Diskussion:Petra Dobner
Neutralität und Inhaltliches
[Quelltext bearbeiten]Aus der Darstellung im letzten Absatz ergeben sich für mich folgende Probleme (ich möchte allerdings vorwegschicken, dass ich weder mit der Politikwissenschaft in Halle oder außerhalb fachlich verbunden bin, noch zum privaten Umfeld der beteiligten Personen gehöre oder einen der Kandidaten auf die Stelle persönlich kenne):
1. Der Text des betreffenden Absatzes steht in Widerspruch zu den Prinzipien von Wikipedia, insbesondere zum „Neutralen Standpunkt“, zu finden unter https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Neutraler_Standpunkt, in dem es heißt, dass es gilt „Themen sachlich darzustellen und persönliche Standpunkte aus Wikipedia-Artikeln herauszuhalten“ […] „Zur unparteiischen Darstellung gehört also in erster Linie, die Sichtweisen und Argumente aller Seiten angemessen zu schildern, das heißt, sowohl vom Umfang her eine Ausgewogenheit zu wahren als auch in der Wortwahl keine (implizite) Wertung vorzunehmen.“ Und weiter: „Wortwahl und Formulierung: Die Wahl der Worte ist wichtig. Bereits ein einzelnes Wort in einem Satz kann die Sachlichkeit zerstören und den Satz zu einer tendenziösen Aussage machen.“
Im Artikel finden sich nun reihenweise tendenziöse Formulierungen, die implizite Wertungen enthalten, wie „umstritten“ (Satz 1), „Position als Dekanin genutzt“ (Satz 5), „kritisch“ (Satz 6) und vor allem „Berufungsskandal“ (ebenfalls Satz 6). Eine vom Gericht entschiedene Konkurrentenklage ist ein Rechtsmittel, dass in jedem Berufungsverfahren vorgesehen ist und entsprechend nicht nur bei dieser Stellenbesetzung und auch nicht nur in Bezug auf die Universität Halle Anwendung gefunden hat. Ein „Skandal“ ist ein gescheitertes Berufungsverfahren deswegen bei weitem nicht. Auch in Bezug auf die Anhörung vor dem Wissenschaftsausschuss spricht die Tagesordnung des LSA (https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/suchergebnis/?q=Anh%C3%B6rung+Policy-Analyse) nicht von einem „Berufungsskandal“ wie hier suggeriert wird.
Darüber hinaus ergibt sich ein anderes Bild, je nachdem, was aus den als Quellen angegebenen Artikeln zitiert wird, bspw. aus Quelle (7) hätte man ebenso zitieren können: „Die Richter trafen ausdrücklich keine Aussage darüber, ob sich die Dekanin in dem Verfahren tatsächlich parteiisch zugunsten des Berufenen verhalten habe.“ Auf diese Weise könnte man nun mit allen angegebenen Texten verfahren. Von Ausgewogenheit kann daher in Bezug auf den Wiki-Artikel keine Rede sein.
2. Inhaltliche Fehler – Satz 4: „Der Berufene hatte ebenso wie Dobner bei Schüttemeyer promoviert und habilitiert.“ Der Wikipedia-Artikel selbst verweist auf die Promotion bei Heinz Kleger als Doktorvater. Diese Information ist auch nachprüfbar. Zweitgutachter oder Kommissionsmitglieder werden üblicherweise nicht angegeben.
Ebenso problematisch ist der zweite Teil: Man habilitiert sich nicht bei einer Person. Anders als bei der Promotion mit der Funktion von "Doktorvater" oder "Doktormutter" gibt es nichts Vergleichbares – auch keine „Betreuung“ in diesem Sinn - bei der Habilitation. Man habilitiert sich an und gegenüber der Fakultät (GutachterInnen, Kommission, Plenum), entsprechend gilt die Lehrverpflichtung gegenüber der Fakultät und nicht gegenüber einem Lehrstuhl oder einem Institut – Entsprechendes ist den Habilitationsordnungen zu entnehmen.
3. Für die Veröffentlichung von Gerichtsurteilen gibt es klare Regeln unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte, die insbesondere die Anonymisierung betreffen, was durch die Namensnennung im Artikel nicht gegeben ist und eine Veröffentlichung hier auch nicht erfolgen sollte. „Von den Gerichten abgegebene oder selbst veröffentlichte Entscheidungsabdrucke sind in der Regel anonymisiert und neutralisiert, d. h., es sind im Wesentlichen die Namen der Verfahrensbeteiligten unkenntlich gemacht worden. Dies erfolgt aus Gründen des Datenschutzes sowie aufgrund anderer schutzwürdiger Rechte. Von der Anonymisierung und Neutralisierung geht auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner genannten Entscheidung aus.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Publikation_von_Gerichtsentscheidungen#Anonymisierung Der Link zum Gerichtsurteil stammt zudem nicht vom Verwaltungsgericht Halle, sondern von der Kanzlei der Klägerpartei – dort ist die Anonymisierung unter Vermeidung eines Begleittextes mit Klarnamen auch korrekt durchgeführt und nicht zu beanstanden – im Gegensatz zu diesem Artikel. Entsprechend kann auch nicht aus dem Urteil zitiert werden; damit erübrigen sich die Sätze 3 und 4, teilweise 2.
4. Unter Berücksichtigung der Punkte 1-3 ergäbe sich für die Darstellung Folgendes unter Auslassung von Wertungen und Urteilen („Für ein Lexikon sind Urteile daher immer problematisch.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Neutraler_Standpunkt#Was_ist_Tatsache,_was_ist_Wertung? bzw. die Richtlinie, dass insbesondere für Artikel zu lebenden Personen gilt, dass sie nicht „parteiisch beschrieben sind“ https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Artikel_%C3%BCber_lebende_Personen): „P.D. trat am 21.10.2021 vom Amt der Dekanin zurück. Vorausgegangen war ein gescheitertes Berufungsverfahren auf den Lehrstuhl für Regierungslehre und Policy-Analyse, das mit Gerichtsbeschluss vom 29.09.2020 gestoppt wurde.“
Durch die beigefügten Quellen kann sich dann jede/r ein eigenes Urteil bilden.