„Stadtältester“ – Versionsunterschied
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Historisch war auch die Amtsbezeichnung von Bügermeistern kleinerer Städte im heutigen Baltikum "Stadtälteste" <Ref>[http://www.balt-hiko.de/brwb_s.html Baltisches Rechtswörterbuch]</Ref> |
Historisch war auch die Amtsbezeichnung von Bügermeistern kleinerer Städte im heutigen Baltikum "Stadtälteste" <Ref>[http://www.balt-hiko.de/brwb_s.html Baltisches Rechtswörterbuch]</Ref> |
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Mindestens drei deutsche Städte verleihen den Ehrentitel '''Stadtältester''' an verdiente [[Kommunalpolitiker]]. |
Mindestens drei deutsche Städte verleihen den Ehrentitel '''Stadtältester''' an verdiente [[Kommunalpolitiker]]. |
Version vom 29. Januar 2007, 02:15 Uhr
Stadtältester ist in Deutschland ein Ehrentitel für verdiente Kommunalpolitiker. Die Verleihung ist landesrechtlich je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Im Ausland wurde die Bezeichnung teilweise auch für andere kommunale Funktionen gebraucht.
Deutschland
Bundesland Berlin
Siehe den Hauptartikel: Stadtältester von Berlin
Bundesland Hessen
Stadtältester ist in Hessen ein Ehrentitel , der Stadtverordneten, Gemeindevertretern oder Ortsbeiräten gemäß § 28 Hessische Gemeindeordnung nach mindestens 20 Jahren Zugehörigkeit zum jeweiligen Gremium gemäß Ehrenordnung oder Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde zugesprochen werden kann. Der Titel wird bei Gemeindevertretern als Gemeindeältester und bei Ortsbeiräten als Stadtteilältester bezeichnet.
Geschichte
Stadtältester war in Preußen Ehrentitel eines Magistratsmitglieds, welches sein Amt mindestens neun Jahre lang mit Ehren bekleidet hat und wurd vom Magistrat in Übereinstimmung mit der Stadtverordnetenversammlung verliehen[1].
Ausland
Orte, die den Titel "Stadtältester" verleihen haben und nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland liegen:
- Landsberg an der Warthe (Gorzów Wielkopolski)
- Libau (Liepāja)
- Zielenzig (Sulęcin)
Baltikum
Historisch war auch die Amtsbezeichnung von Bügermeistern kleinerer Städte im heutigen Baltikum "Stadtälteste" [2]
Quellen
- ↑ Meyers Konversationslexikon von 1888 [1]
- ↑ Baltisches Rechtswörterbuch