; abgerufen am 17. Oktober 2018.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/fischbestaende.thuenen.de
  2. Paul Watson – Bekenntnisse eines Ökoterroristen [1]@1@2Vorlage:Toter Link/www.secureproxy.co.uk (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  3. Aktion Deepclean. ORF, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. Februar 2009; abgerufen am 27. September 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.orf.at
  4. Unsere Mission. Gesellschaft zur Rettung der Delphine e. V., abgerufen am 26. Juni 2017.
  5. Large-Scale Pelagic Drift-Net Fishing and Its Impact on the Living Marine Resources of the World’s Oceans and Seas (engl.). Centre for International Law (CIL), archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. März 2016; abgerufen am 27. September 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/cil.nus.edu.sg
  6. Verordnung (EG) Nr. 812/2004 des Rates vom 26. April 2004 zur Festlegung von Maßnahmen gegen Walbeifänge in der Fischerei und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 88/98, abgerufen am 27. September 2015
  7. Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates vom 21. Dezember 2006 betreffend die Maßnahmen für die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Mittelmeer, abgerufen am 27. September 2015
  8. Techniken des Fischfangs. Gesellschaft zur Rettung der Delphine e. V., abgerufen am 26. Juni 2017.
  9. Trotz Verbot: „Wände des Todes“ töten weiter. Greenpeace Austria, abgerufen am 27. September 2015.
  10. SAFE und seine Auswirkungen auf die Thunfischbestände. Gesellschaft zur Rettung der Delphine e. V., abgerufen am 26. Juni 2017.