„Leipziger Teilung“ – Versionsunterschied
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Während ''Albrecht'' die [[Markgrafschaft Meißen]], den nördlichen Teil des [[Reichsterritorium Pleißenland|Pleißner]]- und [[Osterland]]es (um [[Leipzig]]), das nördliche Thüringen, die Vogtei über das [[Bistum Merseburg]] und über die Abtei [[Quedlinburg]] sowie die Lehenshoheit über einige Thüringer Grafen bekam, erhielt ''Ernst'' das mit der [[Kurwürde]] verbundene Herzogtum [[Sachsen-Wittenberg]]. |
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Dazu kamen noch eine Hälfte der Pfalz Sachsen, das [[Vogtland]], die wettinischen Gebiete [[Franken (Land)|Franken]]s um [[Coburg]], den südlichen Teil des Pleißner- und Osterlandes (um [[Altenburg]]), die Vogtei über das [[Bistum Naumburg]] sowie die Lehenshoheit über die thüringischen Grafen von [[Reuß]], Gleichen und Kirchberg. |
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Unter dem Albertiner [[Moritz (Sachsen)|Moritz von Sachsen]] jedoch kam es 60 Jahre später zum Bruch beider Linien und es entstanden zwei unabhängige Herrscherhäuser, aus denen das [[Königreich Sachsen]] (''albertinisch'') und nach Zersplitterung der Macht in der ''[[ernestinische Herzogtümer|ernestinischen Linie]]'' ab [[1826]] die [[Ernestinische Herzogtümer|Herzogtümer]] [[Sachsen-Altenburg]], [[Sachsen-Weimar-Eisenach]], [[Sachsen-Coburg und Gotha]] sowie [[Sachsen-Meiningen]] hervorgingen. |
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Version vom 28. Juni 2005, 14:38 Uhr
Die Leipziger Teilung war eine für das heutige Gebiet der Freistaaten Sachsen und Thüringen sehr bestimmende Landesteilung im 15. Jahrhundert.
Am 17. Juni 1485 fassten die Brüder Albrecht und Ernst den Beschluss ihre Ländereien zu teilen.
Am 11. November 1485 erfolgte dann die Unterzeichnung des Teilungsvertrages zwischen den beiden Brüdern und Erben der wettinischen Länder, den Herzögen von Sachsen Ernst (hatte seit 1464 die Kurwürde für Sachsen) und Albrecht III. in Leipzig statt.
Während Albrecht die Markgrafschaft Meißen, den nördlichen Teil des Pleißner- und Osterlandes (um Leipzig), das nördliche Thüringen, die Vogtei über das Bistum Merseburg und über die Abtei Quedlinburg sowie die Lehenshoheit über einige Thüringer Grafen bekam, erhielt Ernst das mit der Kurwürde verbundene Herzogtum Sachsen-Wittenberg. Dazu kamen noch eine Hälfte der Pfalz Sachsen, das Vogtland, die wettinischen Gebiete Frankens um Coburg, den südlichen Teil des Pleißner- und Osterlandes (um Altenburg), die Vogtei über das Bistum Naumburg sowie die Lehenshoheit über die thüringischen Grafen von Reuß, Gleichen und Kirchberg.
Gemeinsam hingegen sollten weiterhin die Vogtei über das Bistum Meißen, die Einkünfte aus den Berwerken der Bergstädte und die Schulden, das Fürstetum Sagan, die Bibersteinschen Herrschaften sowie die Schutzherrschaft über die Städte Mühlhausen, Nordhausen und Erfurt verwaltet werden.
Unter dem Albertiner Moritz von Sachsen jedoch kam es 60 Jahre später zum Bruch beider Linien und es entstanden zwei unabhängige Herrscherhäuser, aus denen das Königreich Sachsen (albertinisch) und nach Zersplitterung der Macht in der ernestinischen Linie ab 1826 die Herzogtümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Coburg und Gotha sowie Sachsen-Meiningen hervorgingen.
Somit waren die Herrscher des heute bestehenden Sachsens bis 1547 keine Kurfürsten sondern nur Herzöge von Sachsen.