Willenserklärung
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Willenserklärung (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Willenserklärung | die Willenserklärungen |
Genitiv | der Willenserklärung | der Willenserklärungen |
Dativ | der Willenserklärung | den Willenserklärungen |
Akkusativ | die Willenserklärung | die Willenserklärungen |
Worttrennung:
- Wil·lens·er·klä·rung, Plural: Wil·lens·er·klä·run·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈvɪlənsʔɛɐ̯ˌklɛːʁʊŋ]
- Hörbeispiele: Willenserklärung (Info)
Bedeutungen:
- [1] gemeinsprachlich: Äußerung eines Willens
- [2] Recht: Äußerung des Willens in Hinsicht auf ein Rechtsgeschäft (im Allgemeinen verbunden mit Rechtsfolgen), das heißt die Person beabsichtigt mit der Äußerung des Willens rechtlich etwas zu erreichen beziehungsweise zu bezwecken oder zu bewirken
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Willen und Erklärung sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
Oberbegriffe:
- [1] Erklärung
Beispiele:
- [1] Sie gab eine Willenserklärung ab.
- [2] Der Notar sagte zum Kaufinteressenten: „Wir brauchen dafür eine schriftliche Willenserklärung des Veräußerers.“
Charakteristische Wortkombinationen:
- [2] eine Willenserklärung abgeben, eine Willenserklärung anfechten, empfangsbedürftige Willenserklärung, nichtempfangsbedürftige Willenserklärung, fehlerhafte Willenserklärung
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] gemeinsprachlich: Äußerung eines Willens
[2] ?
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- [1] Wikipedia-Artikel „Willenserklärung“
- [2] Juris: exemplarisch § 133 BGB (Zivilrecht)