Stadt Babenhausen

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Formulare zur Hundesteuer

Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben wieder bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Anschließend werden die Rechnung und die Hundesteuermarke an den Hundehalter versendet.

Wird ein Hund abgemeldet, muss dieses Formular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und bei der Gemeinde abgegeben werden. Wichtig ist, die Hundesteuermarke mitabzugeben. Ansonsten kann keine Rückerstattung, falls vorhanden, erfolgen.

 

Weitere Informationen

Links zur Gemeinde

Dorf- und Uhrenmuseum
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Geschichte der Gütenbacher Uhrmacherei. Dokumentation in Wort und Bild vom 18. bis ins 20. Jahrhundert.