Heirat

Die Heirat ist der häufig mit dem Ritualen der Trauung oder Hochzeit verbundene formelle Beginn der Ehe zwischen zwei Personen. Die Trauung ist der wichtige Akt, der bei einer Heirat vollzogen wird. Durch ihn werden die Partner vermählt.
Man unterscheidet zwischen der standesamtlichen, der kirchlichen sowie einer freien Trauung, wobei letztere keine rechtliche Relevanz hat.
Der Heirat voraus geht häufig ein Eheversprechen, das Verlöbnis oder die Verlobung. Je nach Zustandekommen unterscheidet man zwischen einer arrangierten Heirat, die von von Freunden eingefädelt wird oder einer Zwangsheirat oder einer freiwilligen Liebesheirat. Die Ehe endet meist durch Scheidung oder Tod.
Sprachgebrauch
Im Deutschen unterscheidet man zwischen:
- Ehe: Die Institution der auf Dauer angelegten Partnerschaft zwischen zwei erwachsenen, geschlechtsverschiedenen Personen.
- Hochzeit die gesamte Feier der Eheschließung (Alte norddeutsche Bezeichnung für die Hochzeitsfeierlichkeiten nach der Trauung: Brutlacht)
- Heirat oder Trauung: Das öffentliche Ritual, das zur Ehe führt (weltlich oder kirchlich) sowie die kirchliche Segnung des Ehepaares[1].
Nach deutschem[2] und schweizerischem Recht[3] wird die Rechtsform der Ehe von der Rechtsform der Lebenspartnerschaft/eingetragenen Partnerschaft unterschieden. Entsprechend wird im deutschen Recht das Wort verheiratet nur für Personen gebraucht, welche die Ehe miteinander eingegangen sind[4].
Eine gesellschaftliche Minderheit vor allem im Bereich der homosexuellen Subkultur bezeichnet mit dem Wort Heirat auch die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, um damit ihre Überzeugung von der Gleichwertigkeit hetero- und homosexueller Partnerschaften auszudrücken[5]. Das mit Heirat in Bezug stehende Wort Homoehe hat in der Standardsprache eine geringe Verbreitung gefunden, der verwandte Begriff "gleichgeschlechtliche Heirat" ist nicht signifikant.[6].
Geschichte

Vor 1800 waren die meisten Partner zum Zeitpunkt der Hochzeit offiziell Junggesellen und Jungfrauen. In Traueintragungen im Kirchenbuch wurde im allgemeinen die Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J.) für die Braut gebraucht, solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war. War er das, so wurde die Braut als "Deflorata" oder gar "Impraegnata" bezeichnet, und die Trauung fand "auf Verordnung" bzw. "in der Stille statt", wobei dann oft der Name des Brautvaters in der Traueintragung fehlt (siehe auch Toter Punkt).
1875 wurde das Prinzip der Zivilehe eingeführt. Seitdem ist die standesamtliche Trauung verbindlich und muß vor der kirchlichen erfolgen.
Eine Sonderform der Eheschließung war die Ferntrauung, die im Zweiten Weltkrieg möglich war. Dabei war der an der Front eingesetzte Soldat nicht persönlich anwesend. In einigen Fällen kam es so sogar zu Heiraten mit Verstorbenen, da die Nachricht vom Tode des Soldaten das Standesamt nicht immer erreichte.
Bis Juli 1998 war es nötig, vor der Trauung ein Aufgebot zu bestellen und so etwaige Ehehindernisse zu aufzudecken.
Bedeutung der Heirat
Die Heirat begründet die eheliche Beziehung und den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familien respektive Verwandtschaftsgruppen. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe bedeutet, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien/Verwandtschaftsgruppen statt. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, und die Legitimität etwaiger in der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in manchen Kulturkreisen hängen deren Geburtsrechte davon ab.
In den meisten Kulturen bzw. Religionen muss die Ehe vollzogen werden (d. h. es muss Geschlechtsverkehr stattfinden), damit sie vollgültig ist; so ist in der katholischen Kirche eine unvollzogene Ehe zwar gültig, aber anders als eine vollzogene durch Gnadenakt scheidbar (dies ist nicht mit dem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren zu verwechseln). Es gelten klar definierte Regeln, nach denen die Heiraten initiiert werden dürfen.
Der Heiratskreis grenzt die soziale, gesellschaftliche und geographische Gruppe ein, innerhalb derer Eheschließungen stattfinden. Die Verwandtschaftsbeziehung zu den Geschwistern des Ehepartners und umgekehrt wird als Schwägerschaft bezeichnet.
Arten der Trauung

Bei der Eheschließung wird öffentlich und in der Regel vor Trauzeugen die auf Dauer angelegte und exklusive Beziehung bestätigt. In Deutschland sind Trauzeugen seit 1998 nicht mehr gesetzlich Pflicht.[7].
Die Hochzeit kann als Passageritus für Braut bzw. Bräutigam betrachtet werden. In vielen Kulturen beschränkt sich die Hochzeit nicht auf eine kurze, abgeschlossene Zeremonie, sondern findet über einen längeren Zeitraum statt. Ethnologen sprechen in diesem Fall von einer gradualistischen Annäherung an die Ehe.
Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe oder Mitgift, Bräutigamsgabe oder Morgengabe). Diese gehören in vielen Fällen zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums neben der Kinderversorgung.
In unserem Kulturkreis unterscheidet man hauptsächlich zwischen standesamtlicher und kirchllicher Trauung. Für kirchenrechtliche Sonderfälle gibt es die kirchliche Segnung. Außerhalb der christlichen Kirchen gibt es die freie Trauung.
Obwohl in Deutschland seit 1875 die obligatorische Zivilehe gilt, also nur verheiratete Paar zur "Trauung" in die Kirche dürfen, hält sich hartnäckig das Gerücht, man könne noch vor dem Altar "weglaufen". Das Gegenteil ist richtig. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Vorlage:Zitat de § des Personenstandsgesetzes.
Standesamtliche Trauung
- Hauptartikel Eherecht
Zivilrechtlich verbindlich ist in vielen Ländern (wie Deutschland und Österreich) allein die standesamtliche Trauung. Diese ist eine rein formale Angelegenheit meistens ohne große Zeremonie. Da in Deutschland aber immer mehr Paare nur standesamtlich heiraten, bieten viele Gemeinden entsprechend große Räumlichkeiten für die gesamte Hochzeitsgesellschaft. Hochzeitsbräuche wie das Reiswerfen finden dann vor dem Standesamt statt. Die standesamtliche Trauung darf grundsätzlich nur in öffentlichen Gebäuden vorgenommen werden. Neben Standesbeamten dürfen auch Bürgermeister die Trauung durchführen. Die Anmeldung erfolgt normalerweise auf einem Standesamt der Gemeinde, in der man gemeldet ist. Die Durchführung kann meistens auch in anderen geeigneten Einrichtungen desselben Landes erfolgen. Außer zu den normalen Geschäftszeiten ist in vielen Standesämtern auch eine Trauung am Sonnabend möglich.
Der Staatsakt und Ritus in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wird unter Sozialistische Eheschließung beschrieben.
Heiratsregeln beispielsweise Ehehindernisse und Eheverbote verhindern die Heirat zwischen nahen Verwandten sowie die Polygamie und setzen das zulässige Heiratsalter fest. Das Heiratsalter bezeichnet auch das durchschnittliche Alter der Partner bei der Eheschließung.
Heirat von Minderjährigen
Gemäß deutschem Vorlage:Zitat de § BGB soll die Ehe nicht vor der Volljährigkeit eingegangen werden. Auf Antrag kann das Familiengericht von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn ein Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehepartner volljährig ist. Jedoch muss das Vormundschaftsgericht einverstanden sein. Die Eltern haben lediglich ein Widerspruchsrecht aus triftigem Grund. In Österreich[8] und Liechtenstein[9] ist das analog geregelt.
In der Schweiz gilt ebenfalls die Zivilehe. Dort ist die Heirat von Minderjährigen nicht erlaubt, das Heiratsalter beträgt 18 Jahre[10].
ähnliche Zeremonie
Eine standesamtlich ähnliche Zeremonie zur Begründung einer Lebenspartnerschaft steht in einigen Ländern auch homosexuellen Paaren offen.
Kirchliche Trauung
- Hauptartikel zu den praktischen Voraussetzungen im römisch-katholischen Bereich Brautmesse
Die kirchliche Trauung hat aufgrund der Trennung von Kirche und Staat in Deutschland, Österreich, Frankreich und bestimmten anderen Ländern nur kirchenrechtliche Relevanz. In Schweden, dem Vereinigten Königreich, Irland, Spanien, Polen, Italien sowie Ländern mit Staatskirchen (z.B. Griechenland, Norwegen und Dänemark) gilt die kirchliche Trauung auch zivilrechtlich. Das katholische Kirchenrecht knüpft weitreichendere Bedeutung daran, als das evangelische.
Die kirchliche Trauung steht in den meisten Kirchen nur verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. Wo es notwendig ist (z.B. Östereich und Deutschland bis zur Reform des Personenstandsgesetzes), muss das Paar schon standesamtlich getraut sein. Diese Trauung kann aber auch am selben Tag ein paar Stunden vorher geschehen sein. Nach katholischem Verständnis ist die Trauung selbst (vgl. Brautmesse) die eigentliche wirksame Eheschließung, während die evangelische Kirche sie als Gottesdienst anlässlich der bereits erfolgten Eheschließung versteht, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Die christliche Trauung findet nahezu ausschließlich in der Kirche statt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen ein anderer Ort (z.B. im Freien) genehmigt wird. Heiratet man nicht in seiner eigenen Gemeinde, benötigt man die Zustimmung des zuständigen Pfarrers, der ein Dimissoriale erteilen muss.
Grundsätzlich setzt die kirchliche Trauung voraus, dass beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören und ein Partner Mitglied der jeweiligen Konfession ist. Bei Partnern unterschiedlicher Konfession überlassen die großen Amtskirchen den Pfarrern bzw. Kirchengemeindeleitungen vor Ort die Entscheidung, ob das Paar dennoch getraut werden kann. Bei der katholischen Kirche ist für Ehen mit einem orthodoxen Partner, sowie mit einem Nichtchristen zusätzlich eine Genehmigung des zuständigen Bischofs vorgeschrieben. Will ein Katholik einen nichtkatholischen Partner ohne katholische Trauung kirchlich heiraten, sondern im Ritus einer anderen Konfession oder, bei Ehen mit Nichtchristen, auch nur standesamtlich, so muss er über den Ortspfarrer beim Bischof die Genehmigung dafür einholen (Dispens von der Formpflicht). Die christliche Trauung ist an die Rituale bzw. Gottesdienstordnung der jeweiligen Kirche gebunden, obwohl es auch hier verschiedene Optionen gibt.
Wenn einer der Partner der evangelischen und einer der katholischen Konfession angehören und beide eine sog. „Ökumenische Trauung“ wünschen, erfolgt die Anmeldung auf beiden Pfarrämtern. Abhängig davon, in welcher der beiden Kirchen die Trauung vollzogen werden soll, wird jeweils ein Pfarrer der anderen Konfession um Mithilfe gebeten. In der evangelischen Kirche ist die „Ökumenische Trauung“ also eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen - und umgekehrt. (Eine Ausnahme gilt für den Bereich der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden, die mit dem sog. „Formular C“ die Option eines ökumenisch erarbeiteten Trauritus vereinbart haben, an dem beide Geistliche gleichberechtigt mitwirken.)
Kasualien sind der Oberbegriff für kirchliche Amtshandlungen in privatem Rahmen.
Kirchliche Segnung
- Hauptartikel: Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
Eine ähnliche Handlung wie die Trauung, ein Segnungsgottesdienst ist anstatt der kirchlichen Trauung bei gleichgeschlechtlichen Paaren in einer Reihe von Kirchen erlaubt, die liturgische Handreichungen für die Segnungszeremonie dieser Paare herausgebracht haben. Analog zur Ehe wird diese Eingetragene Partnerschaft auch als Gleichgeschlechtliche Ehe bezeichnet.
So werden beispielsweise homosexuelle Paare, die zum Standesamt gehen, von vielen evangelischen Landeskirchen der EKD in den Kirchen gesegnet. Ebenso ist dies in der Metropolitan Church und in der altkatholischen Kirche ermöglicht worden sowie beispielsweise in den lutherischen Staatskirchen von Schweden und Dänemark sowie in der reformierten niederländischen Kirche, in der methodistischen Kirche in England und in der Episcopalkirche in den USA. Durchgeführt werden solche Segnungsgottesdienste in der Regel von der/dem OrtspastorIn, soweit diese(r) dazu bereit ist.
Freie Trauung
Die freie Trauung ist nicht geregelt. Sie wird von von freien Theologen oder Hochzeitsrednern durchgeführt und bietet die zeremonielle Alternative zu einer kirchlichen Trauung und schließt damit auch die Paare mit ein, die aus unterschiedlichen Konfessionen stammen oder nicht in der Kirche organisiert sind[11].
Manche Paare aus unterschiedlichen Kulturkreisen wünschen sich zudem eine Zeremonie, die Elemente beider Kulturen beinhaltet. Darüber hinaus bietet die Freie Trauung auch gleichgeschlechtlichen Paaren eine über die standesamtliche Registrierung hinausgehende Zeremonie für die Verpartnerung.
Eine freie Trauung ist weder kirchenrechtlich noch bürgerrechtlich relevant. Sie wird in der Regel zeremoniell ergänzend zur standesamtlichen Trauung von den Brautpaaren gewünscht und durchgeführt. Der soziale Aspekt - das Eheversprechen vor Familienangehörigen und Freunden - untermauert die Tiefe der Bindung.
Traditionen

- Hauptartikel Hochzeitsbrauch
Wichtige Hochzeitstraditionen sind Junggesellenabschied und der Polterabend. Eine etwas makabere „Tradition“ war der Frauenraub oder Raptio, die Entführung einer Frau, um sie zur Ehe zu bewegen. Davon abgeleitet ist das englische Worte „rape“ für Vergewaltigung. Der Heiratsmarkt ist die frühere Form der Singlebörse. Geheirate sind eine traditionelle saarländische Speise aus Kartoffeln und Mehlklumpen.
Traditionelle Bedeutung von Hochzeitsjubiläen
- Hauptartikel: Hochzeitstag
Es ist vielfach üblich, dass eine bestimmte Ehedauer mit einer erneuten Feier begangen wird. Die bekanntesten dieser Jubiläen sind die Silberne Hochzeit nach 25 Jahren und die Goldene Hochzeit nach 50 Jahren. Weitere Jubiläen und deren Bedeutungen schwanken je nach Region.
Literatur
- Jörg Winter: Die Trauung als kirchliche Amtshandlung. Zur Frage der "gottesdienstlichen Begleitung" gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften. In: Axel Frhr. v. Campenhausen u.a. (Hrsg.): Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht. Mohr Siebeck, Tübingen 2002, S. 697–706.
- Jochen Jülicher, Trotzdem Heiraten. Ratgeber in einer ernsthaft-fröhlichen Angelegenheit. Echter-Verlag, 2006
Weblinks
- Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. 1993-1997.
- Commons: Hochzeitszeremonien – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
- Commons: Hochzeitsfeiern – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
- ↑ Kirchliche Segnung als Trauung bei der EKD.
- ↑ Sprachgebrauch in Deutschland: argumentum e contrario aus § 1 Abs. 2 Nr. 1 Vorlage:Zitat de § LPartG; Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvF 1/01 vom 17.7.2002 Absätze Nr. 79, 87
- ↑ Sprachgebrauch in der Schweiz: argumentum e contrario aus Art. 4 Abs. 2 PartG.
- ↑ etwa in § 21 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 8 Melderechtsrahmengesetz oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz
- ↑ Der LSVD in Die Lebenspartnerschaft - Teil 1 wird unter 1. im dritten Absatz der aktuelle Sprachgebrauch festgestellt, der zwischen "VH" für verheiratet und "LP" für verpartnert unterscheidet. Im siebenten Absatz wird der Wunsch auf Ausdehnung des Begriffs deutlich gemacht: Wie werden wir selbst unsere Partnerschaften bezeichnen? Uns sind Lesben und Schwule sympathisch, die selbstbewusst davon sprechen, dass sie „heiraten" bzw. „verheiratet" sind, und die ihren Mann und ihre Frau als das vorstellen, was sie sind, nämlich „mein Mann" bzw. „meine Frau".
- ↑ Das Wortschatzportal der Universität Leipzig hat für Homoehe die Häufigkeitsklasse 17 ermittelt, das heißt, das am häufigsten verwendete deutsche Wort der wird 10 hoch 17 mal häufiger verwendet. In der gleichen Häufigkeitsklasse ist etwa das schöne deutsche Wort Gartenzwerg. Das Wort Heirat hingegen ist nach Wortschaftportal, Abfrage "Heirat" etwa 8 mal häufiger, der Begriff "gleichgeschlechtliche Heirat" nach gleicher Abfrage nicht signifikant (ebenda).
- ↑ Keine Notwendigkeit von Trauzeugen: argumentum e contrario aus Vorlage:Zitat de § Personenstandsgesetz.
- ↑ Ehefähigkeit in Österreich.
- ↑ Heiraten in Liechtenstein
- ↑ Broschüre (S.5) des Schweizer Justitzdepartementes.
- ↑ Freie Trauungen der freien Theologen