Ausweichregeln zwischen Wasserfahrzeugen
Beim Zusammentreffen von zwei Segelfahrzeugen gibt es genaue Regeln bezüglich der Ausweichpflicht. Diese Regeln sind ein Teil (Regel 12) der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die internationalen Charakter haben.
Die Regeln
1. Wenn zwei Segelfahrzeuge den Wind von verschiedenen Seiten haben (bezogen auf die Fahrzeuge), hat das Fahrzeug, mit dem Wind von Backbord, Ausweichpflicht. (Steuerbordschoten vor Backbordschoten).
2. Wenn zwei Segelfahrzeuge den Wind von dergleichen Seite haben, hat das luvwärtige Fahrzeug Ausweichpflicht. (Lee vor Luv)
3. Schnellere Segelfahrzeuge, die andere Segelfahrzeuge überholen, haben Ausweichpflicht. Auf deutschen und österreichischen Wasserstraßen darf ein Segelfahrzeug ein anderes nur auf dessen Luvseite überholen.
Weiters ist zu beachten
Das Fahrzeug, das Wegerecht hat, muss Kurs und Fahrt beibehalten.
Die notwendigen Manöver sind rechtzeitig und entschlossen auszuführen.
Alle Ausweichmanöver sind möglichst so durchzuführen, dass der Ausweichpflichtige den Bug des Fahrzeuges mit Wegerecht nicht kreuzt.
Manöver des letzten Augenblicks
Sollte das ausweichpflichtige Fahrzeug seiner Pflicht nicht nachkommen sodass beide Fahrzeuge kollidieren würden, hat das Wegerechtsfahrzeug durch ein eigenes Manöver den Zusammenstoß zu vermeiden. Dieses Manöver wird „Manöver des letzten Augenblicks“ genannt.
Luv und Lee
Wenn der Wind achterlich einfällt, ist die Luv- bzw. Leeseite am Schiff nicht eindeutig.
Es gilt grundsätzlich: Großbaumseite = Leeseite
Durch Schiften des Großsegels sich kann sich auf Vor-Wind-Kursen daher eine Änderung der Ausweichpflicht ergeben.
Siehe auch: Kollisionsverhütungsregeln (KVR)