Johann August Karl zu Wied

3. regierender Fürst zu Wied

Johann August Karl zu Wied, auch Johann August Carl zu Wied (* 26. Mai 1779 in Neuwied; † 21. April 1836 ebenda) war ein preußischer Generalleutnant und von 1802 bis 1824 der dritte Fürst zu Wied-Neuwied sowie von 1824 bis zu seinem Tod der erste Fürst des vereinigten Fürstentums Wied. Sein vollständiger Name nach 1824 lautete Johann August Karl Fürst zu Wied, Graf zu Isenburg, Herr zu Runkel und Neuerburg.

Herkunft

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Johann August Karl war der Sohn des Fürsten Friedrich Karl zu Wied-Neuwied (1741–1809) und dessen Ehefrau Maria Luise Wilhelmine, geborene von Sayn-Wittgenstein-Berleburg (1747–1823).

Werdegang

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Wied stand seit 1794 in holländischen Diensten. Am 7. März 1797 trat er in die Preußische Armee über, wurde dem Regiment Garde aggregiert und Mitte Februar 1798 als zweiter Stabskapitän einrangiert. Er avancierte am 9. September 1800 zum Kapitän und Kompaniechef. Am 20. September 1802 folgte er dem Aufruf der Stände die Regierung in der Herrschaft von seinem Vater zu übernehmen.[1] Sein Vater war psychisch labil und man hatte bereits vor Jahren vergeblich versucht, ihn entmündigen zu lassen. Zunächst blieb er aber noch unter der Vormundschaft seiner Mutter. Am 13. Juli 1804 übernahm Wied dann tatsächlich die Regierung. In der Armee wurde er am 5. März 1805 Major. Da der Fürst sich um sein Land kümmern musste, schied er aus dem aktiven Militärdienst aus. Mit der am 12. Juli 1806 unterzeichneten Rheinbundakte, wurde das Fürstentum mediatisiert und kam zum Herzogtum Nassau. Am 15. Juli 1806 wurde er Ritter des Hausordens vom Goldenen Löwen und des Roten Adlerordens.

Als während der Befreiungskriege die Alliierten den Rhein erreichten, erhielt er am 9. Juli 1814 vom preußischen König den Charakter eines Generalmajors. Nach dem Wiener Kongress von 1815 fiel das Fürstentum an Preußen. Der Fürst wurde er am 30. März 1817 Chef des 1. Koblenzer Landwehr-Regiments und in gleicher Eigenschaft erhielt er am 22. März 1820 das 29. Landwehr-Regiment.

1824 beerbte er seinen Neffen 4. Grades, den kaiserlichen Feldmarschall-Leutnant Friedrich Ludwig Fürst zu Wied-Runkel und vereinigte das standesherrliche Fürstentum Wied, bevor es 1848 endgültig aufgelöst wurde.

Der preußische König ernannte ihn am 18. Januar 1831 zum Ritter des Schwarzen Adlerordens. Am 30. März 1833 erhielt er dazu auch noch den Charakter eines Generalleutnants.

Am 11. Juni 1812 heiratete er in Braunfels die Prinzessin Sofie Auguste zu Solms-Braunfels (1796–1855), Tochter von Fürst Wilhelm zu Solms-Braunfels. Das Paar hatte folgende Kinder:

  • Luitgarde Wilhelmine Auguste (1813–1870) ⚭ 11. September 1832 in Neuwied Graf Otto zu Solms-Laubach (1799–1872)
  • Hermann 4. Fürst zu Wied (1814–1864) ⚭ in Biebrich 20. Juni 1842 Prinzessin Marie von Nassau-Weilburg (1825–1902), Tochter von Wilhelm I.
  • Luise Wilhelmine Thekla (1817–1867)
  • Otto Friedrich Albrecht (1818–1835)

Zudem war er mit Henriette von Dobeneck (1781–1846) liiert. Das Paar hatte einen Sohn:

  • Friedrich August von Pelken (1809–1885) ⚭ Leopoldine Kalthoff (1827–1907)

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Regierungsentsagung von 1802.