Heirat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. September 2007 um 17:08 Uhr durch Pitichinaccio (Diskussion | Beiträge) (Heirat, Hochzeit und Ehe: Das Schweizer Recht gilt für die ganze Schweiz und ist nicht in Schweizerdeutsch verfasst.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Datei:A romantic kiss.jpg
Hochzeitspaar

Die Heirat ist ein mit den Ritualen der Trauung verbundener formeller Beginn der Ehe zwischen zwei Personen.

Der Begriff Heirat wird in mehreren europäischen Staaten auch auf gleichgeschlechtliche Paare angewandt (sog. „Homo-Ehe“). In anderen, wie der Schweiz nicht[1]. Die „Homo-Ehe“ ist in der deutschen Rechtsform der Lebenspartnerschaft möglich. In Ländern wie Belgien, Niederlande oder Spanien geschieht dies in Form der Gleichgeschlechtlichen Ehe zwischen zwei Männern oder zwei Frauen.

Wortherkunft

Das Wort Heirat leitet sich von althochdeutsch hīrāt ab und ist ein Kompositum, das sich aus zwei Wurzeln zusammensetzt. Die Silbe hei- geht auf germanisch *hīwa[n] („Haus“, „Hausgemeinschaft“) zurück, das von der indogermanischen Wurzel *kei („liegen“, hier in der Bedeutung „Lager“, „sich niederlassen“) abgeleitet wird, aus der sich auch die Wörter um lat. civis („Hausgenosse“, „Bürger“) und dt. Heim ableiten. Die Silbe -rat ist mit raten und reden verwandt und bezeichnete ursprünglich „Mittel, die zum Lebensunterhalt notwendig sind“, dann die „Besorgung“ dieser Mittel, schließlich auch „Fürsorge“. [2] Zunächst bezeichnete mittelhochdeutsch der hîrât (maskulinum) den geordneten[3] ehelichen Hausstand oder eben Hausrat und erst später die Eheschließung und Vermählung[4] [5].

Heirat, Hochzeit und Ehe

Heirat in Thailand

Im Deutschen unterscheidet man zwischen:

  • Heirat: Überbegriff für Ehe und Hochzeit sowie die damit verbundenen Regeln.
  • Ehe: Die Institution selbst, die auf Dauer angelegte Partnerschaft zwischen zwei Personen.
  • Hochzeit oder Trauung: Das öffentliche Ritual, das zur Ehe führt, sowie die kirchliche Segnung des Ehepaares[6].

Nach deutschem und schweizerischem Recht wird die Rechtsform der Ehe von der Rechtsform der Lebenspartnerschaft/Partnerschaft unterschieden[7] [8]. Entsprechend wird im deutschen und schweizerischen Recht das Wort „verheiratet“ nur für Personen gebraucht, welche die Ehe miteinander eingegangen sind[9] </ref> [10].

Im nichtjuristischen Sprachgebrauch wird der Begriff Heirat sowohl bei gleichgeschlechtlichen Paaren als auch verschiedengeschlechtlichen Paaren verwandt[11]. So hat das Wort Homoehe über subkulturelle Zusammenhänge von Homosexuellen hinaus Einzug in die Standardsprache gefunden[12].

Geschichte

Zwischen 1489 und 1770 ist die Trauung per Stellvertreter / Handschuhehe belegt. Das war eine besondere Zeremonie der Trauung in Abwesenheit des Bräutigams. Ein Stellvertreter des Bräutigams (ein Gesandter bzw. Diplomat) vollzog „per procurationem“ dabei formell die Eheschließung.

Vor 1800 waren die meisten Partner bis zum Zeitpunkt der Hochzeit offiziell Junggesellen und Jungfrauen. In Traueintragungen im Kirchenbuch wurde im allgemeinen die Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J.) für die Braut gebraucht, solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war. War er das, so wurde die Braut als „Deflorata“ oder gar „Impraegnata“ bezeichnet, und die Trauung fand „auf Verordnung“ bzw. „in der Stille statt“, wobei dann oft der Name des Brautvaters in der Traueintragung fehlt (siehe auch Toter Punkt).

Obwohl in Deutschland seit 1875 die obligatorische Zivilehe gilt, also nur verheiratete Paare zur „Trauung“ in die Kirche dürfen, hält sich hartnäckig das Gerücht, man könne noch vor dem Altar „weglaufen“. Das Gegenteil ist richtig. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Vorlage:Zitat de § des Personenstandsgesetzes.

Eine Sonderform der Eheschließung war die Ferntrauung, die im Zweiten Weltkrieg möglich war. Dabei war der an der Front eingesetzte Soldat nicht persönlich anwesend. In einigen Fällen kam es so sogar zu Heiraten mit Verstorbenen, da die Nachricht vom Tode des Soldaten das Standesamt nicht immer erreichte.

Durch die Teilung Deutschlands entwickelte sich die Sozialistische Eheschließung. Sie war ein staatlich verordneter quasi religiöser Festakt in der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR).

Bis Juli 1998 war es nötig, vor der Trauung ein Aufgebot zu bestellen und so etwaige Ehehindernisse zu aufzudecken.


Bedeutung der Heirat

Die Heirat begründet die eheliche Beziehung und den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familien respektive Verwandtschaftsgruppen. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) bedeutet, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien/Verwandtschaftsgruppen statt.

In den meisten Kulturen bzw. Religionen muss die Ehe vollzogen werden (d. h. es muss Geschlechtsverkehr stattfinden), damit sie vollgültig ist; so ist in der katholischen Kirche eine unvollzogene Ehe zwar gültig, aber anders als eine vollzogene durch Gnadenakt scheidbar (dies ist nicht mit dem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren zu verwechseln). Es gelten klar definierte Regeln, nach denen die Heiraten initiiert werden dürfen.

Hochzeit bzw. Trauung

Hochzeitsgesellschaft bei der Trauung

Trauung

Hauptartikel: Trauung

Das Wort Trauung als zeremonieller und rechtlicher Kern der Eheschließung, des Sich-Anvertrauens wird selten alleine verwendet, da es je nach Kontext entweder für die standesamtliche Handlung oder die kirchliche Zeremonie steht. Bei der standesamtlichen Trauung wird öffentlich und in der Regel vor Zeugen die dauerhafte und exklusive Beziehung bestätigt. In Deutschland sind Trauzeugen seit 1998 nicht mehr gesetzlich Pflicht[13].

Obwohl in Deutschland seit 1875 die obligatorische Zivilehe gilt, also nur verheiratete Paare zur „Trauung“ in die Kirche dürfen, hält sich hartnäckig das Gerücht, man könne noch vor dem Altar „weglaufen“. Das Gegenteil ist richtig. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Vorlage:Zitat de § des Personenstandsgesetzes.

Hochzeitsfeier

Autoschmuck an einem Hochzeitsauto
Hauptartikel:Hochzeitsfeier

Das Fest anläßlich der Eheschließung bezeichnet man heute als Hochzeit. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die Legitimität etwaiger in der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in manchen Kulturkreisen hängen deren Geburtsrechte davon ab.

In vielen Kulturen beschränkt sich die Hochzeit nicht auf eine kurze, abgeschlossene Zeremonie, sondern findet über einen längeren Zeitraum statt. Ethnologen sprechen in diesem Fall von einer gradualistischen Annäherung an die Ehe. Die Hochzeit kann als Passageritus für Braut bzw. Bräutigam betrachtet werden.

Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe, Mitgift, Bräutigamsgabe). Diese gehören in vielen Fällen zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums neben der Kinderversorgung.

Heirat von Minderjährigen

Gemäß deutschem Vorlage:Zitat de § BGB soll die Ehe nicht vor der Volljährigkeit eingegangen werden. Auf Antrag kann das Familiengericht von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn ein Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehepartner volljährig ist. Jedoch muss das Vormundschaftsgericht einverstanden sein. Die Eltern haben lediglich ein Widerspruchsrecht aus triftigem Grund.

In Österreich[14] und Liechtenstein[15] ist das analog geregelt.

In der Schweiz gilt ebenfalls die Zivilehe. Dort ist die Heirat von Minderjährigen nicht erlaubt, das Heiratsalter beträgt 18 Jahre[16].

Traditionelle Bedeutung von Hochzeitsjubiläen

Hauptartikel: Hochzeitstag

Es ist vielfach üblich, dass eine bestimmte Ehedauer mit einer erneuten Feier begangen wird. Die bekanntesten dieser Jubiläen sind die Silberne Hochzeit nach 25 Jahren und die Goldene Hochzeit nach 50 Jahren. Weitere Jubiläen und deren Bedeutungen schwanken je nach Region. Für eine ausführliche Übersicht siehe: Hochzeitstag.

Verwandte Themen

Vorlage:Liste

Wikiquote: Heirat – Zitate
Wiktionary: Heirat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweis

  1. Siehe § 4 Absatz II des schweizerischen PartG.
  2. Duden Band 7: Etymologie, Mannheim 1963, ISBN 3-411-00907-1
  3. Aus Ernst Scheibe, Kreuz und quer durchs Kirchenschiff, Evangelische Verlagsanstalt GmbH, Leipzig, ISBN: 3-374-01709-6, online in Auszügen.
  4. Siehe dazu Köbler, Gerhard, Deutsches Etymologisches Wörterbuch, 1995 S. 185 unter Heirat, auch online einsehbar.
  5. Herkunft mit Gebrauchsbeispielen im Deutschen Wörterbuch der Gebrüder Grimm.
  6. Kirchliche Segnung als Trauung bei der EKD.
  7. Deutschland: argumentum e contrario aus § 1 Abs. 2 Nr. 1 Vorlage:Zitat de § LPartG; Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvF 1/01 vom 17.7.2002 Absätze Nr. 79, 87
  8. Schweiz: argumentum e contrario aus Art. 4 Abs. 2 PartG.
  9. etwa in § 21 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 8 Melderechtsrahmengesetz oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz
  10. Schweiz: argumentum e contrario aus Art. 4 Abs. 2 PartG.
  11. LSVD
  12. Das Wortschatzportal der Universität Leipzig hat für Homoehe die Häufigkeitsklasse 17 ermittelt, das heißt, das am häufigsten verwendete deutsche Wort der wird 10 hoch 17 mal häufiger verwendet. In der gleichen Häufigkeitsklasse ist etwa das Wort Gartenzwerg
  13. Keine Notwendigkeit von Trauzeugen: argumentum e contrario aus Vorlage:Zitat de § Personenstandsgesetz.
  14. Ehefähigkeit in Österreich.
  15. Heiraten in Liechtenstein
  16. Broschüre (S.5) des Schweizer Justitzdepartementes.