Diskussion:Briefmonopol (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 88.217.16.178 in Abschnitt besonderer Hinweis
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Briefmonopol - Mindestlohn

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Ich wollte mich gerade zum Briefmonopol informieren und treffe auf diesen lächerlichen Artikel, der zu einem grossen Teil die Mindestlohndebatte aufzeigt. Das sollte aus dem Artikel (in dieser Gewichtung) verschwinden. FranzKK 17:40, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Wie lange kann sich das jetzt noch hinziehen, bis der Post-Mindestlohn rechtswidrig ist? ich vermute Sankt-Nimmerleins-Tag, oder? --Holger 17:53, 9. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Der allgemeine (!) Mindestlohn ist schon lange Gesetz, und daher nicht rechtswidrig, sondern im Gegenteil geltendes Recht. Insofern ist die Formulierung "Diese Pläne sind aufgrund des geplanten Mindestlohns auf Eis gelegt." im Artikel veraltet und sollte geändert werden. 88.217.16.178 12:53, 22. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Neutralität

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Der Artikel konnte einen glauben machen, das gesetzliche Briefmonopol sei völlig irrelevant. Wenn dem so wäre, dann würde sich die Deutsche Post AG sicher nicht so querstellen bei dessen Abschaffung! Der Link zu Posttip zeichnet dann auch ein völlig anderes Bild. Beides kann nicht stimmen, dachte ich mir, und habe deswegen die Behauptungen etwas differenziert. Der Clou sind die höherwertigen Leistungen. Den Normalversand ohne Extras dürfen andere Lizenznehmer nämlich bisher nicht anbieten, sondern müssen spezielle Dienste erbringen, die Mehrkosten verursachen. Das bedeutet einen Wettbewerbsnachteil in dem Marktsegment, in dem diese Zusatzdienste gar nicht nachgefragt werden. Aragorn2 18:22, 7. Mär 2006 (CET)

Umsatzsteuerbefreiung für die Wettbewerber?

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Ist eigentlich schon die rechtliche Seite geklärt, ob ab es ab 1. Januar 2008 eine Umsatzsteuerbefreiung für die Postkonkurrenz geben wird, da es dann mehrere gleichberechtigte Universaldienstleister gibt, oder ob die Post noch eine Galgenfrist eingeräumt bekommt, bis auch sie Umsatzsteuer bezahlen muss?

Als die damalige Bundespost zerschlagen wurde, war die Telekom im ersten Jahr ihres Bestehens als Deutsche Telekom AG (1995) von der Umsatzsteuer befreit, aber ab 1. Januar 1996 voll umsatzsteuerpflichtig.

Sofern keine Lösung gefunden wird, die alle gleich behandelt, halte ich es für möglich, dass das bald einer der künftigen Post-Wettbewerber vors Bundesverfassungsgericht ziehen wird - und aller Voraussicht Recht bekommt. --Holger-2005 15:27, 15. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Habe mehrere Varianten im Internet gefunden, demnach soll die Post weiterhin von der Umsatzsteuer befreit sein, da sie als einziger einen flächendeckenden Universaldienst anbietet, so begründeteten Beamte des Finanzministeriums die Regelung. Was natürlich nach Januar 2008 nicht mehr stimmen wird. Es soll aber auch die Variante geprüft, entweder alle Briefdienstleister (also inkl. Deutsche Post) gleichberechtigt zu behandeln und umsatzsteuerpflichtig zu machen oder zu befreien. Entschieden ist noch nichts. --Holger A. 18:05, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Es gibt neue Informationen: es liegt ein Gesetz vor, das allerdings noch nicht verabschiedet wurde. Demnach sollen ab 1. Januar 2008 alle Universaldienstleister im Postwesen, d.h. nicht nur die Post, sondern auch ihre Konkurrenten (z.B. PIN AG, Hermes Logistik etc.) umsatzsteuerbefreit sein, sofern sie flächendeckend Universaldienste anbieten. --Holger 19:48, 20. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Also nach neuen Infos wirds wohl erst 2009 was. Vorschlag: die privaten Post-Konkurrenten schließen sich zusammen und reichen ne Sammelklage beim BVerfG ein. Ich seh gute Chancen, dass die damit durchkommen. --Holger 22:06, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Die vorgesehene Umsatzsteuerpflicht für die Post bzw. Steuerbefreiung für die künftige Konkurrenz wurde von der Großen Koalition im Juni ohne nähere Angaben von Gründen auf Eis gelegt und auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Gesetz ist noch nicht durch! Guckst du hier. Wer das verhindert hat, den sollte man auf den Mond schießen, oder wie wir Schwaben sagen, denn sollte der Blitz beim Sch**** erschlagen! --H.A. 21:24, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Es gibt laut Informationen der "Bild", die sich in diesem Falle auf die Hannoversche Allgemeine beruft, einen neuen Vorschlag der künftigen Regierung: Demnach sollen alle Anbieter bei Universaldienstleistungen (Postkarten, Briefe, Büchersendungen, Pressepost) von der Steuer befreit sein, bei Paketen und Infopost hingegen soll die Post künftig - wie andere Anbieter - 19% Umsatzsteuer berappen. Allerdings steht diese Entscheidung noch unter Vorbehalt, wäre aber gut, wenn es rasch so kommen würde. Guckst Du hier. --H.A. 06:42, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtwidrigkeit des Post-Mindestlohns und der anstehenden Umsatzsteuerbefreiung für die Post-Konkurrenten ab 1. Juli dürfte nun der Weg für einen echten Wettbewerb auf dem deutschen Briefsektor endgültig geebnet sein. --H.A. 17:36, 28. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Wenn man dieser Meldung Glauben schenken darf, wird der Bundesrat zustimmen. Damit ist der Weg geebnet. --H.A. 18:39, 25. Mär. 2010 (CET)Beantworten

besonderer Hinweis

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1. Problem Die Leistungen der Deutsche Post AG und die Leistungen der billigen privaten Postverteilungsunternehmen werden im Artikel wohl doch in sehr ungerechtfertigter Weise gleichgestellt.

Nachdem ich vor ca. 5-4 Jahren in einem Unternehmen "Weihnachtsurlaub" für 4 Wochen wegen "Flaute" anordnete, wollte ich alle eingenehnde Post lagrn lassen, um das Problem der öffentlichen Termine: "zugestellt = Kenntnisnahme" zu vermeiden. Daraufhin weigerten sich die billigen privaten Poistverteilungsunternehmen wie folgt: * als Postempfänger (und Briefkastenbesitzer) habe ich kein Anrecht auf Kenntnisnahme derer Geschäftsbedingungen, * habe kein Anrecht auf Postlagerubng sowie * kein Anrecht auf Postnachsendung. Also fragte ich bei der Kontrollbehörde an. Nach schriftlicher Auskunft telefonierte ich mich dem Sachbearbeiter. Die billigen privaten Postverteilungsunternehmen haben Recht: * keine Geschäftsbedingungen an die Briefkastnbesitzer, * keine Postlagerung, * keine Postnachsendung. Um zu verhindern, daß während des Urlaubs durch Behörden kurzfristige Termine zugestellt werden, müssen sie sich etwas einfallen lassen, damit es keine Zustellung in die verfügungsgewalt des Empfängers (Briefkasten) gibt. Das bedeutet, da fast alle Behörden inzwischen die billigen privaten Postverteilungsunternehmen nutzen, muß der kleine Unternehmer den Brifkasten zukleben und mit einem Zettel die Urlaubszeit den vielen keinen Postverteilern mitteilen. Diese dürfen dann die Post wieder mitnehmen und zum Termin bringen, oder zurücksenden. Nur so kann verhindert werden, daß eine Behörde einen kurzfristigen Termin zustellt.

Ich kann nicht feststellen, dass die Aussage "fast alle Behörden inzwischen die billigen privaten...benutzen" irgendeinen Wahrheitsgehalt hätte. Meine Behpördenpost kommt, wie 95% meiner Post, von der Post...88.217.16.178 13:04, 22. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Das bedeutet: Die billigen privaten Postverteilungsunternehmen haben nach dem Gesetz keine Pflicht der Postlagerung sowie keine Pflicht der Postnachsendung. Sicherlich entfallen auch viele weitere Pflichten, die ich nicht kenne. Gleichzeitig haben damit die Behörden die Möglichkeit der indirekten "Zwangszustellung" (z.B. falsches Parken, Äußerungsfrist/Zahhlfrist 1 Woche, danach wird es teuer), was dem demokratischen Rechtsstaatsprinzip widerspricht.

PS: hat natürlich den Reiz, keine Postlagerung bei der Deutschen Post AG bezahlen zu müssen, entweder macht es die freundlichen Briefträger von selbst, oder die Behörden, die zufääligerweise noch die Deutsche Post AG nutzen, schicken einen zweiten Brief, und dann ist man aus dem Urlaub (Betriebsferien) zurück.

2. Problem Eine große Anzahl von Bediensteten der billigen privaten Postverteilungsunternehmen, so sagen sie mir persönlich, leben zusätzlich von Hartz-IV Zuschuß oder beziehen Hartz-IV und haben einen kleinen Zuverdienst.

Das bedeutet: die deutschen Behörden bezahlen für eine billige Postverteilungsdienstleistung auf der einen Seite weniger Geld, jedoch zahlen wir alle den Lebensunterhalt für das billige Postverteilungspersonal dieser billigen privaten Postverteilungsunternehmen (die Geschäftsführer werden sicher gut verdienen) aus den staatlichen Sozialleistungen.

Auch bei der Post/DHL sind SEHR viele Zusteller Aufstocker, also auf Hartz IV angewiesen, da gibt es exakt das gleiche Problem mit "outgesourcten" Scheinselbständigen, denen die Post auch noch den Uralt-Laster verkauft haben, auf dem sie dann 12-Stunden-Tage schrubben...88.217.16.178 13:04, 22. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Beide Probleme sollten, wenn es wirklich um Objetivität geht, im Artikel eerwähnt werden. 25. Dezember 2010, 01:18 mfg Heinz-Günter Braasch, Mail: hgbraasch@email.de, (ohne Benutzername signierter Beitrag von 79.213.226.5 (Diskussion) )

Ich sehe keinerlei Relevanz dafür, private Problemchen in einer Enzyklopädie darstellen zu müssen oder wollen.

Grundsätzliches

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Ein bißchen davon dürfte in den Artikel eingearbeitet werden, durch mich oder jemand anderen, der will.

Austerlitz -- 88.72.3.132 12:45, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten

88.217.16.178 12:59, 22. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Einleitung

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Sollte die Einleitung nicht wie folgt geändert werden "Das Briefmonopol war eine de jure bis Ende 2007 befristete, de facto aber bestehende Exklusivlizenz..."? --Holger 20:33, 23. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Überarbeiten

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Ich habe den Baustein vor allem deshalb reingesetzt, weil der Artikel die Situation ab 1.1.2008 noch aus der Perspektive vor 2008 beschreibt; da ist unbedingt ein Update nötig. Wichtiger erscheint mir aber, in dem Artikel auch zu erklären, was denn die eigentliche Absicht hinter dem Briefmonopol war, wer es eingeführt und bestätigt (z. B. in der BRD) hat. Der Schwerpunkt des Artikels würde derzeit eher das Lemma "Aufhebung des Briefmonopols (Deutschland)" rechtfertigen; die einfachste Lösung wäre, ihn dahin zu verschieben. -- Subbuteo Tick! 13:26, 19. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Obwohl bisher kein Autor des Artikels, habe ich zumindest mal die Herkunft und den Zweck des Briefmonopols ergänzt. Damit sollte der Artikel eigentlich „rund“ sein. --Hmwpriv 15:06, 20. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Da es keine Nachfragen mehr gabm habe ich eben den Baustein entfernt. --Hmwpriv 12:03, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

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Link zur Bundesnetzagentur führt zu einer Fehlerseite --149.172.237.161 17:27, 24. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Siehe defekte Weblinks obiger Abschnitt --Janjonas (Diskussion) 23:25, 24. Nov. 2012 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 19:21, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten