Heirat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. September 2007 um 23:06 Uhr durch Pelz (Diskussion | Beiträge) (typo). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieser Artikel wurde am 6. September 2007 auf den Seiten der Qualitätssicherung eingetragen. Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und beteilige dich bitte an der Diskussion!
Folgendes muss noch verbessert werden: Die Lemmata Heirat, Hochzeit, Eheschließung und Trauung, behandeln das gleiche Thema, weisen jedoch zahlreiche Lücken auf, die im jeweils anderen Lemma zum Teil stehen. Beide Artikel ermangelt es zum Großteil an Quellen, sie enthalten daher zum Teil erhebliche Theorienfindung. Die Lemmata im Bereich des Ehebeginns sind insgesamt sehr mangelhaft und auch schlecht verzahnt. Die Unterscheidung zwischen juristischen, religiösen, traditionellen Abschnitten, ist mitunter willkürlich. --MfG: --FTH DISK 22:44, 6. Sep. 2007 (CEST)
Heiratsantrag

Die Heirat ist ein mit den Ritualen der Trauung verbundener formeller Beginn der Ehe zwischen zwei Personen. Der Begriff Heirat wird in mehreren EU-Staaten auch auf gleichgeschlechtliche Paare angewandt (sog. Homo-Ehe). Dies ist in der deutschen oder schweizerischen Rechtsform der Lebenspartnerschaft/Partnerschaft möglich. In Ländern wie Belgien, Niederlande oder Spanien geschieht dies in Form der Ehe zwischen zwei Männern oder zwei Frauen.

Heirat, Hochzeit und Ehe

Heirat in Thailand
Autoschmuck an einem Hochzeitsauto

Im Deutschen unterscheidet man zwischen:

  • Heirat: Überbegriff für Ehe und Hochzeit sowie die damit verbundenen Regeln.
  • Ehe: Die Institution selbst, die auf Dauer angelegte Partnerschaft zwischen zwei Personen.
  • Hochzeit oder Trauung: Das öffentliche Ritual, das zur Ehe führt sowie die kirchliche Segnung des Ehepaares[1].

Nach deutschem und schweizerischem Recht wird die Rechtsform der Ehe von der Rechtsform der Lebenspartnerschaft/Partnerschaft unterschieden[2] [3]. Entsprechend wird im deutschen Recht das Wort verheiratet nur für Personen gebraucht, welche die Ehe miteinander eingegangen sind[4].

Im nichtjuristischen Sprachgebrauch wird der Begriff Heirat sowohl bei gleichgeschlechtlichen Paaren als auch verschiedengeschlechtlichen Paaren verwandt[5]. So hat das Wort Homoehe über subkulturelle Zusammenhänge von Homosexuellen hinaus Einzug in die Standardsprache gefunden[6].

Geschichte

Vor 1800 waren die meisten Partner zum Zeitpunkt der Hochzeit offiziell Junggesellen und Jungfrauen. In Traueintragungen im Kirchenbuch wurde im allgemeinen die Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J.) für die Braut gebraucht, solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war. War er das, so wurde die Braut als "Deflorata" oder gar "Impraegnata" bezeichnet, und die Trauung fand "auf Verordnung" bzw. "in der Stille statt", wobei dann oft der Name des Brautvaters in der Traueintragung fehlt (siehe auch Toter Punkt).

Obwohl in Deutschland seit 1875 die obligatorische Zivilehe gilt, also nur verheiratete Paar zur "Trauung" in die Kirche dürfen, hält sich hartnäckig das Gerücht, man könne noch vor dem Altar "weglaufen". Das Gegenteil ist richtig. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Vorlage:Zitat de § des Personenstandsgesetzes.

Bedeutung der Heirat

Die Heirat begründet die eheliche Beziehung und den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familien respektive Verwandtschaftsgruppen. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) bedeutet, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien/Verwandtschaftsgruppen statt.

In den meisten Kulturen bzw. Religionen muss die Ehe vollzogen werden (d. h. es muss Geschlechtsverkehr stattfinden), damit sie vollgültig ist; so ist in der katholischen Kirche eine unvollzogene Ehe zwar gültig, aber anders als eine vollzogene durch Gnadenakt scheidbar (dies ist nicht mit dem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren zu verwechseln). Es gelten klar definierte Regeln, nach denen die Heiraten initiiert werden dürfen.

Hochzeit bzw. Trauung

Hochzeitsgesellschaft bei der Trauung

Die Schließung einer Ehe wird auch als Hochzeit oder Trauung bezeichnet. Dabei wird öffentlich und in der Regel vor Zeugen die dauerhafte und exklusive Beziehung bestätigt. In Deutschland sind Trauzeugen seit 1998 nicht mehr gesetzlich Pflicht[7] Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die Legitimität etwaiger in der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in manchen Kulturkreisen hängen deren Geburtsrechte davon ab.

In vielen Kulturen beschränkt sich die Hochzeit nicht auf eine kurze, abgeschlossene Zeremonie, sondern findet über einen längeren Zeitraum statt. Ethnologen sprechen in diesem Fall von einer gradualistischen Annäherung an die Ehe.

Die Hochzeit kann als Passageritus für Braut bzw. Bräutigam betrachtet werden.

Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe, Mitgift, Bräutigamsgabe). Diese gehören in vielen Fällen zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums neben der Kinderversorgung.

Obwohl in Deutschland seit 1875 die obligatorische Zivilehe gilt, also nur verheiratete Paar zur "Trauung" in die Kirche dürfen, hält sich hartnäckig das Gerücht, man könne noch vor dem Altar "weglaufen". Das Gegenteil ist richtig. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Vorlage:Zitat de § des Personenstandsgesetzes.

Heirat von Minderjährigen

Gemäß deutschem § 1303 BGB soll die Ehe nicht vor der Volljährigkeit eingegangen werden. Auf Antrag kann das Familiengericht von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn ein Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehepartner volljährig ist. Jedoch muss das Vormundschaftsgericht einverstanden sein. Die Eltern haben lediglich ein Widerspruchsrecht aus triftigem Grund. In Östereich[8] und Lichtenstein[9] ist das analog geregelt.

Traditionelle Bedeutung von Hochzeitsjubiläen

Es ist vielfach üblich, dass eine bestimmte Ehedauer mit einer erneuten Feier begangen wird. Die bekanntesten dieser Jubiläen sind die Silberne Hochzeit nach 25 Jahren und die Goldene Hochzeit nach 50 Jahren. Weitere Jubiläen und deren Bedeutungen schwanken je nach Region. Für eine ausführliche Übersicht siehe: Hochzeitstag.

Verwandte Themen

Wikiquote: Heirat – Zitate
Wiktionary: Heirat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweis

  1. Kirchliche Segnung als Trauung bei der EKD.
  2. Deutschland: argumentum e contrario aus § 1 Abs. 2 Nr. 1 Vorlage:Zitat de § LPartG; Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvF 1/01 vom 17.7.2002 Absätze Nr. 79, 87
  3. Schweiz: argumentum e contrario aus Art. 4 Abs. 2 PartG.
  4. etwa in § 21 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 8 Melderechtsrahmengesetz oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz
  5. LSVD
  6. Das Wortschatzportal der Universität Leipzig hat für Homoehe die Häufigkeitsklasse 17 ermittelt, das heißt, das am häufigsten verwendete deutsche Wort der wird 10 hoch 17 mal häufiger verwendet. In der gleichen Häufigkeitsklasse ist etwa das schöne deutsche Wort Gartenzwerg
  7. Keine Notwendigkeit von Trauzeugen: argumentum e contrario aus Vorlage:Zitat de § Personenstandsgesetz.
  8. Ehefähigkeit in östereich.
  9. Heiraten in Lichtenstein