Ausweisnummer

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Ausweisnummern auf dem seit November 2010 geltenden deutschen Personalausweis

Die Ausweisnummer oder alphanumerische Seriennummer ist eine eindeutige Nummer zur Identifikation eines Ausweises zu einer Person. Sie wird zum Beispiel als eigenständige Nummer auf deutschen Personalausweisen oder Reisepässen gedruckt. Obwohl diese mit dem seit November 2010 ausgegebenen neuen Personalausweisen alphanumerische Zeichen enthalten, werden sie im Personalausweisgesetz (PAuswG) sowie im Passgesetz (PassG) weiterhin als Nummern bezeichnet (§ 2 PAuswG, § 4 Abs. 1 PassG).

Zusammen mit zusätzlichen Prüfziffern und Daten des Ausweisinhabers ergibt sich die Personalausweis-ID bzw. Pass-ID oder -Kennziffer.

Die alphanumerischen Seriennummern von Personalausweis und Reisepass setzen sich aus einer vierstelligen Behördenkennzahl (BKZ) und einer fünfstelligen, im neuen Personalausweis zufällig vergebenen Nummer zusammen und können Ziffern und Buchstaben enthalten (§ 2 Abs. 8 PAuswG und Anlage 11 PassV). Vorläufige Personalausweise haben Nummern mit einem Buchstaben und sieben Ziffern. In der maschinenlesbaren Zone von Personalausweis und Reisepass (Machine readable zone – MRZ) ist neben der Seriennummer auch eine Prüfziffer enthalten (vgl. § 5 Abs. 4 PAuswG und § 4 PassG). Die Prüfziffern werden dabei aus den Daten des maschinenlesbaren Bereichs errechnet und dienen zur Feststellung der Unversehrtheit des Personalausweises bzw. Reisepasses (§ 2 Abs. 9 PAuswG).

Bei seit dem 1. November 2010 ausgegebenen Personalausweisen setzt sich die maschinenlesbare Zone wie folgt zusammen: Nach den Buchstaben „IDD“ (für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland) oder „ITD“ (für vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland) folgen nach zwei Füllzeichen „<“ Seriennummer und Prüfziffer. Nach weiteren Füllzeichen folgen in einer neuen Zeile Geburtsdatum und Prüfziffer, ein Füllzeichen und das Ablaufdatum des Personalausweises, wiederum eine Prüfziffer und ein Zeichen für die Staatsangehörigkeit. Nach weiteren Füllzeichen folgt eine Prüfziffer aus allen Ziffern. In der dritten Zeile folgt der Nachname, zwei Füllzeichen „<“ und der Vorname. Der Rest der Zeile besteht aus Füllzeichen.

Die maschinenlesbare Zone des Reisepasses enthält die Zeichen „P<D“ (für Reisepass), „PCD“ (für Kinderpass), „PPD“ (für vorläufigen Reisepass), „POD“ (für Dienstpass und vorläufigen Dienstpass) oder „PDD“ (für Diplomatenpass und vorläufigen Diplomatenpass), gefolgt von zwei Füllzeichen „<“ und Name sowie Vorname, getrennt durch zwei Füllzeichen. In einer zweiten Zeile folgen Seriennummer und Prüfziffer, drei Zeichen für die Nationalität der Person und danach Geburtsdatum und Prüfziffer, Geschlecht („M“, „F“ oder „X“) und das Ablaufdatum des Passes, wiederum eine Prüfziffer und nach weiteren Füllzeichen eine Prüfziffer aus allen Ziffern.

Die ersten drei Prüfziffern beziehen sich jeweils auf den Block der zuvor stehenden Zeichen. Die letzte Prüfziffer hingegen bezieht sich auf sämtliche Zeichen von Ausweis- bzw. Passnummer und Daten, einschließlich der drei vorstehenden Prüfziffern. Die Berechnung der Prüfziffern richtet sich nach dem Document 9303 Part 3 der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Darin sind auch der Aufbau der MRZ sowie Spezifikationen für maschinenlesbare Reisepässe, Visa und Ausweise beschrieben.[1]

Beim alten Personalausweis und Reisepass bestand die Seriennummer nur aus Ziffern. Bei deutschen Reisepässen wurde die numerische Seriennummer bereits zum 1. November 2007 auf ein alphanumerisches System umgestellt.[2] Die Anordnung in der MRZ war auch etwas anders: Nach „IDD“ bzw. „ITD“ folgten Name und Vorname (jeweils durch die Füllzeichen „<“ unterbrochen), in einer neuen Zeile vier Ziffern für die BKZ, fünf Ziffern für die zufällig vergebene Ausweisnummer, einer Prüfziffer und das „D“. Nach zwei Füllzeichen folgten Geburtsdatum und Prüfziffer, ein Füllzeichen, das Ablaufdatum und Prüfziffer, nach sieben weiteren Füllzeichen eine Prüfziffer aus allen Ziffern.

Die Seriennummer in neuen seit November 2010 ausgegebenen deutschen Personalausweisen und Reisepässen setzt sich aus den Ziffern 0 bis 9 und ausgewählten Buchstaben des lateinischen Alphabets zusammen, wobei insgesamt 27 alphanumerische Zeichen Verwendung finden. Zur Vermeidung sinntragender Wörter wurde auf die Verwendung von Vokalen und bestimmten Buchstaben (B, D, Q, S) verzichtet. Die Seriennummern werden demnach aus den folgenden Zeichen gebildet: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 0, C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y und Z. Somit handelt es sich bei dem Zeichen 0 immer um die Ziffer Null (Anlage 11 PassV).

Die Seriennummer beginnt zur Unterscheidung unterschiedlicher Dokumententypen zwingend mit einem Buchstaben. Bei Personalausweisen beginnt die Seriennummer mit den Buchstaben L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y. Bei Reisepässen sowie Dienst- und Diplomatenpässen beginnt die Seriennummer mit den Buchstaben C, F, G, H, J, K. Vorläufige Reisepässe beginnen mit A oder B, Kinderpässe beginnen mit E, F oder G.[3]

Personalausweis gültig ab November 2010

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Gewichtung 7317 31731
Zeichen 1. Zeile IDD << wwww NNNNN n <<<<<<<<<<<<<<<
Bedeutung Behördenkennzahl
zufällig vergebene Nr.[4]
Prüfziffer
Gewichtung 73 17 31 73 17 31 7317
Zeichen 2. Zeile JJ MM TT n < JJ MM TT n D << VVVV <<<<<<< N
Bedeutung Geburtsjahr
Geburtsmonat
Geburtstag
Prüfziffer
Ablaufjahr
Ablaufmonat
Ablauftag
Prüfziffer
Staatsangehörigkeit
(D = deutsch)
Seit 2. August 2021:[5] Versionsnummer (2108, vorher <<<<) Prüfziffer über alle Ziffern

Personalausweis gültig bis Oktober 2010

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Gewichtung 7317 31731 73 17 31 73 17 31
Zeichen 2. Zeile wwww NNNNN n D << JJ MM TT n < JJ MM TT n <<<<<<< N
Bedeutung Behördenkennzahl
laufende Nr.[6]
Prüfziffer
Staatsangehörigkeit
(D = deutsch)
Geburtsjahr
Geburtsmonat
Geburtstag
Prüfziffer
Ablaufjahr
Ablaufmonat
Ablauftag
Prüfziffer
Prüfziffer über alle Ziffern
Gewichtung 7317 31731 73 17 31 73 17 31
Zeichen 2. Zeile wwww NNNNN n D << JJ MM TT n G JJ MM TT n <<<<<<<<<<<<<<< N
Bedeutung Behördenkennzahl
zufällig vergebene Nr.[7]
Prüfziffer
Staatsangehörigkeit
(D = deutsch)
Geburtsjahr
Geburtsmonat
Geburtstag
Prüfziffer
Geschlecht
(F = weiblich,
M = männlich,
X = divers,
< = keine Angabe)
Ablaufjahr
Ablaufmonat
Ablauftag
Prüfziffer
Prüfziffer über alle Ziffern

Nutzung, Verwendung

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Websites mit jugendgefährdendem Material verlangten oft diese Nummern, um die Volljährigkeit einer Person zu überprüfen. Dies ist aber eine unsichere Verifikationsmethode, da der Algorithmus zur Überprüfung der Kennziffer bekannt ist, und auch Methoden bekannt sind, gültige Ausweisnummern zu generieren. Laut dem Bundesgerichtshof ist diese Methode nicht ausreichend, um die Volljährigkeit zweifelsfrei festzustellen, weswegen die meisten Anbieter von Altersverifikationssystemen nun auf andere Methoden umgestiegen sind.

Berechnung der Prüfziffern

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  1. Von links nach rechts mit der ersten Stelle beginnend werden die Stellen sich wiederholend mit 7, 3, 1 gewichtet.
  2. Die jeweiligen Produkte aus beiden Zahlen werden berechnet. Das heißt, die Ausweisnummer wird in Dreierblöcke unterteilt, die erste Ziffer jedes Blocks wird mit 7, die zweite Ziffer mit 3 und die dritte Ziffer mit 1 multipliziert; danach beginnt die Sequenz von vorn, die vierte Ziffer wird erneut mit 7 multipliziert usw. Buchstaben werden für die Gewichtung nach dem Schema A → 10, B → 11, …, Z → 35 in Zahlen übersetzt.
  3. Die Endziffern (Einerstelle) der Produkte werden addiert.
  4. Die Prüfziffer ist die Endziffer dieser Summe (also modulo 10).

Beispiel

Die Ausweisnummern von Erika Mustermann lauten T220001293 (siehe Bild oben links) und 1220001297 (siehe Bild oben rechts). Die letzte Stelle ist jeweils die Prüfziffer (3 bzw. 7), die ersten 9 Stellen fließen in die Berechnung ein:

T220001293
Ausweisnummer Ziffer Gewichtung Produkt Addition der Endziffern
T 29 7 203 3
2 2 3 6 6
2 2 1 2 2
0 0 7 0 0
0 0 3 0 0
0 0 1 0 0
1 1 7 7 7
2 2 3 6 6
9 9 1 9 9
Summe 33
1220001297
Ausweisnummer Ziffer Gewichtung Produkt Addition der Endziffern
1 1 7 7 7
2 2 3 6 6
2 2 1 2 2
0 0 7 0 0
0 0 3 0 0
0 0 1 0 0
1 1 7 7 7
2 2 3 6 6
9 9 1 9 9
Summe 37

Entspricht die letzte Stelle der Gesamtsumme nicht der Prüfziffer, so ist die Ausweisnummer falsch.

Einzelnachweise

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  1. International Civil Aviation Organization (Hrsg.): Doc 9303. Machine Readable Travel Documents. 7. Auflage. Part 3: Specifications Common to all MRTDs. Montréal, Quebec, Kanada 2015, ISBN 978-92-9249-792-7, S. 86 (englisch, icao.int [PDF; 1,3 MB; abgerufen am 7. Dezember 2017]).
  2. Reisepass – Alphanumerische Seriennummern. Bundesministerium des Innern, 5. Oktober 2011, archiviert vom Original am 6. Oktober 2014; abgerufen am 20. August 2014.
  3. Die alphanumerische Seriennummer im neuen Personalausweis. Bundesministerium des Inneren, 10. Januar 2013, archiviert vom Original am 21. August 2014; abgerufen am 20. August 2014.
  4. § 2 Abs. 8 PAuswG. Abgerufen am 7. April 2021.
  5. Neue Vorgaben für Personalausweis und Pass. In: Personalausweisportal. Bundesministerium des Innern und für Heimat, 15. Dezember 2020, abgerufen am 15. März 2022.
  6. § 1 Abs. 3 Satz 4 PersAuswG in der Fassung vom 01.11.2007. Abgerufen am 7. April 2021.
  7. Aufbau der Reisepassnummer. www.reisepass.org, abgerufen am 7. April 2021.