Stab (Team)

ziviles Team von zusammenarbeitenden Spezialistien

Stab, auch militärischer Stab (englisch military staff) umfasst die Hilfsorgane des Führers eines Verbandes oder Großverbandes. In den NATO-Streitkräften erfolgt in der Regel eine Gliederung in verschiedene Führungsgrundgebiete (Stabsabteilungen, Abteilungen oder Sachgebiete), wie beispielsweise:

  • Personalwesen, Innere Führung, Wehrrecht, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (FGG 1),
  • Militärisches Nachrichtenwesen (FGG 2),
  • Führung, Organisation, Ausbildung (FGG 3),
  • Logistik (FGG 4),
  • Führungsdienst (FGG 6).

Weitere Abteilungen / Sachgebiete können hinzutreten.[1]

Die Bezeichnung Stab für militärische Führungsgremien, wie beispielsweise Generalstab (G) oder Führungsstab (Fü), leitet sich von dem Marschallstab her,[2] den zu Zeiten geschlossener Schlachtordnungen Heerführer verwendeten, um ihre Befehle optisch zu unterstreichen. Die Bezeichnung Stabsoffizier, für die nach den Generälen die zweithöchste Dienstgradgruppe der Offiziere in der Bundeswehr und der Schweizer Armee, geht ebenfalls auf das Substantiv Stab zurück.

Militär und Ordnungskräfte

Bearbeiten

Die deutsche Bundeswehr hatte bis 2012 sechs Führungsstäbe (im Sinne von Generalstäben):

Diese Führungsstäbe waren im Bundesministerium der Verteidigung angesiedelt und entsprachen den zivilen „Abteilungen“ des Ministeriums. Sie waren in Stabsabteilungen untergliedert. Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr wurden diese militärischen Abteilungen ausgegliedert und ihre Funktion im Wesentlichen den neu aufgestellten Kommandos der militärischen Organisationsbereiche übertragen.

Auch die Beratungsgremien hoher Polizeiführer der deutschen Polizei werden z. B. als Führungsstab des Präsidenten, Amtsleiters, Direktionsleiters, (Bereitschaftspolizei-)Abteilungsführers usw. bezeichnet.

Weitere Verbreitung des Begriffs

Bearbeiten

Inzwischen werden in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen Kompetenz-, Entscheidungs- und Beratungsteams als „Stab“ oder mit dem englischen Begriff „staff“ bezeichnet, insbesondere solche, die an langfristigen Strategien arbeiten oder solche, die Akutsituationen meistern sollen (vgl. Krisenstab). Typisch ist die Zusammensetzung aus Spezialisten für bestimmte Teilaspekte.

Siehe auch

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr (ZDv 1/50), Definition: Stab.
  2. Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24. Auflage. 2002, S. 872.