Unteroffizier

militärischer Dienstgrad der Bundeswehr und früherer deutschsprachiger Streitkräfte

Der Unteroffizier ist ein militärischer Dienstgrad in der Bundeswehr und früheren deutschen Streitkräften. Darüber hinaus werden in der Bundeswehr die Dienstgradgruppen der Unteroffiziere ohne und mit Portepee als Unteroffiziere zusammengefasst.[1] Unteroffiziere ist auch die Bezeichnung für eine Laufbahngruppe nach der Soldatenlaufbahnverordnung, die die Laufbahnen der Fachunteroffiziere und der Feldwebel umfasst. Im österreichischen Bundesheer und der Schweizer Armee ist der Begriff ebenfalls eine Sammelbezeichnung für mehrere Dienstgrade.

Bundeswehr

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Unteroffizier
   
Dienstgradabzeichen[2][A 1]
Dienstgradgruppe Unteroffiziere ohne Portepee[3]
NATO-Rangcode OR-5[4]
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Unteroffizier
Dienstgrad Marine Maat[1]
Abkürzung (in Listen) Uffz (U)[5]
Besoldungsgruppe A 5 nach BBesO[6]

Der Dienstgrad Unteroffizier wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[1] auf Grundlage des Soldatengesetzes[7] festgesetzt.

Befehlsbefugnis und Dienststellungen

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In der Bundeswehr ist der Unteroffizier ein Unteroffiziersdienstgrad,[1] der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee zählt.[3][A 2] Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee können Unteroffiziere auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppe Mannschaften Befehle erteilen.[8][9]

Unteroffiziere werden beispielsweise als Gruppen- und Truppführer, als Ausbilder oder als Gehilfen im Stabsdienst eingesetzt. Aufgrund der Dienststellung können Unteroffiziere in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[8][10]

Ernennung und Besoldung

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Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Unteroffizier trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Zum Dienstgrad Unteroffizier können Soldaten auf Zeit und Reservisten ernannt werden. Voraussetzung zur Ernennung in den Dienstgrad Unteroffizier ist die Zugehörigkeit zu einer der Laufbahnen der Laufbahngruppe der Unteroffiziere. Die Einstellung als Unteroffizier ist mit einem (Haupt-)Schulabschluss und einem für die Verwendung verwertbaren Berufsabschluss direkt möglich. Die meisten Unteroffiziere haben zuvor aber in einem Dienstgrad der Dienstgradgruppe Mannschaften als Unteroffizier- oder Feldwebelanwärter gedient. In diesem Fall können Mannschaftsdienstgrade nach zwölf Monaten Dienstzeit zum Unteroffizier ernannt werden, Unteroffizieranwärter frühestens jedoch neun Monate nach der Ernennung zum Gefreiten. Unteroffizieranwärter (nicht Feldwebelanwärter) müssen zusätzlich eine Unteroffizierprüfung bestehen, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt (Fachunteroffizierprüfung).[11][12][13][A 3]

Unteroffiziere werden nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A 5 besoldet. Sie teilen sich die Besoldungsgruppe mit den Stabsgefreiten und den Oberstabsgefreiten (letztere erhalten eine Amtszulage).[6]

Dienstgradabzeichen

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Das Dienstgradabzeichen für Unteroffiziere zeigt eine nach unten offene Tresse als Schulterabzeichen.[1][2]

Ursprünglich führten die Dienstgrade Unteroffizier und Stabsunteroffizier als Rangabzeichen ein bzw. zwei mit der Spitze nach oben weisende, altgoldfarbene Winkel auf den Oberärmeln.[14] Zusätzlich erhielten Mitte 1959 bei Heer und Luftwaffe alle Unteroffiziersdienstgrade einschließlich der Feldwebel sowie alle Bootsmann-Dienstgrade auf den Schulterklappen eine umlaufende, auf Höhe der Schulternaht nicht geschlossene Borte. Die Farbe der Borte war in der Anordnung nicht definiert, dürfte sich aber an jener des Dienstgradwinkels orientiert haben. Die unten offene Schulterklappen-Borte identifizierte also noch nicht (wie heute) speziell den Dienstgrad Unteroffizier, sondern fungierte als allgemeines Rangabzeichen des Unteroffiziersstandes.[15] Erst Ende 1962 erhielten bei Heer und Luftwaffe alle oberhalb des Dienstgrades Unteroffizier stehenden Unteroffiziere eine auch auf Schulternahthöhe geschlossene Borte. Damit waren bei Heer und Luftwaffe die Dienstgrade Unteroffizier und Stabsunteroffizier erstmals allein anhand der Schulterklappenborten erkennbar; folgerichtig entfielen bei ihnen die bisher getragenen Oberarmwinkel.[16]

Bei der Bundesmarine entfielen 1978 für Maate und Obermaate die zusätzlichen Ärmelabzeichen, falls die 1974 eingeführten Schulterabzeichen getragen wurden.[17]

Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade

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Den Dienstgrad Unteroffizier führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger. Marineuniformträger derselben Rangstufe führen den Dienstgrad Maat. Ranggleiche Offizieranwärter führen die Dienstgrade Fahnenjunker bzw. Seekadett (erste Dienstgradbezeichnung für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; zweite Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger).[1] In den Streitkräften der NATO ist der Unteroffizier zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OR-5 äquivalent.[4]

In der Laufbahngruppe der Unteroffiziere ist der Unteroffizier gemäß Nr. 127 f. ZDv 20/7 unter dem ranghöheren Stabsunteroffizier (Dienstgradbezeichnung für Heeres- und Luftwaffenuniformträger) bzw. Obermaat (für Marineuniformträger) eingeordnet.[13] Nach § 4 der Vorgesetztenverordnung sind wie oben dargestellt alle Unteroffiziere in den dort definierten Grenzen Vorgesetzte aller Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Mannschaften, deren ranghöchster Dienstgrad der Stabskorporal ist.[9]

  Unteroffizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[18]   Höherer Dienstgrad[18]
- Unteroffizier
Fahnenjunker
Maat
Seekadett
Stabsunteroffizier
Obermaat

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Verwendung als Sammelbezeichnung

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Im Sinne der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten umfasst die Gruppe der Unteroffiziere die beiden Dienstgradgruppen Unteroffiziere ohne und mit Portepee.[1] Daher werden alle zugehörigen Dienstgrade auch als Unteroffizierdienstgrade bezeichnet. Alle Unteroffizierdienstgrade bilden das Unteroffizierskorps. Inoffiziell werden als Unteroffiziere manchmal auch nur die Heeres- und Luftwaffenuniformträger der Dienstgradgruppe Unteroffiziere ohne Portepee bezeichnet, wobei manchmal implizit auch die Marineuniformträger dieser Dienstgradgruppe einbezogen sind. Aufgrund des inoffiziellen Charakters der Bezeichnung ist häufig unklar, ob die einem anderen Bezeichnungsschema folgenden Dienstgrade der Offizieranwärter aus der Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee (Fahnenjunker und Seekadett) ebenfalls unter diese inoffizielle Bezeichnung fallen oder nur die Dienstgrade der Dienstgradgruppe Unteroffiziere ohne Portepee, in die man in einer der Laufbahnen der Laufbahngruppe der Unteroffiziere ernannt werden kann.

Laufbahngruppe der Unteroffiziere

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Unabhängig vom Dienstgrad Unteroffizier oder den Dienstgradgruppen der Unteroffiziere mit und ohne Portepee, ist gemäß der Soldatenlaufbahnverordnung die Laufbahngruppe der Unteroffiziere eine der Laufbahngruppen der Bundeswehr.

Schweizer Armee

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In der Schweizer Armee werden alle Grade vom Korporal bis zum Chefadjutanten als Unteroffiziere bezeichnet und dabei in Unteroffiziere (Korporal bis Oberwachtmeister) und höhere Unteroffiziere (Feldweibel bis Chefadjutant) unterteilt.

Bundesheer (Österreich)

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Im österreichischen Bundesheer zählen die Dienstgrade vom Wachtmeister aufwärts bis einschließlich Vizeleutnant zur Dienstgradgruppe der Unteroffiziere. Sie sind den Chargen vorgesetzt.

Nationale Volksarmee

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In der Nationalen Volksarmee der DDR war Unteroffizier sowohl die Rangbezeichnung für den niedrigsten Unteroffiziersrang der Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee als auch Sammelbezeichnung für das gesamte Unteroffizierskorps. Bezüglich der Rangbezeichnung der einzelnen Unteroffiziersränge und der Ausgestaltung der einzelnen Rangabzeichen wurde hier an die Traditionen der deutschen Streitkräfte bis 1945 angeknüpft.

Für die Ernennung zum ersten Unteroffiziersdienstgrad bzw. zum Unteroffizier der NVA war in der Regel eine Verpflichtungszeit von drei Jahren und der erfolgreiche Abschluss eines Unteroffizierslehrgangs an einer Unteroffiziersschule erforderlich.

Unteroffiziersdienstgrade der Nationalen Volksarmee
Farbe Grenztruppen
der DDR
Pioniere
Kfz-Truppen
technische Dienste
Nachrichtentruppe Raketentruppen
u. Artillerie
           
Unteroffizier
(OR-5)
Unterfeldwebel
(OR-5)
Feldwebel
(OR-6)
Oberfeldwebel
(OR-7)
Stabsfeldwebel
(OR-8)
Dienstgrad
niedriger:
Stabsgefreiter

 
Unteroffizier
(Maat)
höher:
Unterfeldwebel

Wehrmacht

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Unteroffiziere der Wehrmacht (Frankreich 1940)

In der Wehrmacht des Deutschen Reiches von 1935 bis 1945 war Unteroffizier sowohl die Bezeichnung für den niedrigsten Unteroffiziersrang als auch die Bezeichnung für die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne und mit Portepee. Der Offizieranwärter im Range Fahnenjunker-Unteroffizier war dem Unteroffizier nominell gleichgestellt.

Streitkräfte im Deutschen Kaiserreich

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Ab 1856 ersetzte die Bezeichnung Unteroffizier den Begriff Korporal/Corporal in der preußischen Armee. Diese Dienstgradbezeichnung wurde später im gesamten Deutschen Heer übernommen. In der württembergischen Armee hieß der Korporal zwischen 1817 und Dezember 1871 Obermann und wurde dann in Unteroffizier umbenannt.

Andere Streitkräfte und Organisationen

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Dem Dienstgrad Unteroffizier entspricht in vielen Streitkräften der Welt der Sergeant (engl.) oder Sergent (frz.) seltener der Korporal. In einigen Ländern sind entsprechende Dienstgradbezeichnungen auch in zivilen Organisationen gebräuchlich; insbesondere dann, wenn sie dem Militär direkt unterstellt oder militärähnlich strukturiert sind (etwa bei der Brigade de sapeurs-pompiers de Paris (gehört zur Pioniertruppe) und Gendarmerie).

In der Soldatensprache der Nationalen Volksarmee gab es den Spruch: „Es ist kein Mensch, es ist kein Tier, es ist ein Unteroffizier.“[20]

Literatur

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Wiktionary: Unteroffizier – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Anmerkungen

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  1. Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Panzergrenadiertruppe. Rechts: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger.
  2. Inoffiziell werden die Unteroffiziere ohne Portepee auch vereinfacht als Unteroffiziere zusammengefasst, während die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee abgrenzend als Feldwebeldienstgrade bezeichnet wird. Nach der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten umfasst die Gruppe der Unteroffiziere jedoch sowohl die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee als auch die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee.
  3. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). Online (Memento des Originals vom 7. April 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de)

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f g Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten (BPräsUnifAnO). BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (online (Memento vom 11. August 2017 im Internet Archive) [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
  2. a b Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (Digitalisat (Memento vom 19. September 2014 im Internet Archive) [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
  3. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
  4. a b Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes - 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).
  5. Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr - Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
  6. a b Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 12. Juli 2024] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufssoldat sowie Soldaten auf Zeit und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  7. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  8. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (Nicht zu verwechseln mit dem Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung - VorgV)).
  9. a b Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung - VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  10. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung - VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  11. Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV). 19. März 2002 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). Online (Memento des Originals vom 1. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de
  12. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  13. a b Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
  14. Bundespräsident Theodor Heuss et al.: Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen, die Ernennung und Entlassung sowie die Uniform der freiwilligen Soldaten vom 23. Juli 1955. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1955, 23 vom 25. Juli 1955. Bonn 23. Juli 1956, S. 452 ff. (HTML [PDF; abgerufen am 4. August 2024]).
  15. Bundespräsident Theodor Heuss et al.: Dritte Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 8. Juni 1959. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1959, 20 vom 19. Juni 1959. Bonn 8. Juni 1959, S. 281 (HTML [PDF; abgerufen am 4. August 2024]).
  16. Bundespräsident Heinrich Lübke et al.: Zweite Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 12. November 1962. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1962, 47 vom 24. November 1962. Bonn 12. November 1962, S. 675 f. (HTML [PDF; abgerufen am 4. August 2024]).
  17. Bundespräsident Scheel et al.: Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1978, 40 vom 14. Juli 1978. Bonn 14. Juli 1978, S. 1067 ff. (HTML [PDF; abgerufen am 4. August 2024]).
  18. a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).
  19. Die Dienstgradbezeichnungen Oberjäger und Stabsoberjäger für die Dienstgrade Unteroffizier und Stabsunteroffizier wurden teils bis Anfang der 1960er Jahre nach Vorbild der Dienstgrade der Wehrmacht in der Jäger- und Fallschirmjägertruppe verwendet, vgl. Iller-Katastrophe. Der Tod von Kempten. In: Der Spiegel. Nr. 24, 1957 (online).. Allerdings gab es für diese informelle und weit verbreitete Praxis keine Rechtsgrundlage in Form einer entsprechenden Anordnung des Bundespräsidenten, vgl. Bundespräsident Theodor Heuss et al.: Zweite Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen, die Ernennung und Entlassung sowie die Uniform der freiwilligen Soldaten vom 1. Februar 1956. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1956, 4 vom 2.2.1956. Bonn 23. Juli 1956, S. 63 ff. (Online [PDF; abgerufen am 12. Mai 2015])., Bundespräsident Theodor Heuss et al.: Zweite Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 26. Juli 1957. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1957, 39 vom 7. August 1957. Bonn 26. Juli 1957, S. 1056 (Online [PDF; abgerufen am 12. Mai 2015]).
  20. Klaus-Peter Möller: Der wahre E. Ein Wörterbuch der DDR-Soldatensprache. Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin 2000, S. 317 (Google Books, abgerufen am 23. Februar 2023).