Anstandsschenkung

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Eine Anstandsschenkung ist eine Schenkung, die einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird (vgl. § 534 BGB).

Anstandsschenkungen sind kleinere Zuwendungen aus besonderem Anlass bzw. zu besonderen Tagen (Geburtstag, Jubiläum, Weihnachten, Hochzeit etc.).[1]

Eine Rückforderung oder ein Widerruf einer Anstandsschenkung ist nach §§ 528–533 ausgeschlossen.

Einzelnachweise

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  1. MüKoBGB/Koch, 9. Aufl. 2023, BGB § 534 Rn. 1