Ensembleschutz

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Unter Ensembleschutz versteht man nach dem Deutschen Denkmalschutzgesetz den Schutz in ihrer ursprünglichen Struktur und Gruppierung erhalten gebliebener historisch gewachsener Ortsteile und Platzgestaltungen. Das Gesamtbild soll durch den Ensembleschutz gewährleistet und geschützt werden.

Kommunen und Gemeinden definieren einen Ensembleschutz per Satzung und müssen ihre Entscheidung hierzu erklären und begründen. Die Satzung schreibt fest, dass alle baulichen Veränderungen erst durch eine Genehmigung, die sich nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) richten muss, erlaubt sind.

Denkmalschutzgesetze, wie z. B. auch die Bauordnungen, werden durch die Ländergesetzgebung festgelegt.