Der Gerichtsbezirk Lembach war ein dem Bezirksgericht Lembach unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Rohrbach (Bundesland Oberösterreich). Der Gerichtsbezirk wurde 2003 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Rohrbach zugeteilt.

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Lembach

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Lembach
 Landesgericht Linz
Basisdaten
Bundesland Oberösterreich
Bezirk Rohrbach
Sitz des Gerichts Lembach im Mühlkreis
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Linz
Fläche 162,93 km2
(2018)
Einwohner 10.224
Aufgelöst 1. Jänner 2003
Zugeteilt zu Rohrbach


Geschichte

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Der Gerichtsbezirk Lembach wurde gemeinsam mit 46 anderen Gerichtsbezirke in Oberösterreich durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die zwölf Steuergemeinden Altenhof, Hofkirchen, Lembach, Marsbach, Neustift, Niederkappel, Ollerndorf, Pfarrkirchen, Putzleinsdorf, Ranaridl, Weberschlag und Witzersdorf.[1] Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Rohrbach, Haslach, Aigen und Neufelden den Bezirk Rohrbach.[3] Per 1. Mai 1915 wurde dem Gerichtsbezirk Lembach die Gemeinde Atzesberg aus dem Sprengel des Gerichtsbezirks Rohrbach zugewiesen.[4]

Durch Gemeindezusammenlegungen und Grenzänderungen reduzierte sich die Anzahl der Gemeinden bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts auf die neun Gemeinden Atzesberg, Hofkirchen im Mühlkreis, Hörbich, Lembach im Mühlkreis, Neustift im Mühlkreis, Niederkappel, Oberkappel, Pfarrkirchen im Mühlkreis und Putzleinsdorf. Mit der Bezirksgerichts-Verordnung der Österreichischen Bundesregierung wurde am 12. November 2002 die Auflösung des Gerichtsbezirkes Lembach beschlossen und die Zuweisung des Gebietes zum Gerichtsbezirk Rohrbach bestimmt.[5]

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Erzherzogtum Österreich ob der Enns 1915, XVI. Stück, Nr. 23: Verordnung des k. k. Justizministeriums vom 7. April 1915 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  5. BGBl. II Nr. 422/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in Oberösterreich (Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich)