Ober-Gleen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Ober-Gleen
Stadt Kirtorf
Koordinaten: 50° 45′ N, 9° 8′ OKoordinaten: 50° 45′ 27″ N, 9° 7′ 52″ O
Höhe: 268 (267–300) m ü. NHN
Fläche: 13,16 km²[1]
Einwohner: 482[2]
Bevölkerungsdichte: 37 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 36320
Vorwahl: 06635

Ober-Gleen ist ein Stadtteil von Kirtorf im Norden des mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Ober-Gleen liegt an der Klein südöstlich von Kirtorf. Im Ort treffen sich die Bundesstraße 62 und die Landesstraße 3151.

Erstmals schriftlich erwähnt wird das Dorf im Jahre 1275 unter dem Namen superiori Gleinen.[1] Bei früheren Erwähnungen um 800 im Codex Eberhardi könnte es sich auch um auch Mittel- oder Nieder-Gleinen handeln. Vom 13. bis zum 15. Jahrhundert hatte der Deutsche Orden Ländereien in Ober-Gleen.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Ober-Gleen:

„Obergleen (L. Bez. Kirtorf) evangel. Pfarrdorf; liegt an dem Kleinbach, 34 St. von Kirtorf, hat 132 Häuser und 773 Einwohner, die außer 1 Katholiken und 47 Juden evangelisch sind, so wie 1 Kirche, 4 Mühlen, 4 Backhäuser und einen Steinbruch, welcher weiße Sandsteine liefert. Der Ort gehört zum Eußer Patrimonialgericht der Freiherrn von Schenk zu Schweinsberg, in welchem die Gerichtsbarkeit erster Instanz dem Staate und dieser Familie gemeinschaftlich zustehet. – Obergleen hatte bereits 1264 einen eignen Pleban, und gehörte in das Kirchengebiet von Kirtorf. Bei Obergleen lag Rockelshausen, gegen Erbenhausen Habertshausen, gegen Ehringshausen Güntzelrode, gegen Romrod Hirtenrode, wo noch ein gemauerter Brunnen ist. Auch ein Camberg (eine Camberger Mühle) ist noch da soll in dieser Gemarkung gelegen haben.“[3]

und über das Eußer Gericht:

„Eußer Gericht (L. Bez. Kirtorf) Landstrich; enthält die Orte Arnshain, Bernsburg, Erbenhausen, Lehrbach, Obergleen und Wahlen, welche nun zum Bez. Kirtorf gehören. Die Gerichtsbarkeit erster Instanz stehet dem Staate und den Freiherrn von Schenk, Ganerben zu Schweinsberg, gemeinschaftlich zu. Die streitige Gerichtsbarkeit wird zu Homberg auf bestimmte Amtstage von dem Landrichter und dem von Schenkischen Amtsverweser gemeinschaftlich, hingegen die polizeilichen und andere Administrativ-Geschäfte ausschließend von dem Landrath ausgeübt. – Das Nassauische Haus hatte einen Antheil an dem Eußer Gericht erworben, und belehnte nachmals die Schenke von Schweinsberg damit. Die oben genannten Orte gehörten zum Amte Kirtorf. Anderwärts wie in Alsfeld, Romrod etc. wurde das Gericht aus Schöffen der Stadt und der Dörfer zusammengesetzt; da aber Kirtorf ausschließend den Grafen von Ziegenhain gehörte und nachher an die Landgrafen kam, an den obigen Orten aber die Schenke Antheil hatten, so konnte hier ein Gericht in der Art nicht gebildet werden, daher man das Gericht in Kirtorf (inneres Gericht) von dem der Dörfer (äußeres Gericht) unterschied. Auf diese Weise ist die Benennung Eußer Gericht entstanden, welcher Sprachgebrauch sich jedoch in neuern Zeiten ziemlich verloren hatte, und nun durch die letzte Organisation sich ganz verlieren muß.“[4]

Der evangelische Theologe, Pädagoge, Publizist und Turnpionier Friedrich Ludwig Weidig war 1834 Pfarrer von Ober-Gleen, bis zu seiner Verhaftung im Jahre 1835 im Zusammenhang mit der von ihm in Umlauf gebrachten Flugschrift Der Hessische Landbote. Aufsehen erregte seine Predigt in Ober-Gleen am 7. September 1834, in der er den Christus der Armen verkündete, „der da Unrecht und Heuchelei der Mächtigen seiner Zeit bekämpfte“[5] – eine Theologie der Befreiung avant la lettre. Ebenso bemerkenswert ist die von der überragenden Mehrheit der Ober-Gleener Haushaltsvorstände unterzeichnete Bittschrift an das zuständige Ministerium, in der die Freilassung des Pfarrers gefordert wurde, eine der ersten Unterschriftensammlungen für einen politischen Gefangenen in Europa. Das Schreiben aus dem Jahr 1835 ist seit dem 20. Jahrhundert verschollen. Die Akten der polizeilichen Untersuchungen aber sind erhalten geblieben.

Am 31. Dezember 1971 wurde Ober-Gleen im Zuge der Gebietsreform in Hessen in die Stadt Kirtorf eingegliedert.[6]

Im Jahre 1993 wohnten im Dorf 609 Personen, inzwischen ist die Zahl unter 500 gesunken.

Territorialgeschichte und Verwaltung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Ober-Gleen lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][7][8]

Gerichtszugehörigkeit seit 1803

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Ober-Gleen das Eußergericht zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Ober-Gleen zuständig war. Die Freiherrn Schenck zu Schweinsberg verzichteten am 13. März 1822 auf ihre Polizei- und andere administrative Rechte zugunsten der Landesbehörden. Im Landgericht Homberg wurden die Rechtsprechung weiter gemeinschaftlich ausgeübt.[14][15] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[16]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[17] Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Alsfeld[18], aber bereits wieder mit Wirkung vom 1. Juni 1948 in ein Vollgericht umgewandelt[19]. Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Ober-Gleen wurde dem Bereich des Amtsgerichts Alsfeld zugeteilt.[20] In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
• 1791: 650 Einwohner[21]
• 1800: 625 Einwohner[22]
• 1806: 646 Einwohner, 120 Häuser[11]
• 1829: 773 Einwohner, 132 Häuser[3]
• 1867: 720 Einwohner, 131 Häuser[23]
Ober-Gleen: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2015
Jahr  Einwohner
1791
  
650
1800
  
635
1806
  
646
1829
  
720
1834
  
794
1840
  
818
1846
  
762
1852
  
714
1858
  
716
1864
  
717
1871
  
726
1875
  
704
1885
  
683
1895
  
701
1905
  
684
1910
  
691
1925
  
646
1939
  
617
1946
  
783
1950
  
784
1956
  
694
1961
  
633
1967
  
645
1970
  
642
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
510
2015
  
484
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]; 1791:[21]; Stadt Kirdorf: Stadtteile im Webarchiv; Zensus 2011[24]

Religionszugehörigkeit

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
• 1829: 725 evangelische (= 93,79 %), 47 Jüdische (= 6,08 %) und einen römisch-katholischen (= 0,13 %) Einwohner[3]
• 1961: 554 evangelische (= 87,52 %), 77 katholische (= 12,16 %) Einwohner[1]

Ortsvorsteher ist Florian Böttner (Stand Juni 2019).[2]

Sehenswürdigkeiten

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • der Ransberg (Naturschutzgebiet) mit seinen Wällen aus frühgeschichtlicher Zeit,
  • der Hexenstein oberhalb des Dorfes,
  • die alten Mühlen und Fachwerkhäuser,
  • die evangelische Kirche (von 1753/54) aus der Zeit des Barock, mit einer Kanzel (von 1638) aus der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs, einer Glocke von 1513, einem Taufstein von 1573 und einer Barockorgel von 1711,
  • der „Himmelborn“ mit seiner alten Eiche (BHU: 6,60 m[25]) und
  • die alten Eichen am „Rosengarten“,
  • das frühere Pfarrhaus an der Dr.-Weidig-Straße, in dem Friedrich Ludwig und Amalie Weidig mit ihrem Sohn Wilhelm von September 1834 bis April 1835 wohnten,
  • die ehemalige Wirtschaft gegenüber vom Dorfbrunnen (Komb), in der 1835 die Petition für Weidig auslag,
  • die mehr als 70 Jahre alte Apfelplantage,
  • die restaurierte Synagoge.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. a b c d e Ober-Gleen, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b Stadtteile. In: Webauftritt. Stadt Kirtorf, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 29. Juni 2019; abgerufen im Juni 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.stadt-kirtorf.de
  3. a b c Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 1. Großherzoglicher Staatsverlag, Darmstadt 1862, OCLC 894925483, S. 196 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 64 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Frederik Hetmann: Georg B. oder Büchner lief zweimal von Giessen nach Offenbach und wieder zurück. Beltz und Gelberg, Weinheim 1981. ISBN 3-407-80631-0. S. 146.
  6. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 347 (Digitalisat in: Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  8. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. Die Zugehörigkeit des Amtes Kirtorf anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  10. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 6 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  11. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 233 (Online in der HathiTrust digital library).
  12. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 422 (online bei Google Books).
  13. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 143 ff. (online bei Google Books).
  14. Eva Haberkorn, Friedrich Boss: Kreis Alsfeld 1821 - 1945 (= Repertorien Hessisches Staatsarchiv Darmstadt) Abt. G15 Alsfeld (PDF; 172 kB). In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 1985, abgerufen am 18. Oktober 2017.
  15. Die Ausübung der gerichtlichen, polizeilichen und administrativen Gerichtsame im gemeinschaftlichen Eußergericht vom 13. März 1822. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1822 Nr. , S. 168 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 36,6 MB]).
  16. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  17. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  18. Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation.
  19. Erlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). (Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung vom 17. November 1953. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1953 Nr. 30, S. 189–191, Anlagen 1. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,3 MB]).)
  20. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 b) und Artikel 2, Abs. 4 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  21. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 181 (Online in der HathiTrust digital library).
  22. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 192 (Online in der HathiTrust digital library).
  23. Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 64 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  24. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/statistik.hessen.de
  25. Eintrag im Verzeichnis Monumentaler Eichen. Abgerufen am 10. Januar 2017.