Anstandsschenkung
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Eine Anstandsschenkung ist eine Schenkung, die einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird (vgl. § 534 BGB).
Anstandsschenkungen sind kleinere Zuwendungen aus besonderem Anlass bzw. zu besonderen Tagen (Geburtstag, Jubiläum, Weihnachten, Hochzeit etc.).[1]
Eine Rückforderung oder ein Widerruf einer Anstandsschenkung ist nach §§ 528–533 ausgeschlossen.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ MüKoBGB/Koch, 9. Aufl. 2023, BGB § 534 Rn. 1