Friedrich Buff

deutscher Jurist und Politiker

Friedrich Georg Karl Ludwig Buff (* 19. Februar 1859 in Gießen; † 24. März 1934 in Darmstadt) war ein deutscher Jurist und Politiker.

Der Sohn des Reichsgerichtsrats Wilhelm Buff (1825–1900) und dessen Frau Wilhelmine, geborene Müller (1829–1882) besuchte das Gymnasium in Gießen und die Thomasschule zu Leipzig. Von 1877 bis 1880 studierte er in Gießen und Leipzig Rechtswissenschaften. Er war Mitglied des Corps Hassia-Gießen. 1881 wurde er in Gießen promoviert. 1884 ernannte man ihn zum Gerichtsakzessisten in Gießen. 1889 folgte die Beförderung zum Amtsrichter in Nieder-Olm. Später wurde er nach Offenbach versetzt. 1892 kam er als Staatsanwalt beim Landgericht der Provinz Starkenburg nach Darmstadt. 1896 wurde Landgerichtsrat. 1899 war ein Mitbegründer des hessischen Richtervereins. Von 1900 bis 1905 war er Ersatzmitglied des Provinzialausschusses der Provinz Starkenburg. Von 1901 bis 1906 war er Stadtverordneter in Darmstadt. Im 32. Landtag war er 1903–1906 fraktionsloser Abgeordneter der II. Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen von 1903 bis 1906 für den Wahlbezirk Stadt Darmstadt. 1902 erlitten er und Adolf Morneweg (1851–1909) als die nationalliberalen Kandidaten für Darmstadt eine knappe Wahlniederlage gegen die freisinnig-sozialdemokratischen Kandidaten, Strohhutfabrikant Wilhelm Langenbach (1841–1911) und Buchhändler Ludwig Saeng (1848–1931), die 10 Stimmen Vorsprung hatten.[1][2][3] Die Wahl war von antisemitischen Ressentiments gegen Langenbach begleitet.[4] Am 30. April wurden die Mandate in einer Wahlprüfung der II. Kammer kassiert.[5] In einer Ersatzwahl siegte Buff zusammen mit dem Architekten Heinrich Müller (1849–1906). Die den Nationalliberalen nahestehenden offiziöse Darmstädter Zeitung schrieb, dass die II. Kammer „in erfreulicher Weise um zwei bürgerliche Mandate bereichert“ wurde.[6] Als Müller am 30. Oktober 1906 starb, musste Buff das Mandat abgeben (Nachfolger wurde Wilhelm Glässing). 1905 wurde er zum Oberstaatsanwalt in Mainz befördert. 1903 wurde er Mitglied der Kommission für die Reform des Strafprozesses und anschließend (1905) als Hilfsarbeiter im Reichsjustizamt weiterbeschäftigt. 1910 kam er als Oberlandesgerichtsrat nach Darmstadt. 1911 wurde er Reichsgerichtsrat und zunächst im III. Zivilsenat tätig, in dem auch Buffs Vater saß. Im selben Jahr kam er in den III. Strafsenat. 1927 wurde er pensioniert. Er war Mitredakteur der Zeitschrift „Hessische Rechtsprechung“.

Seine Vorfahren waren seit dem 16. Jahrhundert in der Wetterau ansässig. Sie waren Gewerbetreibende, Pfarrer, Juristen und Offiziere. Sein Vater war Wilhelm Buff. Eine Verwandte war Charlotte Buff. Friedrich Buff, der evangelischer Konfession war, heiratete am 22. Mai 1884 in Nieder-Wöllstadt Marie Wilhelmine geborene Buff (1860–1936), die Tochter des Nieder-Wöllstädter Gutsbesitzers Wilhelm Buff und dessen Frau Wilhelmine geborene Windecker. Er hatte keine Kinder.

Ehrungen

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Schriften

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  • Ueber einige Fragen aus dem Gebiete der Lebensversicherung. Keller, Gießen 1881, (Giessen, Universität, Dissertation, 1881).
  • Die Buff. s. n., Darmstadt 1934, (Stammtafeln).

Literatur

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  • Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 93–94.
  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht. Am 1. Oktober 1929. de Gruyter, Berlin u. a. 1929, S. 379.
  • Thomas Ormond: Richterwürde und Regierungstreue. Dienstrecht, politische Betätigung und Disziplinierung der Richter in Preussen, Baden und Hessen 1866–1918 (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte. Bd. 65). Klostermann, Frankfurt am Main 1994, ISBN 3-465-02633-0, S. 585, (Zugleich: Frankfurt am Main, Dissertation, 1992/1993).
  • Klaus-Dieter Rack, Bernd Vielsmeier: Hessische Abgeordnete 1820–1933. Biografische Nachweise für die Erste und Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen 1820–1918 und den Landtag des Volksstaats Hessen 1919–1933 (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 19 = Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission. NF Bd. 29). Hessische Historische Kommission, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-88443-052-1, Nr. 101.
  • Hans Georg Ruppel, Birgit Groß: Hessische Abgeordnete 1820–1933. Biographische Nachweise für die Landstände des Großherzogtums Hessen (2. Kammer) und den Landtag des Volksstaates Hessen (= Darmstädter Archivschriften. Bd. 5). Verlag des Historischen Vereins für Hessen, Darmstadt 1980, ISBN 3-922316-14-X, S. 77–78.
  • Wer ist's? Ausgabe 9, 1928, ZDB-ID 207268-3, S. 229.
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Einzelnachweise

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  1. Im deutschen Reich. Jg. 8, Heft 11, November 1902, ZDB-ID 208147-7, S. 642 (Memento vom 8. Januar 2014 im Internet Archive). Digitalisat auf Compact Memory
  2. Im deutschen Reich. Jg. 9, Heft 8, August 1903, S. 497 (Memento vom 8. Januar 2014 im Internet Archive)
  3. Eckhart G. Franz: Vom Biedermeier in die Katastrophe des Feuersturms. In: Eckhart G. Franz (Red.): Darmstadts Geschichte. Fürstenresidenz und Bürgerstadt im Wandel der Jahrhunderte. Roether, Darmstadt 1980, ISBN 3-7929-0110-2, S. 289–482, hier S. 412.
  4. Ernest Hamburger: Juden im öffentlichen Leben Deutschlands. Regierungsmitglieder, Beamte und Parlamentarier in der monarchischen Zeit, 1848–1918 (= Schriftenreihe wissenschaftlicher Abhandlungen des Leo-Baeck-Instituts. Bd. 19, ISSN 0459-097X). Mohr, Tübingen 1968, S. 383 ff.
  5. Darmstädter Zeitung, vom 1. April 1903, Beilage, S. 653.
  6. 19. Oktober, S. 3031.