Sozialgericht für das Saarland
Sozialgericht in Saarbrücken
Das Sozialgericht für das Saarland ist ein deutsches Gericht der am 1. Januar 1959 gegründeten Sozialgerichtsbarkeit des Saarlandes. Es ist das einzige Sozialgericht des Landes.
Gerichtssitz und -bezirk
BearbeitenDas Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Saarbrücken.[1]
Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Bundeslandes. Er umfasst damit eine Fläche von etwa 2571 km2 mit einer Einwohnerzahl von ca. 995.000 (Stand 30. September 2017).[2]
Gerichtsgebäude
BearbeitenDas Gericht ist zusammen mit dem Landessozialgericht in einem Gebäude in der Egon-Reinert-Straße 4-6 untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
BearbeitenDem Sozialgericht ist das Landessozialgericht für das Saarland übergeordnet. Diesem ist das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel übergeordnet.
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
Bearbeiten- Internetpräsenz des Sozialgerichts für das Saarland. Abgerufen am 13. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Sozialgerichts für das Saarland. Abgerufen am 13. September 2018.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ § 1 des Gesetzes Nr. 630 zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes vom 18. Juni 1958, ABl. 1958, S. 1225 ( des vom 13. September 2018 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. .
- ↑ Fläche und Bevölkerung. (PDF; 97 kB) Statistisches Amt des Saarlandes, 30. September 2017, abgerufen am 12. September 2018.
Koordinaten: 49° 14′ 4,3″ N, 7° 0′ 20,1″ O