Anti-Libanon
Anti-Libanon | ||
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Satellitenkarte, gut erkennbar die schneebedeckten Berge des Libanongebirges (links) und des Anti-Libanon (rechts). Dazwischen liegt die Bekaa-Ebene. Unten Mitte liegt der Hermon. | ||
Höchster Gipfel | Hermon (Dschabal asch-Schaich) (2814 m) | |
Lage | Libanon, Syrien | |
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Koordinaten | 33° 55′ N, 36° 14′ O | |
Gestein | Kalkstein[1] | |
Alter des Gesteins | Kreide und Jura |
Der Anti-Libanon (arabisch سلسلة جبال لبنان الشرقية, DMG Silsilat Ǧibāl Lubnān aš-šarqiyya ‚östliche Libanon-Gebirgskette‘, hebräisch מול הלבנון Mol HaLewanon) ist ein Gebirge, das sich zwischen den Staaten Libanon und Syrien über 150 km Länge von Nordosten nach Südwesten erstreckt und parallel zur Mittelmeerküste verläuft.
Name
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Name leitet sich vom griechischen Anti-Libanus ab, „gegenüber dem Libanon gelegen“. Das Wort Libanon geht auf die semitische Sprachwurzel lbn („weiß“) zurück, die auf das helle Kalkgestein oder auf den Schnee bezogen wird.[1]
Lage und Begrenzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Anti-Libanon bildet über weite Strecken die Grenze zwischen Libanon und Syrien, der größere Teil liegt in Syrien. Im Westen des Anti-Libanon liegt die Bekaa-Ebene, die den Anti-Libanon vom Libanon-Gebirge trennt. Im Osten befinden sich das Helbun-Tal mit der Stadt Damaskus und nördlich davon das Qalamunbergland.
Im Norden beginnt das Gebirge bei der syrischen Stadt Homs. Höchster Berg im nördlichen Abschnitt ist der 2668 m hohe Talʿat Musa (Lage ). Das Gebirge senkt sich in seiner Mitte zum Zabadani-Sattel (Lage ) (benannt nach dem syrischen Touristenort Al-Zabadani) bis auf unter 1300 m und ermöglicht die Verkehrsverbindung zwischen Beirut und Damaskus.
Richtung Süden schließt der Hermon (2814 m) an, der die höchste Erhebung des Anti-Libanons darstellt. An den südlichen Ausläufern des Hermon endet der Anti-Libanon beim Übergang zu den Golanhöhen, die vulkanischen Ursprungs sind.
Die Golanhöhen und der südliche Bereich des Hermons wurden 1981 von Israel annektiert und werden von Israel als Teil des Nordbezirks betrachtet. Eine internationale Anerkennung steht aus. Damit befindet sich der höchste Punkt des Staates Israels nach israelischer Lesart auf einer Höhe von 2224 m rund 11,5 km südsüdwestlich des Hermongipfels.[2]
Wegen der breiten Absenkung rund um den Zabadani-Sattel wird der Hermon manchmal als eigenständiger Bergstock beschrieben und nicht zum Anti-Libanon gezählt.[3]
Geologie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Anti-Libanon ist eine Antiklinale. Vorherrschende Gesteine sind Kalke aus Kreide und Jura.[1]
Vegetation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Anti-Libanon gedeihen Amygdalus- und Pistazien-Gestrüpp, auf der Westseite kleinflächige Laubwälder, und vereinzelt Trockennadelwälder mit Kilikischen Tannen (Abies cilicica), Libanon-Zedern (Cedrus libani) und Griechischem Wacholder (Juniperus excelsa). Subalpine und alpine Pflanzengesellschaften treten über 2500 m auf. Die Überweidung durch Schafe und Ziegen hat zu einer verstärkten Erosion der verbliebenen Wälder geführt und zu einer weitgehenden Verschlechterung des Bodens und der Vegetationsdecke.[4] Die Karsterscheinungen, die steilen Hänge und die Trockenheit führen dazu, dass der Anti-Libanon nur dünn besiedelt ist. Vorherrschende Wirtschaftsform ist die extensive nomadische Beweidung.[3]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Christopher D. Walley: The Geology of Lebanon, a summary. American University of Beirut, archiviert vom am 13. August 2014; abgerufen am 18. April 2021 (englisch).
- ↑ Israel at 65: A statistical glimpse. In: mfa.gov.il. 1. April 2013, abgerufen am 18. April 2021 (englisch).
- ↑ a b Anti-Lebanon Mountains. In: britannica.com. Abgerufen am 18. April 2021 (englisch).
- ↑ Lebanon. (pdf; 87 kB) In: wetlands.org. Archiviert vom am 14. Juli 2014; abgerufen am 8. Juli 2014 (englisch).
Important Bird Areas in the Middle East. In: M. I. Evans (Hrsg.): BirdLife Conservation Series. Nr. 2. BirdLife International, Cambridge, U.K. 1994, S. 410 ff.