Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung der Behörde | Oberste Bundesbehörde | ||
Gründung | 2009 | ||
Hauptsitz | Wien 1, Stubenring | ||
Behördenleitung | Rudolf Hundstorfer, Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz | ||
Website | www.BMASK.gv.at |
Die seit 2007 als Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, kurz bmask, bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes ist vor allem zuständig für Sozialpolitik, Sozialversicherung, Pflege, Seniorenpolitik (Sozialministerium), Arbeit (Arbeitsministerium), sowie Konsumentenpolitik.
Bundesminister
In der derzeitig amtierenden Bundesregierung unter Bundeskanzler Faymann ist Rudolf Hundstorfer (SPÖ) Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Kompetenzen
Das BMASK ist zuständig für:
- Allgemeine Sozialpolitik
- Sozialversicherung (Pensionsversicherung)
- Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge (Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge)
- Pflegevorsorge sowie Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten
- Allgemeine Bevölkerungspolitik
- Seniorenpolitik
- Konsumentenpolitik
- Angelegenheiten des Arbeitsrechts (soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fallen); dazu gehören insbes. auch:
- Angelegenheiten des Arbeitsmarktes; Arbeitslosenversicherung
Organisation
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist folgendermaßen gegliedert:
- Bundesminister
- Sektion I: Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen, IT
- Sektion II: Sozialversicherung
- Sektion III: Konsumentenschutz
- Sektion IV: Pflegevorsorge, Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten
- Sektion V: Europäische, internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen
- Sektion VI: Arbeitsmarkt
- Sektion VII: Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat
Historische Entwicklung
Das Ressort Arbeit, also die Belange der Arbeitnehmerschaft, war 1987 in der Bundesregierung Vranitzky II als solches geschaffen worden, davor waren sie traditionell zwischen den Sozialministerien, und der Wirtschaftsministerien verteilt, nun standen sie gleichrangig neben dem Sozialressort. 2000, mit Antritt Regierung Schüssel, wurden sie wieder mit dem Wirtschaftsministerium zusammengelgt. Die Bundesregierung Faymann nahm dann die Arbeitsagenden wieder aus dem Wirtschaftsressort heraus (so schon 2006 vom FCG gefordert)[1], und legte sie mit dem Sozialministerium zusammen – angesichts der Wirtschaftskrise vorrangig genannt.
Die Agenden Konsumentenschutz waren 1983 in der Amtszeit Sinowatz ausgezeichnet worden und sind vom Familienministerium (zunächst Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz, ab 1987 für Umwelt, Jugend und Familie) über das Gesundheitsministerium (1991 Vranitzky III Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz, ab 1996 ohne Sport), Bundeskanzleramt (ab 1997, eigene Bundesministerin im Kanzleramt für Frauen und Verbraucherschutz) und das Justizministerium (2000) 2003 zum allgemeinen Pool Soziale Sicherheit und 2009 zum neuen Arbeits- und Sozialministerium gekommen.
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Die Sozialminister Österreichs
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ FCG: Trennung von Wirtschafts- und Arbeitsministerium wäre Wertschätzung für die Arbeit. OTS0042, 15. Dezember 2006