Sparsarg
Sparsarg, auch Josephinischer Gemeindesarg,[1] bezeichnet einen wiederverwendbaren Sarg, den der Reformkaiser Joseph II. im Sommer 1784 in Österreich einführte.
Wie ein traditioneller Gemeindesarg und ein Pestsarg war dieser Sarg an der Unterseite mit einer Klappe ausgestattet, die mittels eines Hebels geöffnet werden konnte.[1] Er wurde mit der Leiche über das offene Grab gestellt und geöffnet, der in einen Leinensack gehüllte Leichnam fiel in das Grab und wurde mit ungelöschtem Kalk bedeckt. So konnte der Sarg wiederverwendet werden. Jede Pfarrei musste unentgeltlich derartige Särge zur Verfügung stellen,[2] womit die oft vorschriftswidrig überhöhte Stolgebühr entfiel.[3] Die Bevölkerung – insbesondere in Wien – protestierte jedoch erfolgreich gegen dieses „gottlose Vorgehen“, worauf Joseph II. seine Weisung nach wenigen Monaten im Jänner 1785 zumindest teilweise wieder zurücknahm.[4] Trotz der kurzen Wirksamkeit dieses Erlasses haben sich im gesamten ehemaligen habsburgischen Herrschaftsgebiet einzelne Sparsärge erhalten, so etwa in Herznach im bis 1798 vorderösterreichischen Fricktal,[5] in Bad Saulgau (heute Baden-Württemberg) oder in der Stiftskirche St. Andreas im Leobener Stadtteil Göß.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Vom Totenbaum zum Designersarg. Zur Kulturgeschichte des Sarges von der Antike bis zur Gegenwart. Ausstellungskatalog, Museum für Sepulkralkultur Kassel, 2. Aufl., Kassel 1994, S. 75f.
- Holz-Zentralblatt, Nr. 108, 23. August 2002, S. 1163: „Ka schöne leich“ – der Josephinische Klappsarg.
- Museum für Sepulkralkunst: Kisten, Kutsche, Karavan. Auf dem Weg zur letzten Ruhe. Begleitpublikation zur gleichnamigen Ausstellung, Kassel 1999.
- Verordnungen zu Leichenbegängnissen in: Handbuch aller … Verordnungen und Gesetze vom Jahre 1784. Band 6. Joh. Georg Moesle, Wien 1786, S. 565 (Digitalisat)
- Verordnung zur Stolgebühr in: Handbuch aller … Verordnungen und Gesetze vom Jahre 1784. Band 6. Joh. Georg. Moesle, Wien 1786, S. 555 (Digitalisat)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Anita Winkler: Wiederverwertung bis zum Tod. In: habsburger.net. Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H., abgerufen am 15. Mai 2020.
- ↑ Handbuch k. k. Gesetze 1780–84, 6. Band, 4. Abteilung, S. 565–573: Hofdekrete vom 23. August und 13. September 1784, Verordnungen vom 7. Weinmonat (Oktober) 1784, 10. und 20. Christmonat (Dezember) 1784.
- ↑ Festlegung dieser Gebühren: Handbuch der k. k. Gesetze 1784, Band 2, S. 330–354. Verbotsregelung: Handbuch aller … Verordnungen und Gesetze vom Jahre 1784. Band 6. 4. Abteilung. Joh. Georg Moesle, Wien 1786, Seite 554–555, Verordnung Gräz vom 19. Juni 1784.
- ↑ Handbuch k. k. Gesetze 1785, 8. Band, 4. Abteilung, S. 676. Hofdekret vom 20. Jänner 1785.
- ↑ Linus Hüsser: Der Herznacher „Pestsarg“. Ein Zeuge der josephinischen Reformpolitik. In: Vom Jura zum Schwarzwald 72 (1998), S. 59–62