Amtsgericht Garding

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Das Amtsgericht Garding war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Garding.

Mit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.[1] Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Garding als eines von zwölf Amtsgerichten des Kreisgerichts Schleswig. Den Gerichtssprengel bildete die Stadt Garding und der Westteil der Landschaft Eiderstedt.[2] Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Garding blieb bestehen und war nun dem Landgericht Flensburg nachgeordnet. Sein Gerichtsbezirk umfasste nun aus dem Kreis Eiderstedt den Stadtbezirk Garding, die Gemeindebezirkebezirke Augustenkoog, Garding, Katharinenheerd, Norderfriedrichskoog, Ording, Osterhever, Poppenbühl, St. Peter, Tatting, Tetenbühl, Uelvesbüll und Westerhever sowie den Gutsbezirk Eiderstedt .[3] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[4] Im Jahre 1959 wurde das Amtsgericht Garding aufgehoben.[5]

Gerichtsgebäude

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Das Amtsgericht nutzte die ehemalige Landschreiberei als Gerichtsgebäude. Das Gerichtsgebäude stammt im Kern aus dem 17./18. Jahrhundert und ist ein eingeschossiger, giebelständiger Backsteinbau unter Satteldach. Die Fassade mit Sandsteinbändern und Blendbögen ist im Giebel gegliedert. Das Gerichtsgebäude (Enge Straße 4) steht unter Denkmalschutz.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff.
  2. Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 213http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D229~doppelseitig%3D~LT%3DJMBl.%20S.%20213~PUR%3D)
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 498, Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 441 online
  5. Gesetz über die Aufhebung des Amtsgerichts in Wedel Garding vom 28. Mai 1959, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 62.