Wikipedia:Auskunft

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9. Oktober

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Nährwertedeklaration Portionsangaben

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Auf einer 200-g-Dose mit Erdnüssen steht "Inhalt ergibt ca. 6,5 Portionen à 30 g." Solche Angaben kommen mir vollkommen willkürlich vor: Warum ausgerechnet 30 g, wieso eine "krumme" Anzahl Portionen für den gesamten Inhalt? Gibt es dafür irgendwelche nachvollziehbaren Vorgaben? (Auf einer Kekspackung stand "Packung enthält 18 Portionen à ca. 28 g." Es waren immerhin auch 18 Kekse drin.) Auf Packungen von Wurst oder Käse stehen die möglicherweise interessierenden Angaben der enthaltenen Anzahl Scheiben nicht drauf. --77.3.248.218 06:14, 9. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Meines Wissens ist die Angabe von Portionen völlig freiwillig und daher nicht geregelt, so sagt das auch das Bundeszentrum für Ernährung [1] und der Lebensmittelverband Deutschland [2].
(Dass Portionsangaben aber keine Schönrechnerei sei, wie der Verband das im letzten Link behauptet, mag ich aber zu bezweifeln, besonders bei Snacks erscheinen mir die Portionsgrößen unrealistisch) --Bildungskind (Diskussion) 07:12, 9. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die EU-Kommission könnte gemäß EU-Lebensmittelinformationsverordnung Portionsgrößen für verschiedene Lebensmittelklassen festlegen, hat das aber bislang nicht getan. --BlackEyedLion (Diskussion) 07:18, 9. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe keine Probleme, nach 25g Chips aufzuhören. Also nach den letzten 25g ... --Erastophanes (Diskussion) 07:49, 9. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Nicht nur bei Snacks. Die Nährwertangaben einer Fertigmischung von Knaggi oder Morr gelten nur bei exaktem Einhalten der Anleitung. Dummerweise sind die vorgeschlagenen Käsemengen unrealistisch wenig zum Überbacken eines Auflaufs. --2.173.251.215 07:59, 9. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ohne Kontrolle, aber ich erinnere mich, dass TV-Berichte kritisierten, dass bei Tiefkühl-Pizzen als Portion nur eine halbe galt. --Hachinger62 (Diskussion) 10:08, 9. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Da stand auf der Pizza-Verpackung sicher auch "für 2 Personen". Obwohl jeder Mann (Ja Mann) weiss, dass er die locker alleine schafft =). --Bobo11 (Diskussion) 10:20, 9. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Für mich als Diabetiker sind die Angaben "pro Stück" bei geeignet portionierten Nahrungsmitteln (z.B Kekse, geschnitten Brot) nützlich, weil ich dann nicht wiegen muss. Für die willkürlichen Portionsgröẞen bei "Schüttgut" habe ich noch keinen Nutzen entdecken können, auẞer um die Nährwerte zu verschleiern. Würde mich interessieren, ob die überhaupt jemand beachtet. --2003:E1:6F12:FAFC:79CE:D63C:59C5:5B24 14:44, 9. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Viel zu verschleiern gibt es da nicht, weil die Nährwerte /100 g außerdem noch deklariert sind, und bei "Schüttgut" bleibt auch nichts anderes als wiegen (oder gut schätzen) übrig. Ich hatte allerdings total übersehen, daß es außer der dann offenbar rein informatorischen Angabe "enthält x Portionen" auch noch eine Deklaration "Nährwerte pro Portion" gibt, und die ist - in Deinem Fall - anscheinend sinnvoll. Womit man dann bei portionierten Lebensmitteln wie Wurst, Käse oder (großen) Keksen und geschnittenem Brot tatsächlich verlangen sollte, daß auf der Packung "enthält n Scheiben/Kekse... zu je x Gramm" sowie "pro Scheibe ... [Nährwertangaben]" angegeben sein sollte. (Was außer den Kohlehydraten braucht ein Diabetiker eigentlich noch?) Ziemlich sinnlos dürfte allerdings dann eine Angabe von "enthält 6 Portionen à 250 ml" für Limonade sein, die außer Wasser und Kohlensäure nur Aromen und Süßstoff enthält, also ernährungsphysiologisch völlig irrelevant ist (mal abgesehen von einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr im allgemeinen, aber dafür braucht man solche Angaben nun wirklich nicht). --77.3.248.218 01:23, 10. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Bei den Diabetikern kommt es offenbar auch noch auf den Energiegehalt (die "Kalorien") sowie bei den Kohlenhydraten auf den glykämischen Index an; der steht aber nun wieder nicht in den Nährwertangaben, obwohl das erstens zumutbar und zweitens absolut sinnvoll wäre. (Was ist eigentlich Demokratie? Oder anders gefragt: Warum funktioniert sie nicht?) --77.3.248.218 01:36, 10. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Siehe Referenz 3 im von Dir verlinkten Artikel. Mir würden in den Nährwertangaben die biologische Wertigkeit von Fett- und Aminosäurezusammensetzung fehlen. --Rôtkæppchen₆₈ 12:00, 10. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Für mich sind nur die Kohlenhydrate von Interesse, denn davon (sowie vom Trainingszustand und aktueller Aktivität) hängt ab, wieviel Insulin ich spritze. Der glykämische Index gibt im Endeffek nur Hinweise, welche Nahrungsmittel tendenziell "gesünder" sind (vereinfacht wiedergegeben, genaueres kann man der medizinischen Ratgeberliteratur entnehmen). Über die allgemeine Regel "Gemüse gut, alles andere in Maßen und abwechslungsreich" hinaus halte ich wenig von akribischen Ernährungsempfehlungen, dafür fehlt mMn noch zu viel gesichertes Wissen. Von einer besonderen Bedeutung des Kaloriengehalts speziell für Diabetiker ist mir nichts bekannt. Aber jeder wie er mag, und nach Absprache mit dem eigenen Arzt. --2003:E1:6F12:FA42:316F:C6CE:CAF5:9314 15:57, 10. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Wie kommst Du jetzt auf Demokratie und warum sollte sie nicht funktionieren?
Viele Grüße --2003:C6:1714:EEEE:24F7:9512:E9B3:3816 22:02, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Sollten in einer Demokratie die (u. a. Lebensmittel-) Vorschriften nicht den Wünschen und Bedürfnissen des Volks entsprechen? --77.3.241.63 18:13, 14. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Dann kommen so sinnlose Dinge wie der maßgeblich von den Grünen durchgedrückte, aber vollkommen sinnlose Nutri-Score bei raus. Mittlerweile sind sogar die Lebensmittelhersteller nicht mehr bereit, ideologische Antiwerbung auf ihren Produkten zu machen. --Rôtkæppchen₆₈ 21:23, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Hupps? Ergänze die grüne Durchdrückerschaft doch bitte im Artikel, der weiß noch nichts davon, sondern gibt einer gewissen Julia Klöckner die Hauptschuld. Die AFAIK nicht im Verdacht eines grünen Parteibuchs steht. --Kreuzschnabel 21:02, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Grüne steht hier nicht für die Partei, sondern für alle Politik, die nicht AFD ist. --176.0.161.3 15:13, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

10. Oktober

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Können Verträge auf ewig ohne Kündigungsmöglichkeit geschlossen werden?

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Folgende Situation kam in einem Kabarett vor, mich würde aber interessieren, ob so etwas auch real möglich wäre: Frau Müller kauft bei einem dubiosen Vertreter einen Staubsauger und schließt dabei einen recht teuren Wartungsvertrag ab, mit dem sie auch regelmäßig einen neuen Staubsauger erhält. Eine Kündigung ist nicht möglich, dafür ist der Staubsauger fast kostenlos. Es gibt keine begrenzte Vertragslaufzeit, der Vertrag läuft auf ewig, weil laut Vertreter ohnehin jeder einen Staubsauger braucht. --2001:871:22B:327:552:62CE:D92C:52A 22:46, 10. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Wenn nichts vereinbart wurde, dann gilt (in D) die gesetzliche Kündigungsfrist. Dann kommt es darauf an, welches Arbeitsverhältnis und welcher Vergütungszeitraum im Vertrag steht. Für ein Dienstleistungsverhältnis gilt dann z.B. § 621 BGB. --Optimum (Diskussion) 23:28, 10. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
(BK) Es gibt Lesestoff: Dauerschuldverhältnis. Ohne Kündigungsrecht kann es so etwas in Deutschland nicht geben, eine unbestimmte Laufzeit (ggf. bis zum Tod einer natürlichen Person, welche Vertragspartner ist/war) ist hingegen sehr wohl möglich. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 23:32, 10. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die Vertragslaufzeit einer Lebensversicherung geht bis zum Tod. Bei geschickter juristischer Konstruktion (inklusive Sterbegeld) auch unkündbar. Der Staubsauger kann dabei als "Prämie" angeflanscht werden. --176.0.157.173 00:30, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Wirklich? zumindest bei Kapitalbildenden gibt es einen Stichtag, an dem der Vertrag endet und das Geld ausgezahlt wird. Und auch Risikolebensversicherungen sind in aller Regel an Laufzeiten gebunden. --Elrond (Diskussion) 08:59, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
deswegen "juristisch geschickt konstruiert". Zum Beispiel erzwungene Auszahlung als Rente. Die Kapitaloption kann praktisch ausgeschlossen werden wenn ein (großer) Teil in eine gekoppelte Sterbegeldversicherung fließt. Unter dieser Bedingung endet der Vertrag nicht einmal dann, wenn, trotz Verlust, die Kapitaloption gezogen wird. --176.0.154.204 18:47, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das BGB schützt den Privatpersonen. Vielleicht gibt es Lebensversicherungen, die seitens der Versicherungsgesellschaft nicht gekündigt werden kann, aber es gibt keine, die vom versichertern nicht gekündigt werden kann. --Future-Trunks (Diskussion) 09:40, 14. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
warum gibt es wohl das "beitragsfrei stellen" bei Lebensversicherungen? Gerade weil manche Lebensversicherungen nicht gekündigt werden können, aus der Logik der Sache heraus. Dann natürlich auch nicht vom Kunden. --2A02:3032:302:3F8E:5531:CB3D:1EB2:F4FC 16:08, 14. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das "beitragfrei stellen" ist doch gerade im Sinne des Versicherers. Der hat es lieber, ein Kunde zahlt vorübergehend nichts, als dass er kündigt und für immer weg ist, samt bisher eingezahltem Geld und allen eventuellen zukünftigen Prämien. Und wenn er endgültig beitragsfrei stellt statt zu kündigen, dann ist das Geld zumindest für einige weitere Zeit beim Versicherer geparkt statt sofort weg.
Um die Kündigung drücken kann sich der Versicherer mit dem "beitragfrei stellen" aber nicht. § 165 VVG sagt (nach meiner Laien-Lesart) sogar im Gegenteil, dass die (jederzeit mögliche) Umwandlung eines Versicherungsvertrags automatisch eine Kündigung auslöst, wenn die Mindestversicherungsleistung nicht erbracht wurde. --Karotte Zwo (Diskussion) 16:26, 14. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Paragraph 168 Absatz 3 Unterpunkt 2 sagt etwas anderes. --2A02:3032:302:3F8E:5531:CB3D:1EB2:F4FC 03:00, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die Mindestvertragsleistung kann (bei entsprechender Vertragsgestaltung) bereits mit der ersten Prämie erbracht werden. --2A02:3032:302:3F8E:5531:CB3D:1EB2:F4FC 03:06, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ist der Pakt mit dem Teufel kündbar? Auf ewig wäre er jedenfalls. --Alazon (Diskussion) 10:25, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Eventuell greift auch BGB §138: Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. --2001:16B8:B8BA:7E00:408B:ED3E:5CD2:20F6 10:27, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Es ist tatsächlich in den meisten Rechtsgebieten der Welt ungeschriebenes Gesetz, dass es keine Schuldverhältnisse in alle Ewigkeit geben darf. Im Common Law (Großbritannien, USA und die Länder des Commonwealth) ist etwa geregelt, dass ein Schuldverhältnis nicht länger dauern darf als das Leben des Vertragspartners plus 21 Jahre (Rule_against_perpetuities). Aus dem gleichen Grund sind Pachtverträge etwa im Völkerrecht auf 99 Jahre begrenzt, weil 99 Jahre eine sehr lange Zeit, aber eben nicht "in alle Ewigkeit" sind - am bekanntesten ist hier wohl der Pachtvertrag über Hongkong, der 1898 mit einer Laufzeit von 99 Jahren abgeschlossen wurde und 1997 vertragsgemäß auslief. --2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 16:43, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist ein weitverbreitetes Missverständnis. Ein auf 99 Jahre lautender Pachtvertrag läuft normal aus. Aber auch 100 Jahre und mehr sind möglich. Nur gibt es dann eine Besonderheit. Die Laufzeit ist eine Mindestvertragslaufzeit. Danach muss der Vertrag explizit aufgehoben werden (beide Parteien müssen zustimmen) sonst läuft er in alle Ewigkeit weiter. Deshalb werden Laufzeiten von 100 Jahren und mehr schon von Anfang an vermieden. --176.0.154.204 18:56, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt aber keine 99 Jahre laufende Pachtverträge, bei denen Privatpersonen die Pächter sind. --Future-Trunks (Diskussion) 09:39, 14. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
sie heißen Erbbaurecht. --176.0.165.176 03:02, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
ist mir bekannt, aber dort ist nicht eine bestimmte person pächter, sondern der jeweilige besitzer des grundbesitzes. das kann eine privatperson sein, sie ist aber nicht als Privatperson Pächter sondern in der Funktion als Besitzer. Das wichtigste aber, es taugt deshalb nicht als beispiel warum man einen Menschen sein leben lang an an eine Leistung binden kann, denn der Besitz kann ja verkauft werden. Wenn das als Beispiel dienen würde, könnte man auch Verträge nennen, die in alle ewgikeit gelten. z.b. Wegerechte, die ein Grundstückseigentümer am Grundstück anderer hat. --Future-Trunks (Diskussion) 10:08, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich denke auch, dass das Wegerecht und andere Grundschulden der Unkündbarkeit am nächsten kommt. Aber eben selbst grundbuchlich eingetragene dingliche Wegerechte, können über Verkauf ausgelösst werden. Soll heissen ist trotzdem im gegenseitigen Einverständnis "kündbar", in dem eben durch Bezahlung auf ein Recht verzichtet wird.
Betreffend der Ausgangsfrage. Ein nicht aus Sicht des Vermieters nicht kündbarer Staubsaugermitvertrag würde ich persönlich über "Verstoss gegen gute Sitten" angreifen. Aber zuerst würde ich es einmal mit einem eingeschrieben Brief versuchen mit dem ich auf den nächst möglichen Termin kündigen. Klar kann das heissen, dass du für das nächste Jahr noch mal bezahlen musst. Dies weil der Vermieter auf mehrmonatige Kündigungsfrist vor Ablauf besteht, die du eben schon verpasst hast wenn Rechnung kommt (Das ist ein ganz gern angewandtes Spielchen). Aber wenn das mit eingeschrieben Kündigen nicht klappt, ist eh Beistand durch einen Rechtsanwalt der sich auf so was spezialisiert hat angeraten. Und das nach Möglichkeit vor dem Bezahlen der nächsten Rechnung. --Bobo11 (Diskussion) 11:01, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
nein. für den Verkauf braucht man nicht das einverständnis des anderen. Man kann das Grundstück einfach verkaufen und ist so die Schuld los ganz ohne einverständnis des "Vertragspartners" --Future-Trunks (Diskussion) 08:29, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
in diesem Fall besteht der Vertrag (das Wegerecht) weiterhin, nur der Vertragspartner wechselt. --176.0.154.107 12:51, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
ja. das ist ja der Punkt. --Future-Trunks (Diskussion) 13:09, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das hast Du von der falschen Seite gesehen. Es geht um den Eigentümer/Verpächter des Grundstücks. Der kann nicht kündigen. --176.0.163.195 20:50, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die Pareatges wurden auf ewig geschlossen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:47, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Auch der Vertrag ist "kündbar", in dem er in gegenseitigen Einverständnis aller Beteiligten neu geschlossen wird. Was so gesehen 1993 auch gemacht wurde, nur wurde auf dabei nicht auf das Kondominium verzichtet. Und so der Punkt des doppelten Staatsoberhaupt weiterhin besteht. --Bobo11 (Diskussion) 11:06, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
ich würde sagen: "Kündigung" im gegenseitigen Einvernehmen ist keine Kündigung sondern Aufhebung. Eine wirkliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. --176.0.163.195 20:45, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

11. Oktober

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Einordnen in für Fahrräder freigegebenen Einbahnstraßen

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Wenn ich aus einer Einbahnstraße mit dem Auto links abbiegen will, dann ordne ich mich, so habe ich es jedenfalls gelernt, ganz links ein. Ist die Straße aber für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben, stehe ich denen ja dann im Weg. Klar, im Alltag arrangiert man sich mit gesundem Menschenverstand, aber wie ist das offiziell geregelt? 77.189.191.110 17:57, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Für Deutschland: § 9 StVO: Abs. 1: „wer nach links abbiegen will, [...} auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen“, Abs. 3: „Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen“ --BlackEyedLion (Diskussion) 18:14, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, für Deutschland, das vergaß ich zu erwähnen. So weit, so gut; aber das ist genau meine Frage. Ich ordne mich möglichst weit links ein, und dann kommt ein Radler von links und will in meine Straße rechts abbiegen. Da stehe jetzt aber ich... 77.189.191.110 18:21, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das sollte bei der Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung berücksichtigt worden sein: In der VwV-StVO heißt es zu Zeichen 220 "Radverkehr in Gegenrichtung (soll) zugelassen werden, wenn (...) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird". Das nennt sich dann "Fahrradpforte" und ist eine kurze Markierung am linken Fahrbahnrand, die für Abstand sorgt. --Rudolph Buch (Diskussion) 19:09, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
"Ich ordne mich möglichst weit links ein, und dann kommt ein Radler von links und will in meine Straße rechts abbiegen. Da stehe jetzt aber ich..." Dann ist das mehr als "möglichst weit links". Möglichst bedeutet auch eine rechtliche Zulässigkeit. Außerdem wird die erste Regel durch die zweite präzisiert. Möglichst weit links bedeutet also so weit links, dass Radfahrer gerade noch durchfahren können. --BlackEyedLion (Diskussion) 20:18, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist die Interpretation, die ich mit "gesundem Menschenverstand" meinte. Aber gibt der Rechtstext das her? Zumal "gerade noch durchfahren können" ja auch etwas unklar ist. Ich ordne mich im Alltag so ein, als sei meine Straße keine Einbahnstraße, also knapp rechts von der Mitte. 77.189.191.110 01:10, 12. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Den "gesunden Menschenverstand" fordert die StVO sinngemäß in § 1. Falls es einen guten Grund für das Einordnen des Autofahrers auf die linke Spur gibt (z.B. dass die rechte blockiert ist), darf er meines Erachtens trotz Beschilderung mit dem Zeichen für gegenläufigen Radverkehr diese linke Spur auch zum Abbiegen nutzen, falls er vor dem Erscheinen des Radfahrers auf sie aufgefahren ist. Das ist wie bei einer normalen zweispurigen Straße, auf der rechts geparkt wird. Da darf der Autofahrer auch die linke Spur benutzen, obwohl aus der Kreuzung 10 Meter weiter theoretisch ein anderer Autofahrer kommen könnte und dessen (in seiner Fahrtrichtung rechte) Spur für diesen dann blockiert wäre. --37.49.29.187 15:53, 12. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Noch witziger ist ja: was macht der Radfahrer am Ende der Einbahnstraße, die er entgegen der Richtung befahren hat: sich links einordnen? Die Leute glauben immer, die StVO wäre ein sauberes Regelwerk. Ich als Informatiker sage dir: die StVO ist ein Schrotthaufen. Ursprünglich war die StVO mal rein Regelwerk für Autos. An Fußgänger untereinander oder Radfahrer hat da gar niemand gedacht. Darf man sein Rad in der Einbahnstraße am Fahrbahnrand entgegen der Fahrtrichtung abstellen? Wie lang darf ein Fahrrad im Halteverbot stehen? Darf ein Rad in einer Fußgängerzone geparkt werden? Wenn in der StVO steht: "es ist links zu überholen", darf ich dann als Fußgänger die Oma vor mir nicht rechts überholen? Ist es ein Verkehrsunfall, wenn zwei Fußgänger sich anrempeln? --2001:16B8:B88E:BB00:10BA:2336:811C:F06E 10:19, 12. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Im Gegensatz zu Fußgängern handelt es sich bei Fahrrädern um Fahrzeuge. --Digamma (Diskussion) 15:25, 12. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer, natürlich auch für Fußgänger. --2001:16B8:B88E:BB00:10BA:2336:811C:F06E 21:48, 12. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Dennoch unterscheidet die StVO zwischen Fußgängern(m/w/d), Fahrzeugen und Fahrzeugführern(m/w/d) sowie Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugführern(m/w/d). --Rôtkæppchen₆₈ 22:24, 12. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
An manchen Stellen(m/w/d) ja, an vielen anderen Stellen(m/w/d) hat man es einfach vergessen. So steht z.B. in der StVO, dass zum Parken an den rechten Straßenrand(m/w/d) zu fahren ist. Von Kraftfahrzeugen(m/w/d) oder Autos(m/w/d) steht da nix. --2001:16B8:B8A2:E600:7F8D:C490:1363:29E8 10:00, 13. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Siehe §12 (2): "(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt." - dort wird definiert, was unter Absatz 4 dann gemeint ist. Gesetze liest und nutzt man von vorn nach hinten, die sind nicht für Suchfunktionen und endlose Redundanzen geplant worden.Oliver S.Y. (Diskussion) 15:30, 13. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Und jetzt willst du uns weismachen, ein Fahrrad wäre kein Fahrzeug oder was? --2001:16B8:B8A2:E600:7F8D:C490:1363:29E8 15:57, 13. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Wie kommst Du darauf? Nur findest Du die Definition nicht in der STVO sondern im § 63a StVZO. Was nichts mit dem Parken zu tun hat. Der wesentliche Unterschied sind die Pflichten und Rechte für Kraftfahrzeuge, nicht Fahrzeuge.Oliver S.Y. (Diskussion) 07:28, 14. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
In der StVO steht dass zum Parken an den rechten Straßenrand zu fahren ist. Und das gilt auch für Fahrräder. Was auch bedeutet, dass man Fahrräder nicht entgegen der Fahrtrichtung parken darf. --2001:16B8:B88B:BB00:7A3D:ED84:4998:62FA 09:39, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Diese Behauptung wurde hier schon in der Vergangenheit vertreten. Das ist lebensfremd und bislang wurde kein Beleg dafür erbracht. Es wird sich kein einziger Fall finden, der bei "Missachtung" geahndet wurde, weil es nichts zu ahnden gibt. --77.177.156.168 11:17, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
In meiner Fahrschule (vor ca. 17 Jahren) wurde das klar kommuniziert: Wenn du dich in einer für den Radverkehr in der Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraße zu weit links hinstellst, fällst du durch die Prüfung. Beim Einfahren in die Einbahnstraße siehst du, dass sie für Räder in beide Richtungen befahrbar ist (Zusatzzeichen 1000-32 unter dem Zeichen 220). Alles andere regelt §1(2).--165.225.240.118 07:14, 14. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist mal eine klare Ansage! Dann mache ich es ja richtig. Vielen Dank, auch an die anderen Beitragenden! 77.12.186.55 07:21, 14. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
(BK)Ja, es muss ja signalisiert sein, wenn Fahradfahrer in Einbahnstrasse in beiden Richtungen fahren dürfen. In der Schweiz ist es neben den Schildern ùblicherweise auch anhand von der Bodenmarkierung erkennbar, ob das erlaubt ist. Beispielsweise in dem bei der Einmündung, die Haltelinie o. Ä. nicht über die ganze Breite geht, oder ein Fahradstreifen markiert wurde. Dann ist klar welcher Bereich für die entgegenkommenden Fahräder frei zu halten ist.--Bobo11 (Diskussion) 07:34, 14. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Ich verstehe hier ehrlich gesagt nicht das Problem. Es gilt in Deutschland immer noch das Rechtsfahrgebot, auch in Fahrspuren ("Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr"). Weder mit einer noch zwei Spuren in der Einbahnstraße besteht eine Pflicht oder Recht, sich direkt neben dem Bürgersteig einzuordnen. Bei einer üblichen Spurbreite von 2,50 bis 3,25m gibt es bei PKW keine Probleme, bei LKWs und Transporter haben eben auch Fahrradfahrer keine Extrarechte auf ungebremste Fahrt, sondern es gilt §1, vor allem da sie ja dort in eine Einbahnstraße einfahren, während das andere Fahrzeug sich bereits in dieser befindet. § 9 "wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen" bezieht sich auf die Auswahl mehrerer Fahrbahnen, von denen die Linke zu nutzen ist, nicht das Verhalten innerhalb einer Fahrbahn/spur.Oliver S.Y. (Diskussion) 09:57, 14. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Hm, diese Interpretation von § 9 ist mir neu, und ehrlich gesagt mag ich sie nicht so recht glauben. Sie widerspricht jedenfalls allem, was mir mein Fahrlehrer beigebracht hat. Aber wer weiß. 77.12.186.55 10:34, 14. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Was verstehst du nicht an "auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen"? Es ist doch wohl logisch, dass "möglichst weit links" das Rechtsfahrgebot aufhebt? --2001:16B8:B893:9500:5322:94F4:16CF:1AFB 10:52, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich verstehe das Problem nicht ganz. Eine für Fahrradverkehr in Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraße ist eben keine „Fahrbahn[…] für eine Richtung“, sodass die Einordnung nicht ganz links, sondern zur Mitte erfolgen muss, damit der entgegenkommende Fahrradverkehr nicht behindert wird. --Rôtkæppchen₆₈ 15:59, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich bezog mich rein auf den §9, unabhängig von der Freigabe für Radfahrer. Ich bin aber trotzdem der Meinung, dass man in bezug auf StVO und Fahrradfahrer sich nicht die Mühe geben sollte, eine Logik anzuwenden oder reinzuinterpretieren. Schlüssige Regeln gibt es eigentlich nur für Kraftfahrzeuge. Wobei...moment mal...sind e-Scooter nicht auch Kraftfahrzeuge? Und batteriebetriebene Bobbycars? --2001:16B8:B893:9500:5322:94F4:16CF:1AFB 16:41, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Je nach Definition sind E-Scooter Leichtmofas, Mofas, Krafträder, Elektrokleinstfahrzeuge oder Krankenfahrstühle, da der Terminus E-Scooter schwammig ist. Batteriebetriebene Bobbycars sind wie auch Hoverboards, elektrische Einräder u.a. nicht zulassungsfähige Kraftfahrzeuge, die nicht auf öffentlichen Verkehrswegen (einschließlich Fuß-, Rad-, Wald- und Feldwegen) verkehren dürfen. --Rôtkæppchen₆₈ 01:02, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
sich rein auf einen Paragraphen (hier 9) zu beziehen geht immer fehl. Gültig ist immer das ganze Gesetz. Und Paragraph 1 gehört immer dazu. Und ausgerechnet der verpflichtet zum logischen denken. --176.0.161.3 13:44, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

13. Oktober

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Emaillierte Kochtöpfe

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Man sollte denken, daß es dazu im ANR ausführliche Informationen gibt - das ist leider nicht so. Es gibt ein vielgesehenes YouTube-Video, in dem eine Cocotte, also ein emaillierter Gußeisentopf, als "Backofen" benutzt wird, in dem in einer Springform ein Brotteig gebacken wird, und zwar über Teelichten als Wärmequelle. Nun habe ich mir beim Discounter einen solchen Topf gekauft, und in der beiliegenden Betriebsanleitung schreibt der Hersteller, daß er das nicht möchte, d. h. er warnt davor, den Topf trocken zu erhitzen, obwohl der andererseits backofenfest bis 240° C sein soll. Und ich würde jetzt gerne mehr über die Eigenschaften emaillierter Kochgeschirre wissen. --77.3.235.159 16:58, 13. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Das Problem dürfte sein, dass der Topf es nicht gut verträgt, wenn er ungleichmäßig erhitzt wird. Mit steigender Temperatur dehnt sich Material aus (Wärmeausdehnung), wenn nur eine Stelle warm wird und eine andere Stelle kalt bleibt, dann kommt es zu Spannungen und ggf Rissen.
Zum Einwand: Im Backofen wird der Topf ja so von allen Seiten warm, da ist die Temperatur also gleichmäßig. Und wenn der Topf mit Flüssigkeit gefüllt (also nicht trocken) ist, dann sorgt diese auch für einen guten Temperaturfluss, so dass da die Temperatur größtenteils auch ausgeglichen ist. --Naronnas (Diskussion) 18:01, 13. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
So eine Kokotte aus Gusseisen hat keinen Mehrschichtboden oder Kapselboden, sodass eine punktuelle Erhitzung mit Teelichten zwangsläufig zu abplatzendem Email führt. Bei einem neuzeitlichen Chromnickelstahlkochtopf mit Kapselboden würde das eher funktionieren. --Rôtkæppchen₆₈ 18:29, 13. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das Video hat 3,1 Mio. Aufrufe - wieviel Geld bekommt man für solche Klickzahlen eigentlich? - und 4660 Kommentare; die habe ich zugegebenermaßen nicht gelesen, aber wenn es mit abplatzender Emaille Probleme gäbe, dann müßte davon eigentlich etwas bekannt sein. Aber ob die nun abplatzt oder nicht, sollte etwas mit den gesuchten Eigenschaften von emailliertem Kochgeschirr zu tun haben, insbesondere mit eventuell unterschiedlichem Wärmeausdehnungsverhalten von Gußeisen und Emaille. Und man darf ja auch nicht ignorieren, daß der "normale" Gebrauch solcher Töpfe darin besteht, auf Herdplatten gestellt zu werden. Dort sind sie zwangsläufig unten sehr heiß und oben nicht so. Ideal für Kochgeschirre wäre natürlich ein Wärmeausdehnungskoeffizient von annähernd null wie bei Pyrex, dann gäbe es auch bei krassen Temperaturunterschieden keine Verformungen und keine inneren Spannungen. Einem glasartigen Beschichtungsmaterial traue ich das sogar zu, aber das Gußeisen wird sicherlich einen positiven Temperaturausdehnungskoeffizienten haben, und der der Beschichtung sollte ähnlich sein. Fragt sich höchstens noch, ob das relativ dicke Gußeisen lokale Temperaturunterschiede nicht soweit ausgleicht, daß es einigermaßen formhaltig bleibt und sich die Spannungen im Trägerwerkstoff und der Beschichtung in Grenzen halten; der Topf ist für alle möglichen Wärmequellen einschließlich Gas und Induktion gedacht und sollte also unterschiedliche Temperaturverteilungen schon ganz gut wegstecken können. Auch Teelichte sind eigentlich "nur" Gasflammen und erzeugen keine punktförmigen Temperaturkonzentrationen, sondern das Flammgas hüllt den gesamten Topfboden mehr oder weniger gleichmäßig ein. Aber jenseits aller Spekulationen: Was kann man wo dazu nachlesen? --77.3.235.159 22:20, 13. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn da, dem Namen entsprechend, ein Hähnchen im Topf liegt und schmort, dann ist das in gewissem Sinn auch erst einmal "trocken" und die Temperaturverteilung alles andere als gleichmäßig. Üblicherweise bildet sich am Topfboden auch eine bräunliche Kruste. (Und das wäre auch eine Frage nach den gesuchten Eigenschaften: Wie kriegt man den Topf eigentlich wieder sauber? Alle Arten von Scheuern und Kratzen sind "verboten", und sowas wie Natronlauge mag eine Emailbeschichtung auch nicht. "Antihaft" kann die auch nicht sein, denn sonst hätte man keinen Teflonpfannen erfunden, wenn die gegenüber Emaille keine signifikanten Vorteile aufweisen würden.) --77.3.235.159 22:36, 13. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Offensichtlich gibt es unterschiedliche Ansichten. Staub rät mit merkwürdigen Argumenten zum Einbrennen mit Pflanzenöl mit hohem Rauchpunkt, andere Hersteller wollen bloß Auskochen mit Wasser. Von Wissenschaft ist das anscheinend meilenweit entfernt... --95.112.73.169 23:56, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Also versuchen wir es mal mit Wissenschaft. Email und Gusseisen haben unterschiedliche thermische Ausdehnung und sollten nicht zu schnell erwärmt werden. Teelichter haben eine kleine Leistung. Damit bieten sie die Voraussetzung für eine nicht zu schnelle Erwärmung. Ohne Email würde man eine Gusseisenoberfläche mit einer Graphitoberfläche beschichten. Normalerweise geschieht das durch die thermische Umwandlung von Fett in Graphit. Diese Art von Beschichtung kann natürlich auch auf einer Emailoberfläche versucht werden. Sie funktioniert aber nur wenn zwischen Graphit und Email eine geeignete Haftung besteht. Das kann aber nur der Hersteller, der die Zusammensetzung des Email kennt, beurteilen. --176.0.165.176 03:39, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Diese "Beschichtungen" bestehen nicht aus Graphit, sondern aus polymerisierten Fettsäuren. Die Schicht ist extrem klebrig und haftet praktisch "überall", an der Oberfläche härtet sie sogar aus. Das ist also am ehesten mit Leinölfirnis zu vergleichen, nicht mit Aufkohlen. Wenn sich die Ausdehnungskoeffizienten unterscheiden, dann nützen langsame Temperaturänderungen nur begrenzt: Außerhalb der "Gleichgewichtstemperatur" werden immer thermische Spannungen im Werkstoff vorliegen, wobei ich denke, daß Email Druckspannungen besser als Zugspannungen verträgt. Das Emaillieren erfolgt bei weit oberhalb der Gebrauchstemperaturen liegender Temperatur, weil dafür das Glaspulver aufgeschmolzen werden muß. Ich würde annehmen, daß der Ausdehnungskoeffizient des Eisens höher als der des Emails ist. Damit sollte das Email bei allen Gebrauchstemperaturen erwünschterweise unter Druckspannung stehen. Die Leistung der Teelichte wirkt sich übrigens nur auf die Erwärmungsgeschwindigkeit aus. Direkt über der Flamme liegt eine Gastemperatur in der Gegend von tausend Grad vor. In Querrichtung nimmt die rasch ab. Was würde ich erwarten? Daß das Email an dieser Stelle sehr heiß wird, während das Eisen darüber die Wärme gut leitet und der Temperaturgradient darin geringer ist. Konsequenz: Im Email treten Druckspannungen auf. Glück gehabt: Das verträgt es. Fataler wäre eine plötzliche Abkühlung, also z. B. auf eine heiße Oberfläche einen Eiswürfel aufzulegen. Interessant wäre höchstens noch, wie gut Email auf Gußeisen haftet, also welche Scherspannungen die Verbindung verträgt. (Läßt sich wohl schlecht messen.) --2.241.178.141 03:17, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Da das Email nicht direkt mit der Flamme in Berührung kommt, sondern nur mit dem Eisen, können die Temperaturunterschiede im Email nicht größer sein als die Temperaturunterschiede im Eisen. --176.0.161.3 15:07, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Der Topf ist natürlich auch auf der Unterseite emailliert. Das Email kommt in direkte Berührung mit der Herdplatte oder den Flammen. --2.241.178.141 15:12, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
natürlich? Bei mir nicht! Was sollte das auch bringen? --176.0.161.3 13:36, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Bei Staub schon, und bei anderen Herstellern auch. Es bildet einen Schutzüberzug z. B. gegen Korrosion. Ist halt so. (Was glaubst Du denn, warum die in die Anleitung reinschreiben, daß man den Topf nicht auf der Herdplatte verschieben, sondern zum Umpositionieren anheben soll?) Hättest Du im übrigen vielleicht mal ein Produktbeispiel, bei dem das Kochgeschirr nur auf der Innenseite emailliert ist? --95.112.117.183 13:54, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das wäre ja unpraktisch, denn emaillierte Töpfe sind üblicherweise nicht aus rostfreiem Stahl, sondern aus Grauguss oder Baustahl. --Rôtkæppchen₆₈ 21:09, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Nun ja, es gibt emaillierte Schnellkochtöpfe, z. B. von Silit, bei denen der Boden von unten tatsächlich nicht emailliert ist. Die bestehen aber wohl aus Chromnickelstahl. --95.112.117.183 21:56, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
ich habe das leider nicht gefunden. Aber ich erinnere mich an einen Topf, der innen (blau schwarz) emailiert war und außerhalb mit einer Schüssel aus einem kupferbasierten Material (Bronze oder Messing) versehen war. Obwohl die Schüssel augenscheinlich aufgeschraubt war, wurde davor gewarnt, die Schüssel abzuschrauben. Weil ein Wärmekontakt eingefüllt war. Sie war auch mit einem braunen Email versiegelt. --176.0.152.134 21:24, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

16. Oktober

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Begriff verbrannt: Bürgergeld

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Im Grunde genommen bin ich sehr sauer, weil die SPD den praktischen Begriff Bürgergeld nun verbrannt hat. Scheinbar muss man nun auf BGE, bedingungsloses Grundeinkommen, zurückgreifen. Dabei kam mir eine Frage: Ich las in den frühen Neunzigern, wahrscheinlich in Geschichte mit Pfiff, dass die Einwohner Bruneis jeweils zu Jahresbeginn 90.000 DM erhielten. Die Einnahmen des Landes durch Öl ließen das zu, dafür solle man sich aber politisch ruhig verhalten. Ich glaube, dass auch die reichen Ölstaaten am Golf solche Zahlungen an die (Ur-)Bevölkerung ausgeben. Ist das noch so? Wenn ja, werde ich dies im Artikel BGE vielleicht noch ergänzen. Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 09:26, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Das hat mit Bürgergeld nix zu tun und deshalb nix im Artikel zum BGE zu suchen. Die Emirate der Golfregion unterstützen ihre Locals auf verschiedene Art, die VAE bspw. zahlt die meisten Kosten des privaten Lebens (Wohnen, Krankenversicherung, Renten) und garantiert ihnen überdurchschnittlich bezahlte Jobs im öffentlichen Dienst. Das gibts's aber nur für die echten Locals (VAE ca. 1,1 Mio, Brunei ca. 450 Tsd.), die anderen profitieren davon nicht. --Siechfred (Diskussion) 09:54, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
das system kann ja auch nur so funktionieren, dass du dir die leute ins Land holst, die dann die Arbeit machen, was ja ein vielfaches der einheimischen Bevölkerungszahl ist. --Future-Trunks (Diskussion) 10:47, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Vor allem wäre ein derartiges System nicht grundrechtskompatibel. --Rôtkæppchen₆₈ 11:30, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Bitte einmal erklären, warum das System, das aus Brunei und den Vereinigten Arabischen Emiraten berichtet wird, nicht die Definition eines bedingungslosen Grundeinkommens erfüllt: „Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein sozialpolitischer Finanztransfervorschlag, nach dem jeder Bürger – unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage – eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleiche, vom Staat ausgezahlte finanzielle Zuwendung erhält, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen (Transferleistung).“ (nicht signierter Beitrag von BlackEyedLion (Diskussion | Beiträge) 12:57, 16. Okt. 2024 (CEST))Beantworten
1,1 Millionen Locals ≠ 9 Millionen Einwohner (siehe VAE). In Brunei bekommt man diese Leistungen nur im Gegenzug für politische Treue. Ich finde, dass das Gegenleistung genug ist. --Siechfred (Diskussion) 13:06, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Wäre das hier das Café würde ich antworten, daß alles verbrannt ist, wo SPD draufsteht – die Älteren mögen sich an den Spontispruch der 1970/80er erinnern, "Links verbrandt und rechts verkohlt", nicht ganz rechtschreibkonform. Tatsächlich hat die SPD im Bürgergeld so ein wenig die Chance gesehen, die Agenda 2010 wettzumachen, was ein ewiges Trauma zu sein scheint. Defacto haben wir aber in Deutschland ein bedingungsloses Grundeinkommen in der Form des Freibetrages auf die Einkommenssteuer von 8100 € (2021), das natürlich nicht barausgezahlt, sondern von der Steuerschuld abgezogen wird. Leute ohne zu versteuerndes Einkommen haben diesbezüglich natürlich Pech, sollten aber auf andere Weise abgesichert sein. --Matthiasb –   (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 13:58, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Dann schau doch mal in Liberales Bürgergeld, bevor du austeilst. Nur weil die SPD das Konzept übernommen hat, wird die Urheberschaft jetzt gern unter den Teppich gekehrt. Hauptsache mal SPD bashen... -Ani--176.6.51.69 22:18, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Man bekommt die Leistungen nicht "im Gegenzug für politische Treue", sondern wenn man die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Arabischen Emirate hat. Und diese bekommt man nicht für seine politische Einstellung, sondern über seine Abstammung (abgesehen von anderen Möglichkeiten mit sehr hohen Hürden). Das Ganze ist also in etwa so wie im mittelalterlichen/frühneuzeitlichen Europa mit den Ständen. --Naronnas (Diskussion) 15:07, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Stammte der Begriff nicht von der FDP? --77.3.12.36 14:28, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die Wortschöpfungen für Transferzahlungen für wirtschaftlich Schwache sind regelmäßig kurz nach ihrer Taufe verbrannt und negativ konnotiert: Armenfürsorge, Sozialhilfe und Sozialhilfeempfänger, ALG2 bzw. ugs. Hartz4 und deren Empfänger "Hartzer". Selbst dem Arbeitslosen und der Arbeitslosenhilfe / dem Arbeitslosengeld hängt ein gesellschaftlicher Makel an. Es war nur eine Frage der - kurzen - Zeit, bis dies auch dem Bürgergeld widerfährt (z.B. auch durch die spöttische Verdrehung zu "Burgergeld"). Kleinalrik (Diskussion) 15:43, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Arbeitslosengeld (I) ist keine Transfer-, sondern eine Versicherungsleistung, verbrennt also nicht. --Rôtkæppchen₆₈ 09:55, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Siehe auch Euphemismus-Tretmühle 93.209.21.217 19:13, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Auch angesichts der immer lauter werdenden und teilweise verfassungsfeindlichen Vorschläge (wie „Brot und Seife“) im politischen Diskurs sollte man vielleicht den Kontext in Erinnerung rufen:
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland formuliert als obersten Verfassungsgrundsatz in Art. 1 Abs. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Weiterhin charakterisiert unter dieser Maßgabe die Verfassung Deutschland in Art. 20 Abs. 1 GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Auch die Bundesländer sind angesichts der förderalen Struktur Deutschlands durch Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG an das Sozialstaatsprinzip und die Grundsätze des sozialen Rechtsstaates gebunden: „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.“
Die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG sichert das Prinzip der Sozialstaatlichkeit der §§ 1 und 20 gegenüber anderen möglichen Verfassungsänderungen als unveränderbar: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Die rechtliche Ausgestaltung des Sozialstaats findet in der Sozialgesetzgebung ihren Ausdruck. Der Artikel Sozialhilfe (Deutschland) erläutert dazu durchaus richtig: „Die Sozialhilfe in Deutschland, gesetzlich geregelt im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, Sozialhilfe), ist eine staatliche Sozialleistung im System der sozialen Sicherheit mit der Funktion einer Grundsicherung. Sie soll Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen gewähren, die für ihre physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind (soziokulturelles Existenzminimum) und damit das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG verwirklichen. (s. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, Az. 1 BvL 1/09, Volltext.) Das Sozialhilferecht konkretisiert diesen Mindeststandard in materiellem Recht. Es begründet einklagbare Rechtsansprüche bedürftiger Personen auf Leistungen (§ 38 SGB I). Das Leitprinzip des menschenwürdigen Daseins wird in § 1 Satz 1 SGB XII dem Gesetz programmatisch vorangestellt: „Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“
Der Umfang der sozialstaatlichen Leistungen der sozialen Mindestsicherung umfasst neben Miete und Heizung den „für die Gewährleistung des Existenzminimums notwendige(n) Lebensunterhalt“ als im Sozialgesetzbuch (SGB), Zwölftes Buch (XII) definierten sogenannten Regelbedarf, der periodisch neu erhoben und angepasst wird. Sowohl die Methoden der Berechnung als auch die Höhe dieser Transferleistung sind nach wie vor umstritten, von den Sozialverbänden kontinuierlich kritisiert und waren mehrfach bereits Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, derzeit neben Miete und Heizung monatlich 563 € für alleinstehende Volljährige (Regelbedarfsstufe 1), die ein würdevolles Leben garantieren sollen, resultieren aus dem Sozialstaatsgebot der Verfassung, das gegen die Gesetzgebung der Regierung offenbar vor dem Bundesverfassungsgericht durchgesetzt werden muss. Sie sind eine soziale Leistung der Hilfe in einer Notsituation und die Bezeichnung als Sozialshilfe ist daher angemessen. Alles andere ist imho populistische Augenwischerei. --88.64.252.17 19:32, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das Problem sind ausreisepflichtige Personen. Wegen ihrer Ausreisepflicht ist ihre zukünftige Teilnahme an unserer Gesellschaft nicht mehr vorgesehen. Also sollten auch Beträge, die der Teilnahme an unserer Gesellschaft dienen sollen, nicht mehr ausgezahlt werden. Das führt dann denklogisch zu der Überschrift "Brot und Seife". --176.0.161.3 15:00, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das sehe ich anders. Da scheint mir eine Fliege zu einem Elefanten zu werden. Das Problem ist nicht die Frage der „Teilnahme an unserer Gesellschaft“ sondern die Frage, wann durch den Staat zu verantwortende Lebensumstände eines Menschen entwürdigend werden. Es landen ja bekanntlich auch eher geräuschlos erhebliche „Beträge, die der Teilnahme an unserer Gesellschaft dienen sollen“ auf den Nummernkonten von Steueroasen und Offshore-Finanzplätzen. Zur Ausreisepflicht, um mal eine Dimension zu erhalten, schreibt das BAMF: „Zwischen 2017 und 2022 war die Gruppe der ausreisepflichtigen Personen mit ablehnender Asylentscheidung heterogener und durch andere Herkunftsstaaten geprägt (insbesondere Afghanistan, Irak, Nigeria und Russland). In dieser Phase verblieben Personen insgesamt länger in der Ausreisepflicht und beendeten diese am häufigsten durch den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis. (Zum Stichtag 31. Dezember 2022 hielten sich ca. 304.000 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Deutschland auf, die Mehrheit (ca. 55 %) stellte zuvor einen Asylantrag, der abgelehnt wurde (siehe Deutscher Bundestag, 2023, S. 67–68). Ein geringerer Anteil der Personen wird aus anderen Gründen ausreisepflichtig, zum Beispiel durch einen Verbleib in Deutschland nach Ablauf einer Aufenthaltserlaubnis.)“
Die Anspruchseinschränkung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) trifft dabei Ausreisepflichtige unterschiedlich. Ein wesentliches Kriterium ist die sogenannte „Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht“ (vgl. § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) Und selbst bei einer vollziehbaren Ausreisepflicht können die Betroffenen aus gutem Grund (wie Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder Europäische Menschenrechtskonvention) noch Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG bestimmt: „Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die (...) 5. vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist (...).“ Die Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 1 AsylbLG gehen dabei deutlich über das dämliche und menschenverachtende (auf „Wasser und Brot“ anpielende) Schlagwort von „Brot und Seife“ hinaus: „Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 5, für die ein Ausreisetermin und eine Ausreisemöglichkeit feststehen, haben ab dem auf den Ausreisetermin folgenden Tag keinen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2, 3 und 6, es sei denn, die Ausreise konnte aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden. Ihnen werden bis zu ihrer Ausreise oder der Durchführung ihrer Abschiebung nur noch Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege gewährt. Nur soweit im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, können ihnen auch andere Leistungen im Sinne von § 3 Absatz 1 Satz 1 gewährt werden. Die Leistungen sollen als Sachleistungen erbracht werden.“ Der Bedarf an Ernährung besteht eben nicht nur aus Brot und der Bedarf für Körper- und Gesundheitspflege besteht eben nicht nur aus Seife. Das ist nicht „denklogisch“ sondern demagogischer Dreck. Die hier dargestellte bereits geltende Gesetzeslage ist ja den Scharfmachern bekannt.
Zudem kann die Vollziehbarkeit einer Abschiebungsandrohung oder Vollziehbarkeit einer Abschiebungsanordnung die Leistungseinschränkungen nicht begründen, wenn gemäß § 1a Abs. 1 AsylbLG ein Gericht die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Abschiebungsanordnung angeordnet hat: „(7) Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 oder 5, deren Asylantrag durch eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 6 des Asylgesetzes als unzulässig abgelehnt wurde und für die eine Abschiebung nach § 34a Absatz 1 Satz 1 zweite Alternative des Asylgesetzes angeordnet wurde, erhalten nur Leistungen entsprechend Absatz 1, auch wenn die Entscheidung noch nicht unanfechtbar ist. Satz 1 gilt nicht, sofern ein Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung angeordnet hat.“ In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass Betroffenen ihr Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG einerseits und Leistungseinschränkungen andererseits hin und her definiert wird, weil sich Umstände, Maßnahmen der Behörden und Gerichtsurteile innert kurzer Zeit verändern. Unser Artikel Ausreisepflicht spricht derzeit bei dem AsylbLG von einem „mehrstufige(n) Leistungssystem (..., das von einem Geflecht von Ausnahmen und Gegenausnahmen geprägt ist.“
Weil ich es oben angesprochen habe: Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kennt bereits die Würde des Menschen. Präambel: „Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, (...)“ und in Artikel 1: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.“ Auch die Europäische Menschenrechtskonvention spricht im Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe (2002) von einer „allen Menschen innewohnenden Würde“. Die oben angesprochenen Staaten Afghanistan, Irak, Nigeria und Russland sind üble Diktaturen. Wenn politische Stimmen sich dafür aussprechen, Menschen in diese Staaten zurückzuschicken, dann liegt für mich die Vermutung nahe, dass es weniger um eine an dem Wohl und der Sicherheit der Betroffenen orientierte genaue Abwägung sondern mehr um Populismus und die Stimmen bei den nächsten Wahlen geht. --88.64.252.17 19:09, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
ich habe Seife und Brot als Symbole verstanden für Gesundheitsleistungen und Ernährung. Und zwar normal,kein Luxus! Außerdem geht es mir nicht um die derzeitige Gesetzeslage, die ja die Ampel jederzeit ändern kann, sondern um die Verfassung, die in den entscheidenden Artikeln nicht geändert werden soll. --176.0.161.3 23:39, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Sicherlich komprimiert „Seife und Brot“ symbolisch einen reduzierten Bedarf. Aber dein Zusatz „Und zwar normal, kein Luxus!“ offenbart sehr schön den funktionierenden demagogischen Subtext von „Seife und Brot“. Die Leistungen für Gesundheit und Ernährung der Sozialgesetzgebung und die Leistungseinschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sind eben nicht normal sondern ein Grundbedarf, dem von staatlicher Seite unterstellt wird, dass er zu Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums in der Not beiträgt. Warum gerät dabei das Wort „Luxus“ in die Diskussion? Weil „Seife und Brot“ ja als Forderung medial gesetzt wird und damit suggeriert, hier sei so viel, dass noch etwas eingeschränkt werden könne. Das korrespondiert mit den Forderungen nach einer Kürzung des Bürgergeldes.
Die Vorgabe der Sozialgesetzgebung für die Erhebung der Bedarfe ist aber, die Leistungen für ein menschenwürdiges Existenzminimum zu ermitteln. Minimum! - weit weg von „normal“ und „Luxus!“. Und das geschieht ja offenbar - die Sozialverbände zumindest kritisieren die Leistungen regelmäßig sogar als zu gering. Der Diskurs dazu bewegt sich also bisher zwischen gering genug (= Minimum) und zu gering und wird jetzt mit Kürzungsforderungen erweitert, die die Regelbedarfsermittlung ausblenden und nur behaupten, ohne nachzuweisen: Einige, die nicht in der Not oder sogar eher wohlhabend sind möchten gerne nach ganz unten treten, um von denen gewählt zu werden, die sich abgehängt fühlen. Die Forderung, ein Minimum, das sich an der Vorgabe der Menschenwürde orientieren soll, noch weiter zu kürzen, achtet nicht die Menschenwürde - und das ist neben der Menschenverachtung imho auch verfassungsfeindlich.
Deshalb ist die Darstellung der Gesetzeslage und die Erinnerung daran so wichtig - es gibt da garnichts zu kürzen und es ist sogar imho äußerst fraglich, ob die bisherigen Leistungen wirklich ausreichend und verfassungskonform sind. Die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes und die zusätzlichen Kürzungen für die Ende 2022 ca. 304.000 vollziehbar Ausreisepflichtigen bleiben ja teilweise sogar noch hinter dem Regelbedarf des SGB XII zurück.
Die Forderung nach Kürzungen mit der Parole „Seife und Brot“ suggeriert also, dass die Leistungsempfänger:innen bisher mehr erhalten, als ihnen zusteht. Das sei also angeblich kein Minimum, was da mit der fünfjährlichen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes und mit den Verfahren und Methoden der Reglbedarfsermittlung errechnet wird unter Maßgabe des Regelbedarfsermittlungsgesetzes (Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ab dem Jahr 2021 (Regelbedarfsermittlungsgesetz - RBEG) und seiner Fortschreibung in der Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsätze sowie zur Ergänzung der Anlage zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 - RBSFV 2024) die sich nach der Behauptung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) orientieren.
Die Forderung „Seife und Brot“ suggeriert also einen Gesetzesbruch zugunsten des sozialen Bodensatzes des Gesellschaft, den Ärmsten unter den Armen (vgl. [3], [4], [5]). „Seife und Brot“ knüpft dabei demagogisch an das Gefühl an: „Die bekommen alles und um mich kümmert sich der Staat nicht.“ --88.64.252.17 11:26, 20. Okt. 2024 (CEST) Nachsatz: Ja, mir ist bekannt, dass die originäre FDP-Forderung „Bett, Brot und Seife“ lautet. Das ändert nichts an dem imho demagogischen Charakter der populistischen Forderung und an meinen obigen Ausführungen. --88.64.252.17 11:47, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn ich das mit dem Luxus nicht geschrieben hätte, hättest Du mir vorgeworfen, dass Luxusseife ja auch Seife sei und das nicht zu bezahlen wäre. Ich kann also so oder so nicht gewinnen. --176.0.161.3 13:31, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, da verstehst du etwas (und leider auch mich) irgendwie falsch. Es geht mir nicht darum, dir etwas vorzuwerfen und genauso wenig geht es mir darum, gegen dich zu gewinnen. Wenn ich nicht deiner Ansicht bin schreibe ich eben, dass ich das anders sehe und argumentiere, warum. Kritik muss begründen können, der Vorwurf muss das oft nicht. Das Einzige, was hier gewonnen werden kann, ist Information und Einblick in Sichtweisen, Zusammenhänge und Hintergründe. Und wenn wir fair und sachlich miteinander diskutieren sind diejenigen, die hier etwas gewinnen können, die Mitlesenden, die sich für die Thematik interessieren. Und es gibt natürlich eine Ebene, wo wir beide gewinnen, weil in einer Kontroverse unsere Argumente auf den Prüfstand gestellt werden und bestehen müssen (oder eben verworfen werden sollten). --88.64.252.17 17:06, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

18. Oktober

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AcI mit Objektsakkusativ vor Subjektsakkusativ

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Wie häufig ist das in verschiedenen Sprachen? Ich habe jedenfalls oft in Fernsehserien gehört, dass bei einem deutschen lassen-Adhortativ der Objektsakkusativ vor dem "uns" kam. "Lass ihn uns an Bord bringen" (in einer Folge WaPo Bodensee) "Lass es uns zusammen versuchen" (In aller Freundschaft 781, Ende und Anfang, letzte Szene)

Beispielsweise in Lateinkursen wird einem aber immer erzählt, man solle den ersten Akkusativ als Subjekt ansetzen.

Wie sieht es statistisch normalerweise aus?

Sind die deutschen Beispiele eine eindrückliche Demonstration des von mir im Deutschen wahrgenommenen Phänomens, dass die Syntax primär von Betonung und Fokussierung bestimmt wird und sich nicht nach grammatischen Funktionen und der Bedeutung der Satzglieder richtet? --87.79.135.241 12:37, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Es gibt analoge Ausdrücke, in denen uns kein Subjektsakkusativ, sondern ein Dativ ist: Tu ihn uns bringen, geh ihn uns bringen. Die Ausdrücke aus der Frage können Anpassungen daran sein, oder es handelt sich auch in der Frage möglicherweise sogar auch um Dative. Man kann in der Frage zum Beispiel auch schreiben: Lass uns ihn uns bringen; beim ersten Mal ein Akkusativ, beim zweiten ein Dativ. (Wobei auch dann die Umstellung möglich ist: Lass ihn uns uns [statt den anderen] bringen.) --BlackEyedLion (Diskussion) 13:57, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die gewünschte Statistik kann ich nicht liefern. Jedenfalls aber funktioniert der AcI im Lateinischen etwas anders als die deutschen Infinitivkonstruktionen: Im Lateinischen ist der Akkusativ richtig das grammatische Subjekt eines infiniten Verbs (oportet eum venire – das Verb oportet ist gar nicht transitiv). Im Deutschen gibt es keine solche Zuordnung, weil die Verben ein zusammengesetztes Prädikat bilden. Der Akkusativ ist dann ein einfaches Objekt des zusammengesetzten Prädikats, auch wenn er sinngemäß als Subjekt zu einem der infiniten Verben verstanden wird. In solchen Strukturen sind alle Ergänzungen durcheinander umstellbar, genauso wie im einfachen deutschen Satz (vgl. Objektpronomen #Subjekt- und Objektpronomen im Deutschen). Im Artikel Kohärente Konstruktion ist gezeigt, dass das tatsächlich nur für Infinitive in zusammengesetzten Prädikaten so funktioniert, nicht für Infinitive, die dem Prädikat wie Nebensätze untergeordnet sind. Ein Beleg dafür ist auch das eigenartige Fernpassiv.
Ansatz zur Statistik: Zusammengesetzte Prädikate finden sich in vielen OV-Sprachen; darunter Türkisch, Koreanisch, Persisch, Urdu. Die kommen also in Frage, und haben in der Regel ähnliche Wortstellungsfreiheit. Allerdings haben nicht alle auch eine Finit-Infinit-Unterscheidung, oder den überreichlichen Gebrauch von Pronomina wie im Deutschen. --Alazon (Diskussion) 11:24, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
AcI-Konstruktionen kennt das Deutsche doch nur in kohärenten Konstruktionen, oder? (spontan fallen mir ohnehin nur "hören" und "sehen" ein, wenn die Wahrnehmung und das Wahrgenommene zeitgleich sind, sowie lassen (kausativ (veranlassend), erlaubend, als Sonderfälle dieser Bedeutungen auch im Adhortativ und in seinem passivischen Sonderfall auch als Potentialis; dieser passive Sonderfall zeigt sich im Entfall eines Subjektsakkusativs (während sich das Objekt des Infinitivs so verhält wie sonst der Subjektsakkusativ und beispielsweise auch als Reflexivpronomen für Identität mit dem Subjekt von "lassen" ausgedrückt werden kann (sich so ausdrücken lässt)) und der Möglichkeit, eine passivische Agensangabe hinzuzufügen ("Er lässt sich von ihr untersuchen" sei ein Beispiel.). Mit Einschränkungen könnte ich noch (aber stark aussterbend) bei "machen" einen kausativen AcI (ohne Passiv-Variante) konstatieren und manchmal auch bei "schicken" ("Ich schicke dich einen Apfel 🍎 holen."), wobei ich diesen Verben im Gegensatz zu "sehen", "hören" und "lassen" keinen Ersatzinfinitiv wie bei Modalverben zuschreiben würde.)
Gut, wenn ich nachdenke, fällt mir ein, dass auch bei inkohärenten Konstruktionen das logische Subjekt des Infinitivsatzes/der Infinitivphrase dem Objekt des Matrixsatzes entspricht, aber beide dennoch getrennt sind. (Das ist dann auch unabhängig von Kasus und Form dieses Objekts, dass ein Dativobjekt, ein Akkusativobjekt, ein Präpositionalobjekt oder auch ein bloßes Attribut eines Objekts sein kann. Ob Genitivobjekte und Attribute des Subjekts ähnlich funktionieren können, dessen bin ich mir gerade nicht sicher.) Neben solchen Fällen und einer Identität mit dem Subjekt des Matrixsatzes kann es aber auch nur aus dem Kontext erschließbar oder generell unbestimmt sein. Mir fällt gerade noch ein, dass ich soeben nicht bedacht hatte, dass finite und infinite Nebensätze nicht immer Satzglied, sondern oft auch Attribut sind und zu genau einem Substantiv gehören. Und die Fälle mit nicht im Hauptsatz genanntem Subjekt des Infinitivsatzes, an die ich gedacht habe, sind allesamt Attributsätze. (Beispielsweise: "Die Wahrscheinlichkeit, heute zu verlieren, ist gering." Oder "Wir sprache über die/deine Möglichkeit, aufzugeben.") Die Fälle mit Bezug auf ein Attribut ebenso: "Wir sprechen über ihre Furcht, einen Fehler gemacht zu haben."
Bei echten Gliedsätzen würde ich tatsächlich eine Identität mit dem Subjekt (Ich hoffe, dir helfen zu können.) oder mit einem anderen, tendenziell (semantisch) indirekten Objekt ("Ich werfe dir vor, nichts getan zu haben." "Ich bezichtige dich, mein Buch gestohlen zu haben." "Ich verlange von dir, dich zu entschuldigen." "Ich schlage ihr vor, sich zu melden.") beobachten.
Warum diese Akkusative im Deutschen ganz anders funktionieren als im Lateinischen, habe ich jetzt aber nicht verstanden.
Und wie sieht es eigentlich mit dem Neuenglischen aus, dass ebenfalls sehr oft solche Konstruktionen kennt? Sind die auch deutlich anders als im Lateinischen und/oder im Deutschen? --2A0A:A540:D32C:0:9D84:4C1D:7E84:E769 14:23, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Spezialzubehör für Kamera

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Gibt es einen Vorsatz für einäugige Spiegelreflexkameras mit dem man wie bei einer zweiäugigen Spiegelreflexkamera auf eine Einstellscheibe / Mattscheibe von oben blicken kann?

--41.66.98.133 14:49, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Das nennt sich Lichtschacht. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:07, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Und es hat sogar in einer führenden Online-Enzyklopädie einen eigenen Artikel. Bei der Nikon F3 musste man dafür nur schnell das Sucherprisma abnehmen, das ging einhändig. Hab ich oft genutzt. Mit Lupe sieht man natürlich mehr :) --Kreuzschnabel 17:17, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Beim Artikel der Minolta XM gibt es sogar ein Bild dazu
 
--Elrond (Diskussion) 20:11, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Bei SLR nutzt man doch eher Winkelsucher --2001:8E0:3907:DF01:E9C0:BCAC:BFCD:29C1 18:36, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

In analogen Zeiten hatten einige Kleinbild SLR-Kameras die Möglichkeit das Prisma zu demontieren und einen Lichtschacht anzubringen. https://www.digicammuseum.de/gechichten/erfahrungsberichte/nikon-und-andere-wechselsucher/ Bei Digitalkameras ist das meines Wissens nicht möglich und man nutz den oben genannten Winkelsucher Hat den Vorteil, dass das Bild seitenrichtig ist und nicht auf dem Kopf steht. --Elrond (Diskussion) 20:02, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Das Prisma abnehmen ist einfach. Die originale Frage war aber nach einem Zusatzmodul! (Vielleicht hat der Vorbesitzer das Prisma festgeklebt? ) --176.0.161.37 05:22, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Da wurde nun schon mehrfach der Winkelsucher erwähnt. --Elrond (Diskussion) 08:44, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Der Lichtschacht war Standard, bevor es Prismensucher gab. Zweiäugige Kameras hatten nur den Vorteil der Offenblende, was später durch Springblenden eleganter gelöst wurde. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:12, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Lokales Geld in Österreich

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Wie heißt der Film über die Schöpfung von lokalem Geld in einer österreichischen Kleinstadt in den 1920er Jahren?

--217.238.194.120 16:47, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Das Wunder von Wörgl. --83.79.41.69 16:50, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Siehe auch diese Artikel: Wörgler Schwundgeld, WÄRA ... MfG, GregorHelms (Diskussion) 09:39, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Worte in den Vorschlägen bei youtube ausschließen

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Ich bekomme das nicht hin. Ich möchte, dass mir youtube keine Videos mit bestimmten Wörtern im Titel mehr automatisch vorschlägt. Also beispielsweise soll in den automatischen Vorschlägen nichts angeboten werden, wo in der Titelzeile die Zeichenfolge "lesch" vorhanden ist. Wie geht das?


Bitte: Es geht NICHT darum, die Suche einzuschränken, das ist trivial. Sondern es geht um die automatischen Vorschläge, die der Algorithmus produziert. Wer kann hier helfen? --2A00:10:5B68:3101:8068:714D:A93D:C0BE 17:53, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

"Gehen Sie zu dem empfohlenen Video, das Sie entfernen möchten. Tippen Sie neben dem Videotitel auf „Mehr“. Tippen Sie auf „Kein Interesse“." --2001:8E0:3907:DF01:E9C0:BCAC:BFCD:29C1 18:32, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das wirkt sich nur auf das betreffende Video aus. Bitte nochmal meine Frage lesen. Ich möchte alle Titel mit den betreffenden Stichworten ausschließen, keine einzelnen Videos, keine Kanäle usw.. --2A00:10:5B68:3101:8068:714D:A93D:C0BE 18:42, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Was du willst, geht nicht. Das ist die Antwort auf die Frage. Man kann die Vorschläge reduzieren (evtl. auch gegen Null), wenn man wie beschrieben manuell einzeln eingreift, um Youtube zu "trainieren". Schlage nicht den Überbringer der Botschaft, er kann nichts dafür :-) --2001:16B8:BA6D:9800:1F2:F08C:59EF:2AF0 17:48, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Was ist trivial? Die Suche einzuschränken funktioniert nicht. Die Suche nach "terra x" und -lesch liefert auch Ergebnisse mit Lesch. Die Suchalgorithmen lassen sich schon lange nicht mehr sinnvoll parametrieren. Nicht nur bei YT nicht, sondern überall, wo direkt oder indirekt Geld mit der Suche verdient wird. --2.173.33.146 09:35, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die Youtube-Suche lässt sich mit before:2025 zumindest verbessern, ist aber auch nicht perfekt und für die Shorts unwirksam. --2001:8E0:3907:DF01:D1B6:26C7:53B3:CF13 19:10, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Woher hast du die Information, dass das gehen muss? Dort bitte nachfragen, wie es geht... --2003:D9:1F17:6A00:FDAD:9EDD:AFCC:D8B9 18:52, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Unwahrscheinlich das das geht. Man kann Kanäle blockieren, einzelne Videos ausschalten, aber Eingriff über die Überschriften sollte es nicht geben. Was passiert wenn man einen etablierten Kanal hat, bei dem man die Kommentare ja mit Blacklists einschränken kann weiss ich nich (also ob diese infos in die Algorithmen üebrnommen werden), aber ich würde es mal bezweifeln.--Maphry (Diskussion) 21:59, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Kann man CO2-Zertifikate stillegen?

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Kann man als Privatperson dadurch CO2-Emissionen reduzieren, daß man Emissionszertifikate kauft und nicht verwendet, also verfallen läßt? Aus dem Artikel Emissionsrechtehandel geht das nicht hervor. Die Frage hat zwei Teile:

  1. Kann man Zertifikate kaufen und nicht verwenden?
  2. Führt das dazu, daß sich die tatsächlichen Emissionen entsprechend verringern?

--77.0.73.86 19:58, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

1. Ja, siehe Stilllegung von Emissionszertifikaten, zum Beispiel https://www.swm.de/geschaeftskunden/m-kompensation
2. Kann man deterministisch nicht sagen, weil das gekaufte Zertifikat unter Umständen auch vom Verkäufer nicht genutzt worden wäre, aber statistisch ja. --BlackEyedLion (Diskussion) 20:24, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Bahnhof. Man kauft doch Zertifikate nicht "von", sondern an der Börse, also anonym, oder nicht? Wenn ich es richtig verstehe: Zertifikate werden für eine gewisse Gültigkeitsdauer ausgegeben. Die (Treibhausgas-)Emittenten müssen für Ihre Emissionen zeitlich passende Zertifikate nachweisen. Gegen Ablauf der Gültigkeitsdauer gibt es drei Möglichkeiten: Es gibt einen Überschuß oder Mangel an Zertifikaten, bzw. entscheiden sich Inhaber, überschüssige Zertifikate nicht zu verkaufen, sondern verfallen zu lassen. Je nach den Mengenverhältnissen hat das Konsequenzen für den Kurs. Und damit könnte ein "Umweltschützer" auch spekulieren: Er will nicht eine bestimmte Summe Geld ausgeben, sondern eine bestimmte Emissionsmenge vermeiden, aber so billig wie möglich. Also versucht er die Preisentwicklung zu prognostizieren und dementsprechend günstig zu kaufen. Alle gehandelten Zertifikate werden natürlich auch genutzt. Wenn "insgesamt" überflüssige Zertifikate am Markt sind, fällt der Kurs auf Null, denn dann gibt es offenbar niemanden, für den es sich lohnt, Zertifikate zu kaufen, um zusätzlich emittieren zu dürfen. Dann ist es aber für den "Umweltschützer" auch sinnlos, die "kostenlosen" Zertifikate (für den berühmten "Cent") zu erwerben, denn die werden ohnehin nicht genutzt. (Aus dem gleichen Grund ist es für Inhaber sinnlos, zu versuchen, überschüssige Zertifikate verkaufen zu wollen: sie bekämen nichts dafür.) --77.0.73.86 20:49, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Also das Gleiche, was ich geschrieben habe, nur mehr Wörter. Emissionszertifikate sind im Übrigen unbegrenzt gültig: https://www.emobility.energy/thg/co2-zertifikate-verkaufen#:~:text=Ein%20CO%E2%82%82%2DZertifikat%20unbegrenzt%20g%C3%BCltig,Zeitraum%20eingesparte%20Menge%20an%20Treibhausgas. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:02, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Also, ist ja doof, wenn die kein Ablaufdatum haben... Das spricht sehr für "funktioniert nicht". --2.241.178.141 02:46, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ist kompliziert. Gab oder gibt wohl Anbieter die das behaupten, aber Experten sehen darin keinen Nutzen [6].--Maphry (Diskussion) 21:15, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Da geht es aber gerade nicht um eine Stillegung, sondern quasi um das Gegenteil, nämlich Zertifikate inkraft zu behalten. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:06, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Aus meiner Sicht wird das nichts bringen. Die Kontingente werden politisch festgelegt. Würde der CO₂-Preis durch einen massiven Aufkauf der Emissionsrechte auf 200 € steigen, dann würden die Politiker aus Angst um ihre Wirtschaft gegensteuern und die Menge der Emissionsrechte erhöhen. Und selbst wenn das aus irgendeinem Grund nicht passieren würde, wäre die Gefahr groß, dass die CO₂-intensive Industrie in Länder abwandern würde, die nicht am Emissionshandel teilnehmen. --Carlos-X 01:51, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
An Rückwirkungen auf den Kurs hatte ich jetzt gar nicht mal gedacht. Die naive Rechnung wäre eher in etwa: "Auf mich entfallen in Deutschland rund 10 t CO₂-Äquivalent pro Jahr. Also kaufe ich jedes Jahr zehn "Ablaßbriefe" für rund tausend Euro und bin dann vor dem lieben Gott emissionsfrei." Wenn das viele machen: Den internationalen "Dreckschweinländern" kann man einerseits durch Exportsubventionen, um den Kostenvorteil der "Schmutzfinken" auszugleichen, und andererseits durch Importzölle, mit denen die nicht berechneten Abgaben in den Produktionsländern sozusagen "nacherhoben" werden, entgegenwirken. --2.241.178.141 02:40, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Wieso "Anbieter"? (Wofür) Braucht man Intermediäre? Die Idee war eher, ich gebe meiner Bank eine Kauforder für "zehn Tonnen Zertifikate", die landen dann in meinem Wertpapierdepot und schimmeln dort der Ewigkeit entgegen, oder es gibt einen Mechanismus, mit dem man sie vernichten, also als wertlos ausbuchen kann. (Mit "physischen" Aktien ginge das: per Tafelgeschäft kaufen, physisch liefern lassen und in den Reißwolf stecken, weg sind sie...) --2.241.178.141 02:53, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist das, was oben als Stilllegung beschrieben ist und auch auf dem Markt angeboten wird. --BlackEyedLion (Diskussion) 10:03, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Was wird angeboten, von welchem "Markt"? Kann man nun die Zertifikate "an der Börse" kaufen und "vernichten" (wenn ja: wie?), oder nicht? (Was im Prinzip möglich sein müßte: Man sucht sich einen "Pseudoemittenten", der gegenüber der zuständigen Behörde deklariert, er habe im Umfang der erworbenen Zertifikate emittiert, das aber in Wirklichkeit nicht getan hat. Die betreffenden Zertifikate werden dadurch dann entwertet und können später nicht mehr weitergegeben werden. Ich glaube nicht, daß es verboten ist, so zu tun, als hätte man Emissionen verursacht.) --2.241.178.141 11:06, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das könnte man zwar tun, aber dann kommt die Marktstabilitätsreserve ins Spiel. Wenn der Umfang der in der Rotation befindlichen Zertifikate zu niedrig ist, wird diese erhöht (und wenn zu hoch erniedrigt). Der Sinn ist ja, dass Unternehmen einen Vorteil erhalten wenn sie entsprechend investieren, und nicht möglichst viele Unternehmen aus dem Markt zu drängen. Druch den politischen Player ist es eben kompliziert dort einfach so Preise in eine Richtung zu drücken. Aber das ganze wird dann ab 2027 interessant, wenn der Preis eben bei Benzin und Gas an den Markt angepasst wird (weil dann der Emissionshandel eben erstmals bei vielen im Alltag ankommen wird, wenn auch indirekt). Ob es dann geling Spekulationsblasen zu erzeugen (denn das wäre ja dein konzept zum stilllegen), wird man sehen. Aber durch den Mechanismus wäre es wohl einfacher den Ölpreis direkt zu beeinflussen als den auf die Emissionszertifikate. Und der Preis wäre eben das Element um deine zweite Frage anzugehen, also ob weniger emittiert wird.--Maphry (Diskussion) 11:22, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
"Was wird angeboten, von welchem "Markt"? Kann man nun die Zertifikate "an der Börse" kaufen und "vernichten" (wenn ja: wie?), oder nicht?" EU-Emissionszertifikate werden an verschiedenen Börsen wie der Europäischen Energiebörse in Leipzig gehandelt, aber auch direkt zwischen bisherigem Eigentümer und Verkäufer verkauft, siehe EU-Emissionshandel#Handel und technischer Ablauf. Für die Stillegung gibt es gesetzlich geregelte Verfahren, zum Beispiel für deutsche Brennstoffzertifikate Para. 23 BEHV. Dann muss niemand behaupten, etwas emittiert zu haben, wenn das gar nicht stimmt, was im Zweifel nur schädlich ist. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:11, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Wäre es unter einem Kanzler Barzel zu Neuwahlen gekommen?

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Falls 1972 das konstruktive Misstrauensvotum gegen Willy Brandt erfolgreich gewesen wäre, hätte eine Bundesregierung unter Rainer Barzel bis zum regulären Ende der Legislaturperiode im Herbst 1973 weitergemacht, oder wäre es zu vorgezogenen Neuwahlen gekommen? Regulär wäre die Legislaturperiode ja erst im Herbst 1973 ausgelaufen, Barzel hätte also noch über ein Jahr im Amt bleiben können. Oder ist es wahrscheinlicher bzw. irgendwo belegt, dass er Neuwahlen herbeigeführt hätte, um diesen Machtwechsel quasi nachträglich legitimieren zu lassen? Also praktisch wie Helmut Kohl zehn Jahre später. Ist darüber etwas bekannt? LG

--2A02:3100:67D5:8401:9D72:ED0F:3FBB:A0A9 21:02, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Unwahrscheinlich. Selbst Brandt hat ja die notwendige vorgezogene Neuwahl weil er die Mehrheit ja verloren hatte (wenn auch nicht die gekaufte Vertrauensabstimmung) auf Grund der Olympischen Spiele verschoben. Und weiterhin sind absichtlich herbeigeführte vorgezogene Neuwahlen Verfassungswidrig. Wenn er also gerade erst eine Mehrheit zusammengezimmert hätte, wär es ziemlich schwer zu erklären gewesen warum er sie kurz darauf wieder verlieren würde. Und im entscheidenden Amt war mit Gustav Heinemann ja ein SPDler, der hätte da sicherlich geholfen es Barzel recht schwer zu machen seinen Willen zu bekommen (beispielsweise in dem er die Neuwahlen verweigert hätte oder von Gerichten hätte überprüfen lassen, weil es eben der erste Fall war). Und barzel hoffte ja auf weitere Überläufer von SPD/FDP in Folge der Machtübernahme[7]. Da wäre eine Neuwahl unnötig riskant gewesen. Auch wenn nach der Niederlage der Satz kam: „Ich habe immer gesagt, dass Neuwahlen der sympathischste Weg wären, aber ich muss zur Kenntnis nehmen, dass wir heute Morgen eine Abstimmung nicht gewonnen haben.“ Interne Planungen sind denke ich mal komplex gewesen, über ungelegte Eier debattiert man ja nicht so gern. Und wär ja nicht so als wenn Barzel sonderlich beliebt bei den Wählern war, ein Jahr etablieren unter den Ringen wäre ihm da sicher lieber gewesen.--Maphry (Diskussion) 21:51, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich wüsste nicht, dass absichtlich herbeigeführte Neuwahlen per se verfassungswidrig wären. Jedenfalls war dies bei Kohl und Schröder nicht der Fall. Gegen Schröders Vorgehen wurde sogar geklagt, doch das Bundesverfassungsgericht hat sein Vorgehen nicht gerügt bzw. gestoppt. --2A02:3100:67D5:8401:9D72:ED0F:3FBB:A0A9 23:24, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Es wurde auch bei Kohl geklagt. --Matthiasb –   (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 23:57, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab irgendwie kein Verständnis dafür, weswegen die Vertrauensfragen und/oder konstruktiven Misstrauensvota von Barzel, Kohl oder Schröder verfassungswidrig (Art. 68 und 69 GG) gewesen sein sollten. Das von Barzel hat Barzel abgesägt, das von Kohl Schmidt und das von Schröder Schröder. Es zeigt sich, dass eine Vertrauensfrage oder ein konstruktives Misstrauensvotum auch ein von der initiierenden Partei unerwünschtes Ergebnis zeitigen kann. --Rôtkæppchen₆₈ 01:07, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Aus der Erinnerung eines damaligen Aktiven der Jungen Union: 1972 dachte niemand über einen Doppelschlag nach, also erst das konstruktive Misstrauensvotum und dann Neuwahlen. Zur „Legitimierung“ schon gar nicht, weil im damaligen (und heutigen) Verständnis der Verfassung der Ausgang des Misstrauensvotums keiner „Legitimierung“ bedurfte; das ist doch überhaupt ein Konzept aus der politischen Giftküche der letzten 20 Jahre. Und 1972, als das Instrument des Misstrauensvotums erstmals seit der Verabschiedung des GG eingesetzt wurde, kam ihm sogar eine gewisse Ehrfurcht zu, ein großes Kaliber, um die Ostpolitik zu zerschießen, und keine Relativierung durch eine anschließende Neuwahl. Eine solche Option der CDU kann, wie schon angedeutet, in Hinterzimmern diskutiert worden sein, in der Öffentlichkeit aber jedenfalls meiner jugendlichen Erinnerung nach überhaupt nicht. (1983 war die Lage vollkommen anders, legitimiert werden sollte dort der Koalitionswechsel der FDP von der SPD zur CDU, was 1972 nicht zur Diskussion stand.) --Aalfons (Diskussion) 01:46, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Was 1982/83 vor allem durch vier, sagen wir, Dissidenten in der FDP provoziert wurde, Ingrid Matthäus-Meier (später SPD), Hildegard Hamm-Brücher, Gerhart Baum und noch einer, dessen Namen irgendwo im Nirvana der vergessenen Namen untergegangen ist, steht aber sicher nachlesbar im Artikel. --Matthiasb –   (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 07:17, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Könnte das Hans-Dietrich Genscher gewesen sein, der sowohl unter Helmut Schmidt, als auch unter Helmut Kohl Außenminister war? --Rôtkæppchen₆₈ 11:03, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Konstruktive Misstrauensvoten sind unzweifelhaft nicht verfassungswidrig, warum wirfst du das ein? Es ging bei den Diskussionen immer nur um die Herbeiführung vorgezogener Neuwahlen mit Hilfen von gefakten Vertrauensfragen. "Gefakt" (steht tatsächlich so im Duden...) weil die jeweiligen Regierungsparteien entgegen ihrer Überzeugung abstimmten, um Neuwahlen herbeizuführen und mit demselben Kanzler und denselben Koalitionsversprechen in den Wahlkampf zu ziehen. Zum Einlesen hier ein Anfang: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/32714943_misstrauensvotum07-204182 --2001:16B8:BA6D:9800:1F2:F08C:59EF:2AF0 12:47, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
In der Klage gegen Kohl 1982 wurde das ganze passieren gelassen, weil die FDP "im Zusammenhang mit der Beendigung der sozialliberalen Koalition in tiefgreifende Richtungskämpfe" geriet.[8]. Entsprechend konnte Kohl deutlich machen, dass er sich auf die Überläufer nicht verlassen konnte, womit die Neuwahl rechtmässig war. Für zukünftige Fälle stellten sie dann fest, das nur "echte Krisen" dieses erlauben.[9] Beim Fall Schröder war das ganze ziemlich heikel, da die Entscheidung mitten im Wahlkampf lag. Dabei entscheid das Verfassungsgericht, das keine unechte Vertrauensfrage vorläge, weil die Reformpolitik tatsächlich in der Koalition über lange Zeit sehr umstritten war (ging um Agenda 2010, Hartz IV und Co.)[10]. Dieses Konstrukt wäre für Barzel ziemlich schwierig gewesen damals, weil es eben echte Parteiüberläufer zu seiner Partei waren, die ihm die Chance auf eine Mehrheit erlaubten. Zusätzlich eben mit einem ihm nicht wohl gesonnenen Bundespräsidenten, der schlichtweg die negative Argumentation der Abweichler in den damals zukünftigen Verfassungsgerichtsurteilen hätte aufgreifen können. Ist nicht vorgesehen, also gibts das nicht. Das alles wäre eben eine andere Ausgangslage gewesen als bei den anderen später erfolgreichen Fällen, und da es quasi der Sündenfall gewesen wäre, wohl recht schwer durchzubekommen. Also ja, einfach so Parlament auflösen ist nicht, man muss glaubhaft machen können, dass man seine Politik nicht weiter verfolgen kann.--Maphry (Diskussion) 13:15, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Auch aus der Erinnerung: Das Überlaufen der MdBs und die Mehrheitsbeschaffung durch selbige war damals in der Bevölkerung (und nicht nur bei der SPD) sehr unpopulär, zumal da auch Zusagen an diese Überäufer im Raum standen (genaue Belege gab/gibt es naturgemäß nicht, aber die Vermutung reicht schon). Die Union hatte dadurch die Basis im Bundestag erweitert, beim Wahlvolk aber geschmälert. Das zeigt auch das Ergebnis der BW 1972, im Wahlkampf spielte das Überläufertum eine wichtige Rolle.
--Dioskorides (Diskussion) 16:09, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Hinweis: Hier in der WP:Auskunft geht es um Was-ist-Fragen. Was-wäre-wenn-Fragen bitte im WP:Café behandeln. --Kreuzschnabel 09:21, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Die Frage war gut genug für die Auskunft. Keine rotweinesken Ermahnungen bitte, nachdem du schon gelesen haben dürftest, dass hier ernsthaft diskutiert wird. --Aalfons (Diskussion) 21:06, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Zitat Seitenintro: „Die Auskunft ist kein Diskussionsforum.“ Dass du mich nicht magst, ist mir klar, aber du musst es nicht so monströs vor dir hertragen. --Kreuzschnabel 21:57, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

19. Oktober

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Kaffeeballmaschinen

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Ich hatte gerade noch die Kurve gekriegt, nicht auf eine "kostenlose" Kaffeeballmaschine eines Discounters hereinzufallen, weil mir klar wurde, daß man dadurch völlig abhängig von den Anbietern der Kaffeebälle wird, aber interessanterweise kommen die im Artikel Kaffeemaschine gar nicht vor. Eigentlich würde ich gerne mehr dazu wissen, u. a., ob man die Möglichkeit der alternativen Beschickung, beispielsweise mit normalem Kaffeepulver, hat. --2.241.178.141 08:43, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Die Antwort hat du die doch schon selber gegeben: Nein. Zumindest solange, bis jemand eine befüllbare kompatible Plastikkugel auf den Markt bringt. Aber dann ist der Gag ja eh weg... 𝔉𝔩𝔬𝔰𝔰𝔢𝔫𝔱𝔯𝔞𝔢𝔤𝔢𝔯🐟🐟🐟🐟🐟 09:15, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich weiß nicht, was ein Kaffeeball ist, aber Kaffeekapseln für Nespresso gibt es auch wiederbefüllbar sowie als Einwegartikel von verschiedenen Anbietern, nachdem das Patent ausgelaufen ist. Wenn auf Kaffeebälle noch ein Patentschutz besteht, wird es bestimmt alternative Angebote geben, wenn das nicht mehr der Fall ist. --BlackEyedLion (Diskussion) 10:00, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das kannst du dir hier mal anschauen. Ist halt wie bei allem anderen, wo du dir nicht einfach Bohnen kaufst, ein gewollter Lock-in-Effekt. --An-d (Diskussion) 10:16, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Der einzige Clou an diesem System ist halt die kompostierbare Kugel, während Nespresso & Co mit wenig umweltfreundlichen Alukapseln etc. hantieren. 𝔉𝔩𝔬𝔰𝔰𝔢𝔫𝔱𝔯𝔞𝔢𝔤𝔢𝔯🐟🐟🐟🐟🐟 10:31, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Wobei das aus meiner Sicht ja schon ein gutes Kauf-Argument ist… solang die Qualität des Kaffees mithalten kann und es preislich attraktiv ist. Und damit sind wir natürlich wieder beim angeführten Lock-In-Effekt. Und ich bin schon fast im Wikipedia:Café angekommen… 😉 --Svencb (Diskussion) 10:44, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Aus meiner Sicht ist das nur ein weiterer proprietärer Formfaktor für Kaffekapseln, nur eben diesmal mit biologisch abbaubarer Hülle. Wenn man Nespresso- oder Tassimo-Kapseln mit demselben Material umhüllen würde, hätte man denselben Effekt, wobei ich ziemlich sicher bin, dass Kaffeekugeln auch mit Aluhülle funktionieren würden. --Rôtkæppchen₆₈ 13:37, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Der Patentschutz dürfte nur für gewerbliche Anbieter von Interesse sein. Wenn es irgendwo einen "Basteltip mit der Maus" geben sollte, wie man sich aus einem Blatt Kaffeefilterpapier und ein paar Löffelchen Kaffeepulver selbst einen Kaffeeball nähen bzw. drehen kann, dann kann man auch noch mehr drehen, nämlich den Kaffeeballverkäufern eine Nase. Ich weiß ja nun nicht, wie die Maschine funktioniert, aber grundsätzlich könnte ich mir so ein kugeliges Metallobjekt vorstellen, das man nach Art eines Tee-Eis mit Kaffeepulver füllen und dann anstatt des vom Erfinder vorgesehenen Kaffeeballs in der Maschine benutzen kann. Wahrscheinlich würde es nicht einmal gewerbliche Schutzrechte verletzen, solche Kugeln zu verkaufen. --2.241.178.141 11:15, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das wäre dann aber doch ziemlich sinnlos, weil es wiederbefüllbare Kaffeekapseln für Kaffeekapselmaschinen schon gibt. Einen wiederbefüllbaren Kaffeeball für eine Kaffeeballmaschine zu erfinden wäre also keine wirkliche Innovation. --Optimum (Diskussion) 13:38, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Worin besteht die Innovation beim Kaffeeball? --95.112.117.183 13:49, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ist kompostierbar... 𝔉𝔩𝔬𝔰𝔰𝔢𝔫𝔱𝔯𝔞𝔢𝔤𝔢𝔯🐟🐟🐟🐟🐟 13:59, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das gab es schon vorher, z.B. Nespresso-kompatible Pappkapseln. --Rôtkæppchen₆₈ 17:48, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die sind allerdings für die Kompostierung in den gewerblichen Anlagen nicht geeignet, weil sie von innen mit einem Bio-Kunststoff beschichtet werden. Daher dauert der Zerfall deutlich länger als die geforderten 12 Wochen. --Optimum (Diskussion) 19:41, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist aber ein generelles Problem bei gewerblicher Schnellkompostierung. Biomüllbeutel aus Maisstärke sind auch nur für private Langsamkompostierung geeignet. Wenn beim privaten Umsetzen des Komposthaufens ein unvollständig kompostierter Rest zurückbleibt, kommt der eben zuunterst auf den neuen Komposthaufen. Bei gewerblicher Schnellkompostierung oder Vergärung geht das nicht. --Rôtkæppchen₆₈ 21:07, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Bošković und die moderne Physik?

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Gibt es eigentlich irgendeine Auseinandersetzung zwischen der modernen Physik und Bošković? --2A02:8071:60A0:92E0:AC09:2F31:CB8F:3F31 11:22, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Warum sollte sich die moderne Physik (außer unter wissenschaftsgeschichtlichem Aspekt) mit physikalischen Theorien des 18. Jahrhunderts „auseinandersetzen“? --Jossi (Diskussion) 11:34, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Habe den Namen vorher noch nie gehört. Scheint ein Atomist gewesen zu sein, der auch auf anderen Feldern wie der Optik, Astronomie und Bauphysik gearbeitet hat. Was genau meinst Du? --Elrond (Diskussion) 12:16, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Hat der französische Präsident ein offizielles Emblem?

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Darauf bin ich in Staatspräsident (Frankreich) gestoßen. Das Emblem, was dort abgebildet wird, wird in der Bildbeschreibung auf Commons als "armoiries non officielles de la République français" bezeichnet. Eine Fußnote verweist auf die französischsprachige Wikipedia, welche ein anderes Logo zeigt.

Das fand ich alles sehr eigenartig. Auf der Webpräsenz des Präsidenten fand ich nicht das Logo, was wir hier haben, sondern ein "moderneres". Weiß jemand, was das aktuelle "offizielle" Emblem ist, falls es eins gibt? Es gibt zwar ein eigenes Forum dafür, aber wenn ich schon hier bin: Dürften wir die hier auf der Wikipedia zeigen bzw. auf Commons hochladen? Bin in Sachen Marken, die ja in der Regel geschützt sind, aber trotzdem gezeigt werden dürfen, nicht firm. --Bildungskind (Diskussion) 13:35, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Es gibt einen Artikel darüber: fr:Armoiries de la France. 91.54.43.161 14:36, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, auch in der deutschen Wikipedia, wenn man vom Artikel in der französischen Wikipedia auf die deutsche Sprache/Seite wechselt: Hoheitszeichen Frankreichs --Tristram (Diskussion) 20:27, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Hm … hilfreich finde ich das nicht, da ich Wikipedia nicht als Selbstreferenz verwenden kann und keiner meiner Fragen dadurch direkt beantwortet wird. Welches Emblem der französische Staatspräsident benutzt, ob das überhaupt festgelegt ist etc. wird mir nicht ganz klar. --Bildungskind (Diskussion) 20:38, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Hier findest Du zumindest mal dessen amtliche Flaggen. --Rôtkæppchen₆₈ 20:49, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Sieh' einmal hier: https://www.elysee.fr/cdn-cgi/image/format=auto%2Cquality=100%2Cwidth=160%2Cheight=80%2Ctrim=202%3B327%3B202%3B327/images/default/0001/03/74c420eaa4da27b496d03f305aca10044eb70634.jpeg
Die Abbildung ist von dieser Seite: https://www.elysee.fr/la-presidence/le-sceau
In's Deutsche übersetzt steht im ersten Absatz: „Das Große Siegel Frankreichs: Als Erkennungszeichen und Zeichen der Autorität wurden Siegel jahrhundertelang von Einzelpersonen sowie Autoritäten ziviler oder religiöser Macht verwendet. Die Verwendung des Siegels ist heute außer bei sehr seltenen, besonders feierlichen Anlässen, insbesondere bei der Unterzeichnung der Verfassung oder deren Änderungen, nicht mehr in Kraft. Das aktuelle Siegel der Republik ist dasjenige, das 1848 für die Zweite Republik geprägt wurde.“
Das Logo findet sich auf der Kontaktseite des Élysée-Palastes https://www.elysee.fr/de/kontakt/ bzw. mit Schriftzug außen herum: https://www.elysee.fr/front/images/vignette-rs-ecrire.2ec2d416.jpg --Tristram (Diskussion) 23:52, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Unterhosenverzicht ("go commando")

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Hallo zusammen! Ich bin auf der Suche nach Umfragen oder Studien, die untersuchen, wie verbreitet der gelegentliche Verzicht auf das Tragen von Unterhosen in Deutschland ist (im englischen nennt man das unironisch "to go commando"). Bisher habe ich nur Umfragen zu den USA gefunden (wie etwa diese hier), aber ich habe keine spezifischen Zahlen für Deutschland entdeckt. Weiß da jemand mehr? --2003:EC:BF0F:1D24:356E:CE44:D245:A127 16:52, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Bei Männern, bei Frauen (unter einem Rock) oder beides? --BlackEyedLion (Diskussion) 18:26, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Warum nicht sowohl als auch (und unabhängig vom Rock)?--2003:EC:BF3C:2952:DCF8:D0C3:C648:17AF 17:24, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die verlinkte "Studie"(?) kannst du eigentlich 1:1 nehmen, es sei denn Deutschland ist Bischofsheim, genauso wie Berlin Schöneberg. --Wikiseidank (Diskussion) 09:10, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Das Partizipien-"Argument" der Nichtgleichzeitigkeit gegen Gendersprache

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Regelmäßig lese oder höre ich dieses angebliche Argument gegen das Gendern mit Partizipien (meines Erachtens die einzige Form dieses Konzeptes, die ohne Verstöße gegen die bestehende deutsche Grammatik auskommt, mag sie auch nicht unbedingt schön klingen). Es wird dann immer behauptet, die Bezeichnung mit dem Partizip könne ja gar nicht richtig sein, wenn jemand gerade eine andere Tätigkeit ausübt oder schon tot ist.

Dagegen kann man gleich mehrere Gegenargumente vorbringen. Erstens widerspricht so ein seltsames mechanistisches Verständnis ("biertrinkende Studierende" könne es nicht geben, weil sie nur entweder Bier tränken oder studierten) völlig dem üblichen Gebrauch solcher Verben. "M. studiert Geschichte in A." stimmt auch dann, wenn M. gerade nicht lernt, Bücher zum Thema liest, Vorlesungen hört oder an seinen Hausarbeiten schreibt, sondern schläft, isst oder seinen Urlaub im Voralpenraum verbringt.

Zweitens sehe ich bei Verben, die nicht unakkusativisch sind, den Gegensatz beider Partizipien primär in Aktiv vs. Passiv, und viele (aber nicht alle) zweiten Partizipien können auch andauernde Vorgänge ausdrücken. Mit dem ersten Partizip würde ich aber auch in der Vergangenheit geschehene (stattfindende/stattgefunden habende) Vorgänge beschreiben, wenn nicht ihr Ende betrachtet wird. Der aspektuelle Anteil überwiegt den temporalen Anteil deutlich. (Die bis gestern/früher immer lachende Lea ... Bis gestern fiel sie durch ihre Angewohnheit auf, immer zu lachen.) Generell können Adjektive auch Vorzeitiges ausdrücken: "Die lange umkämpfte Stadt hat schon lange keine Schlacht mehr gesehen." "Die einstmals roten Dächer haben ihre Farbe schon lange verloren." Oder sehe das nur ich so?

Drittens kann man wirklich einen Unterschied zwischen Ableitungen (wie Kämpfer, Leser) und Partizipien (der Kämpfende, der Lesende) konstatieren, der aber viel diffiziler und darum vielleicht auch vernachlässigbar und theoretisierend ist: Kämpfende, Lesende, Singende, Schreibende üben diese Tätigkeit einfach zu einer bestimmten Zeit aus. Kämpfer, Leser, Sänger, Schreiber ohne zusätzliche Attribute haben sie tendenziell als regelmäßig ausgeübten Teil ihres Seins. (Mit zusätzlichen Attributen bezieht sich dieses Sein nur auf den Zusammenhang mit dem Attribut. Der Leser eines konkreten Buches ist nicht unbedingt allgemein Leser, aber in Bezug auf dieses Buch und im konkreten Diskurs.) Aber das ist eher eine theoretische Überlegung.

Woher also kommt dieses "Argument"? Warum wird es so oft vorgebracht? Ist meine Analyse irgendwie zu beanstanden oder in jedem Punkt zutreffend? --2A0A:A540:D32C:0:9D84:4C1D:7E84:E769 19:28, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Es wird dann immer behauptet ... Wo wird das behauptet? Das müsstest du wohl zunächst belegen, bevor man deine wieteren Ausführungen liest. --2001:871:69:D894:7DC7:AD19:CE6:ED75 19:47, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Beispielsweise da Diskussion:Partizip#Missbrauch oder dort https://journalismus-und-sprache.de/gendern-konkret/partizip-problem/ --2A0A:A540:D32C:0:9D84:4C1D:7E84:E769 20:05, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Es handelt sich tatsächlich um ein typisches Argument von Gender(sprache)gegnern. Eine weitere Widerlegung ist, dass gerade beim häufig verwendeten Beispiele Studierende das herkömmliche Wort Studenten ebenfalls ein Partizip Präsens ist. Die Argumente kommen meines Erachtens daher, dass Gender- und Gendersprachen-Gegner alle möglichen, auch unsinnigen, Argumente heranziehen müssen, um ihre Position stützen zu können. --BlackEyedLion (Diskussion) 21:37, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich kenne die grammatikalischen Grundlagen nicht, aber für mich unterscheidet sich die Bedeutung. Ein radfahrender Demonstrant kann gerade mit dem Rad auf der Demo sein, auf dem Weg dorthin oder auf dem Rückweg. Über sein Anliegen ist nichts bekannt. Ein demonstrierender Radfahrer ist gerade auf der Demo, kann dabei zu Fuß unterwegs sein, demonstriert aber für seine Rechte und Interessen als Radfahrer. Ein demonstrierender Radfahrender fährt mit dem Rad auf einer Demo, kann aber für oder gegen ein beliebiges Thema demonstrieren. --Carlos-X 23:04, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Okay, aber auch für diese Beispiele: Demonstrant bedeutet auf Latein ganz genau derzeit Demonstrierender und nicht im Allgemeinen gelegentlicher Demonstrationsteilnehmer. --BlackEyedLion (Diskussion) 12:08, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Und Gift bedeutet im Englischen Geschenk. Die Bedeutung von Wörtern ist in anderen Sprachen nicht zwangsläufig die gleiche. --2003:E4:2F1C:14C2:C7C:3E9C:B0E:23BB 19:59, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das stimmt, nur weil etwas aus dem Latein so hergeleitet wird, muss das im Deutschen nicht genauso wahrgenommen werden. Partizip-Formen sind da also nicht das Allheilmittel das man immer anwenden kann, aber für einige Fälle funktioniert das eben schon sehr gut, besonders im Plural (z.B. "die Verwitweten").
Man muss halt mehrere Ansätze nebeneinander verwenden, je nach Kontext funktioniert mal der eine Ansatz oder der andere. Mal helfen Ersatzformen ("Eltern", im Singular "Elternteil" oder sogar "Elter"), mal helfen Partiziformen ("Verwitwenten") oder einfach andere Formulierungen ("auf der Demo sah man viele mit ihrem Fahrrad fahren"), ganz ohne dass man irgendwelche Konstrukte mit seltsamen Schreibeweisen und Aussprachen wählen müsste wie den Gendergap (die auch nicht immer funktionieren, besonders in der gesprochenen Sprache z.B. "ein*e Ärzt*in"). --Naronnas (Diskussion) 11:25, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
das spricht man dann "... ein e Ärzt in ..." --0815 User 4711 (Diskussion) 12:58, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das Argument kommt von Max Goldt: Wenn man einen weißen Anzug anhat. Ein Tagebuch-Buch . Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2002, S. 55. --Φ (Diskussion) 23:11, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Gibt noch n viel besseres Konzept, dass noch besser mit der Grammatik zurecht kommt.
Man tauscht die Bezeichnungen für Männer und Frauen. Ab sofort sind Frauen Radfahrer und Männer Radfahrerinnen. Gleichzeit führ man aber das generische Feminimum ein, so dass alle flächendeckend nur noch Radfahrer sind. Nun könnten sich die Männer natürlich beschweren, dass sie quasi ihre Bezeichnung verlieren. Das muss man aber aushalten können, falls es da Beschwerden gibt. --Future-Trunks (Diskussion) 10:03, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Dann müssen die Artikel getauscht werden: Die Radfahrer, der Radfahrerin. Aber wie geht's mit der (generisch femininen) Mehrzahl? --176.0.154.107 12:36, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Man kann auch einfach die Rolle von Genera richtig verstehen und alles so lassen wie es ist. --Rainer Z ... 20:02, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Parkscheintechnologie

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Schon beim zweiten Parkhaus in Spanien erlebt: Gezogenen Parkschein bezahlt, ins Auto gesetzt losgefahren, Schranke öffnet sich , ohne das ich den Schein/ Ticket nochmal zeigen muss. Südländische Lässigkeit, Schranke geht durchs Autogewicht hoch oder gibts ne andere Erkennungstechnologie? Nummernschild musste ich nicht angeben. --scif (Diskussion) 21:07, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Nummernschild ist beim Einfahren eingelesen worden und mit dem Parkschein gekoppelt. --RAL1028 (Diskussion) 21:26, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Richtig, gibt es auch in Deutschland, zum Beispiel im Parkhaus der Köln Arcaden. --BlackEyedLion (Diskussion) 21:40, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Und das über jedem Parkplatz im Parkhaus eine visuelle Anzeige in Rot/Grün ist, hab ich so in D auch noch nicht gesehen. --scif (Diskussion) 22:15, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das gibt es hier durchaus, aber halt nur bei Neubauten oder halbwegs frisch renovierten Häusern.
Vorstufe ist die Anzeige der Zahl der freien Parkplätze, die nicht (nur) durch die Schranken bestimmt werden kann (Behindertenparkplätze u.ä.). --Erastophanes (Diskussion) 09:31, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Seit kurzem auch im Parkkeller unserer Sparkasse. Anfangs ungewohnt, jetzt finde ich es prima. --Elrond (Diskussion) 22:16, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Zum Teil gibt es dann auch keinen Parkschein mehr, sondern man gibt am Kassenautomaten das Kennzeichen ein. Wer dann ein digitales Kennzeichen hat, gibt nach 1 Woche parken einfach das Kennzeichen von einem gerade reingefahrenen Auto ein und kann für 1 Euro rausfahren :-) Im ernst: das ist so unter dem Datenschutzgesichtspunkt sehr fragwürdig. -- Aspiriniks (Diskussion) 22:22, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Beides (sowohl automatisch öffnende Schranke als auch rot/grüne Lampe über den Parkplätzen) gibt es z. B. auch im Parkhaus am Flughafen Hamburg. --Jossi (Diskussion) 22:42, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Im Parkhaus vom Citti-Park Lübeck gibt's die Beleganzeigen über den Parkplätzen auch. Nummerschilderkennung kenn ich vom Campingplatz. Wenn man sich online angemeldet hat, geht die Schranke auf, ohne dass man noch zur Anmeldung muss. --2.173.33.146 23:28, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Deswegen ist da an der Einfahrt immer ein Schild mit Kleingedrucktem bzw Kleinschneidgeplottetem. Wenn Du der notwendigen Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten nicht zustimmst, parkst Du eben woanders. --Rôtkæppchen₆₈ 22:59, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Jaja, der Datenschutz … Die Angabe, die hier erhoben wird, ist die, ob ein Fahrzeug mit einem bestimmten Kennzeichen derzeit in einem bestimmten Parkhaus steht. Nun ist es so, daß gemäß der aktuellen Rechtslage das Kennzeichen eines Fahrzeuges sowieso von außen sichtbar angebracht sein muß – bei einem PKW sogar an zwei gegenüberliegenden Seiten desselben. Man kann das in Rede stehende Datum also mittels eines simplen Fußmarsches durch das Parkhaus ermitteln – wenn auch nicht den Zeitpunkt der Einfahrt, der zur Abrechnung ja mit erfaßt werden muß. Die weltbewegende datenschutzrechtliche Problematik vermag ich hier nicht zu erkennen, wobei natürlich kein Grund besteht, die Dauer der Parkzeit nach Begleichen der Parkgebühr gespeichert zu halten.
Ich persönlich finde es jedenfalls ausgesprochen praktisch, daß mein Arbeitgeber in einem derartig organisierten Parkhaus ein paar Dauerplätze für seine Angestellten angemietet hat, so daß ich ohne irgendwelche Formalitäten morgens ein- und abends wieder ausfahren kann. Dafür reicht es, daß mein Kennzeichen dort hinterlegt ist. -- M.ottenbruch  ¿⇔! RM 23:37, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die Frage ist, ob ich den Parkplatzbetreiber wegen dsgvo verklagen kann, wenn er ohne Beschilderung und ohne berechtigtes interesse einen simplen Fußmarsch macht und meine Daten dann speichert oder verarbeitet. --Ailura (Diskussion) 09:44, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
gibt nach 1 Woche parken einfach das Kennzeichen von einem gerade reingefahrenen Auto ein und kann für 1 Euro rausfahren :-) – und zwar kann er dann mit dem gerade reingefahrenen Auto rausfahren, aber nicht mit seinem seit einer Woche geparkten. Oder meinst du, an der Ausfahrt steht keine Nummernerkennung? --Kreuzschnabel 00:23, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Deshalb digitales Kennzeichen. Mit dem Blechschild wird es schwieriger, da bräuchtest Du noch einen Schraubenzieher, das fällt womöglich auf :-) Aspiriniks (Diskussion) 00:34, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ein digitales Kennzeichen ermöglicht – zumindest „ungerootet“ – keine Änderung des Kennzeichens an sich nach Belieben, sondern bietet lediglich Zusatzfunktionen :) --Kreuzschnabel 08:42, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Je öfter ich den Thread lese, desto mehr drängt sich mir der Verdacht auf, daß Aspiriniks' Beiträge zu ihm auch einen humoristischen – mindestens: – Nebenaspekt haben. YMMV -- M.ottenbruch  ¿⇔! RM 09:34, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Und wenn das ursprüngliche Kennzeichen als dauerparkend erkannt wird, egal ob bereits irgendwie ausgefahren oder nicht, wird eben dem klein reproduzierten Text gemäß eine Halterabfrage gemacht und dem dann die Parkentgeltrechnung zugestellt. --Rôtkæppchen₆₈ 01:39, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Der man dann widerspricht, weil das angeblich geparkte Fahrzeug sich nicht im Parkhaus befindet. Wieso fährt man überhaupt mit seinem eigenen Kennzeichen rein, wenn man sowas vor hat? --217.251.177.174 02:02, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Nur wenige haben das vor. Wenn ich mich recht erinnere, ist es sogar illegal, mit einem anderen als „seinem eigenen Kennzeichen“ am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Wobei man ja bei der Einfahrt ins Parkhaus eigentlich den „öffentlichen Straßenverkehr“ verläßt, sodaß … Allerdings dürfte die Einfahrt in ein derartig organisiertes Parkhaus – das gleiche gilt natürlich auch für Parkplätze – mit einem anderen als dem eigenen Kennzeichen hier den Tatbestand des Betruges erfüllen. -- M.ottenbruch  ¿⇔! RM 02:52, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Zum öffentlichen Straßenverkehr zählt auch der gleichsam öffentliche, der zwar auf Privatgrund stattfindet, aber vom Grundstückeigentümer erwünscht oder geduldet ist. --Rôtkæppchen₆₈ 10:01, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das stimmt so nicht! Dabei geht es nicht um Verkehr, der geduldet oder erwünscht ist. Es geht darum ob der Verkehr vom restlichen Straßenverkehr abgegrenzt (durch ein Tor oder eine Schranke) ist oder nicht. Und das ist im Parkhaus gegeben. Also kein öffentlicher Verkehr! --176.0.161.3 13:10, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Wer ein anderes Kennzeichen angibt, um Geld zu sparen, begeht einen Betrug, ähnlich wie der kürzlich verurteilte Jens Lehmann. --BlackEyedLion (Diskussion) 13:18, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Eigentlich steht da immer "hier gilt die STVO" - Wenn ich ohne Fahrerlaubnis auf dem Parkdeck eines Einkaufszentrums fahre, wird das bei Auffälligkeiten sicher die Polizei interessieren. Es sei den es wird dort auf einer abgegrenzten Fläche das Einüben des Einparkens geübt. --Bahnmoeller (Diskussion) 19:40, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
ich habe das jetzt nicht im Kopf: steht die Führerscheinpflicht in der StVO? Oder in einem damit verbundenen Gesetz? Das vielleicht von der Bemerkung nicht (wirksam) einbezogen wird. --176.0.152.134 21:02, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die Fahrerlaubnis-Verordnung ist eine separate Rechtsverordnung. --Rôtkæppchen₆₈ 22:32, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Dämmung eines kleinen Kompressors

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Ich habe hier einen kleinen 12V kompressor, den ich so gut wie möglich akustisch dämmen muss. Benötige ich etwas leichtes mit viele Poren wie z.b. PU Schaum oder benötige ich etwas schweres wie z.b. Bitumen? Von was ist die Materialauswahl bei akustischer Dämmung abhägig?

--176.199.210.203 21:08, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Es kommt darauf an, was die Quelle des Geräusches ist. Ist es das Ansauggeräusch (so bei meinem Minikompressor) wirken andere Maßnahmen als bei Körperschall. Es kommt auch darauf an, ob Ausreichend Raum vorhanden ist für eine größere schalldichte Box oder sowas. Die könnte allerdings bei längerem Betrieb thermische Probleme bereiten. --2.173.33.146 21:18, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Bitumen-Schaum wäre vielleicht eine Lösung. Das ist nicht witzig gemeint. Eigentlich gibt es eine optimale Schalldämmung wenn es möglichst viele unterschiedliche Weglängen für den Schall gibt. Eine (im Wesentlichen) plastisch verformbare Masse hat das Potenzial, sich durch den Schalldruck an das Geräusch anzupassen. Im Gegenteil dazu hat ein normaler Schaum eine nur geringe Abweichung in der Porengröße, die sich darüber hinaus auch nicht verändern kann. --176.0.161.3 21:51, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Wir haben im Labor einige Membranpumpen in Unterschränken und die sind mit Noppenschaumstoff akustisch gedämmt. Funktioniert gut. --Elrond (Diskussion) 22:20, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Falls es Mattenmaterial sein soll, schau Dich beim KFZ-Zubehör um. Dort gibt es Bitumenmatten, Schaumstoffmatten oder kombinierte. Alles wärmebeständig, flammhemmend, selbstklebend und ewig haltbar. --2.173.13.74 10:09, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, im KFZ-Zubehör wird passendes zu finden sein. Aber auch da, grundsätzlich kommt es darauf an, welche Art von Lärm und dessen Übertragung gedämpft werden soll. Eher leicht wenn es Luftschall ist, eher schwer wenn es Körperschall ist. Aber eben auch da, allein der Schall der nur durch die Luft geht, kann ein Bauteil zum dröhnene anregen. Und gegen Dröhnen hilft durchaus eine schwere KFZ-Antidröhnmatte. Persönlich würde ich mal darüber versuchen; 1. Den Körperschall zu entkoppeln in dem man was dämpfendes unter die Füsse schraubt, und 2. den Innenraum mit was weichem auskleiden. --Bobo11 (Diskussion) 10:47, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Es muss keine schwere Antidröhnmatte sein. Manchmal hilft auch schon mit Dachpappe beklebte Wellpappe. --Rôtkæppchen₆₈ 12:19, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Körperschall kann auch durch eine "Hängematte" gedämpft werden. Dabei wird der Gegenstand an einer Seilkonstruktion aufgehängt. Die kann man sogar so konstruieren, dass besonders laute Frequenzen durch Interferenz in der Aufhängung ausgelöscht werden. --176.0.161.3 13:21, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Einen Holzkasten drum bauen (Spanholzplatten, was schweres) - ohne Boden - Löcher für die Leitungen lassen. Den Kasten von innen mit Akustikschaumstoff/Noppenschaumstoff bekleben. Je nach Größe auf einer Seite ein Türchen für den Zugang machen. Den Kasten über das ganze Gerät stülpen. Auf den Boden einen alten Autoreifen, darauf ein Stück Küchenplatte, evtl. noch Gummi dazwischen und den Kompressor draufstellen. Den gedämmten Kasten drüberstülpen. --Thirunavukkarasye-Raveendran (Diskussion) 22:10, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Und wo soll die Abwärme hin? --Rôtkæppchen₆₈ 22:30, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Rechtsextreme Kleinparteien

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Gibt es solche in unseren Nachbarländern Österreich, Schweiz, Liechtenstein und Belgien? Womöglich gar im Parlament? --2001:871:22B:684D:6872:634B:D6D6:C6F3 21:57, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
(Sprachl. überarbeitet von --Wwwurm Paroles, paroles 22:34, 19. Okt. 2024 (CEST))Beantworten

Siehe hier, hier, Vlaams Belang und Chez Nous (belgische Partei). Für Liechtenstein  Liechtenstein finde ich nichts. Aber da sind sowieso alle Parteien Kleinparteien. --Rôtkæppchen₆₈ 01:34, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Für Österreich gibt es eine schöne Liste der politischen Parteien, da finden sich sich auch rechtsextreme. Man muss allerdings die Artikel anschauen, um die Ausrichtung zu erkennen, wo es aus dem Namen nicht klar wird. Für die Schweiz wurde hinsichtlich Ausrichtung schon vorgearbeitet. eryakaas • D 11:45, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

20. Oktober

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Kann man Bakterien "heilen"?

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Ich gehe davon aus, dass auch Bakterien "krank" werden können. Ich meine damit nicht Virusinfektionen. Das ist klar. Sondern dass z.B. durch Einflüsse der Umgebung ihr Metabolismus nicht mehr richtig funktioniert und dass sie aufgrund dessen auch nicht mehr richtig "funktionieren". Dass also z.B. normalerweise wohltätige bzw. neutrale Darmbakterien für ihre Umgebung schädlich werden. Die normale Therapie ist wohl, die betreffenden Bakterien möglichst zu eliminieren. Aber gibt es auch Therapien, die darauf basieren, die Bakterien zu "heilen"? Vielleicht eine blöde Frage. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 01:21, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Klar können Bakterien vergiftet werden, das ist das Wirkprinzip der Antibiotika. Siehe [11]. Die Hauptfrage nach Heilung wird dort allerdings nicht gestellt. Haben Bakterien ein Immunsystem? Das wäre vermutlich Voraussetzung. --Kreuzschnabel 08:49, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich denke auch, ein einzelnes Bakterium ist nur relativ kurz krank, und dann gleich tot Nahrung für die Familie. Da geht es dann eher darum, die Population im 7- bis 10-stelligen Bereich am Leben zu erhalten. Bakterien haben da schon ein paar Strategien, zum Beispiel Multiresistenz. --Erastophanes (Diskussion) 09:28, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Da solltest Du erste einmal Deine Definition von "Krank sein" geben, denn ein einzelliges, prokaryotes Lebewesen ist anders als ein vielzelliges eukaryotes. --Elrond (Diskussion) 09:34, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Deshalb habe ich "krank" in Anführungszeichen gesetzt. Mit "krank" meine ich eine für das Bakterium (und seine Umwelt) nachteilige Veränderung des Bakterienmetabolismus. "Heilen" wäre dann eine gezielte Veränderung des Bakterienmetabolismus hin zum Normalzustand. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 10:58, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Vermutlich kann man die Ausscheidung schädlicher Stoffe beschleunigen, indem man Dekorporationsstoffe wie DTPA einsetzt. Der Artikel Dekorporation ist hier nicht aussagekräftig und außerdem falsch. --BlackEyedLion (Diskussion) 12:05, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Meinst Du mit "ihr Metabolismus nicht mehr richtig funktioniert": aus Sicht des Bakteriums oder aus Sicht des (darmtragenden) Menschen? Wenn bei einem Bakterium der Metabolismus nicht richtig funktioniert, wird das wohl auf eine Mutation zurückgehen. Gefragt wäre dann eine Gentherapie. Gibt's nicht. Wenn der Metabolismus der Verwandtschaft (d.h. des Wildtyps) besser funktioniert, regelt sich das von selbst, per Konkurrenzausschluss der Mutante durch ihre leistungsfähigere Verwandtschaft. Wenn das Bakterium Metaboliten produziert, die aus Sicht des Wirts (z.B. des Menschen) unterwünscht sind, kann das, aus der Sicht des Bakteriums selbst, eine sehr sinnvolle Strategie sein. Die übliche Art des Eingreifens wäre Veränderung des Millieus in einen Zustand, der für diese Variante weniger vorteilhaft wäre.--Meloe (Diskussion) 17:18, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich halte es für deutlich sinnvoller, die kranken Bakterien aufzugeben und durch gesunde zu ersetzen, indem das Biotop mit neuen, gesunden Bakterien geflutet wird. Bei Darmbkakterien wäre das eine Stuhltransplantation oder regelmäßiger Probiotikakonsum, bei Joghurt, Sauerkraut und Sauerteig eine Starterkultur. Bei „krankem“ menschlichem Genitalmikrobiom wird gelegentlich Joghurtspülung empfohlen. --Rôtkæppchen₆₈ 01:01, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Leidende Bakterien neigen zu Horizontalem Gentransfer (en: ist um einiges ausführlicher), damit hoffen sie ihren Metabolismus durch "Gentechnik" den neuen Gegebenheiten anzupassen. Auf diese Weise entwickeln sich auch Antibiotika-Resistenzen. - Nur so zur Vervollständigung, als Therapie im Menschen ist dieser Ansatz wahrscheinlich ungeeignet. --Hareinhardt (Diskussion) 10:08, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Anschluss für SSD zum Auslesen gesucht

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Bitte helft mir: Mein Laptop ist gestorben, aber auf dieser Festplatte sind noch einige Daten, die ich retten möchte. Es gibt für wenig Geld SATA-USB-Kabel zum Auslesen. Ist das überhaupt ein SATA-Anschluss oder was brauche ich? Vielen Dank! --Gruenschuh (Diskussion) 17:00, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

z.B. so eines?--Gruenschuh (Diskussion) 17:04, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das Kabel passt garantiert nicht. --Rôtkæppchen₆₈ 17:43, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist ein M.2-Anschluss, aber auch dafür gibts Adapter. Auf M-Key achten (es ist eine NVMe), in B-Key-Adapter (für SATA) passt sie nicht. --Kreuzschnabel 17:06, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Oh danke! --Gruenschuh (Diskussion) 17:41, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Da gibt es externe Gehäuse für, z.B. dieses. Nebenher wird aus der NVMe-SSD ein blitzschneller USB-Stick-Ersatz. --Rôtkæppchen₆₈ 17:41, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Nochmals Dank! --Gruenschuh (Diskussion) 17:42, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die SSD auf dem Produktfotobild sieht, ähm, interessant aus :D --Kreuzschnabel 18:01, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Es handelt sich wohl um ein retuschiertes Foto einer NVMe-SSD dieser Serie. --Rôtkæppchen₆₈ 23:11, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Kräftig retuschiert – Samsung-Label drauf, darunter spiegelverkehrt „Western Digital“, und spiegelverkehrter M-Key :D --Kreuzschnabel 00:36, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Oops. Da bin ich vom falschen Erzeugnisbild ausgegangen. Ich dachte, Du meintest das von Benutzer:Gruenschuh verlinkte. Bild. IRL hab ich diesen Apparillo im Regal liegen. --Rôtkæppchen₆₈ 00:51, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Hey! Klau mir nicht meine M.2-Gehäuse! Ich hab auch den hier in Verwendung. War erst etwas skeptisch bei dem Plastikkram, haptisch ist das Inateck-Alustrangprofil natürlich um Welten überlegen, aber die Wärmesenke im Plastikgehäuse funktioniert erstaunlich gut. --Kreuzschnabel 07:53, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Plastikgehäuse waren schon zu HDD-Zeiten ein Problem. Da gab es teilweise sogar welche mit Lüfter. Irgendwann kamen dann die lüfterlosen Ganzaluminiumgehäuse. --Rôtkæppchen₆₈ 08:17, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Ich benutze sowas wie ICY-Box, kostet so um die 10 Euro bei ebay. --Bernd Rohlfs (Diskussion) 14:45, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Icy-Boxen gibt es vom Hersteller Raidsonic in vielen verschiedenen Varianten u.a. für PATA, SATA, M.2. Beim Kauf bitte auf eine M.2-Version achten, die M-Key NVMe akzeptiert. --Rôtkæppchen₆₈ 17:58, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

21. Oktober

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PICNIC

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Da fahren ja nun diese Fahrzeuge plus Fahrer von Picnic herum. So laut Netz: Als Fahrzeuge kommen zum Einsatz: Goupil G4. Die kosten um die 40.000 Euro. Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Der Lohn "mindestens 12 Euro pro Stunde". Haben wir keinen Artikel über diesen Fahrzeugtyp und keinen Hinweis über den Hersteller ISEDI, dass er auch Transporter baut, deutsche Niederlassng wohl hier? --Bernd Rohlfs (Diskussion) 14:47, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Etwas steht unter Polaris_Industries#Elektrofahrzeuge. --RAL1028 (Diskussion) 14:58, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
 
Abb. ähnl.
Das steht im Abschnitt Aixam#Vertrieb und Marktumfeld in Deutschland. Iseki Nōki Deutschland baut diese Elektrokleintransporter nicht, sondern importiert die Schwestermarken Aixam und Goupil aus Frankreich. --Rôtkæppchen₆₈ 17:54, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
 
Goupil G4
Ok, Goupil ist also eine Marke von Axiam. Darüber steht Polaris Industries, die 2013 Aixam übernommen haben. --Bernd Rohlfs (Diskussion) 23:01, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Phrasal verbs? Was für ein Blödsinn

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Warum schmeißen angelsächsische Grammatiken mit diesem Begriff die zwei völlig unterschiedlichen Gruppen der Partikelverben und der Verben mit Präpositionalobjekten zusammen?

--134.61.64.249 15:44, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Bitte ein Beispiel für diese Behauptung in Bezug auf Verben mit Präpositionalobjekten. en:English phrasal verbs#Verb + preposition (prepositional verbs) scheint sich nach meinem Verständnis eher davon zu distanzieren. Die dritte in dem Artikel genannte Gruppe passt dagegen. --BlackEyedLion (Diskussion) 16:21, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Wo kann man "Marsupilami - Die neuen Abenteuer" (1999 / 2000) noch auf Deutsch gucken?

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Nicht zu verwechseln mit "Mein Freund Marsupilami" (2002) und "Marsupilami" (2009) !. Da gibt es eine DVD, aber ich glaube da sind nur die ersten 7 - 8 von 26 Folgen drauf. Kann man das irgendwo runterladen?, im TV läuft das schon seid 2006 nicht mehr..

--2A02:908:1A15:FA80:C514:71CC:DFC9:E71E 19:03, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo 2A02 usv. In dem Seitenintro der Auskunft steht oben "Wissensfragen" und dass man zuvor im Internet zu suchen habe. Der erste Treffer zur Suchanfrage "Mein Freund Marsupilami" führt stehenden Fusses und mit interaktivem, langem Schwanz zu mehreren Stunden Zeichentrick. Du Faultier, Du ... --RAL1028 (Diskussion) 20:24, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich glaube du hast die Frage verwechselt. Aber Fernsehserien.de ist schon richtig. Nur der Suchbegriff muss natürlich der richtige Titel sein. --176.0.152.134 20:54, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Bitte lies die Frage aufmerksam duch und nimm dann Deine Antwort zurück. Meine Recherche hat ergeben dass es das mal auf DVD als boxed set gab, also mehrere DVD für die gesamte Staffel und nicht nur eine. --Rôtkæppchen₆₈ 22:27, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Systematik der Pflanzen

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Im Artikel Nacktsamige Pflanzen findet sich folgender Hinweis:

Die Einteilung der Lebewesen in Systematiken ist kontinuierlicher Gegenstand der Forschung. So existieren neben- und nacheinander verschiedene systematische Klassifikationen. Das hier behandelte Taxon ist durch neue Forschungen obsolet geworden oder ist aus anderen Gründen nicht Teil der in der deutschsprachigen Wikipedia dargestellten Systematik.

Dazu findet sich dann aber kein Beleg, dass dieses Taxon heutzutage obsolet ist.

Und wenn dem so ist, nach welchem System orientiert man sich aktuell in der Wikipedia? Das steht in dieser Box leider auch nicht drin. Danke.--Bernd Rohlfs (Diskussion) 22:42, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Nach der hier dargestellten und beschriebenen: Systematik des Pflanzenreichs. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:31, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Suche Brennprogramm

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Ich suche ein Brennprogramm für (Multi Layer) Blu Rays, das eine Simulation des Brennvorganges unterstützt. Was ich bisher schon versucht habe: Bei Burn Aware Professional wurde diese Option entfernt, bei ImgBurn funktktioniert die Option nicht (Brennt anstatt zu testen) bei Ashampoo Burning Studio gibt es diese Option nicht, ebenso bei CdBurnerXP. Wem fällt noch etwas ein?

--176.199.210.203 22:54, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Früher nutzte ich mal Nero Burning ROM ka. ob das noch gibt.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 23:00, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Nero Burning ROM (noch mehr die englischsprachige Version) sagt hier ja. --2A0A:A541:70F8:0:182B:25E1:C765:4984 23:03, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Gilt das Simulieren auch für Blu Rays? --176.199.210.203 23:08, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Für eine aussagekräftige Antwort fragst Du beim Nero-Support nach. Ich selbst nutze Nero seit Jahren nicht mehr und habe auch keinen BD-Brenner, sodass ich es nicht sagen kann. Meine Nero-Kaufsoftware ist 14 Jahre alt. Jetzt kann Windows CD-ROMs und DVDs mit Bordmitteln brennen. --Rôtkæppchen₆₈ 23:40, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Wie heißt dieses Werkzeug?

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Einer der ganz seltenen Fälle, in denen mich eine Online-Anzeige zu einem Produkt geführt hat, das ich interessant finde. Aber es gibt sicher bessere Anbieter, mir fehlt nur das richtige Suchwort. Also: Wie heißt dieses Werkzeug/Gerät generisch? Wer nicht auf den Werbelink klicken mag: Es ist quasi eine umgekehrte Einhandzwinge, presst also nicht aneinander, sondern drückt auseinander. --Rudolph Buch (Diskussion) 23:05, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Montagestütze, hier mur einfach sehr kurz: https://www.obi.de/p/2191094580641/stahlwerk-teleskop-stuetzstange-4er-set-30-59cm-mit-43-kg-tragkraft-montagestuetze --BlackEyedLion (Diskussion) 23:28, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Noch als Tipp: Die Wolfcraft-Einhandzwingen Pro kann man "umdrehen" und damit auch zum spreizen/stützen verwenden.
https://www.wolfcraft.com/products/wolfcraft/de/EUR/Produkte/Handwerk%C2%ADzeuge/Zwingen/Einhand%C2%ADzwingen/c/www06_01_01einhandzwingen --Magnus (Diskussion) 08:07, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Suchmaschine für Noteneingabe?

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Gibt's sowas? Also eine Suchmaschine, wo man Noten eingeben kann, um eine Melodie zu identifizieren?

Ich habe eine Melodie im Kopf, bei der ich keine Ahnung habe, um was es sich dabei handelt, und insofern weiß ich auch nicht, wie ich sonst danach suchen könnte. Ich würde mir aber zutrauen, die Noten aufzuschreiben (ich weiß nur die Tonart natürlich nicht). Ich kann auch sonst nicht viel zu der Melodie sagen, also Instrumente oder so, denn ich kenne sie nur in der Version als Eiswagenmelodie. :-) --87.150.3.72 23:51, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Du könntest die Melodie akustisch wiedergeben und dann Shazam damit füttern. --Rôtkæppchen₆₈ 23:57, 21. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für den Tipp, aber wenn ich das Prinzip von Shazam richtig verstehe, dürfte das nicht funktionieren. In unserem Artikel ist zu lesen: "Da die Erkennung auf Fingerabdrücken basiert, ist es prinzipbedingt mit Shazam nur möglich, akustisch exakte Kopien eines Musikwerkes bzw. Samples daraus zu identifizieren". Das kriege ich ja nicht hin. --87.150.3.72 00:03, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
SoundHound erkennt auch Gesummtes und Gepfiffenes. --Doc Schneyder Disk. 00:38, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Nur halt nicht sehr gut. --Heletz (Diskussion) 06:08, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Nach meiner Erfahrung erzielen Shazam und SoundHound auch bei nicht „notenreinem“ ;-) Summen oder Pfeifen ganz brauchbare Ergebnisse. Es gibt auch Musipedia, da kannst du wohl z.B. per E-Piano o.ä. Noten eingeben. Das kenne ich aber nicht aus praktischer Erfahrung. --Krabbenpulen (Diskussion) 07:05, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das sieht gut aus, danke! Das werde ich mal ausprobieren. --87.150.15.216 07:54, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Du könntest auch die Wikipedia:Spielwiese nutzen und dort mittels <score>...</score> und Lilypond-Notation die Medodie notieren und dann Shazam oder Soundhound vorspielen. --Rôtkæppchen₆₈ 08:07, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

22. Oktober

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Datenübertragung durch Wände

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Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen: Ich bilde mir ein vor 3-4 Monaten auf heise.de einen Artikel gelesen zu haben in dem eine Firma eine Technologie entwickelt und sich patentieren lassen hat um Daten ohne Kabel oder Funk durch Wände zu übertragen. Die ersten praktischen Tests waren wohl im Gang. Ich finde jetzt weder bei Google noch bei heise.de etwas dazu, wobei meine Suchbegriffe "Netz Wand Patent Datenübertragung" wahrscheinlich auch viel zu ungenau sind. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe haben sie wohl Schall oder Vibrationen genutzt um die Daten zu übertragen, aber da bin ich mir nicht mehr sicher. Vielleicht hat jemand eine Idee wie ich dazu nochmal an Informationen komme. Danke.

--141.15.25.232 07:57, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Vielleicht Wellen schauen durch Wände oder Durch Wände sehen dank Funkwellen und KI? Um was für Daten handelte es sich denn?--AQ (Diskussion) 08:16, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Es ging darum ein Gebäude zu verkabeln ohne dass Kernbohrungen und das entsprechende Kabelziehen notwendig werden. Es wurden auf beiden Seite der Wand entsprechende Geräte angesetzt, die dann die Daten ausgetauscht haben. Hab das ganze nur noch sehr vage in Erinnerung. --141.15.25.232 08:32, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich finde https://doi.org/10.1103/PhysRevApplied.17.064027 , das ist aber mit Funk und https://www.osti.gov/servlets/purl/893018 und https://engineering.purdue.edu/oxidemems/conferences/ultrasonics2007/DATA/P3F-5.PDF mit Ultraschall. --Rôtkæppchen₆₈ 08:31, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten