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Letzter Kommentar: vor 11 Tagen10 Kommentare6 Personen sind an der Diskussion beteiligt
In der Intro stehen relativ enge Auflagen, wo der Prüfling während seiner Sperrprüfung editieren darf. Das hat sich, solange esnur um Sperrprüfungen gilt, auch bewährt. Inzwischen ist die SPP jedoch auch für die Prüfung administrativer auflagen zuständig, während deren Laufzeit der Auflagenempfänger in der Regel nicht gesperrt ist. Damit stellt sich mir gerade die Frage, ob eine Auflagenprüfung erst einen vorsätzlichen Verstoß mit Sperre voraussetzen soll (eher nicht) oder wie es mit den Editrechten eines ungesperrten Auflageempfängers während der Prüfung aussieht. Meiner Meinung nach wäre es unverhältnismäßig, diesem alle Edits außer den in der Intro zu untersagen, sogar solche, die nichts mit der Auflage zu tun haben. Wenn sich die Community dieser Auffassung anschließt, bzw. das bereits so praktiziert wird, müsste die SPP-Intro angepasst werden. --Auf Maloche (Diskussion) 15:54, 9. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Aus meiner Sicht ist es analog dazu, dass während einer Vollsperre (die für die SPP aufgehoben wird) keine Edits außerhalb der SPP zulässig sind, sinnvoll, bei Auflagen in Prüfung das Editieren generell zuzulassen (warum auch nicht?), die Auflage muss aber weiterhin eingehalten werden. Dazu im Hinterkopf behalten, dass ANR-Partiellsperren für eine SPP nicht aufgehoben werden; für eine Auflagenprüfung ist aber im Regelfall gar keine Entsperrung nötig. LG, --TenWhile616:14, 9. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Das wäre auch die meiner Meinung nach sinnvolle Lösung, nur sollte dann der Introkasten dementsprechend neu formuliert werden - wenn uns hier noch ein paar Leute zugestimmt haben. Vielleicht gibt's ja auch widerspruch oder bessere Vorschläge.--Auf Maloche (Diskussion) 16:19, 9. Jan. 2025 (CET)Beantworten
"Bis zum Abschluss deiner Sperrprüfungsanfrage darfst du dann ausschließlich in deiner Sperrprüfung auf dieser Seite, zur Benachrichtigung des sperrenden Admins auf dessen Diskussionsseite und auf deiner eigenen Diskussionsseite schreiben" Durch das (durch mich hervorgehobene) "dann" nimmt die Einschränkung auf die vorher erfolgte Entsperrung bezug, die 2 Absätze vorher erklärt wird. Somit würde ich das Regelwerk so verstehen: Keine Entsperrung=keine Einschränkung beim Editieren. Gruß --Gimli21 (Diskussion) 16:21, 9. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Dann vielleicht so? So wäre es eindeutig und nicht fehlinterpretierbar:
Wenn du zwecks Sperrprüfungsanfrage entsperrt wurdest, darfst du ... bis zum Abschluss deiner Sperrprüfungsanfrage ausschließlich in deiner Sperrprüfung auf dieser Seite, zur Benachrichtigung des sperrenden Admins auf dessen Diskussionsseite und auf deiner eigenen Diskussionsseite schreiben. --TenWhile616:29, 9. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Mir fehlt da noch, dass Auflagen und Teilsperren während Prüfungen weitergelten. Das erscheint uns vielleicht selbstverständlich, aber wenn's nicht drin steht, kommt garantiert wer, der sich darauf beruft, nichts dazu im Kasten gelesen zu haben. Kann natürlich sein, dass ich auf Maloche so viele Ausreden höre, dass ich hier übertrieben skeptisch bin, aber wenn wir für Entsperrte klare Regeln formulieren, sollten wir das auch für die anderen Prüflinge tun. Tobias, daheim, --Tobias Nüssel (Diskussion) 18:26, 9. Jan. 2025 (CET)Beantworten