„Dissertation“ – Versionsunterschied
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Version vom 15. Oktober 2004, 10:26 Uhr
Eine Dissertation oder Doktorarbeit (abgekürzt auch Diss) ist eine wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer Universität.
Je nach Fach beschäftigt sich der Kandidat (Dissertant) theoretisch mit einem Thema (z.B. bei Dissertationen in Jura oder BWL) oder er arbeitet praktisch/experimentell und fasst die Ergebnisse der Entwicklung bzw. der Versuche am Ende seiner Arbeit zusammen. Anders als eine Diplomarbeit ist die Dissertation eigenständig, aber mit Rücksprache beim Dozenten (Doktorvater) durchzuführen.
Inhalt und Form von Dissertationen
Die Dissertation muss belegen, dass der Kandidat wissenschaftlich zu arbeiten versteht - und wird daher im Regelfall neue Erkenntnisse aus dem gewählten Fachgebiet enthalten. Eine Diplomarbeit kann dagegen den aktuellen Stand der Wissenschaft zusammenfassen, ohne selbst einen Erkenntnisgewinn zu erzielen.
Der Umfang der Arbeit ist stark vom Thema abhängig, sollte aber im Interesse der Gutachter bzw. Koreferenten 150-200 Seiten nicht übersteigen. Für Gliederung, Zitate anderer Arbeiten und den formalen Nachweis der Selbständigkeit sind gewisse Formen üblich bzw. vorgeschrieben.
"Strenge Prüfung" und Publikation
Die Dissertation wird in der Regel vor der mündlichen Abschlussprüfung verteidigt ("Defensio" in Österreich seit längerem Pflicht). Die Prüfung heißt im deutschen und benachbarten Sprachraum Rigorosum oder Disputation und ist meist (hochschul-)öffentlich zugänglich. Sie erstreckt sich nicht nur über das Thema der Arbeit, sondern auch über benachbarte Disziplinen. Die Prüfer sind 3-4 fachlich relevante Hochschulprofessoren bzw. Dozenten, darunter jedenfalls zwei Gutachter der Dissertation.
Die Dissertation ist obligatorisch zu veröffentlichen, und der zuständigen Hochschulbibliothek in 1-2 Pflichtexemplaren zu übermitteln. Immer öfter werden von zahlreichen Hochschulen statt Buchform auch digitale Web-Veröffentlichungen (vor allem im PDF-Format) anerkannt.
Wichtigste Doktorgrade in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Die deutschen Hochschulen kennen etwa 30 verschiedene Doktorgrade, von denen die wichtigsten unten angeführt sind. Wo ihre Bezeichnung in der Schweiz und Österreich (wo man etwa 20 unterscheidet) anders lautet, ist sie kursiv.
Die Reihenfolge folgt dem "klassischen" Fakultäten bzw. der Humboldtschen Universitäten und setzt sich nach Fächern geordnet fort.
- Dr. theol. (theologiae): Doktor der Theologie
- Dr. phil. (philosophiae): Philosophie (ganze phil. Fakultät: Philologie, Geschichte, Psychologie, Pädagogik usw. (früher auch Naturwissenschaften, nun meist Dr.rer.nat.)
- Dr. iur. (iuris): Rechtswissenschaften
- Dr. med. (medicinae): Medizin
- Dr. med. dent./vet.: Zahnmedizin bzw. Tiermedizin
- Dr. med. univ. (medicinae universae): gesamten Heilkunde. In Österreich wird der Grad durch ein Diplomstudium erworben und dient v.a. der Berufsausbildung.
- Dr. rer. nat. (rerum naturalium): Naturwissenschaften, auch Mathematik und Informatik
- Dr. pharm. (pharmaciae): Arzneikunde (Schweiz)
- Dr.-Ing. (Ingenieur): Ingenieurwissenschaften
- Dr. techn. (technicarum): Technische Wissenschaften
- Dr. sc. techn.: technische Wissenschaften (CH)
- Dr. nat. techn. (naturalium technicarum): Bodenkultur
- Dr. (rer.) mont. (rerum montanarum): Montanistik
- Dr. oec. (oeconomiae): Wirtschafts- / Verwaltungswissenschaften
- Dr. rer. cam. (rerum cameralium): Staatswirtschaftskunde
- Dr. rer.oec. (rerum oeconomicarum): Wirtschaftswissenschaft (CH)
- Dr. rer. merc. (rerum mercantilium): Handelswissenschaften
- Dr. rer. soc. (rerum sociologiae): Sozialwissenschaften
- Dr. rer. soc. oec. (rerum socialium oeconomicarumque): Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
- Dr. rer. hort. (rerum horticulturarum): [Gartenbau]
- Dr. rer. agr. (rerum agriculturarum): Landwirtschaft und Bodenkultur
- Dr. rer. biol. (rerum biologiae): Biologie (hum. oder vet.)
- Dr. rer. cult. (rerum culturarum): Kulturwissenschaften
- Dr. rer. pol. (rerum politicarum): Politikwissenschaften
- Dr. rer. publ. (rerum publicarum): Verwaltungswissenschaften
- Dr. h.c. (honoris causa): Ehrendoktor, bzw. Dr. e.h. (ehrenhalber)
Siehe auch
Promotion, Habilitation, Diplom, Magister, Master, Bachelor, DissOnline und thesis