Racial Profiling

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Als Racial Profiling (auch „ethnisches Profiling“ genannt) bezeichnet man ein häufig auf Stereotypen und äußerlichen Merkmalen basierendes Agieren von Polizei-, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamten, nach dem eine Person anhand von Kriterien wie „Rasse“, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder nationaler Herkunft als verdächtig eingeschätzt wird und nicht anhand von konkreten Verdachtsmomenten gegen die Person. Der Ausdruck entstammt der US-amerikanischen Kriminalistik.

Racial Profiling wird als diskriminierend und ineffektiv kritisiert und ist beispielsweise im Vereinigten Königreich und den USA verboten. In Deutschland gibt es keine explizite juristische Regelung. Racial Profiling wird von Kritikern dem institutionellen Rassismus zugeordnet.

Erscheinungsformen

Von Strafverfolgungsbehörden veröffentlichte Profile von Verdächtigen mit der Nennung ethnischer Merkmale oder der Hautfarbe sowie die Tätigkeit des Fallanalytikers (engl. profiler) bezeichnet man nicht als racial profiling.[1]

Racial Profiling tritt auf:

  • Bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung durch Personenkontrollen an Bahnhöfen, Flughäfen, Zügen und im Grenzbereich bei Menschen, die äußerlich ein „ausländisches Aussehen“ haben.
  • Bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus durch Personenkontrollen von Moscheebesuchern oder „muslimisch aussehender“ Personen und bei der entsprechend motivierten Rasterfahndung.
  • Bei Fällen, wo Strafverfolgungsbehörden gegen ethnisch definierte „übliche Verdächtige“ vorgehen[2], wie z.B. in den USA bei verstärkten Kontrollen von schwarzen Fahrzeughaltern (Driving While Black).

Gesetzliche Lage

Racial Profiling verstößt nach Ansicht des Europäischen Netzwerkes gegen Rassismus gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz und sei eine Form der nach internationalem Recht verbotenen Diskriminierung.[1] In vielen Ländern wird Racial Profiling geächtet. So ist es zum Beispiel in Großbritannien und den USA verboten.

In Deutschland ist Racial Profiling juristisch nicht explizit geregelt. Im Februar 2012 stufte das Verwaltungsgericht Koblenz Racial Profiling in einem Urteil zum Fall einer Personenkontrolle im Zug als legal ein.[3] Das Urteil wurde in höherer Instanz vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz für wirkungslos erklärt, nachdem beide Parteien nach einer Entschuldigung der Behörde das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärten,[4][5] so dass eine Sachentscheidung des Obergerichts nicht mehr ergehen konnte. Im Juni 2013 veröffentlichte das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Studie, nach der „rassistische Personenkontrollen“ durch Bundespolizeigesetz § 22 Abs. 1 gedeckt seien. Weil dies ein Verstoß gegen das Grundgesetz und internationale Verträge sei, wird dessen Abschaffung gefordert.[6][7]

Kritik

Racial Profiling wird als ineffizient und ineffektiv kritisiert.[8] Dem Europäischen Netzwerk gegen Rassismus (ENAR) zufolge wirkt es im Bereich der Verbrechens- und Terrorbekämpfung kontraproduktiv, weil es genau die Gemeinschaften ausgrenzt, auf deren Mitarbeit die Behörden angewiesen sind.[1] Es könne dazu führen, dass bestimmte Tätergruppen erst gar nicht in das Blickfeld der Strafverfolgungsbehörden geraten – wie nicht zuletzt das Versagen der Ermittlungsbehörden im Fall der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) zeige.[9] Hier hatte die Polizei lange Verbrechen im Rahmen der organisierten Kriminalität im Rauschgiftbereich mit Kontakten in die Türkei vermutet, die Ceska-Mordserie wurden medial als „Döner-Morde“ bezeichnet. Angehörige der Opfer warfen den deutschen Behörden einseitige Ermittlungen vor, sie hätten in die falsche Richtung gesucht, da mögliche rassistische Motive nicht berücksichtigt worden seien.[10]

Racial Profiling wird der Vorwurf gemacht, dass es in der Wechselwirkung den alltäglichen Rassismus verstärke. Einmal werden bei Kontrollen häufig Verstöße festgestellt (Illegaler Aufenthalt, Residenzpflicht, Arbeitsverbot, ...), die Deutsche und EU-Bürger gar nicht begehen können. Die Fallzahlen der Polizei würden dann oft unspezifisch unter der Rubrik „Ausländerkriminalität“ veröffentlicht. Auch würde bei den polizeilichen Kontrollen im öffentlichen Raum für Außenstehende der Eindruck entstehen, dass die Einschränkung der Kontrollen auf die anders aussehenden Menschen bestimmt nicht grundlos sei.

Die Polizeipraxis von pauschalen Verdächtigungen aufgrund unveränderlicher Merkmale wird von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes als ein „schwere[r] Verstoß gegen die Menschenrechte“ gewertet und daher werden unabhängige, zivile Beratungsstellen bei der Polizei gefordert.[11]

Siehe auch

Literatur

  • Ronald Weitzer and Steven Tuch: Race and Policing in America. Conflict and Reform, Cambridge University Press, New York 2006, ISBN 978-0-521-85152-7.
  • Kelvin R. Davis: Driving While Black. Coverup. Interstate International Pub. of Cincinnati, Cincinnati 2001, ISBN 0-931904-03-X.
  • David A. Harris: Profiles in injustice. Why racial profiling cannot work. New Press, New York 2002, ISBN 1-5658469-66.
  • Bürgerrechte & Polizei/CILIP. Heft 104 (Dezember 2013) Schwerpunkt: Racial Profiling, Online, abgerufen am 24. Juli 2016.
  • Kampagne für Opfer Rassistischer Polizeigewalt (Hrsg.): Alltäglicher Ausnahmezustand. Institutioneller Rassismus in deutschen Strafverfolgungsbehörden, edition assemblage, Münster, 2016, ISBN 978-3-942885-79-9.

Einzelnachweise

  1. a b c Fact Sheet 40: Ethnisches Profiling, (deutsche Übersetzung) (PDF-Datei; 436 kB), von ENAR, Seite 2 und 3, abgerufen am 14. August 2012
  2. Dunkle Haut als Merkmal von Drogendealern vom Anti-Rassismus-Telefon Essen, abgerufen am 14. August 2012
  3. Volltexturteil auf ZVR-Online, abgerufen am 16. Juli 2012
  4. Protokoll der mündlichen Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz – Az.: 7 A 10532/12.OVG vom 29. Oktober 2012
  5. Urteil zu Kontrollen nach Hautfarbe: Gericht verbietet Polizei-Rassismus, TAZ, abgerufen am 30. Oktober 2012
  6. Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte vom 26. Juni 2013.
  7. https://www.freitag.de/autoren/felix-werdermann/entschuldigung-ist-das-rassismus
  8. „Andere Methoden bringen mehr“, Interview mit Polzeisoziologin Daniela Hunold zur Kontrolle von Nordafrikanern zum Jahreswechsel 2017 in Köln, tageszeitung Berlin (taz.de) vom 12. Januar 2017.
  9. Anke Schwarzer: Racial Profiling: Kontrollen jenseits des Rechts in „Blätter für deutsche und internationale Politik“ Nr. 1/2014, S. 17–21
  10. Opferwitwe: „Sogar mich hatte die Polizei im Verdacht“, Tagesspiegel, 15. November 2011
  11. Vereinte Nationen kritisieren „Racial Profiling“, Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 16. Juni 2014.