„Belastungserprobung“ – Versionsunterschied

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Version vom 23. Januar 2009, 03:38 Uhr

Belastungserprobung findet nicht nur in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation statt, sondern ist auch gesetzlich geforderter Bestandteil der medizinischen Rehabilitation (SGB9). Eine Belastungserprobung ist angezeigt, wenn zwar noch die medizinischen Behandlungen und Fragestellungen im Vordergrund der Bemühungen um den Patienten stehen, eine berufliche Rehabilitation aber bereits abzuklären oder in der Zukunft einzuleiten ist.

Bei der Belastungserprobung stehen die diagnostischen Überlegungen im Vordergrund des Handelns. Zu den Aufgaben der Belastungserprobung gehört es, eine Bestandsaufnahme der körperlichen, psychischen, intellektuellen und praktischen Leistungsfähigkeiten der Versicherten vorzunehmen, deren arbeitsrelevantes Leistungsprofil und deren soziale Anpassungsfähigkeit zu ermitteln, um die Möglichkeiten eines beruflichen Einsatzes abzuklären und geeignete Vorschläge für die berufliche Wiedereingliederung zu unterbreiten.

Vorrangige Methode:

  • Kompetenzzentrierte Methode (ergebnissorientiert)
  • Produktorientiertes Arbeiten

Mögliche Sozialform:

  • Einzelarbeit
  • Einzelarbeit in der Gruppe
  • Partnerarbeit
  • Gruppenarbeit

Verfahren:

  • Darbietendes Verfahren
  • Erarbeitendes Verfahren

Assesstmentverfahren:

  • Ergos
  • EFL
  • Ergo-Multi-Work
  • HAMET2
  • Cogpack

Dokumentationssyteme:

  • MELBA
  • IMBA
  • ATM 07

Mögliche Rehabilitationsziele, Richt- und Grobziele:

  • Ermitteln des relevanten Leistungsvermögen der sozialen Anpassungsfähigkeit, der besonderen Gefährdung durch Einwirkungen am Arbeitsplatz
  • Überprüfen des relevanten Restleistungsvermögen in Bezug auf den erlernten Beruf, der zuletzt ausgeübten Tätigkeit und den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Überprüfen instrumenteller, kognitiver und sensomotorischer Fähigkeiten
  • Überprüfen der Grundarbeitsfähigkeiten (z.B. Ausdauer, Konzentration, Gedächtnis, Reaktion, Aufmerksamkeit)
  • Verhaltensbeobachtung zur Leistungsbeurteilung
  • Motivationsförderung und abklären der Primärmotivation
  • Berufliche Perspektive entwickeln und fördern
  • Unterstützung bei der berufliche Reintegration
  • Beratung über Eingliederungsmöglichkeiten in das Arbeitsleben
  • Individuelle Beratung und Betreuung an der Arbeitsstelle und Arbeitsplatzadaption

Diagnostische Aspekte stehen im Vordergrund.

Die Belastungserprobung sollte nicht nur zur sozialmedizinischen Beurteilung des Klienten dienen, sondern auch der Ressourcenförderung. So kann sie bei positiver Motivation des Klienten/In in die Arbeitstherapie einmünden. Eine sozialmedizinische Beurteilung bezieht sich auf die Leistungsfähigkeit in Bezug auf den erlernten Beruf, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit und den allgemeinen Arbeitsmarkt. In Bezug auf die Leistungsfähigkeit sollte folgende Beurteilung erfolgen:

  • unter drei Stunden
  • 3- unter 6 Stunden
  • 6 Stunden und mehr

Quelle

www.arbeitstherapie.org