Diskussion:Deutsches Beamtengesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 88.73.9.10 in Abschnitt Reichsbeamtengesetz
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Deutsches Beamtengesetz“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Reichsbeamtengesetz

[Quelltext bearbeiten]

Könnte man diesen Artikel vielleicht auch unter dem Stichwort 'Reichsbeamtengesetz' verlinken? Ich meine eine automatische Weiterleitung, wie sie bei vielen Lemmata hier in der Wikipedia eingerichtet ist. Vielen Dank. --91.23.147.237 15:05, 28. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

ist ja offenbar nicht dasselbe. Das Reichsbeamtengesetz stammt von 1873. Das Verhältnis dieser beiden gesetz zueinander könnte aber noch besser dargestellt werden. --88.73.9.10 20:41, 26. Apr. 2012 (CEST)Beantworten