Mitarbeiterüberwachung

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Mitarbeiterüberwachung bezeichnet die Überwachung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber. Damit werden mehrere Zwecke verfolgt: Zum einen sollen Geschäftsprozesse optimiert werden, zum anderen sollen Leistung und Verhalten der Mitarbeiter kontrolliert werden, um Fehlverhalten detailliert erfassen und es nachweisen zu können. Darüber hinaus sind jedoch Fälle bekannt geworden, in denen die Privatsphäre der Mitarbeiter und ihrer Angehörigen ausgespäht wurde.

Mitarbeiterüberwachung betrifft sowohl die Privatsphäre und den persönlichen Datenschutz als auch das betriebliche Personalwesen.

Rechtliche Entwicklung

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Der Arbeitnehmerdatenschutz gilt oft als nicht hinreichend beachtet. Häufig befassen sich auch die Betriebsräte nicht ausreichend mit der Problematik, obwohl sie nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz dazu verpflichtet wären.[1]

Nach der Entscheidung des deutschen Bundesarbeitsgerichts darf eine Überwachung nur „im notwendigen Rahmen“ stattfinden (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. August 2008, Az.: 1 ABR16/07).

Im Februar 2009 befürwortete Frank Bsirske, Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz. Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände, sprach sich dagegen aus.[2]

Umgesetzt werden soll schließlich der Datenschutz über verschiedene Gesetzesänderungen auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes, dessen Entwurf am 25. August 2010 beschlossen wurde.[3]

Formen der Durchführung

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Zeiterfassung

  • Die Zeiterfassung durch Stechuhren oder Magnetkarten sind vielerorts im Einsatz und anerkannt.
  • Die weitere systematische Erfassung von Toilettengängen oder kurzen Rauchpausen würde jedoch ein vollständiges Bewegungsprofil eines jeden Mitarbeiters ergeben.

Ortsbestimmung

  • Im Bereich der Speditionstechnik können Mitarbeiter über eine auf den Mobiltelefonen installierte Software permanent lokalisiert werden.[4]
  • Bei Taxis ist sogar eine lückenlose Ortung über GPS möglich und heutiger Standard. Digitale Technik kann zudem den Innenraum überwachen und Ton sowie Bilder in die Taxizentrale übertragen. Die Datenspeicherung der Bewegungsdaten wurde 2013 von der Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrer moniert.[5][6][7][8]

Leistungsmessung

  • Messungen der Tagesleistung etc.

Videoüberwachung

Kommunikationsüberwachung

  • E-Mails, Internet, Telefonate: Über die Protokollierung des Surf-Verhaltens, Einsichtnahme in die E-Mails und Mitschneiden der Telefonate kann Einsicht in die Kommunikation, berufliche Meinungen bis hin zur Privatsphäre genommen werden. Die Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrer monierte unter anderem das Mitschneiden von Kundenanrufen.[5][6][7][8]

Datenabgleich

  • Bei Telekom und Deutscher Bahn sind Bankverbindungen der Lieferanten mit Lohn- und Gehaltskonten der Belegschaft verglichen worden.[4]
  • das Einholen von Schufa-Auskünften gilt als nicht statthaft.[10]

Einsatz von Detektiven

  • Einsatz von beauftragten Personen für Kontrollen wie zum Beispiel Testkäufe, auch zum Beispiel mit im Einkaufswagen versteckten Waren.[11]
  • Detektive werden auf Beschäftigte angesetzt, etwa im Krankheitsfall oder zur Kontrolle von Außendienstlern
  • Erweitert werden die Protokolle häufig um Beobachtungen zu privaten Beziehungen, Liebeskummer, Scheidungen, Alkoholproblemen, Krankheiten, arbeitslose Verwandte[12]

Bekannt gewordene Eklats und Rechtsstreitigkeiten

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Bei einigen Unternehmen gab es Auseinandersetzungen, die öffentlich bekannt geworden sind:

  • Lidl: Das Unternehmen setzte Privatdetektive ein, um das Verhalten der Mitarbeiter zu beobachten und auch Verhalten aus dem Bereich der Privatsphäre zu erforschen. Die Aufdeckung führte zum Skandal im Frühjahr 2008.[13][14] Lidl erhielt eine Gesamtstrafe in Höhe von 1,462 Millionen Euro.[15]
  • IKEA und Burger King wurden im April 2008 wegen Filmaufnahmen kritisiert.[16]
  • Die Überwachungsaffäre der Deutschen Telekom beschäftigt die Öffentlichkeit seit Mai 2008[17][18]
  • Gerling wertete Telefon- und E-Mail-Ziele von Mitarbeitern aus, wie im Juli 2008 bekannt wurde.[19]
  • MediaMarkt: Den Mitarbeitern wurde in der Filiale Wolfsburg im Oktober 2008 mit einem Gentest gedroht. Anlass war das wiederholte Bepopeln der Herren-Toiletten. Darüber berichtete die Braunschweiger Zeitung. Das Handelsunternehmen drohte daraufhin dieser Zeitung mit der Einstellung der Werbeanzeigen, die Zeitung musste mit Einbussen bei den Werbeeinnahmen in Höhe von 300.000 Euro rechnen.[20]
  • Bahn AG: Heimlich wurden alle dienstlichen, privaten und gesellschaftlichen Kontakte von etwa 1.000 Top-Führungskräfte gesammelt, um Kontaktdiagramme zu erstellen, wie im April 2009 bekannt wurde. Auch die Ehepartner wurden ausgeforscht.[21][22][23]
  • Eine Mitarbeiterin eines Unternehmens wurde im Eingangsbereich mit einer Kamera überwacht. Sie erstritt im Oktober 2010 einen Schadensersatz in Höhe von 7000 Euro. Laut Gericht handelte es sich „um eine schwerwiegende und hartnäckige Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts“ (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2010, Az. 7 Sa 1586/09).[24][25]
  • REWE räumte im April 2013 ein, in der Kette Penny in Einzelfällen Mitarbeitern mit Video überwacht und mit Detektiven nachgestellt zu haben.[26]
  • Dem Elektronik-Händler Notebooksbilliger.de wurde 2021 wegen Videoüberwachung der Mitarbeiter ein Bußgeld in Höhe von 10 Millionen Euro auferlegt.[27]
  • Dem Unternehmen Tiger Lacke, Wels, wurde im Juli 2009 vorgeworfen, Krankenstands-Rankings erstellt, Mitarbeiter mit versteckten Kameras beobachtet und E-Mails mitgelesen zu haben.[28]

Einzelnachweise

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  1. Axel Janssen: Mitbestimmung beim Datenschutz. (online (Memento des Originals vom 29. Juli 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.jes-beratung.de)
  2. Arbeitgeber lehnen Datenschutzgesetz ab. 16. Februar 2009 (online)
  3. Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes. (online (Memento des Originals vom 29. Juni 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmi.bund.de)
  4. a b Julia Kleine: Mitarbeiterüberwachung. Der Boss als Big Brother. In: Focus Online, 16. Februar 2009 (online)
  5. a b Marco Carini: Unzulässige Totalkontrolle. In: taz, 21. März 2013 (online)
  6. a b Jean-Philipp Baeck: Datenkrake Taxi-Ruf. In: taz, 21. März 2013 (online)
  7. a b Arno Schupp: Datenspeicherung im Taxi. In: Buten un binnen, 19. März 2013
  8. a b York Schaefer: Taxifahrer befürchten lückenlose Überwachung. In: Weser-Kurier, 16. März 2013
  9. Mitarbeiterüberwachung. Stasi-Methoden weit verbreitet. In: Focus Online, 16. April 2008 (online)
  10. stern (online)
  11. Ex-Aldi-Manager: „Das System lebt von Kontrolle und Angst.“ In: Spiegel, 2. Mai 2012 (online)
  12. ver.di: Überwachung am Arbeitsplatz (verdi.de (Memento vom 13. April 2010 im Internet Archive)Vorlage:Webarchiv/Wartung/Linktext_fehlt)
  13. Überwachungsskandal: Lidl gibt Bespitzelung zu. In: Stern, 25. März 2008 (online)
  14. Spitzelskandal ramponiert Lidl-Image. In: Stern, 9. Februar 2009 (online (Memento vom 29. Oktober 2009 im Internet Archive))
  15. Focus (online)
  16. Auch Ikea und Burger King überwachten Personal. In: Süddeutsche Zeitung, 29. April 2008 (online)
  17. Telekom-Prozess. Späh-Opfer dürfen vor Gericht keine Fragen stellen. In: Spiegel, 2. September 2010 (online)
  18. Spitzelaffäre: Telekom-Mitarbeiter muss dreieinhalb Jahre in Haft. In: Spiegel Online. 30. November 2010, abgerufen am 10. Juni 2018.
  19. Neuer Fall von Mitarbeiterbespitzelung. 28. Juli 2008 (online)
  20. Popel-Skandal. Möglicher Anzeigen-Boykott bringt Media Markt in Verruf. In: Spiegel Online, 20. April 2009 (online)
  21. Bahn verstieß bei Mitarbeiterüberwachung gegen Datenschutz. 21. Januar 2009 (online@1@2Vorlage:Toter Link/berlin.business-on.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.)
  22. Video-Interview: Die große Mitarbeiter-Bespitzelung. 21. Januar 2009 (online)
  23. Allumfassende Überwachung. In: Hessisches Landesarbeitsgericht, 23. April 2009 (online)
  24. Focus (online)
  25. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2010, Az. 7 Sa 1586/09
  26. dpa-Meldung: Discounter: Penny-Mitarbeiter mit Kameras bespitzelt. Spiegel Online, 29. April 2013, abgerufen am 28. Mai 2013.
  27. https://winfuture.de/news,120461.html
  28. Mitarbeiter-Überwachung erreicht Österreich. 5. Juli 2009 (online)