Heirat

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Heiratsantrag

Die Heirat ist ein mit den Ritualen der Trauung verbundener formeller Beginn der Ehe zwischen zwei Personen. Der Begriff Heirat wird in mehreren EU-Staaten auch auf gleichgeschlechtliche Paare angewandt (sog. Homo-Ehe). Dies ist in der deutschen oder schweizerischen Rechtsform der Lebenspartnerschaft/Partnerschaft möglich. In Ländern wie Belgien, Niederlande oder Spanien geschieht dies in Form der Ehe zwischen zwei Männern oder zwei Frauen.

Heirat, Hochzeit und Ehe

Heirat in Thailand
Autoschmuck an einem Hochzeitsauto

Im Deutschen unterscheidet man zwischen:

  • Heirat: Überbegriff für Ehe und Hochzeit sowie die damit verbundenen Regeln.
  • Ehe: Die Institution selbst, die lebenslange Partnerschaft zwischen zwei Personen.
  • Hochzeit oder Trauung: Das öffentliche Ritual, das zur Ehe führt sowie die kirchliche Segnung des Ehepaares[1].

In Deutschland und der Schweiz wird Heiraten gesetzlich von der Rechtsform der Lebenspartnerschaft/Partnerschaft unterschieden[2] [3]

Geschichte

Vor 1800 waren die meisten Partner zum Zeitpunkt der Hochzeit offiziell Junggesellen und Jungfrauen. In Traueintragungen im Kirchenbuch wurde im allgemeinen die Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J.) für die Braut gebraucht, solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war. War er das, so wurde die Braut als "Deflorata" oder gar "Impraegnata" bezeichnet, und die Trauung fand "auf Verordnung" bzw. "in der Stille statt", wobei dann oft der Name des Brautvaters in der Traueintragung fehlt (siehe auch Toter Punkt).

Obwohl in Deutschland seit 1875 die obligatorische Zivilehe gilt, also nur verheiratete Paar zur "Trauung" in die Kirche dürfen, hält sich hartnäckig das Gerücht, man könne noch vor dem Altar "weglaufen". Das Gegenteil ist richtig. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Vorlage:Zitat de § des Personenstandsgesetzes.

Bedeutung der Heirat

Die Heirat begründet die eheliche Beziehung und den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familien respektive Verwandtschaftsgruppen. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) bedeutet, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien/Verwandtschaftsgruppen statt.

In den meisten Kulturen bzw. Religionen muss die Ehe vollzogen werden (d. h. es muss Geschlechtsverkehr stattfinden), damit sie vollgültig ist; so ist in der katholischen Kirche eine unvollzogene Ehe zwar gültig, aber anders als eine vollzogene durch Gnadenakt scheidbar (dies ist nicht mit dem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren zu verwechseln). Es gelten klar definierte Regeln, nach denen die Heiraten initiiert werden dürfen.

Hochzeit bzw. Trauung

Hochzeitsgesellschaft bei der Trauung

Die Schließung einer Ehe wird auch als Hochzeit oder Trauung bezeichnet. Dabei wird öffentlich und in der Regel vor Zeugen die dauerhafte und exklusive Beziehung bestätigt. In Deutschland sind Trauzeugen seit 1998 nicht mehr gesetzlich Pflicht[4] Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die Legitimität etwaiger in der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in manchen Kulturkreisen hängen deren Geburtsrechte davon ab.

In vielen Kulturen beschränkt sich die Hochzeit nicht auf eine kurze, abgeschlossene Zeremonie, sondern findet über einen längeren Zeitraum statt. Ethnologen sprechen in diesem Fall von einer gradualistischen Annäherung an die Ehe.

Die Hochzeit kann als Passageritus für Braut bzw. Bräutigam betrachtet werden.

Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe, Mitgift, Bräutigamsgabe). Diese gehören in vielen Fällen zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums neben der Kinderversorgung.

Obwohl in Deutschland seit 1875 die obligatorische Zivilehe gilt, also nur verheiratete Paar zur "Trauung" in die Kirche dürfen, hält sich hartnäckig das Gerücht, man könne noch vor dem Altar "weglaufen". Das Gegenteil ist richtig. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Vorlage:Zitat de § des Personenstandsgesetzes.

Heirat von Minderjährigen

Gemäß deutschem § 1303 BGB soll die Ehe nicht vor der Volljährigkeit eingegangen werden. Auf Antrag kann das Familiengericht von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn ein Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehepartner volljährig ist. Jedoch muss das Vormundschaftsgericht einverstanden sein. Die Eltern haben lediglich ein Widerspruchsrecht aus triftigem Grund. In Östereich[5] und Lichtenstein[6] ist das analog geregelt.

Traditionelle Bedeutung von Hochzeitsjubiläen

Es ist vielfach üblich, dass eine bestimmte Ehedauer mit einer erneuten Feier begangen wird. Die bekanntesten dieser Jubiläen sind die Silberne Hochzeit nach 25 Jahren und die Goldene Hochzeit nach 50 Jahren. Weitere Jubiläen und deren Bedeutungen schwanken je nach Region. Für eine ausführliche Übersicht siehe: Hochzeitstag.

Verwandte Themen

Wikiquote: Heirat – Zitate
Wiktionary: Heirat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweis

  1. Kirchliche Segnung als Trauung bei der EKD.
  2. Deutschland: argumentum e contrario aus § 1 Abs. 2 Nr. 1 Vorlage:Zitat de § LPartG.
  3. Schweiz: argumentum e contrario aus Art. 4 abs. 2 PartG.
  4. Keine Notwendigkeit von Trauzeugen: argumentum e contrario aus Vorlage:Zitat de § Personenstandsgesetz.
  5. Ehefähigkeit in östereich.
  6. Heiraten in Lichtenstein