Kirchenkreis
Ein Kirchenkreis ist in einigen evangelischen Kirchen ein Zusammenschluss mehrerer benachbarter Kirchengemeinden.
In anderen Kirchen heißt die vergleichbare Ebene in der Verwaltungshierarchie Kirchenbezirk, Dekanat, Propstei, Ephorie, Superintendentur oder in der Lippischen Landeskirche Klasse. In älterer Literatur findet sich auch der Begriff der Kreisgemeinde.[1]
Der Kirchenkreis ist meist eine rechtsfähige kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts.
In den Landeskirchen der EKD
BearbeitenEvangelische Landeskirche in Württemberg
BearbeitenIn der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist das Dekanat der Aufsichtsbezirk des Dekans (über seine dem Dekanat angehörigen Pfarrer bzw. Pfarrämter) und der Kirchenbezirk ist die öffentlich-rechtliche Körperschaft. In den meisten Fällen sind seelsorgerliches und verwaltungsrechtliches Gebiet deckungsgleich, nicht aber beispielsweise im Kirchenkreis Stuttgart, der rechtlich gesehen ein Kirchenbezirk ist, der aus vier Dekanaten besteht. In Württemberg ist dies der einzige Kirchenkreis, die anderen vergleichbaren Körperschaften sind Kirchenbezirke.
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
BearbeitenIn der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bestehen derzeit (Stand 2022) 25 Kirchenkreise, die jeweils einem von drei Sprengeln zugeordnet sind. Die Leitung erfolgt durch einen Superintendenten oder eine kollegiale Leitung. Der Reformierte Kirchenkreis Berlin-Brandenburg hat eine Sonderstellung.
Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
BearbeitenDie Evangelische Kirche in Mitteldeutschland gliedert die Kirchenkreise zunächst in Pfarrbereiche, denen eine oder mehrere Kirchengemeinden angehören.
Evangelische Landeskirche Anhalts
BearbeitenDie Evangelische Landeskirche Anhalts fasst ihre Kirchengemeinden zu fünf Kirchenkreisen zusammen. Diese sind keine Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland
BearbeitenDie Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland ist in drei Sprengel als geistliche Aufsichtsbezirke gegliedert, in denen es dreizehn Kirchenkreise gibt.
Evangelische Kirche im Rheinland
BearbeitenDie Evangelische Kirche im Rheinland ist in 37 Kirchenkreise gegliedert.
Weitere
BearbeitenIn den Landeskirchen Baden und Bayern ist der Kirchenkreis, auch Prälatur genannt, jedoch die nächsthöhere Ebene; er erstreckt sich also über mehrere Dekanate bzw. Kirchenbezirke. Kirchenkreise in diesem Sinne sind nicht rechtsfähig, sondern bezeichnen nur ein Zuständigkeitsgebiet. Ebenso verhält es sich in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Hier wird die mehrere Dekanate umfassende Ebene als Propstei bezeichnet.
Ehemalige
Bearbeiten- Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs hatte fünf Kirchenkreise, die mehrere Propsteien zusammenfassten.
- Die Pommersche Evangelische Kirche hatte bis zum Aufgehen in der Nordkirche Kirchenkreise, deren Zahl 1997 auf vier reduziert wurde.
Leitung
BearbeitenLeitender Geistlicher des Kirchenkreises ist der Kreispfarrer oder Kreisoberpfarrer bzw. Dekan, Propst, Ephorus oder Superintendent. Die Verwaltungsarbeit eines Kirchenkreises geschieht im Kirchenkreisamt (KKA), auch Bezirkskirchenamt, Kreiskirchenamt, Kirchenamt, Rentamt oder Kirchenverwaltungsamt genannt.
Trägerschaften
BearbeitenEin Kirchenkreis kann Träger des lokalen Stadtjugendpfarramtes bzw. Kreisjugenddienstes sowie verschiedener diakonischer Einrichtungen sein. In vielen Landeskirchen gibt es kreiskirchliche Pfarrstellen. Das sind Pfarrstellen, die übergemeindliche Aufgaben wahrnehmen und deshalb nicht einer Gemeinde zugeordnet, sondern auf der Ebene des Kirchenkreises angesiedelt sind, zum Beispiel Pfarrstellen für Religionsunterricht, Krankenhausseelsorge, Telefonseelsorge oder Arbeit mit Behinderten.
Literatur und Weblinks
Bearbeiten- Helmut Geck (Hrsg.): Kirchenkreise – Kreissynoden – Superintendenten (= Recklinghäuser Forum zur Geschichte von Kirchenkreisen, 1). LIT-Verlag, Münster 2004, ISBN 3-8258-7565-2.
- Helmut Geck (Hrsg.): Der Kirchenkreis in der presbyterial-synodalen Ordnung (= Recklinghäuser Forum zur Geschichte von Kirchenkreisen, 3). LIT-Verlag, Münster 2008, ISBN 978-3-8258-1524-0.
- Otto Friedrich: Kirchenbezirk, Kirchenkreis, Kreisgemeinde. In: Heinz Brunotte, Otto Weber (Hrsg.): Evangelisches Kirchenlexikon, Band 2. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1958, Sp. 656–658.
- Hans-Peter Hübner: Kirchenkreise. In: Historisches Lexikon Bayerns. 5. Oktober 2006 .
- Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland: Zweiter Teil Der Kirchenkreis. 16. Januar 2020 (§§ 95–125).
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Albert Rosenkranz: Das Evangelische Rheinland, ein rheinisches Gemeinde- und Pfarrerbuch (= Schriftenreihe des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte, 3). Kirche in der Zeit, Düsseldorf, 1956, S. 532 u. ö.