Diskussion:Verwertung

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Letzter Kommentar: vor 26 Tagen von Stephan Klage in Abschnitt Verwertungsbegriff im UrhG ist falsch
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Urheberrechte können nicht übertragen werden, sondern nur die Nutzungsrechte. Zumindest in Deutschland. Siehe Übertragbarkeit des Urheberrechts --84.57.158.110 17:18, 28. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Verwertungsbegriff im UrhG ist falsch

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Eine Verwertung im Sinne des UrhG muss nicht entgeltlich erfolgen. Beispiel ist eine öffentliche Wiedergabe. Die Handlung muss entweder in der Öffentlichkeit stattfinden oder für die Öffentlichkeit bestimmt sein (Beispiel Druckerei)

Der ganze Artikel ist eine Ansammlung verquasten Unsinns. --Stephan Klage (Diskussion) 19:59, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten