Vortrag

[627] Vortrag. Man versteht darunter diejenige Handlung, welche durch Rede, Gesang, mittels musikalischer Instrumente, auch Geberden, eigene oder fremde Gedanken und Empfindungen den Ohren und Augen Anderer vorf�hrt (�u�erlich darstellt). Die innere Anordnung ist bei einem blos belehrenden Vortrage von den Foderungen der Denklehre, soll er aber auch �sthetisch sein, d.h. angenehm unterhalten, von den Regeln der Rhetorik (s.d.) bedingt, �u�erlich aber unterliegt sie den Gesetzen der sch�nen Redekunst. (S. Rede.) Dem musikalischen und mimischen Vortrage dienen zwar auch bestimmte Regeln zum F�hrer, doch bleibt hier der kunstverst�ndigen Auffassung und Durchf�hrung, [627] sowie dem Talent, der Kunstfertigkeit und ihrer geschmackvollen Anwendung ein viel weiteres Feld. – In amtlicher Bedeutung hei�t Vortrag Dasjenige, was von dem Vorsitzenden einer Beh�rde einem Collegium oder einer Versammlung �ber zu ihrem Gesch�ftskreise geh�rende oder f�r sie sonst wichtige Angelegenheiten er�ffnet, berichtet oder �berhaupt mitgetheilt wird. Allein auch untere Beamte machen ihren Vorgesetzten, Minister ihren F�rsten Vortrag �ber die laufenden Gesch�fte, um deren Entschlie�ung dar�ber zu vernehmen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 627-628.
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