Dienstpflicht
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Dienstpflicht (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Dienstpflicht | die Dienstpflichten |
Genitiv | der Dienstpflicht | der Dienstpflichten |
Dativ | der Dienstpflicht | den Dienstpflichten |
Akkusativ | die Dienstpflicht | die Dienstpflichten |
Worttrennung:
- Dienst·pflicht, Plural: Dienst·pflich·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈdiːnstˌp͡flɪçt]
- Hörbeispiele: Dienstpflicht (Info)
Bedeutungen:
- [1] ohne Plural: Zustand, zum Dienst verpflichtet zu sein
- [2] Aufgabe, die jemand im Dienst zu verrichten hat
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Dienst und Pflicht
Oberbegriffe:
- [1] Pflicht
Unterbegriffe:
- [1] Wehrpflicht
Beispiele:
- [1] „Grundsätzlich sollte zwar jeder Mann zwischen 17 und 60 Jahren, der nicht zum Kriegsdienst eingezogen war, der Dienstpflicht unterliegen.“[1]
- [2] Zu den Dienstpflichten gehörte, regelmäßige Sprechstunden abzuhalten.
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ohne Plural: Zustand, zum Dienst verpflichtet zu sein
[2] Aufgabe, die jemand im Dienst zu verrichten hat
- [1, 2] Wikipedia-Artikel „Dienstpflicht“
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Dienstpflicht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Dienstpflicht“
- [1, 2] Duden online „Dienstpflicht“
Quellen:
- ↑ Sven Felix Kellerhoff: Heimatfront. Der Untergang der heilen Welt - Deutschland im Ersten Weltkrieg. Quadriga, Köln 2014, ISBN 978-3-86995-064-8, Seite 227 .
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