Strafgesetzbuch (Preußen)
Das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten vom 14. April 1851 trat am 1. Juli 1851 in Kraft. Es vereinheitlichte das Strafrecht im Königreich Preußen. Es löste die Strafbestimmungen des Allgemeinen Landrechts (dort Zweiter Teil, Zwanzigster Titel) ab, in den Gebieten die erst seit dem Wiener Kongress 1815 zu Preußen gehörten, löste es den Code pénal von 1810 bzw. gemeines Recht ab.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Melchior Stenglein: Sammlung deutscher Strafgesetzbücher. Christian Kaiser, München 1858.