Liebeherr
Liebeherr ist der Name eines pommerschen, später auch mecklenburgischen Adelsgeschlechts.
Geschichte
BearbeitenDie Stammreihe des Geschlechts beginnt im 16. Jahrhundert mit Joachim Liebeherr, Kaufmann aus Stargard, der mit Anna Fahrenholz, Tochter des Stettiner Ratsverwandten (1541–1568) Gerd Fahrenholz vermählt war. Der Rostocker Bürgermeister der Jahre 1663/81, Matthäus Liebeherr war ein Urenkel des Stargarder Kaufmanns. 1703 wurde Matthäus Heinrich Liebeherr (1664–1714) aus Kolberg in den Rat der Stadt Stettin, 1714 ebenda Kämmerer.
Sein gleichnamiger Sohn Matthias Heinrich Liebeherr (1693–1749) wurde in Stettin 1727 zum Bürgermeister gewählt und 1731 von Kaiser Franz I. in den erblichen Reichsadelsstand gehoben. Er kaufte 1745 das Gut Woitfick im Pyritzschen Kreis.[1] Dessen jüngerer Sohn Karl Albrecht von Liebeherr (1726–1793) war Landschaftsrat in Pommern. Bogislaw Friedrich von Liebeherr war in den Jahren 1740–1751 königlich schwedischer Tribunals-Assessor und Gustav Friedrich von Liebeherr in den Jahren 1740/51 preußischer Kriegs- und Domänenrat in Schlesien. Carl Friedrich Wilhelm von Liebeherr (* 1768/69), ein Enkel des geadelten obigen Bürgermeisters und Sohn des Landschaftsrates, verkaufte 1794 mit seinen Geschwistern das Stammgut Woitfick, avancierte in der Armee bis zum Major von der Artillerie und war nach 1808 Postmeister in Braunsberg sowie Mitglied der Braunsberger Kammer. Sein Bruder Julius Friedrich oder Gustav Heinrich von Liebeherr († 1824) war ebenfalls Major und zuletzt Kommandeur des 1. Kurmärkischen Landwehr-Regiments.
Außer in pommerschen, mecklenburgischen und preußischen Diensten konnten sich im 18. Jahrhundert einzelne Angehörige der Familie auch als dänisch-norwegische Offiziere hervortun.
Bereits 1754 hatte die Familie Steinhagen in Mecklenburg in ihren Besitz gebracht, das später zum Fideikommiss erhoben wurde. Mit dem 5. Fideikommissherr auf Steinhagen, mecklenburgischer Distriktoberst und preußischer Major, Wilhelm Karl Friedrich von Liebeherr (1769–1842), erhielt die Familie 1816 das Mecklenburgische Indigenat. Friedrich Heinrich Hermann von Liebeherr war um 1835 mecklenburgischer Kammerjunker. Steinhagen war das einzige Landgut, welches über 1935 hinaus bei der Familie blieb.
Besitz
BearbeitenWappen
BearbeitenDas Stammwappen ist von Silber und Rot geviert, in 1 und 4 zwei Weinstöcke mit Trauben nebeneinander, in 2 und 3 ein goldener Greif mit blauen Balken überlegt. Auf dem Helm mit blau-silbernen und rot-goldenen Decken der Greif, eine Traube in den Klauen haltend.
Angehörige
Bearbeiten- Theodor von Liebeherr (1810–1869), mecklenburgischer Drost und von 1866 bis 1869 Klosterhauptmann im Kloster Dobbertin[4]
- Maximilian von Liebeherr (1814–1896), deutscher Jurist und Präsident des Oberlandesgerichts Mecklenburgs
- Rudolf von Liebeherr (1817–1900), preußischer Generalmajor
Literatur
Bearbeiten- Walter von Hueck: Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band VII, Band 97 der Gesamtreihe GHdA, C. A. Starke Verlag, Limburg an der Lahn 1989. ISSN 0435-2408
- Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser. Teil B (Briefadel). 1935, Zugleich Adelsmatrikel der Deutschen Adelsgenossenschaft. 27. Jahrgang, Gotha 1934, S. 363–364. (Druck und Redaktion im Vorjahr).
- Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser. Alter Adel und Briefadel. 1922. 16. Jahrgang, Justus Perthes, Gotha 1921, S. 542–543.
- Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Briefadeligen Häuser 1910, 4. Jahrgang, Justus Perthes, Gotha 1909-10 (Stammreihe) S. 471 ff.
- Ernst Heinrich Kneschke: Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexicon. Band 5, Friedrich Voigt, Leipzig 1864, S. 516.
- Ernst Heinrich Kneschke: Die Wappen der deutschen freiherrlichen und adeligen Familien in genauer, vollständiger und allgemein verständlicher Beschreibung. Leipzig 1855, Band 1, S. 270–271.
- Otto Titan von Hefner: J. Siebmacher’s großes und allgemeines Wappenbuch, Bauer & Raspe E. Küster, Nürnberg 1858, Band 3, Ausgabe 6, Die Wappen des Mecklenburger Adels, S. 13, Tfl. 11.
- Leopold von Ledebur: Adelslexicon der Preußischen Monarchie. Band 2, Ludwig Rauh, Berlin 1856, S. 34; Band 3, Berlin 1858, S. 301.
- Gustav von Lehsten: Der Adel Mecklenburgs seit dem landesgrundgesetzlichen Erbvergleiche (1755). J. G. Tiedemann, Rostock 1864, S. 149.
- Julius Theodor Bagmihl: Pommersches Wappenbuch. Selbstverlag, Stettin 1847, Band 3, S. 61–62, Tab. 19
- Leopold von Zedlitz-Neukirch: Neues Preussisches Adels-Lexicon. Band 3, Gebrüder Reichenbach, Leipzig, 1837. S. 235.
- Ludwig Wilhelm Brüggemann: Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königlich-Preußischen Herzogtums Vor- und Hinterpommern. II. Teil, 1. Band, Beschreibung der zu dem Gerichtsbezirk der Königl. Landeskollegien in Stettin gehörigen Kreise. Stettin 1784, S. 169, 372 u. 442.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b Heinrich Berghaus: Landbuch des Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen. Teil II. Band 3, W. Dietze, Anklam 1868, S. 781. (Online)
- ↑ Ludwig Wilhelm Brüggemann: Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königlich Preußischen Herzogtums Vor- und Hinterpommern. Teil II, Band 2. Stettin 1784, S. 590–591, Nr. 94 (Online).
- ↑ Ernst Seyfert, Hans Wehner, W. Baarck: Landwirtschaftliches Adreßbuch der Rittergüter, Güter und Höfe von Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz. Verzeichnis sämtlicher Rittergüter, Güter und Höfe von ca. 20 ha aufwärts mit Angabe der Gutseigenschaft, der Gesamtfläche und des Flächeninhalts der einzelnen Kulturen. In: Niekammer`s Landwirtschaftliche Güter-Adreßbücher (Letzte Ausgabe Mecklenburg / Paul Niekammer Nachf.). 4. Auflage. Band IV. Verlag von Niekammer`s Adreßbüchern GmbH, Leipzig 1928, S. 230 (g-h-h.de).
- ↑ Angehöriger des Corps Vandalia Rostock.