Diskussion:Coco-Anleihe

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Christof46 in Abschnitt Herkunft des Artikels
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Herkunft des Artikels

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Der Artikel wurde von einem nicht registrierten Benutzer angelegt und weithin gepflegt. Es ist daher anzunehmen, dass der Artikel im Auftrag einer Bank geschrieben wurde. Eine Neutralität des Artikels ist daher nicht gegeben. Formulierungen wie "allfällige Wandlung rekapitalisiert ein Finanzinstitut daher ohne die Notwendigkeit einer Kapitalerhöhung" klingen nach den Wünschen der Deutschen Bank. Dies spiegelt sich auch in den Einzelnachweisen wieder: fast die Hälfte kommt aus: "Deutsche Bank Research. (2011). Contingent Convertibles: Bankanleihen im Wandel. Finanzmarkt Spezial". Das ist mehr als auffällig. --Smegger (Diskussion) 10:13, 5. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Schreiben darf zwar jeder, auch einer von der Deutschen Bank, aber die Qualität muss stimmen. Eine Möglichkeit der Qualitätssicherung sind Bausteine. Wenn die Quellen WP:Q nicht seriös sind, mache einen Belegbaustein in den Abschnitt. Wenn ein Abschnitt nicht neutral ist WP:NPOV, mache einen Neutralitätsbaustein rein. Es gibt auch einen QS-Baustein. - Wenn Du Dich auskennst, kannst Du es auch einfach korrigieren. it's a wiki. ;) --Pacogo7 (Diskussion) 10:50, 5. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Ok, der Hinweis ist gut. Wahrscheinlich eine Auftragsarbeit eines Mitarbeiters der DB. Macht nix, wenn der Artikel ansonsten ok ist, sollte uns aber motivieren, ihn ggf. zu ergänzen, insbesondere um Kritik.

Welche Kritik an Cocos gibt es in der Öffentlichkeit? Ich habe ein wenig herumgesucht und einige Punkte gefunden:

1. Wie dienen Cocos der Krisensicherung, wenn diejenigen, die in Cocos investieren am Ende in Schwierigkeiten geraten und dann ggf. als systemrelevant doch zu Rettende sind? Müsste man nicht konsequenter Weise allen systemrelevanten Investoren die Anlage in Cocos konsequent verbieten.

2. Wieso werden Cocos uneinheitlich mal als Eigen- und mal als Fremdkapital gewertet und dann auch noch bankengünstig, also als Fremdkapital, sofern es die Steuerlast betrifft (Abzugsfähigkeit der Aufwendungen), aber als Eigenkapital, soweit es Basel 3 betrifft. Sind Cocos da nicht vor allem eine Umgehung von Basel 3, wenn sie eine Anleiheform (Fremdkapital) darstellen, gleichzeitig aber Basel-3-fähig sein sollen?

3. Da es sich um riskante Inhaberschuldverschreibungen (Vrgl. Prokon u.a.) handelt, wie wird sichergestellt, dass das erhebliche Risiko richtig dargestellt wird? Droht nicht eine neue Art der formalen Richtigberatung aber materiellen Falschberatung unbedarfter Kunden? Wird man Kunden nicht die Frage stellen: "Können Sie damit leben, wenn Ihre Anleihe in eine Aktie umgewandelt wird?" Das könnten die dann bejahen mit Blick auf den Kurszettel und denken: "Warum nicht DB-Aktien nehmen, die sind ja (fast) genauso viel wert?" Das Problem ist aber offenkundig: Im Falle der Wandlung ist die DB-Aktie eben im Zweifel nichts mehr wert.

Als Positivum habe ich gefunden, dass damit ein Instrument geschaffen wird, das für eine angemessene Vorstandsvergütung genutzt werden könnte. Idee: Der Vorstand bekommt nur eine "geringe" Grundvergütung von z.B. 500.000 Euro pro Jahr. Darüber hinaus bekommt er noch einmal pro Jahr 2 Mio in zwanzigjährigen Cocos, die er aber nicht verkaufen darf. So steigert sich das Cashgehalt von Jahr zu Jahr (nämlich um die satten Zinsen), allerdings ist der Basisbetrag auch futsch, wenn die Bank irgendwann in die Krise läuft. Das wäre dann der umgekehrte Anreizmechanismus als vor der Finanzkrise, bei der es darum ging, schnell einen satten Bonus herauszuholen, auch wenn das Totalverlustrisiko der Bank dafür erhelblich steigt. Nun wäre es nur wichtig, dass die Bank überhaupt Gewinn macht (um die Zinsen der Cocos bezahlen zu können), aber ein Totalverlustrisiko ist nicht nur kurz, sondern auch langfristig zu vermeiden, weil sonst der Basiswert verloren geht.

Das sind aber eher Ergebnisse aus Forumsdiskussionen als zitierfähige Beiträge. Sollten solche Überlegungen in den Artikel integriert werden? --Rosengregor (Diskussion) 15:40, 5. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Nachrangige Anleihen (Werden nach erstrangigen Anleihen bedient) haben nichts aber auch wirklich gar nichts mit Verbrechereien auf dem Graumarkt (Prokon) zu tun sondern sind reguliert. (nicht signierter Beitrag von 193.127.224.10 (Diskussion) 10:25, 4. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

@Rosengregor, Deine drei oben genannten Kritikpunkt gehören m.E. in den Artikel, danach wäre der Artikel rund und der QS Baustein könnte entfernt werden.--Christof46 (Diskussion) 13:26, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich habe den Artikel um das Kapitel „Kritik“ ergänzt und den QS Baustein entfernt. Sollte ein Bankmitarbeiter den Artikel erstellt haben, so sehe ich das nicht als ein QS Problem. Allein der Inhalt zählt und ich meine, der ist jetzt sachlich in Ordnung und ausgewogen.--Christof46 (Diskussion) 08:33, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Verwirrung um Steuerabzug

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Cocos gelten generell nicht als Eigenkapital, sondern laut Basel III als Additional Tier 1 capital. Im Normalfall funktionieren diese als normale Anleihe und werden steuerrechtlich auch so behandelt. In keinem Fall zaehlt Additional Tier 1 capital in das Common Equity Tier 1 (Eigenkapital bereinigt).