Hüttenwiesen
Das Gebiet Hüttenwiesen ist ein mit Verordnung vom 30. Juli 1993 des Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet (NSG-Nummer 4.224) im Südwesten der baden-württembergischen Gemeinde Neukirch in Deutschland.
Naturschutzgebiet „Hüttenwiesen“
| ||
NSG „Hüttenwiesen“, Blick nach Süden | ||
Lage | Neukirch, Bodenseekreis, Baden-Württemberg, Deutschland | |
Fläche | 0,078 km² | |
Kennung | 4.224 | |
WDPA-ID | 163840 | |
Geographische Lage | 47° 39′ N, 9° 43′ O | |
| ||
Einrichtungsdatum | 30. Juli 1993 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Tübingen |
Lage
BearbeitenDas rund acht Hektar große Naturschutzgebiet Hüttenwiesen gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland. Es liegt südöstlich der Ortsmitte Neukirchs und westlich des Ortsteils Goppertsweiler, auf einer Höhe von 540 m ü. NN.
Schutzzweck
BearbeitenWesentlicher Schutzzweck[1] ist die Erhaltung eines reich strukturierten Ökosystems. Dieses besteht aus zwei nährstoffarmen Hangquellmoorbereichen mit besonders artenreichen Enzian-Pfeifengraswiesen und Vertretern der Davallgesellschaft (diese Bereiche sind zudem Refugien von Glazialrelikten und vielen seltenen Sumpfpflanzen der mitteleuropäischen Flora; für Vogellebensgemeinschaften gehören sie zu den wichtigsten Biotoptypen und stellen ein Rückzugsgebiet dar für viele Insekten, darunter zahlreiche Tag- und Nachtfalterarten), Feucht- und Nasswiesen als Nahrungs- und Lebensraum für gefährdete Wiesenbrüter, einer orchideenreichen Waldlichtung, Waldbereichen als Ergänzung zu den anderen Lebensräumen und Grünlandflächen als Pufferzonen zwischen den wertvollen Bereichen und intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Siehe auch
Bearbeiten- Siehe auch → Liste der Schutzgebiete im Bodenseekreis
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Hüttenwiesen« vom 30. Juli 1993 (GBl. v. 30. September 1993, S. 593)
Koordinaten: 47° 39′ 13″ N, 9° 43′ 19″ O