Amtsgericht Schwandorf

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Das Amtsgericht Schwandorf ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von 73 Amtsgerichten in Bayern.

1803 wurden im heutigen Kreisgebiet von Schwandorf die Landgerichte Burglengenfeld, Nabburg und Neunburg vorm Wald errichtet. Sie gehörten zum Regenkreis, der 1838 in Oberpfalz und Regensburg (später nur noch Oberpfalz) umbenannt wurde. Im Jahr 1862 entstand aus den Landgerichten Burglengenfeld und Schwandorf das Bezirksamt Burglengenfeld, wobei das Landgericht Schwandorf als Gerichtsbehörde aus 19 Gemeinden des Landgerichts Burglengenfeld neu eingerichtet wurde.[1] Das Landgericht Schwandorf wurde mit der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes 1879 zum Amtsgericht Schwandorf.[2] Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973[3] wurde das Amtsgericht Neunburg vorm Wald aufgehoben und dessen Bezirk mit Ausnahme der – als Teil des neuen Landkreises Cham[4] – dem Amtsgericht Cham zugelegten Ortschaften Großenzenried, Hillstett und Pillmersried dem Amtsgericht Schwandorf zugeteilt.[5] Die 1973 gebildeten Zweigstellen Burglengenfeld und Nabburg[6] des Amtsgerichts Schwandorf wurden zum 1. August 2006 aufgehoben und dem Amtsgericht Schwandorf zugeteilt.[7] Die letzte Außenstelle Oberviechtach wurde zum 1. September 2015 aufgehoben.[8]

Während der Auseinandersetzungen um die Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf (WAA) in den 1980er Jahren wurde das Amtsgericht zur „Festung“ ausgebaut. Für die bis zu 20 WAA-Verfahren pro Woche entstand ein neuer Gerichtskomplex aus Beton, Panzerglas, Stahltüren und fensterlosen Sitzungssälen umgeben von einer meterhohen Mauer.[9] Um die Prozessflut zu bewältigen, wurden dem Amtsgericht sieben neue Richter und 13 Staatsanwälte zusätzlich zugewiesen.[10]

Zuständigkeitsbereich

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Der Amtsgerichtsbezirk umfasst den gesamten Landkreis Schwandorf. In diesem Bezirk leben rund 143.000 Menschen. Das Gericht ist erstinstanzlich für Zivil-, Familien- und Strafsachen zuständig.

Übergeordnete Gerichte

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Dem Amtsgericht Schwandorf ist das Landgericht Amberg übergeordnet, welche beide wiederum dem Bezirk des Oberlandesgericht Nürnberg angehören.

Gerichtsgebäude

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Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Kreuzbergstraße in Schwandorf. Alle Zweigstellen wurden spätestens im Jahre 2015 geschlossen.

Einzelnachweise

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  1. Beilage der allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar 1862 zum Vollzuge des Gesetzes vom 10. November 1861 die Gerichtsverfassung betr. (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern - Nr. 11/1862 - nach Spalte 400: 37/38)
  2. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend. Vom 2. April 1879 (GVBl. Nr. 19/1879, S. 377)
  3. Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl S. 189)
  4. Verordnung zur Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte vom 27. Dezember 1971 (GVBl. S. 495)
  5. Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 14. Februar 1973, LT-Drs. 7/3763 (PDF; 1,4 MB)
  6. Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973, GVBl. Nr. 13/1973, S. 341
  7. 17. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 17. Juli 2006, GVBl. Nr. 14/2006, S. 429
  8. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 17. August 2015, GVBl. Nr. 10/2015, S. 319
  9. Stehn’S auf! Sind’s fußkrank?! - Der letzte von rund 1000 Wackersdorf-Prozessen endete mit einer Geldbuße. In: Die Zeit vom 22. November 1991
  10. Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf

Koordinaten: 49° 19′ 23,9″ N, 12° 6′ 54,4″ O